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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Sonchusbis Sonderland |
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. Ausnahmegerichte.
Sondergut, s. Einhandsgut.
Sonderland, Joh. Bapt., Maler und Radierer, geb. 2. Febr. 1805 zu Düsseldorf, bildete sich auf der Akademie unter Schadows Leitung und bereiste darauf Holland, Frankreich und die Rheingegenden. Seine Motive
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70% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Sonatinebis Sonett |
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aufgegeben. Nach S. wird die apanagierte Linie der Herzöge von S. benannt (s. Schleswig-Holstein, S. 524).
Sondereigen, gesondertes Privateigentum im Gegensatz zum gemeinschaftlichen oder Gemeineigen.
Sondergut (Einhands-, Rezeptiziengut
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
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tiefer Fährtenabdruck von flüchtigem oder erschrecktem Wilde.
Einhandsgut oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen Verfügung eines der Ehegatten unterworfen ist. Vorkommen kann Sondergut bei allen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Einhardbis Einheit |
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795
Einhard - Einheit
den kann. - Bei der Gemeinschaft des beweg-
lichen Vermögens und der Errungenschaft
(gesetzliches Güterrecht des 0oä6 eivil und des Va-
difchen Landr. Art. 1400 fg.) besteht das Sondergut
eines jeden Ehegatten
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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oder
die Ehefrau während der Ehe (sofern in derselben
Errungenschaftsgemeinschaft ^s. d.1 bestebt) erwirbt,
einschließlich der Nutzungen der Sondergüter beider
Gatten, jedoch ausschließlich des in die Ebe Ge-
brachten und in der Regel ausschließlich des wäh
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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bestimmen, abge-
sehen, das Gesamtgut im Miteigentum der Ehe-
gatten zu Bruchteilen stehe.
Alle geltenden Rechte kennen neben dem Ge-
samtgute Einhandsgut (s. d.) oder Sondergut der
Ehegatten; jedoch gehen sie sowohl darin, was
Sondergut
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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, daß das Sondergut nicht aus einem Vermögensganzen, sondern stets aus einzelnen Gegenständen besteht. Mitunter gehören auch Immobilien, welche sonst zum Sondergute zu rechnen sein würden, auf Grund des Ehevertrags (clause d'ameublissement) zur
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Schlüsselrecht
Sondergut
Spillgelder, s. Nadelgeld
Statutarisch
Unio prolium
Verfangenschaftsrecht
Vidualitium, s. Witthum
Voraus, s. Einkindschaft
Vorkinder, s. Einkindschaft
Widerlage
Witthum
Verwandtschaft.
Verwandtschaft
Agnaten
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Hauslaubbis Hausmannit |
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die H. erworben hat, aber nicht als Stammgut in die Grundbücher eintragen ließ, andererseits das in Gerätschaften, Kleidern und ähnlichem Fahrnis bestehende, in freiem Eigentum eines Hauskommunionmitgliedes befindliche Sondergut unterschieden, über
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Eingießungbis Einhorn |
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); Übersetzung von O. Abel (2. Aufl., Berl. 1880).
Einhardsgut (Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft gilt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, welches nicht in die gesamte Masse fällt, sondern dem betreffenden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0754,
Kirche (die christliche K. im 16. Jahrhundert) |
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welcher die mittelalterliche K. sie erzogen hatte, wieder hervor, grenzten sich gegeneinander ab und erzeugten nationale Sondergüter. Insonderheit war Deutschland in den Tagen des ersten Auftretens Luthers in einer mächtigen nationalen Bewegung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Samtgutbis Samydaceen |
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, im deutschen Recht nach dem System der ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, im Gegensatz zu dem Sondergut oder vorbehaltenen Gut der Ehefrau.
Samtlehen, das mehreren Personen infolge
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ausstellerbis Ausstellungen |
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164
Aussteller - Ausstellungen
Allg. Landr. II, 2, §. 242; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1665; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1223).
Bei dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) ist die A. ein der Gemeinschaft entzogenes Sondergut
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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von dem gemeinschaftlichen Gute und vom Sondergut, namentlich auch bezüglich der beiderseitigen Schulden. Der Deutsche Entwurf hat deshalb das System der Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) als dasjenige in Aussicht genommen, welches für die Neugestaltung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Samtbis San |
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Schafzucht und ein
Rittergut mit Schloß und 110 E.
Samtgemeinde, s. Gemeindeverbände.
Samtgut, bei der ehelichen Gütergemeinschaft
das beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugehörende
Vermögen im Gegensatz zum Sondergut oder Ein-
handsgut
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