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100% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 1008, von Situation bis Sivatherium Öffnen
, in Oldenburg Bezeichnung für Höferecht (s. d.). Sitzknorren , s. Becken (anatomisch) . Sitzredacteur , s. Redacteur . Sitzungspolizei , nach Tit. 14 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes die jedem Vorsitzenden zur
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0951, von Hegner bis Heher Öffnen
mit der «Eröffnung der Sitzung» der Vorsitzende des Gerichts die Ausübung der Sitzungspolizei in die Hand nimmt. Hegyalja (spr. héddj-) , Gebirgszug in den ungar. Komitaten Zemplin, Abauj-Torna
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0810, Beschwerde (in Strafsachen) Öffnen
. gegen Verfügungen, welche ein Gericht kraft der ihm zustehenden Sitzungspolizei erläßt, geht stets an das Oberlandesgericht. Auch im Strafprozeß besteht der Unterschied zwischen einfacher und sofortiger B. Erstere ist an keine Frist gebunden
2% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 1000, von Sittern bis Sivatheriden Öffnen
die ganze Zeitdauer, für welche die Körperschaft einberufen und beisammen ist (session, Sitzungsperiode, Diät). Die Handhabung der Disziplin und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen (Sitzungspolizei) ist Sache des Vorsitzenden
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0877, von Beschwerdebuch bis Beschwören Öffnen
auf die Zulässigkeit der Rechtshilfe (s. d.) und die Handhabung der Sitzungspolizei (s. d.) beziehen, entscheidet in allen Fällen das Oberlandesgericht (Gerichtsverfassungsgesetz §§. 72, 123, Nr. 5, 160, 183). Die Österr. Strafprozeßordnung läßt
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0881, von Hauptverfahren bis Hauptverhandlung Öffnen
ausnahmsweise bei Abwesenheit (s. d.) ver- handelt werden darf. Die Leituug der Verhandlung, die Ausübuug der Sitzungspolizei (s. d.), die Ver- nehmung des Angeklagten, die Aufnahme des Be- weises erfolgt durch den Vorsitzenden, vorbehaltlich
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0418, von Vorsfelde bis Vorstellung Öffnen
in Strafsachen die Handhabung der Sitzungspolizei (s. d.). Nach österr. und deutschen Gesetzen hat derselbe indes nicht die in der franz. Gesetzgebung ihm persönlich beigelegte Diskretionäre Gewalt (s. d.), sondern ist im Fall des Widerspruchs der Regel nach