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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
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58
Sonntagsarbeit
2) im Handelsgewerbe und seit 1. Jan. 1897 nach Novelle vom 6. Aug. 1896 auch in Konsum- und andern Vereinen dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn
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63% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0059,
Arbeiterfrage (Sonntagsarbeit) |
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57
Arbeiterfrage (Sonntagsarbeit)
liche Zustände. Mr. John T. Brunner, der über die Einführung der achtstündigen Schicht in seiner chem. Fabrik berichtet, meint, daß die Zahl der Fabriken, wo sieben Tage lang in der Woche durchschnittlich 12
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50% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Sonninobis Sonntagsarbeit |
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57
Sonnino - Sonntagsarbeit
Sonnino, Sidney, Baron, ital. Staatsmann, s. Bd. 17.
Sonntag (lat. dies solis), der schon im vorchristl. Altertum nach der Sonne benannte erste Tag in der Woche (s. d.). Der S. wurde schon von den ältesten
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45% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Sonntagsarbeit) |
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38
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Sonntagsarbeit).
Gerichtshofs der Grafschaft oder eine andre hohe Persönlichkeit gewählt. Diese Ausschüsse treten ungefähr alle 14 Tage zusammen, ihre Entscheidungen gelten vom Tage der Reklamation an
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44% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058a,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058a
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
(Verordnung des Bundesrates vom 5. Febr. und 25. Okt. 1895, 20. April, 26. Juni, 14. Juli und 27. Nov. 1896.)
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^[Tabelleananfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung
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44% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058b,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058b
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
Bei der Herstellung von Hohl
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44% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058c,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058c
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^[Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
b. nach dem
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44% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058d,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058d
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^[Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
25) Herstellung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058e,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058e
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^[Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe.
Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
4) Petroleumraffinerien
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44% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058f,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058f
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^[Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
6) Brauereien
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterschutzkonferenz (Vorgehen der Schweiz seit 1881) |
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, im September 1889 eine in Bern abzuhaltende, keinen diplomatischen Charakter tragende Konferenz durch Delegierte zu beschicken, um folgende Gegenstände zu beraten: 1) Verbot der Sonntagsarbeit, 2) Festsetzung eines Minimalalters für die Zulassung
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Frauenarbeit) |
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- und Sonntagsarbeit und ihrer Verwendung bei besonders ungesunden oder gefährlichen Arbeiten. Für den Maximalarbeitstag stimmten in der Kommission 9 Staaten gegen 6 (Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Holland, Portugal). Im Plenum
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 1065,
Verzeichnis der Abbildungen und Karten zum fünfzehnten Bande. |
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1065
Verzeichnis der Abbildungen und Karten zum fünfzehnten Bande.
Bildertafeln und Karten
Seite
Sognefjord (Karte) 25
Die Sonne 51
Sonnensystem (Karte) 55
Sonntagsarbeit, Ausnahmen vom Verbot (Tabellen) 58
Spanien, Portugal (Karte) 82
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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- und Sonntagsarbeit überall beseitigt werden, wo nicht die Technik den ununterbrochenen Betrieb erheischt. In der Schweiz nahm der Gesetzgeber an, daß Nacht- und Sonntagsarbeit unbeschadet der Konkurrenzkraft fortfallen könnte, und verbot sie unbedingt. Andre
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890) |
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sichern?
II. Regelung der Sonntagsarbeit. 1) Soll das Verbot der Sonntagsarbeit, unbeschadet der notwendigen Ausnahmefälle, die Regel bilden? 2) Wenn über das Verbot der Sonntagsarbeit ein Einvernehmen erzielt werden sollte, welches würden
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Sonntagsbörsebis Sonntagsmarken |
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und der minderjährigen Mädchen verboten; das Arbeiterschutzgesetz vom 2. Nov. 1892 dehnt die Pflicht der Wochenruhe (den Tag bestimmt der Arbeitgeber) auf männliche Personen von 16 bis 18 Jahren und auf großjährige Frauen aus.
Vgl. Artikel Sonntagsarbeit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Industrieaktienbis Industrielle Arbeiterfrage |
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- und Bergwerksarbeit die Forderung einer zehnstündigen wirklichen Arbeit, also eines nur zwölfstündigen Arbeitstags (zwei Stunden Ruhepausen), nicht unbillig sein. Sonntagsarbeit sollte nur da stattfinden, wo die Technik einen ununterbrochenen Betrieb erheischt
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Sonntagsbuchstabebis Sonometer |
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Unternehmungen die Sonntagsarbeit zu vermeiden und die Tagelöhner, Dienstboten und Fabrikarbeiter gegen die Forderungen ihrer Herren vor Sonntagsarbeit zu schützen hat. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 136) verbietet die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern an
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Belgien, Holland, Dänemark, Schweden) |
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enthält das Gesetz folgende Schutzbestimmungen: Maximalarbeitszeit 11 Stunden mit 1 Stunde Pause; Verbot der Sonntagsarbeit; Verbot der Nachtarbeit (Ausnahmen durch königl. Verordnung unter gewissen Bedingungen zulässig); Schonzeit von 4 Wochen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0865,
Sozialdemokratie (Erfurter Programm von 1891) |
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, von der Ardeitsruhe befreit werden tonnen. Durch Verordnung vom 1. Juli 1891 wurde diese Befreiung allen selbständigen Kleingcirerbtreibenden Zugestanden;dai:nwurdedie Sonntagsarbeit in 53 großen Gruppen von Gewerbebetrieben aus den im Gesetz genannten Gründen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0214,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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Mitwirkung aller Parteien schon seit 1885 wiederholt im Reichstage gestellt und angenommen worden; die einzige Frucht war, daß der Bundesrat 1885 eine Erhebung über die Sonntagsarbeit anordnete. Der Reichskanzler widerstrebte grundsätzlich diesen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
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. können zu Sonntagsarbeiten nicht verpflichtet werden, mit Ausnahme solcher, welche naturgemäß eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten. Um die Kontrolle zu erleichtern, wurde für Arbeiter unter 21 Jahren die Führung von Arbeitsbüchern (s. d
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Arbeiterwohnungenbis Arbeitsschulen |
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durch Beschränkung der Sonntagsarbeit, der Nachtarbeit, der Frauen- und Kinderarbeit, soweit solche sittliche und wirtschaftliche Gefahren in sich bergen, sowie auf die Unterstützung und Förderung schon vorhandener oder neu hervortretender Bestrebungen zur Hebung
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0868,
Spanien (Handelspolitik, Bevölkerung, Finanzen etc.) |
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der Arbeiterschutzgesetzgebung hat die spanische Regierung vorläufig nur durch Schaffung einer speziellen Kommission für soziale Reformen betreten, welcher die Beratung der Projekte, betreffend Aufhebung der Sonntagsarbeit, Einschränkung der Frauen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Enragierenbis Enschede |
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Regierungsenqueten dagegen waren die Eisenbahntarifenquete 1875, die E. über die Lage der Eisen-, Baumwoll-, Leinen- und Tabaksindustrie etc. 1878, die Zuckerenquete 1884 und die E. über die Sonntagsarbeit 1885. Die für die Zuckerenquete über den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1001,
Fabrikgesetzgebung (Deutschland) |
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Reparaturen bedarf keiner Genehmigung. 3) Die Sonntagsarbeit ist, wie die Nachtarbeit, verboten und geregelt. Wo sie gestattet wird, muß für jeden Arbeiter der zweite Sonntag frei bleiben. Die Kantonalgesetzgebung kann weitere von Arbeit freie
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1002,
Fabrikgesetzgebung (Österreich) |
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der geltenden Rechte sind folgende. Von allgemeinen, auf alle Gewerbsunternehmungen bezüglichen sind hervorzuheben: 1) Das Verbot der Sonntagsarbeit mit der Maßgabe, daß bei einzelnen Kategorien von Gewerben, bei denen eine Unterbrechung des Betriebes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0482,
Landwirtschaftliche Arbeiterfrage |
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Sonntagsarbeit beseitigt wird, soweit diese nicht zur Wartung und Pflege des Viehs und ausnahmsweise durch Witterungsverhältnisse geboten ist. Im allgemeinen kann bei landwirtschaftlichen Arbeitern im Sommer die Arbeitszeit eine längere als bei Fabrikarbeitern
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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nach einer Entbindung nicht beschäftigt werden. Die Sonntagsarbeit von Frauen und jugendlichen Arbeitern unter 16 Jahren ist verboten. Doch kann sie für bestimmte Betriebe und für männliche Personen von 14-16 Jahren bis 6 Uhr morgens gestattet werden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Bergarbeiter) |
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eine ausführliche, von dem deutschen Geheimen Oberregierungsrat Lohmann verfaßte Zusammenstellung der Gesetzgebung der beteiligten Staaten, betreffend die Regelung der Sonntagsarbeit und der Arbeit der Kinder, jugendlichen und weiblichen Arbeiter, übergeben
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Kinderarbeit) |
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der Sonntagsarbeit. Einstimmig wurde in der Kommission (ebenso später im Plenum) der Antrag der deutschen und schweizerischen Delegierten angenommen, daß Ausnahmen zulässig seien hinsichtlich solcher Betriebe, welche a) aus technischen Gründen
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0059,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Schlußprotokoll) |
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, in allen Fällen, wo ihre Streitigkeiten nicht durch direkte Einigung beigelegt werden können, die Vermittelung eines Schiedsgerichts anzurufen.
II. Regelung der Sonntagsarbeit. 1) Es ist wünschenswert, vorbehaltlich der in jedem einzelnen Staate
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterwohl (Vereine für A.) |
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Schutz gewährt werde in betreff: a) eines Maximalarbeitstags, b) der Nachtarbeit, c) der Sonntagsarbeit, d) ihrer Verwendung bei besonders ungesunden oder gefährlichen Arbeiten.
V. Regelung der Frauenarbeit. Es ist wünschenswert: 1) a) daß Mädchen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) |
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nachträglicher Genehmigung des Reichstags den Schutz für Kinder, jugendliche und weibliche Arbeiter in Bezug auf übermäßige Arbeitszeit, gesundheits- oder moralschädliche Arbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit auszudehnen, unter Umständen aber auch einzuschränken
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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und bezüglich der Sonntagsarbeit bezweckten, gelegentlich vom Fürsten Bismarck bekämpft, sonst aber vom Bundesratstisch mit einem beredten Schweigen gewürdigt und vom Bundesrat nicht weiter berücksichtigt wurden. Wenn man erwägt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0203,
Deutschland (Geschichte) |
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, so umgestaltet, daß die bei den Arbeitgebern erweckten Besorgnisse beschwichtigt wurden. Die seit Jahren vom gesamten Reichstag verlangten gesetzlichen Beschränkungen der Kinder-, Frauen- und Sonntagsarbeit waren nun erreicht (vgl. den Artikel
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Sonnenzauberbis Sonntagsruhe |
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Sonntagsarbeit, wenn durch sie die Heiligung des Sonntags gestört werde.
Alle übrigen gewerblichen Arbeiten, insbesondere solche im Innern von Fabriken und Werkstätten, waren gestattet; nur durch das revidierte Gewerbegesetz von 1884 wurde
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Arbeiterschutzkonferenzbis Arbeiterversicherung |
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der Frauenarbeit zur Nachtzeit in Bergwerken, Regelung der Sonntagsarbeit in der Weise, daß wöchentlich ein Ruhetag, wenn irgendmöglich der Sonntag gesichert werde, Festsetzung der "Altersgrenze für Kinderarbeit auf 12, im Süden 10 Jahre, Beschränkung
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Bebel (Heinr.)bis Beccaria (Cesare Bonesano de) |
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605
Bebel (Heinr.) - Beccaria (Cesare Bonesano de)
Sonntagsarbeit» (ebd. 1888), «Zur Lage der Arbeiter in den Bäckereien» (ebd. 1890), «Die Socialdemokratie und das allgemeine Wahlrecht» (Berl. 1895) u. a.
Bebel, Heinr., Humanist, geb. 1472
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0505,
Fabrikgesetzgebung |
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Vorabenden der
^onn- und Festtage die von 10 Stunden nicht über-
fchreiten soll. Nachtarbeit ist nur ausnahmsweise zu-
lässig, Sonntagsarbeit nur in solchen Betrieben, die
ihrer Natur nach nicht unterbrochen werden können.
Frauen dürfen nachts
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
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, jugendlichen Ar-
beitern und Frauen in den Fabriken ist nur beschränkt
gestattet (s. Frauenarbeit, Kinderarbeit, Fabrikgesetz-
gebung). Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist
verboten (s. Sonntagsarbeit). DieKoalitionsvcrbote
sind aufgehoben ts
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
Öffnen |
die Regierung angefangen, bei ihren socialen Re-
formen die H. zu berücksichtigen. Nach der Novelle
zur Gewerbeordnung (1891) ist die Sonntagsarbeit
aller H. auf fünf Stunden beschränkt und die Kom-
munalverwaltung ist mit dem Recht auf weiter
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
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. 1851 das Lehrlingswesen. Es verbietet gewissen Personen Lehrlinge zu halten, normiert eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16 Jahren, verbietet für diese die Nacht- und Sonntagsarbeit, regelt die Rechte und Pflichten beider Teile, führt
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0724,
Schweiz (Industrie. Handel) |
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Fabrikgesetz von 1877 wurde das Maximum der täglichen Arbeitszeit in den schweiz. Fabriken auf 11 Stunden festgesetzt, die Sonntagsarbeit untersagt, die Frauen- und Kinderarbeit wesentlich beschränkt und das Fabrikwesen der Aufsicht eidgenössischer
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Sociale Praxisbis Socialinstinkte |
Öffnen |
für den Weltmarkt und für unbekannte Absatzkreise bedingte Unsicherheit des Einkommens; eine oft übermäßige Arbeitszeit, besonders wenn die Konjunktur die Ausnutzung der Arbeitskraft vorteilhaft machte; Nachtarbeit und Sonntagsarbeit im Interesse
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Sonntagsruhebis Sonorische Sprachen |
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von ausländischen Postverwaltungen nicht beachtet.
Sonntagsruhe, s. Sonntag und Sonntagsarbeit.
Sonntagsschulen, im allgemeinen alle Schulen, deren Unterricht auf den Sonntag fällt, also auch viele Fortbildungsschulen (s. d.), die ja ursprünglich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
Öffnen |
am Sonntage zu beginnen und mindestens 21: Stunden zu dauern hat. Beim Handelsgewerbe soll im Princip die Sonntagsarbeit 6 Stunden nicht übersteigen. Im übrigen sind wie im deutschen Gesetz gewisse Verhältnisse vorgesehen, derentwegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bachem, J. P.bis Bäcker |
Öffnen |
Ausnahmen gestattet werden. Sie empfahl neben einer Begrenzung der Arbeitszeit auf 12 Stunden die weitere Abkürzung der Sonntagsarbeit, um so mehr, als in 71,6 Proz. der gewöhnlichen Bäckereien am Sonntag eine kürzere Arbeitszeit als 12 Stunden
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Barthélemy Saint-Hilairebis Bassum |
Öffnen |
durch seine social-
polit. Gesetzgebung, deren Beginn noch in die Zeit
vor dem Auftreten der deutschen Kathedersocialisten
fällt. 1869 wurde der zwölfstündige Normalarbeits-
tag in Fabriken, verbunden mit Verbot der Nacht-
und Sonntagsarbeit
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0539,
Handlungsgehilfe |
Öffnen |
., wenn ihr regelmäßiger
Jahresarbeitsverdiel:st2000M. nicht übersteigt. End-
lich genießen sie zum Teil die Wohlthat des gewerb-
lichen Arbeiterschutzes (s. Sonntagsarbeit, Bd. 15).
In den Kreisen der H. hat man als dieser socialen
Richtung
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Sonnefeldbis Spanien |
Öffnen |
, das Gleich-
gewicht des Budgets herzustellen, bis im März 1890
die Ereignisse in Afrika eine neue außerordentliche
Anleihe nötig machten. Bei Crispis Sturz 4. März
1896 trat auch er zurück.
^ Sonntagsarbeit, s. Arbeitersrage (S. 57).
Sorma
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