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100% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0050, von Sonchus bis Sonderland Öffnen
. Ausnahmegerichte. Sondergut, s. Einhandsgut. Sonderland, Joh. Bapt., Maler und Radierer, geb. 2. Febr. 1805 zu Düsseldorf, bildete sich auf der Akademie unter Schadows Leitung und bereiste darauf Holland, Frankreich und die Rheingegenden. Seine Motive
70% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0026, von Sonatine bis Sonett Öffnen
aufgegeben. Nach S. wird die apanagierte Linie der Herzöge von S. benannt (s. Schleswig-Holstein, S. 524). Sondereigen, gesondertes Privateigentum im Gegensatz zum gemeinschaftlichen oder Gemeineigen. Sondergut (Einhands-, Rezeptiziengut
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Eingeweidebruch bis Einhandsgut Öffnen
tiefer Fährtenabdruck von flüchtigem oder erschrecktem Wilde. Einhandsgut oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen Verfügung eines der Ehegatten unterworfen ist. Vorkommen kann Sondergut bei allen
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0797, von Einhard bis Einheit Öffnen
795 Einhard - Einheit den kann. - Bei der Gemeinschaft des beweg- lichen Vermögens und der Errungenschaft (gesetzliches Güterrecht des 0oä6 eivil und des Va- difchen Landr. Art. 1400 fg.) besteht das Sondergut eines jeden Ehegatten
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
oder die Ehefrau während der Ehe (sofern in derselben Errungenschaftsgemeinschaft ^s. d.1 bestebt) erwirbt, einschließlich der Nutzungen der Sondergüter beider Gatten, jedoch ausschließlich des in die Ebe Ge- brachten und in der Regel ausschließlich des wäh
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
bestimmen, abge- sehen, das Gesamtgut im Miteigentum der Ehe- gatten zu Bruchteilen stehe. Alle geltenden Rechte kennen neben dem Ge- samtgute Einhandsgut (s. d.) oder Sondergut der Ehegatten; jedoch gehen sie sowohl darin, was Sondergut
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0954, von Mobilgarde bis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits Öffnen
, daß das Sondergut nicht aus einem Vermögensganzen, sondern stets aus einzelnen Gegenständen besteht. Mitunter gehören auch Immobilien, welche sonst zum Sondergute zu rechnen sein würden, auf Grund des Ehevertrags (clause d'ameublissement) zur
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
Schlüsselrecht Sondergut Spillgelder, s. Nadelgeld Statutarisch Unio prolium Verfangenschaftsrecht Vidualitium, s. Witthum Voraus, s. Einkindschaft Vorkinder, s. Einkindschaft Widerlage Witthum Verwandtschaft. Verwandtschaft Agnaten
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0894, von Hauslaub bis Hausmannit Öffnen
die H. erworben hat, aber nicht als Stammgut in die Grundbücher eintragen ließ, andererseits das in Gerätschaften, Kleidern und ähnlichem Fahrnis bestehende, in freiem Eigentum eines Hauskommunionmitgliedes befindliche Sondergut unterschieden, über
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0382, von Eingießung bis Einhorn Öffnen
); Übersetzung von O. Abel (2. Aufl., Berl. 1880). Einhardsgut (Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft gilt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, welches nicht in die gesamte Masse fällt, sondern dem betreffenden
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0754, Kirche (die christliche K. im 16. Jahrhundert) Öffnen
welcher die mittelalterliche K. sie erzogen hatte, wieder hervor, grenzten sich gegeneinander ab und erzeugten nationale Sondergüter. Insonderheit war Deutschland in den Tagen des ersten Auftretens Luthers in einer mächtigen nationalen Bewegung
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0264, von Samtgut bis Samydaceen Öffnen
, im deutschen Recht nach dem System der ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, im Gegensatz zu dem Sondergut oder vorbehaltenen Gut der Ehefrau. Samtlehen, das mehreren Personen infolge
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0166, von Aussteller bis Ausstellungen Öffnen
164 Aussteller - Ausstellungen Allg. Landr. II, 2, §. 242; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1665; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1223). Bei dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) ist die A. ein der Gemeinschaft entzogenes Sondergut
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0745, von Eheliche Abstammung bis Eheliches Güterrecht Öffnen
von dem gemeinschaftlichen Gute und vom Sondergut, namentlich auch bezüglich der beiderseitigen Schulden. Der Deutsche Entwurf hat deshalb das System der Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) als dasjenige in Aussicht genommen, welches für die Neugestaltung
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0259, von Samt bis San Öffnen
Schafzucht und ein Rittergut mit Schloß und 110 E. Samtgemeinde, s. Gemeindeverbände. Samtgut, bei der ehelichen Gütergemeinschaft das beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugehörende Vermögen im Gegensatz zum Sondergut oder Ein- handsgut