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100% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0386, von Streitgedichte bis Strelitz Öffnen
und schwerem Knopf am andern Ende. Letzterer erhielt geeignete Formen zum Durchbohren der Panzer. Der S. wurde meist von Reitern bis ins 16. Jahrh. geführt; vgl. Morgenstern. Streitkolbenbaum, s. Casuarina. Streitverkündigung (Litisdenunziation
80% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0436, von Streitgenossenschaft bis Strelitzen Öffnen
die Hand befestigt zu werden. Streitige Gerichtsbarkeit, s. Gerichtsbarkeit. Streitkolben, s. Kolben. Streitverkündung, Litisdenunziation (Litis denunciatio), im Civilprozeß die Benachrichtigung, welche eine Prozeßpartei einem Dritten
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
Streitverkündigung, s. Litisdenunciation Auctoris nominatio Beweis Archivrecht Jus archivi Indicien und Indicienbeweis, s. Indicium Indicium Indiz Verdacht Zeuge Augenzeuge Testifikation Zeugnis, s. Zeuge Zeugniszwang, s. Zeuge
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0900, von Garamond bis Garaschanin Öffnen
, so kann sie diesem Regreßpflichtigen (deutsche Zivilprozeßordnung, § 69 ff.) "den Streit verkündigen", um ihn zur Teilnahme an dem Rechtsstreit aufzufordern (s. Streitverkündigung). So kann insbesondere derjenige, welcher von jemand eine Sache
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0838, von Lithosphäre bis Litta Öffnen
bedeutende Bienenzucht und hübsche Maulbeerpflanzungen. Litisdenunziation (lat.), s. Streitverkündigung. Litiskonsorten (lat.), s. v. w. Streitgenossen, Bezeichnung für die in einer Parteirolle, sei es als Mitkläger oder als Mitbeklagte
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0725, von Anzeigepflicht bis Anzengruber Öffnen
besondere im Gesetz geordnete Nachteile. Im Civilprozeß gehört hierher die Streitverkündigung (s. d.) einer Prozeßpartei an den Dritten, an welchen sie Regreß nehmen will, wenn sie verliert, Civilprozeßordn. §§. 69-72; die A. an den Drittschuldner und den
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0185, von Entvogel bis Entwässern Öffnen
von diesem wieder entzogen, namentlich infolge rechtskräftigen Urteils, so haftet der Verkäufer auf Schadenersatz. Das Urteil muß der Verkäufer gegen sich gelten lassen, wenn ihm vom Käufer der Streit verkündet war, sofern die Streitverkündigung so zeitig
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0533, von Garantiegesetz bis Garat (Dominique Joseph, Graf) Öffnen
Civilprozeh- ordnung dem Dritten gerichtlich den Streit verkün- den, der dann zu weiterer Streitverkündung befugl ist; z. B. der von einem andern auf Herausgabe der gekauften Sache belangte Käufer seinem Verkäufer. (S. Etreitverkündung.) Nach
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0227, von Lithologie bis Litotes Öffnen
), s. Streitverkündigung. Litiskonsorten, Litiskonsortium (lat.), s. Streitgenossenschaft. Litiskontestation, s. Contestatio litis und Einlassung. Litispendenz (lat.), s. Rechtshängigkeit. Litisrenunziation (lat. litis renunciato
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
oder Streitverkündung (s. d.) unterbrochen. Wer von seinem Nachmanne einen Wechsel einlöst, hat darauf zu achten, daß der Wechsel und Protest in Ordnung und daß der Regreßanspruch gegen ihn nicht verjährt ist. 2) Regreß auf Sicherstellung ist vor