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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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eine kath. Kirche, Seiden- und Samtweberei, Ölmühlen und (1885) 5928 meist kath. Einwohner.
Strafabteilungen, in Preußen die durch das Militärstrafgesetz von 1873 in Militärgefängnisse umgewandelten Strafanstalten, in welchen an degradierten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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. 1743) und Omobono (geb. 1679, gest. 1742) waren ebenfalls tüchtige Geigenmacher. – Vgl. Fétis, Antoine S. (Par. 1856); Niederheitmann, Cremona (3. Aufl., Lpz. 1897).
Strafabteilungen, Strafcompagnien, Strafsektionen, militär. Organisationen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0070,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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] Die Nichtkombattanten, z. B. Ökonomiehandwerker, sind außer Berechnung geblieben.
Zu den nichtregimentierten Offizieren gehören die höhern Truppenbefehlshaber sowie die Offiziere der Strafabteilungen und Korpsbekleidungsämter, zu den besondern Formationen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Festungsstabbis Fetialen |
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. Die in eine Strafabteilung aufgenommenen Festungssträflinge blieben Soldaten, der Disziplinarstrafgewalt unterworfen und mußten die Dauer der Strafzeit später nachdienen. Die geringste Dauer der Strafe war drei Monate. Jetzt ist an ihre Stelle Gefängnis
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Belgisches Festungssystembis Belgisches Heerwesen |
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zusammen 50 aktive Bataillone, 39 Reservebataillone und 19 Depotcompagnien. Außerdem gehören zur Infanterie noch 2 Landwehrcompagnien (compagnies sédentaires), eine Disciplinar- und Strafabteilung und eine Schule für Zöglinge der Armee
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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Strafcompagnien, s. Strafabteilungen.
Strafe, im Sinne des Strafrechts das vom Staate in der Form eines richterlichen Urteils wegen Übertretung eines Strafgesetzes verhängte Übel. Nicht hierher gehören: Disciplinarstrafen, die vom Staate im Interesse des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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von Sury, 2. Aufl., 2 Bde., Bern 1895).
Strafsektionen, s. Strafabteilungen.
Strafsenat, nach §§. 120, 132 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes die in sich selbständigen, aus 5 oder 7 Mitgliedern einschließlich des Präsidenten bestehenden
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