Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Staatshoheit
hat nach 0 Millisekunden 31 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Staatsgutbis Staatskassenverwaltung |
Öffnen |
werden, welcher letztern deshalb von der Regierung Rechnung abzulegen ist. (S. Oberrechnungskammer.)
Staatshoheit, soviel wie Staatsgewalt oder die in der letztern enthaltenen Herrschaftsrechte; je nach dem Inhalt und der Richtung der letztern
|
||
70% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Staatsforstwissenschaftbis Staatsrat |
Öffnen |
Landtags unter Zuziehung eines Finanzministerialbeamten statt.
Staatshoheit (Souveränität), die dem Staat als solchem zukommende Unabhängigkeit, vermöge deren er selbst sich die Gesetze seines Handelns gibt und an fremden Staaten nur die gleiche
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
Öffnen |
184
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung).
Staatshoheitsrechte.
Exekutivgewalt
Gesetzgebungsrecht
Jus armorum
Jus eminens
Jus gladii
Justizhoheit
Gesetzgebende Gewalt, s. Staat
Gladii jus
Nothrecht
Staatshoheit
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Seefeldbis Seehandlung |
Öffnen |
hoch. (S. auch Meer, Bd.11,S.724a,undHol)lcSee.)
Seegebiet, Litoral oder Küstengebiet,
derjenige Küstenstreifen des Meers, welcher im
Gegensatz zu der von jeder besondern Staatshoheit
freien hohen See völkerrechtlich zum Staatsgebiet
des
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0452,
Forstwirtschaft (Allgemeines) |
Öffnen |
aus der Staatshoheit entspringt, an Beamte der fiskalischen Vermögensverwaltung ist in neuester Zeit mehrfach getadelt worden. Die (staatsrechtliche) Befugnis, die Privatforstwirtschaft zu überwachen, ist deshalb mitunter besondern Organen übertragen
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0945,
Flußschiffahrt |
Öffnen |
sie stießen;
sie und die auf ihnen betriebene F. sind also dessen
Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Polizei, überhaupt
Staatshoheit unterworfen; bei Grenzflüssen ist die
Mittellinie derselben, bisweilen nach den getroffenen
Vereinbarungen
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
Öffnen |
und hiernach eine Abnahme der – überwiegend unentgeltlich beschäftigten – G. vorerst nicht zu erwarten.
Gerichtsbann, s. Bann.
Gerichtsbarkeit nennt man die Ausübung der Staatshoheit in ihrer Richtung auf den Rechtsschutz; in ihrer Richtung auf den Schutz
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
Öffnen |
zur Ausübung aller derjenigen Rechte zugelassen, deren Genuß nicht durch die Staatsangehörigkeit des Berechtigten bedingt ist. Umgekehrt steht aber auch der Ausländer im Inland unter der inländischen Staatshoheit und Gesetzgebung. Deshalb ist er bei
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Freimeisterbis Freischütz |
Öffnen |
das Zugeständnis gemacht hat, daß die neutrale Flagge zugleich die Ladung decke. Es ist dies eine Konsequenz der Thatsache, daß es auf offenem Meer keine Gebietshoheit eines einzelnen Staats gibt, daß vielmehr jedes Schiff unter der Staatshoheit seines
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0093,
Genf (Geschichte) |
Öffnen |
Bürgerversammlung (Conseil général) beschränkten sich zuletzt darauf, daß sie die vier Syndiken, die höchsten Beamten, nach den Vorschlägen der Räte wählen durfte. Die Staatshoheit ging völlig auf den Kleinen Rat und den Rat der Zweihundert über, die sich an den
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
Öffnen |
Einfluß, indem der moderne Staat zudem die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit seiner Bürger anerkennt. Gewöhnlich bezeichnet man folgende Rechte als den Inhalt der K., welch letztere nichts andres als ein Teil der Staatshoheit überhaupt ist: 1
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0007,
Konkordat (wichtige frühere und gegenwärtige Konkordate) |
Öffnen |
der bayrischen Staatsverfassung, jedoch so, daß primär stets das die Staatshoheit energisch, wenn auch nicht ausreichend wahrende Religionsedikt zu gelten hat, das K. aber nur dann und da, wann und wo es mit jenem nicht im Widerspruch steht. Für Preußen
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
Öffnen |
und Lehen, entstanden waren. Erst der Westfälische Friede behandelte die L. (jus territoriale, im französischen Entwurf droit de souveraineté) als einen gegebenen Begriff mit bestimmtem Umfang und Inhalt. Die L. näherte sich immer mehr der Staatshoheit
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0690,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 1073) |
Öffnen |
die Staatshoheit über die Päpste geltend machen zu können. Gleichfalls auf Hildebrand läuft die enge Verkettung der Ordensgeistlichen mit den päpstlichen Interessen zurück. Die neuen Ordensstiftungen seit dem Anfang des 11. Jahrh., wodurch die alte
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schweiz (Geschichte 1848-1873) |
Öffnen |
als verfassungswidrig zurückgenommen werden. Doch billigte das Berner Volk mit 70,000 gegen 17,000 Stimmen das Kirchengesetz, durch welches der Kanton Bern seine Staatshoheit in Kirchensachen wahrte. Ein andrer Konflikt brach in Genf aus, wo
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Seebarschbis Seehandlung |
Öffnen |
zu dem angrenzenden Land gerechnet und als unter der Staatshoheit des letztern stehend angesehen wird. Gewöhnlich nimmt man an, daß Kanonenschußweite, vom Ufer aus gerechnet, jenes Gebiet begrenze. Innerhalb des Seegebiets steht dem betreffenden
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0052,
von South Paß Citybis Souvestre |
Öffnen |
bestimmtes Leiden wirkt; von souveräner Verachtung etc. Namentlich aber wird im Staats- und Völkerleben der Inhaber der höchsten Gewalt im Staat, welche von keiner andern Macht abhängig ist, als S. und jene höchste Machtvollkommenheit (Staatshoheit
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Sredecbis Staat |
Öffnen |
insofern, als sie das Recht des Staatsbeherrschers zur Ausübung der Hoheitsrechte auf dem Staatsgebiet und in Ansehung der auf demselben lebenden Menschen (Territorialitätsprinzip) bedeutet, als Souveränität (Staatshoheit, Suprema potestas) bezeichnet zu
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Staatssekretärbis Staatsverbrechen |
Öffnen |
dem Statthalter stehende Chef des Ministeriums den Titel S. Die Chefs der einzelnen Ministerialabteilungen heißen Unterstaatssekretäre.
Staatsservituten (öffentliche Servituten), dauernde Beschränkungen der Staatshoheit eines unabhängigen
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
Öffnen |
, soweit dieses der Staatshoheit unterliegt, unter einem Ministerium (Kultusministerium) zusammengefaßt. Vgl. Schulwesen.
Unterrichtsbriefe, s. Sprachunterricht, S. 185.
Untersalpetersäure, s. Stickstoffperoxyd.
Untersberg, Gebirgsstock
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
Öffnen |
Gegenstand völkerrechtlicher Verträge, nicht aber staatlicher Verwaltungsmaßregeln sein. Die Staatshoheit, insofern sie sich auf die Gewässer bezieht und für dieselben das staatliche Oberaufsichtsrecht in Anspruch nimmt, wird Wasserhoheit genannt
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Besitzrechtsmittelbis Besobrasow |
Öffnen |
, im Völkerrecht die thatsächlich ungestörte Ausübung der Staatshoheit auf einem bestimmten Gebiete, ebenso die thatsächlich geduldete Beschränkung ihrer Ausübung. Wo es an urkundlichen Festsetzungen und allgemeinen Völkerrechtssätzen (wie bei den
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Demanovabis Dematophora necatrix |
Öffnen |
, im
Völkerrecht eine zwischen zwei Staaten (oder auch
Parteien eines ausgebrochenen oder drohenden
Bürgerkrieges) festgestellte Grenze, jenseit deren sich
der eine und der andere Teil kriegerischer Opera-
tionen oder der Ausübung der Staatshoheit ent
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
Einquartierungskataster |
Öffnen |
durch die
doppelte Staatshoheit des Kaisers und Relcks und
der Landesherren, sowie durch die besondern Pflichten
der Reichsstädte gegen den Kaiser sehr verwickelt und
wurden es noch mehr, als Wallenstein im Dreißig-
jährigen Kriege das System
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
Öffnen |
bei dem weiteru Streit der
Rechtsgelehrten das ^us 6iniii6ii3, d. h. das impe-
i-inin des Staates, die Staatshoheit trat. Zur ge-
setzlicheu Anerkennung kam das Enteignungsrecht
seit dem 15. Jahrh, durch landesgesetzliche Verord-
nungen zu
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0168,
Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
Öffnen |
Er-
richtung einer Staatseisenbahn, von dem Enteig-
nungsrecht gegen die betroffenen Eigentümer Ge-
brauch macht, so ist dies kein Akt der Staatshoheit,
sondern eine Verwaltungshandlung, durch welche
der Staatsfiskus berechtigt und verpflichtet
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
Öffnen |
), sei es, daß ein belie-
biger Bürger die Verletzung öffentlicher Interessen
rügte (Popnlarklage, s. d.). Mit der kräftigern
Entwicklung der Staatshoheit dehnte sich jedoch die
Verfolgung von Verbrechen durch die Staatsorgane
immer mehr
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
Öffnen |
. Gefangenenfürsorge.
Strafgefängnisse, s. Gefängniswesen und Strafanstalten.
Strafgerichtsbarkeit, peinliche Gerichtsbarkeit, die Ausübung der Staatshoheit zur Verwirklichung des staatlichen Strafrechts, im Gegensatz zur Civilgerichtsbarkeit, welche
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Beringmeerbis Berlin |
Öffnen |
Küstengewässer sind, unter Staatshoheit der Nordamerikanischen Union steht. Die Frage war praktisch wichtig, weil das B. und insbesondere dessen östl. Teil den Aufenthalt der Pelzrobben bildet, deren Felle einen hohen Handelswert repräsentieren. Diese
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0512,
Großbritannien und Irland |
Öffnen |
des nationalen Gebietes zu verzeichnen. Im
April 1894 wurde im Unterhause erklärt, daß nun
endgültig Uganda unter brit. Staatshoheit gestellt
sei und mit einer geordneten Verwaltung versehen
werden solle. An der Gambiamündung waren im
Februar
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Lex posterior derogat prioribis Leys |
Öffnen |
durch den Wiener Kongreß und wurde der Staatshoheit Österreichs unterworfen, von diesem aber 1819 an Baden abgetreten. Das jetzige Haupt dieser kath. Familie ist Fürst Erwein, geb. 31. März 1863, Urenkel des Fürsten Philipp Franz.
Leyen, Alfred
|