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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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365
Strafsachen - Strafverfahren.
sicht und Leitung der Registerführung liegt unter allen Umständen der Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten ob. Die nötigen Mitteilungen über die erfolgten Verurteilungen sind von den betreffenden Behörden an
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62% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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, das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 und das Margarinegesetz vom 15. Juni 1897.
Strafverfahren, s. Strafprozeß.
Strafverfügung, zur Unterscheidung vom amtsrichterlichen Strafbefehl (s. d.) eine Verfügung
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50% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Einkornbis Einmachen |
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.
Einläuten, den Eintritt eines Festes durch Läuten der Glocken (gewöhnlich bereits am Vorabend desselben) verkündigen; im Gegensatz zum Ausläuten, wodurch das Ende eines Festes etc. angekündigt wird.
Einleitung des Strafverfahrens (Einleitung
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37% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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hat.
(S. auch Genossenschaft im Konkurs .)
Einstellung
des Strafverfahrens . Die E. steht im Vorbereitungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu.
Sie stellt das Verfahren ein, wenn die von ihr angestellten Ermittelungen keinen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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hat die A. im Strafverfahren. Während im ältern röm. und german. Recht der durch eine Strafthat Verletzte selbst als Kläger auftrat und demgemäß vorzugsweise Schadenersatz und Privatgenugthuung verfolgte (s. Anklage), während nach dem Offizialprincip
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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oder selten Verwendung finden.
Wir fügen hier am Schluss der Besprechung über die Kaiserl. Verordnung vom 27. Januar 1890 das Strafverfahren bei Uebertretung derselben ein.
Das Strafverfahren bei Uebertretung der Verordnung vom 27. Januar 1890
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
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) errichten, denen für den betreffenden Bezirk die gesamte Thätigkeit des Oberlandesgerichts als Berufungsinstanz zugewiesen werden soll. Vgl. Schwarze, Die zweite Instanz im mündlichen Strafverfahren (Wien 1862); von Kries, Rechtsmittel des Civilprozesses
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Inhaltsverzeichniss:
Seite 0012,
Inhaltsverzeichniss |
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angewandten neueren chemischen Präparate 754
Gesetzeskunde 780
Kaiserl. Verordnung vom 27. Januar 1890 781
Strafverfahren bei Uebertretung der kaiserlichen Verordnung 789
Gesetz, betreffend die Verwendung gesundheits schädlicher Farben 794
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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es einer Disziplinaruntersuchung, eintritt; in manchen Staaten auch eine Disziplinarstrafe (s. Disziplinargewalt).
Dienstentlassung, die im Disziplinarverfahren erfolgte Amtsentsetzung im Gegensatz zu der im gerichtlichen Strafverfahren erkannten Dienstentsetzung (s
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege) doch gewisse Ausnahmen davon im Interesse der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit und der Sittlichkeit. Wiederum abweichend von den kontinentalen Formen des Strafverfahrens läßt
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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wegen einschreitet und die Untersuchung allein durchführt. Die frühere deutsche Reichsgesetzgebung hatte diese beiden heterogenen Arten des Strafverfahrens nebeneinander bestehen lassen, bis nach 1848 fast in allen deutschen Ländern ein gewissermaßen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Beruhigende Mittelbis Beryll |
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802
Beruhigende Mittel - Beryll.
373; Deutsche Zivilprozeßordnung, § 472-506; v. Schwarze, Die zweite Instanz im mündl. Strafverfahren (Wien 1862); Derselbe, Die B. im Strafverfahren (Stuttg. 1883 u. 1885); Meves, Strafverfahren nach
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
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der Anschuldigung oder der Entschuldigung gehört oder mittel- oder unmittelbaren Einfluß auf jene oder diese hat. Der Begriff von Beweissatz im Sinn des Zivilprozesses fällt im Strafverfahren ganz hinweg, weil es nicht wohl möglich ist, die einzelnen
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Mitternachtbis Mittnacht |
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umgearbeitet unter dem Titel: "Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Partikulargesetzbücher" (das. 1827, 2 Abtlgn.; 4. Aufl. 1845-46); "Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß" (1.-4. Beitrag, Bonn 1820-26 u. öfter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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.] Für das ältere Recht vor 1848: Mittermaier, Das deutsche Strafverfahren (4. Aufl., Heidelb. 1846, 2 Bde.); Feuerbach, Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtspflege (Gieß. 1821 u. 1824); Martin, Lehrbuch des Kriminalprozesses
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mitterburgbis Mitthäterschaft |
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Privatrechts" (7. Aufl., 2 Bde., Regensb. 1847), "Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß" (1. bis 4. Beitr., 3. und 2. Aufl., Bonn 1827-40), "Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Landesgesetzbücher" (4. Aufl., 2 Bde
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Ei des Kolumbusbis Eierstab |
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370
Ei des Kolumbus - Eierstab.
delte, sondern namentlich auch im Strafverfahren zugezogen, und zwar kommen dieselben hier sowohl auf seiten des Anklägers als auf seiten des Angeklagten vor. Der Anschuldigungseid mußte regelmäßig "mit sieben
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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). Im Strafverfahren versteht man unter E. die gegen den Strafbefehl (s. d.) des Einzelrichters erhobene Einwendung.
Einsprung, Vorrichtung, durch welche das Wild in einen umgatterten Ort zwar hineinspringen, aber nicht wieder herauskommen kann; man stellt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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ist. Da nach dem ältern gemeinen Strafverfahren die Verurteilung nur auf das G. oder auf einen nach gewissen Regeln zu stande gebrachten, selten herzustellenden Beweis erfolgen konnte, so war es Hauptaufgabe des Untersuchungsrichters, auf Geständnisse
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Indizienbeweisbis Indogermanen |
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zuzulassen. Es war daher einer der wesentlichsten Fortschritte, daß in dem jetzt üblichen mündlichen Strafverfahren die gesetzliche Beweistheorie abgeschafft und der rechtsgelehrte Richter nicht minder als der Geschworne lediglich auf seine
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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), in Frankreich, Italien und Rußland Truppenteile, in welche Soldaten strafweise versetzt werden.
Strafliste, s. Strafregister.
Strafmandat, s. Strafbefehl. ^[richtig: Strafbescheid.]
Strafpolitik, s. Strafrecht, S. 362.
Strafprozeß (Strafverfahren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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der einheimischen Gerichtsbarkeit befinden. Die Einziehung erfolgt auf den Antrag des Berechtigten, welcher sowohl im Strafverfahren als im Weg der Zivilklage gestellt werden kann. Im Strafverfahren kann auch gegen solche Besitzer von Nachdrucksexemplaren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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der Entschädigung des Verletzten tritt.
Der Anspruch auf Entschädigung kann aber auch im Weg des Zivilprozesses verfolgt werden, solange nicht im Strafverfahren auf eine Geldbuße erkannt ist. Er richtet sich gegen den Veranstalter und den Veranlasser des
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Verhaubis Verjährung |
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und Sachverständigen, im Strafverfahren mit diesen, aber auch mit dem Angeschuldigten vorgenommen. Manche verstehen jedoch unter V. nur die letztgedachte Art der Vernehmung. Das V. des Angeschuldigten soll demselben Gelegenheit zur Beseitigung der gegen ihn
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
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(Defensive, Defension), die Wahrung und Geltendmachung der dem Angeschuldigten im Strafverfahren zustehenden Rechte durch einen hierzu bestellten Beistand (Defensor, Verteidiger). Die deutsche Strafprozeßordnung unterscheidet zwischen dem sogen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Vorstevenbis Vöslau |
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die Führung derselben oder die Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen auch einem Amtsrichter übertragen werden. S. Strafverfahren.
Vorurteil, im weitern Sinn ein vorläufiges, d. h. der Untersuchung der Gründe vorausgehendes, Urteil
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Zeugeneidbis Zeugungsvermögen |
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, Der Zeugniszwang (Jena 1878); Kayser, Der Zeugniszwang im Strafverfahren (Berl. 1879); v. Schwarze, Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren (das. 1885); Schrutka-Rechtenstamm, Zeugnispflicht und -Zwang im österreichischen Zivilprozeß (Wien 1879
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
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368
Gefräß - Genossenschaften
Höfe anschickte, erklärte der Reichskanzler das Tagebuch in einem Immediatbericht an den Kaiser vom 23. Sept. 1888 in der Form, wie es vorliege, für unecht; er beantragte daher die Einleitung des Strafverfahrens
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
Öffnen |
ohne die vorgeschriebenen Nachweise (Personenstandesgesetz vom 6. Febr. 1875, §. 67), Mißbrauch der Amtsgewalt, insbesondere im Strafverfahren (§§. 339 fg.), falsche Beurkundung (§ 348 fg.), falsche Register- und Kassenführung (§§. 350 fg
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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ausgehend, daß die Verwicklung in einen Strafprozeß, selbst wenn derselbe zur Freisprechung führt, ein Übel ist, gewährt man in England einen Schutz gegen willkürliche Eröffnung des Strafverfahrens dadurch, daß über die Eröffnung des Strafverfahrens
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Fragabis Fragment |
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Grundes, auf welchem ihre Wissenschaft beruht,
gestellt werden. Dies F. steht vorzüglich dem Richter
und bei einem aus mehrern Richtern bestehenden Ge-
richtshose neben dem Vorsitzenden auch den beisitzen-
den Richtern zu. Im Strafverfahren sind
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Pritzerbebis Privatdiskont |
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der Hauptverhandlung seiner pri-
vatrechtlichen Ansprüche wegen dem Strafverfahren
anschließen. Damit der Verletzte dieses Recht nicht
verliert, soll er nach §. 172 bei seiner Zeugenverneh-
mung deswegen befragt und nach §. 365 auch sonst
von dem stattfindenden
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
Öffnen |
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh. die herrschende Form des Strafverfahrens geworden ist, erfordert zu seiner Durchführung die Vertretung der Anklage durch eine dem Angeklagten gegenüberstehende Partei. Dies kann der durch die Strafthat des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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in erster Instanz.
Litteratur, über den frühern gemein-deutschen S. vgl. Mittermaier, Deutsches Strafverfahren (2 Tle., Heidelb. 1840-45); über das Recht seit 1848: Planck, Systematische Darstellung des deutschen Strafverfahrens (Gött. 1857); Zachariä
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Hacheneybis Hagenbach |
Öffnen |
Handlungsweise, Verurteilung zu Strafe und Buße, Kosten des Strafverfahrens, insbesondere Kosten des Verteidigers). Demgemäß umfaßt die H. gewöhnlich folgende Pflichten des Versicherers: 1) Schadendeckung; 2) Führung der Verhandlungen oder des Prozesses mit dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Kolonisationbis Kommunalanleihen |
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wie beim Strafverfahren.
Für das Schutzgebiet der Neuguinea-Compagnie
ist die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen bereits
durch kaiserl. Verordnung vom 7. Juli 1888 und
Verordnung der Direktion der Compagnie vom
21. Okt. 1888 geregelt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1032,
von Wismar-Karower Eisenbahnbis Wolfegg |
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1875 dem Staatsdienst, wirkte bei mehrern höhern Gerichtsstellen und wurde später als stellvertretender
Oberstaatsanwalt dem Justizministerium zugeteilt, wo er sich um die Kodifikation des Strafverfahrens und der Gerichtsorganisation
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Arrestbis Arrhenatherum |
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des Erkenntnisses beantragt. Das Rechtsinstitut entspricht der im deutsch-rechtlichen Strafverfahren gegebenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision und bezweckt die Kassation des angefochtenen Urteils.
Arrestprozeß, s. Arrest.
Arrêt (franz., spr
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Becclesbis Becher |
Öffnen |
die Prinzipien, welche in unserm jetzigen Strafverfahren größtenteils zur Geltung gelangt sind, der Welt zuerst frei und offen zu verkündigen den Mut hatte und zwar, ohne in die materialistische Richtung der Encyklopädisten und Voltaires zu verfallen, sondern
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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die Bezeichnung Aufgebotsverfahren (s. Aufgebot). Über die öffentliche Ladung im Strafverfahren s. Ladung.
Edinburg (Edinburgh, spr. éddinbörg, in Schottland gewöhnlich édinborro), Hauptstadt Schottlands sowie der schott. Grafschaft
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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, Wahrheitsermittelung im Strafverfahren und Entschädigung unschuldig Verfolgter (Berl. 1883); Kronecker, Die Entschädigung unschuldig Verhafteter (das. 1883); v. Schwarze, Die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchung und Strafhaft (Leipz
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
Öffnen |
im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht sind v. S. zulässig. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 120 ff.
Vorbereitungsschlag, s. Samenschlag.
Vorbereitungsverfahren, s. Strafverfahren.
Vorblätter (Prophylla, Bracteolae), die ersten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
im bürgerlichen Rechtsstreit (Zivilprozeß) als im Strafverfahren in Betracht. Aber auch den Verwaltungsbehörden ist das Recht eingeräumt, ihre obrigkeitlichen Anordnungen nötigen Falls im Zwangsverfahren (Verwaltungsexekution) durchzusetzen. Vor der Trennung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
Öffnen |
) Im Strafverfahren wird die Aufgabe des Gerichts, die materielle Wahrheit zu erforschen, weder durch die vom Ankläger gebotenen Beweismittel noch dadurch begrenzt, daß der Beschuldigte sich der Anklage unterwirft, die ihm zur Last gelegte Strafthat gesteht. Wenn
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Billbis Billard |
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im Kanzleigericht eröffnete. Daher: The bill was dismissed = die Klage wurde abgewiesen. Die Untersuchungsjury (Grand Jury) findet im Strafverfahren eine true bill, wenn die Anklage prima facie als begründet angesehen wird. Ferner bezeichnet B
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
Öffnen |
wird, um für den Fall, daß die Schiedsrichter sich nicht einigen können, durch sein Votum den Ausschlag zu geben. (S. Schiedsvertrag.) Ferner wird im Strafverfahren von den Geschworenen mittels schriftlicher Abstimmung nach Mehrheit der Stimmen ein O
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
Öffnen |
. Strafprozeßordnung. Das weitere s. unter Einstellung des Strafverfahrens und Eröffnung des Hauptverfahrens.
Vorverfahren, nach dem Sprachgebrauch der Deutschen Strafprozeßordnung die gemeinschaftliche Bezeichnung für die gerichtliche
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
Öffnen |
Strafverfahren bleibt der Beschuldigte während der Unter- ^[folgende Seite]
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
Öffnen |
kriegsgerichtliches Verfahren im Felde.
Die bayrische Militärstrafgerichtsordnung vom 29. April 1869 stellt den Grundsatz auf: "Das M. richtet sich nach den für das bürgerliche Strafverfahren geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insoweit nicht
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Abberufungbis Abbotsford |
Öffnen |
Verzeihung der
zugefügten Ehrenkränkung, im ältern Strafverfahren eine Privatstrafe, auf welche bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben
einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf erkannt
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
Anspruch entbunden oder im
Strafverfahren von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen wird. - In der Kirchensprache bezeichnet
A. die Lossprechung von kirchlicher und göttlicher Strafe nach
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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des Konkursverfahrens abhängig (deutsche Konkursordnung, § 7).
3) Im Strafverfahren wird der Ausdruck A. vielfach gleichbedeutend mit Haft gebraucht. Im Militärstrafrecht insbesondere ist A. nach dem Strafensystem des deutschen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Arthralgiebis Artillerie |
Öffnen |
), lediglich auf die Anschuldigungspunkte gerichteten Artikeln unterschieden. In dem neuern, auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit basierten Strafverfahren ist das artikulierte Verhör nicht mehr üblich.
Artillerie (im 15. und 16. Jahrh. Arkelei, später
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Ausleerende Methodebis Auslieferung von Verbrechern |
Öffnen |
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Auslieferung von Verbrechern. Vermittelst der A. wird ein Strafverfahren oder auch die Strafvollstreckung gegen solche Personen ermöglicht, welche sich nach begangener Missethat durch Flucht der Verfügung des Gerichts oder der Vollzugsbehörde entzogen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
Öffnen |
sei. Dazu ist die rechtliche Stellung des Angeklagten in mehrfacher Hinsicht verbessert, auch die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Strafverfahrens in erweitertem Umfang gestattet worden. Dagegen erschien es bedenklich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Beschlagnahmebis Beschlußsachen |
Öffnen |
bezeichnet wird, gleichviel ob es sich um die B. von Mobilien oder von Forderungen handelt (s. Pfändung). Im Strafverfahren kann eine B. solcher Sachen, die für eine Untersuchungssache von Bedeutung sind, in der Regel nur durch den Richter stattfinden; nur
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Beweis (im Strafprozeß) |
Öffnen |
die Kommentare zur deutschen Zivilprozeßordnung.
Beweis im Strafprozeß.
Auch im Strafverfahren wird der Ausdruck B. in verschiedenem Sinn gebraucht. Man versteht darunter den Inbegriff der für die Wahrheit oder Unwahrheit einer Thatsache sprechenden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
Öffnen |
doch in unnatürlich forcierter Weise wurde die B. von den Pietisten und Methodisten betont und geübt (s. Bußkampf).
Im Strafrecht versteht man unter Buße die Entschädigung, auf welche im Strafverfahren zu gunsten des durch eine strafbare Handlung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Daniellbis Danilewskij |
Öffnen |
rheinischen und französischen Strafverfahrens" (Berl. 1849); "Lehrbuch des gemeinen preußischen Privatrechts" (das. 1851-52, 4 Bde.; zweite Bearbeitung, das. 1862); "Rechtsdenkmäler des deutschen Mittelalters" (mit v. Gruben und Kühns, das. 1857-63, 2 Abtlgn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Defensliniebis Definition |
Öffnen |
, Sachwalter, bevollmächtigter Geschäftsführer, Vertreter einer Stadt, Gemeinde, Korporation etc., namentlich der Verteidiger im Strafverfahren. Man unterscheidet hier zwischen dem freiwillig erwählten und dem von Amts wegen aufgestellten sogen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Denunzierenbis Departement |
Öffnen |
wird daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Anonyme Denunziationen verpflichten zunächst nur zu solchen den Grund oder Ungrund der Anzeige aufklärenden Untersuchungshandlungen, welche für die Ehre der beschuldigten Person ohne Nachteil sind
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
Öffnen |
kein Mitglied verhaftet werden, außer bei Ergreifung auf frischer That. Auf Verlangen des Reichstags wird sogar jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied und jede Untersuchungs- und Zivilhaft für die Dauer der Session aufgehoben. Auch darf kein Mitglied
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Disziplinarhofbis Dithmarschen |
Öffnen |
der Beamten, welche nicht im gerichtlichen Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg verfolgt und geahndet werden (s. Disziplinargewalt).
Disziplinieren (lat.), in Zucht halten, zur Manns- und Kriegszucht anhalten.
Dit (franz., spr. di), Spruch
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
Öffnen |
und Behältnisse öffnen zu lassen, nötigen Falls unter Anwendung von Gewalt und Gewaltmaßregeln. Im Strafverfahren ist der moderne Rechtsgrundsatz anerkannt, daß der Regel nach nur der Richter eine D. anordnen und vornehmen darf. Nur ausnahmsweise, wenn
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
Öffnen |
345
Ehrenfeld - Ehrenkreuz.
habe und ihn in seiner Würde vollkommen anerkenne. Im modernen Strafverfahren wird bei Ehrenkränkungen auf eine E. nicht mehr erkannt.
Ehrenfeld, Stadt (seit 1879) im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Köln
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
Öffnen |
die E. des Beklagten auf die klägerische Replik Duplik genannt wird. Auch im Strafverfahren wird der Ausdruck E. zur Bezeichnung von Verteidigungsmitteln des Beschuldigten gebraucht, wie man denn z. B. bei Injurien von der E. der Wahrheit zu sprechen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
Öffnen |
" ist. Der Beschluß muß ebendiese Handlung unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale, das anzuwendende Strafverfahren und das Gericht bezeichnen, vor welchem die Hauptverhandlung stattfinden soll. Dieser Beschluß kann von dem Angeschuldigten nicht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0999,
Fabrikgesetzgebung (England) |
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für einzelne Klassen von Fabriken und Werkstätten, welche die allgemeinen Bestimmungen zum Teil modifizieren. Der dritte und vierte Teil betreffen die Ausführung der Strafen, Strafverfahren etc. Der Inhalt der allgemeinen Bestimmungen ist folgender:
I
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Fleckausmachenbis Fledermäuse |
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fortgesetzten preußischen Militärgesetzsammlung, 1873 und 1875 noch zwei Nachträge dazu. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Erläuterungen zu den (ältern) preußischen Kriegsartikeln" (1839, 1844, 1850); "Strafverfahren der preußischen Militärgerichte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Flüchtige Ölebis Flüe |
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.
Fluchtverdacht ist einer der Gründe, aus welchen im Strafverfahren die Verhaftung eines Angeschuldigten oder einer strafbaren Handlung Verdächtigen erfolgen kann. Ob F. vorhanden, ist im einzelnen Fall nach den Umständen desselben zu erwägen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Forststrafrechtbis Forstvereine |
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und Unterlassungen in Waldungen. Das F. behandelt die Strafbestimmungen und das Strafverfahren. Die Strafbestimmungen erstrecken sich a) auf rechtswidrige, dem Kriminalrecht unterliegende Handlungen; dahin gehören Forstentwendungen und Forstbeschädigungen; b
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Frachtbriefbis Fragerecht |
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, im mündlichen Prozeßverfahren zur Aufklärung des Sachverhalts Fragen zu stellen. Im Strafverfahren haben den Sachverständigen und Zeugen gegenüber auch die beisitzenden Richter, die Geschwornen, Schöffen, Staatsanwalte, Privatkläger und Nebenkläger
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
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verletzt, ob Gesetze unrichtig angewendet und ausgelegt worden seien. Eine eigne Organisation hat in F. die Staatsanwaltschaft (ministère public). Sie ist nicht nur als Anklägerin im Strafverfahren thätig, sondern hat auch die Oberaufsicht über eine Reihe
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Fritfliegebis Fritillaria |
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, weil alle Fristen im Strafverfahren unabänderliche sind, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme statuiert. Für den Strafprozeß wie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten gilt aber jetzt die Regel, daß bei Berechnung der F., welche nach
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
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die nur für vorübergehende Einsperrung bestimmten sogen. Polizeigefängnisse oder Arresthäuser. 4) Zum Zweck der Sicherstellung des Strafverfahrens gegen den Angeschuldigten, Verdächtigen oder Angeklagten dienen die Untersuchungsgefängnisse, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Glasbergbis Glaser |
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, trat später zum Christentum über. 1849 an der Universität Zürich zum Doktor der Philosophie promoviert, machte er sich, noch nicht 20 Jahre alt, durch seine Monographie "Das englisch-schottische Strafverfahren" (Wien 1850) als kriminalistischer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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.
Hauptverhandlung, im modernen Strafprozeßrecht der wesentliche Hauptabschnitt des gerichtlichen Strafverfahrens, welcher dem Urteilsspruch unmittelbar vorhergeht. Man kann bei den strafrechtlichen Untersuchungen drei Abschnitte unterscheiden: 1
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Hauptwachebis Hauréau |
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der Strafprozeßordnung und den Lehrbüchern des Strafprozeßrechts: Meves, Strafverfahren nach der deutschen Strafprozeßordnung (Berl. 1880); Öser, Drei Tafeln über den Gang der H. (Freiberg 1883).
Hauptwache, s. Wache.
Hauptwall, die geschlossene Umwallung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Heinsiusbis Heinze |
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er jedoch bald in Opposition zur Regierung geriet. Ostern 1873 folgte er einem Ruf an die Universität Heidelberg. Seine schriftstellerischen Arbeiten behandeln vorzüglich die Reform des deutschen Strafrechts und Strafverfahrens, wie: "Parallelen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Insubordinationbis Intarsia |
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bei Militärpersonen und ebenso in der Marine jede I. ein Strafverfahren nach sich. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestraft schon die Verletzung der dem Vorgesetzten schuldigen Achtung im Dienst oder in Beziehung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Konföderiertebis Kongelation |
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. Erbverbrüderung.
Konfrontation (lat., von frons, Stirn), im Strafverfahren die "Gegenüberstellung" mehrerer Angeschuldigten oder Zeugen zum Zweck der Rekognition oder zur Aufklärung von Widersprüchen. Diejenige Person, deren Widerspruch gebrochen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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der Hauptprozeß in erster Instanz anhängig ist oder gewesen ist (deutsche Zivilprozeßordnung, § 34). Auch der Zusammenhang einer Widerklage (s. d.) mit dem Hauptprozeß führt zu der gleichzeitigen Verhandlung der erstern mit diesem. Im Strafverfahren
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Kontraktilitätbis Kontraprotest |
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unterstütze; sodann, daß der K. nicht immer eine Vermögensbeschädigung bewirke, eine Bestrafung auch in diesem Fall jedes Rechtsgrundes entbehre, die Beschränkung der Bestrafung aber auf den Fall nachgewiesener Vermögensbeschädigung das Strafverfahren sehr
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Kontrollebis Konvaleszenz |
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). Im Strafverfahren wird das Kontumazialverfahren von der deutschen Strafprozeßordnung als das "Verfahren gegen Abwesende" (§ 318 ff.) bezeichnet und behandelt, das Verfahren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben, insbesondere § 470 (s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Kostin Scharbis Kostomarow |
Öffnen |
kriminalistischen Arbeiten sind noch hervorzuheben: "Die Perduellio unter den römischen Königen" (Tübing. 1841); "Neue Revision der Grundbegriffe des Kriminalrechts" (das. 1845, 2 Abtlgn.); "Der Wendepunkt des deutschen Strafverfahrens im 19
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0198,
Kreuz (religiöses Symbol) |
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Verurteilten stand, angebracht, und ungefähr in der Mitte des Langholzes befand sich das Sitzholz (sedile). Ein Fußbrett läßt sich im antiken Strafverfahren nicht nachweisen. Bei der Crux commissa (auch Antonius- oder ägyptisches K. genannt) bildet
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Ladóbis Ladung |
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ist eine Androhung der Ungehorsamsfolge in der L. notwendig. Im Strafverfahren können Amtsrichter und Untersuchungsrichter unmittelbar Vorladungen ergehen lassen. Die L. erfolgt nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 48) unter Hinweis
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Liegnitzbis Lier |
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Partei mit den Slawen und trat wiederholt für das Deutschtum ein. Er arbeitete als Gesetzgebungsreferent mehrere wichtige Gesetze aus, wie das Preßgesetz von 1862, das Gesetz zur Regelung des Strafverfahrens in Rechtssachen, die Strafgesetznovelle
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Nachbaurbis Nachgeburt |
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).
Nacheile (Sequela judicialis), Verfolgung eines flüchtigen Verbrechers, wozu nach altgermanischem Strafverfahren die Gemeinde auf ein bestimmtes Geschrei (Gerüffte) verbunden war, während man später annahm, daß alle Gerichtseingesessenen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Orthopnöebis Ortloff |
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der Rechtswissenschaft in ihrer gegenwärtigen Bedeutung" (Jena 1857); "Das Strafverfahren in seinen leitenden Grundsätzen" (das. 1858); "Lüge, Fälschung, Betrug" (das. 1862); "Methodologie der Rechts- und Staatswissenschaft" (Braunschw. 1863
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Oskaloosabis Osker |
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Volkserziehung, 1839 in der schwedischen "Staatszeitung" abgedruckt, und in der Schrift "Über Strafverfahren und Gefängniswesen" (Stockh. 1841; deutsch, Leipz. 1841). O. war auch Komponist; man hat von ihm eine Oper, Lieder, Walzer und Märsche. Vermählt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0523,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1867-1869) |
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durch seine Opposition gegen den Staat die bedeutenden Rechte, welche die Kirche noch besaß, zu gefährden. Gegen einen der heftigsten Bischöfe, Rudigier von Linz, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, andre Bischöfe, welche sich weigerten, die Eheprozeßakten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Planchettebis Planetarium |
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Aufsätzen in Zeitschriften schrieb er: "Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten" (Götting. 1844); "Die Lehre von dem Beweisurteil" (das. 1848); "Systematische Darstellung des deutschen Strafverfahrens" (das. 1857); "Zur Würdigung der Oldenburger
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13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Postpaketverkehrbis Postrecht |
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von Postübertretungen (s. d.) und das Strafverfahren bei Verfolgen derselben (Abschn. 4 u. 5) sowie ferner noch einige allgemeine Bestimmungen (Abschn. 6) und setzt außerdem die Befugnis des Reichskanzlers fest, durch eine zu erlassende Postordnung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Protimesisbis Protoplasma |
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und im Strafverfahren aufzunehmenden Protokolle sind in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 145 ff.) und in der Strafprozeßordnung (§ 186, 271 ff.) Vorschriften gegeben.
Protonema (griech.), s. Prothallium.
Protonotar (griech.-lat.), erster
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Schwarzdornbis Schwarzenberg |
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erhoben. Er starb 17. Jan. 1886 in Dresden. Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten, durch die er sich namentlich um das Strafrecht große Verdienste erworben hat, sind hervorzuheben: "Die Reform des Strafverfahrens im Königreich Sachsen" (Leipz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1025,
von Skrofulosebis Skutari |
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der öffentlichen Klage vorhergehende staatsanwaltschaftliche Ermittelungsverfahren (s. Strafverfahren); auch s. v. w. Skrutinium.
Skrutinium (lat.), Wahlprüfung, namentlich die Ermittelung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, welche mittels
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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Unteroffizieren und Gemeinen Festungs- (jetzt Gefängnis-) Strafe vollstreckt wurde.
Strafanstalten, s. Gefängniswesen.
Strafaufschub (Aufschub des Strafverfahrens), die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig zuerkannten Strafe
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Szalaybis Szasz |
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sich von 1824 bis 1826 in Stuhlweißenburg und Pest philosophischen und juridischen Studien, begann 1833 die Advokatenpraxis und ward infolge seiner Schrift "Das Strafverfahren mit besonderer Rücksicht auf die Strafgerichte" (Pest 1840) zum
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15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Torsusbis Tory und Whig |
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Ende des Riffs von Florida, zwei mit Leuchttürmen und einem Fort (Jefferson) der Vereinigten Staaten.
Tortur (lat., Marter, Folter, harte oder peinliche Frage), im frühern Strafverfahren Erregung körperlicher Schmerzen, um vom Angeschuldigten
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