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Ihre Suche nach Sitzungspolizei
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Situationbis Sivatherium |
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, in Oldenburg Bezeichnung für
Höferecht (s. d.).
Sitzknorren , s. Becken (anatomisch) .
Sitzredacteur , s. Redacteur .
Sitzungspolizei , nach Tit. 14 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes die jedem Vorsitzenden zur
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Hegnerbis Heher |
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mit der «Eröffnung der Sitzung» der Vorsitzende des Gerichts die Ausübung der
Sitzungspolizei in die Hand nimmt.
Hegyalja (spr. héddj-) , Gebirgszug in den ungar. Komitaten Zemplin, Abauj-Torna
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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. gegen Verfügungen, welche ein Gericht kraft der ihm zustehenden Sitzungspolizei erläßt, geht stets an das Oberlandesgericht. Auch im Strafprozeß besteht der Unterschied zwischen einfacher und sofortiger B. Erstere ist an keine Frist gebunden
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Sitternbis Sivatheriden |
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die ganze Zeitdauer, für welche die Körperschaft einberufen und beisammen ist (session, Sitzungsperiode, Diät). Die Handhabung der Disziplin und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen (Sitzungspolizei) ist Sache des Vorsitzenden
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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auf die Zulässigkeit der Rechtshilfe (s. d.) und die Handhabung der Sitzungspolizei (s. d.) beziehen, entscheidet in allen Fällen das Oberlandesgericht (Gerichtsverfassungsgesetz §§. 72, 123, Nr. 5, 160, 183).
Die Österr. Strafprozeßordnung läßt
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
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ausnahmsweise bei Abwesenheit (s. d.) ver-
handelt werden darf. Die Leituug der Verhandlung,
die Ausübuug der Sitzungspolizei (s. d.), die Ver-
nehmung des Angeklagten, die Aufnahme des Be-
weises erfolgt durch den Vorsitzenden, vorbehaltlich
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Vorsfeldebis Vorstellung |
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in Strafsachen die Handhabung der Sitzungspolizei (s. d.). Nach österr. und deutschen Gesetzen hat derselbe indes nicht die in der franz. Gesetzgebung ihm persönlich beigelegte Diskretionäre Gewalt (s. d.), sondern ist im Fall des Widerspruchs der Regel nach
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