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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Preradovicbis Presbyterial- und Synodalverfassung |
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327
Preradovič - Presbyterial- und Synodalverfassung.
Preradovič (spr. -witj), Peter, der bedeutendste kroat. Dichter der Neuzeit, geb. 19. März 1818 zu Grabonitza in Kroatien, bezog 1830 die Militärakademie in Wiener-Neustadt, trat 1838
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Synergidenbis Synodalverfassung |
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546
Synergiden - Synodalverfassung
mus nur allmählich einigermaßen einzudringen vermochte. Das bezeugen Neues Testament und Josephus. Nach der Mischna (Sanhedrin I, 6) bestand das S. aus 71 Mitgliedern. Zur Zeit Jesu hatte es nur über Judäa
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Synesisbis Synopsis |
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. d.), daher die Kontroverse mit ihm als synkretistischer Streit bekannt ist.
Synodalverfassung, s. Presbyterial- und Synodalverfassung.
Synode (griech.), Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten, also s. v. w. Konzilium (s. d
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Nomokanon
Kirchenordnungen
Kirchenverfassung.
Kirchenverfassung
Kollegialrecht
Kollegialsystem
Konsistorialverfassung
Landessynode, s. Synode
Presbyterial- und Synodalverfassung
Presbyterium
Synodalverfassung, s. Presbyterialverfassung
Synode
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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. Konsistorium.) In den Einzelbestimmungen über Befugnis und Zusammensetzung der Presbyterien und Synoden weichen die Kirchenverfassungen ziemlich weit voneinander ab.
Gegenwärtig sind in den meisten evang. Landeskirchen Presbyterial- und Synodalverfassungen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
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waren schon früher die Staatsprovinzen insofern zugleich K., als für jede Provinz ein Konsistorium bestand. Seit Durchführung der Synodalverfassung tritt dieser Charakter noch stärker hervor, indem für jede K. (d. i. Staatsprovinz
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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der Reformation hätte das kirchliche Regiment den Gemeinden zufallen müssen, über die thatsächliche Entwicklung s. Synodalverfassung, Episkopalsystem, Territorialsystem, Kollegialsystem, Konsistorium. - Vgl. Friedberg, Die geltenden Verfassungsgesetze
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Kreisprozeßbis Kreling |
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in Geburtswehen befinden.
Kreissynodālvorstand, s. Kreissynode.
Kreissynode. In den meisten evang. Landeskirchen Deutschlands ist im 19. Jahrh. die Synodalverfassung in der Weise durchgeführt worden, daß zwischen der Vertretung der Einzelgemeinde
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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. Es ist jedoch nur wenig zur praktischen Verwirklichung gelangt, vielmehr ist die Presbyterial- und Synodalverfassung (s. d.) die herrschende geworden.
Kollegianten, s. Arminianer.
Kollegiaten (lat.), Stiftsgenossen.
Kollegiatstifter, s. Stift
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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Kultusministerium vereinigt. Wo infolge der Synodalverfassung Synoden mit der kirchlichen Selbstverwaltung betraut sind, nehmen ihnen gegenüber die Konsistorien und Oberkirchenräte die Stellung von Ministerien ein. Zuweilen haben die letztern auch bei
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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(Cycloideï), Knochenfische mit dünnen, weichen, am Hinterrand nicht gezähnelten Schuppen.
Kreissynode, s. Presbyterial- und Synodalverfassung.
Kreistag, s. Kreisverfassung.
Kreistruppen. Nach der Reichsverfassung von 1512 hatten die Reichsstände, d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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und von ihnen streng geschieden reform. Gemeinden, z. B. in Leipzig, Dresden, Göttingen, Münden, Ostfriesland, Hamburg u. a. Fast überall ist in den evang. Landeskirchen die Presbyterial- und Synodalverfassung eingeführt, die gewählten Laienvertretern
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Gemeindekirchenratbis Gemeindeordnung |
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.
Gcmeindekirchenrat, s. Synodalverfassung.
Gemeindekrankenversicherung,s Gemeinde
Versicherung.
Gemeindekredit, s. Kommunalanleiben.
Gemeindeordnung, im weitern Sinne das-
jenige Gesetz oder Statut, welches alle Festsetzungen >
in betreff
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Kollegiantenbis Kollektivvollmacht |
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durch andere bedeutsame Momente, zur Gestaltung der Synodalverfassung (s. d.) in Deutschland führte. – Vgl. Pfaff, De origine juris ecclesiastici (Tüb. 1719; 4. Ausg., Ulm 1758).
Das K. in der Staatsverwaltung ist der Gegensatz zum Bureausystem (s. Bureau
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Altkirchbis Altomonte |
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würdig derjenigen in Bonn zur Seite. Die 1875 angenommene Synodalverfassung entspricht im allgemeinen der deutschen, und auch in Bezug auf die Zurückstellung der Ohrenbeichte hinter einer allgemeinen Bußandacht vor der Kommunion herrscht Übereinstimmung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0359,
Braunschweig (Herzogtum: Lage, Größe, Bevölkerung) |
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-lutherische Kirche ist durch Gesetz vom 31. Mai 1871 die Synodalverfassung eingeführt und tritt die aus 32 Abgeordneten (14 geistlichen und 18 weltlichen) bestehende Landessynode je ums vierte Jahr zu ordentlicher Versammlung zusammen. Während
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0361,
Eichhörnchen |
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von Geistlichen und die Stiftung der sogen. Freien Gemeinden hervor. Dagegen gelang es ihm nicht, eine Synodalverfassung der evangelischen Kirche zu stande zu bringen. Er bot durch Errichtung der katholischen Abteilung in seinem Ministerium die Hand zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Falkadebis Falke |
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suchte F. durch die 1875 von einer außerordentlichen Generalsynode gebilligte und auch 1876 vom Landtag genehmigte Synodalverfassung für die acht alten Provinzen eine selbständige Stellung zu geben. Gerade diese benutzte aber die orthodoxe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Heppbis Hera |
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" (Neuruppin 1867); "Zur Geschichte der evangelischen Kirche Rheinlands und Westfalens" (Iserl. 1867-70, Bd. 1 u. 2); "Geschichte der theologischen Fakultät zu Marburg" (Marb. 1873); "Die presbyteriale Synodalverfassung der evangelischen Kirche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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und Holland her zur Zeit der Albaschen Verfolgung auch an den Niederrhein verpflanzt wurde, wird von ihren zwei Hauptelementen die presbyterial-synodale genannt (Presbyterial-Synodalverfassung). Sie hat sich in Deutschland weiter ausgebreitet, seit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Lechäonbis Leclerc |
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Ersten Kammer. Er schrieb: "Geschichte des englischen Deismus" (Stuttg. 1841); "Das apostolische und nachapostolische Zeitalter" (Haarl. 1851; 3. Aufl., Karlsr. 1885; englisch, Lond. 1886); "Geschichte der Presbyterial- und Synodalverfassung seit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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Pfarrstellen, 13 jüdische Gemeinden. Die Synodalverfassung der Landeskirche beruht auf Gesetzen vom 12. Sept. 1877 und 19. Okt. 1882, auch die Lutheraner sind der Synode beigetreten. Die kirchlichen Verhältnisse der Katholiken sind seit 1854
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0364,
Oldenburg (Großherzogtum: Industrie, Schiffahrt, Eisenbahnen etc.; Staatsverfassung) |
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und verwaltet jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten unter Oberaufsicht des Staats selbständig. Der evangelischen Kirche ist Presbyterial- und Synodalverfassung gewährleistet. Im Herzogtum O. ist die geistliche Oberbehörde der Oberkirchenrat
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0487,
Österreich, Kaisertum (Konfessionen, Vorbildung) |
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Mönche. Die evangelische Kirche hat in Ö. die Presbyterial- und Synodalverfassung. Nach der Kirchenverfassung vom Jahr 1866 sind als Organe des Kirchenregiments eingeführt: für die Pfarrgemeinde das Presbyterium und die Gemeindevertretung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Presbyterianerbis Prescott |
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328
Presbyterianer - Prescott.
Konsistorialverfassung (s. d.) in Einklang gebracht. Vgl. Lechler, Geschichte der P. (Leiden 1854); Heppe, Die presbyteriale Synodalverfassung von Norddeutschland (2. Aufl., Iserl. 1874); Friedberg, Die geltenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0359,
Preußen (Kirchenverwaltung) |
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) und Koblenz (für Rheinland u. Hohenzollern, 29). Die Kirchengemeinde- und Synodalverfassung regelt die äußere Ordnung sowie die Selbstverwaltung der Kirche und deren Organe. Vertretungskörper bilden die Gemeinden, Kreise (Kirchen-), Provinzen und der alte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0378,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883) |
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eine Synodalverfassung erhalten. Obwohl die katholische Kirche durch die Maigesetze empfindlich litt, zahlreiche Pfarrstellen unbesetzt blieben, die Einbehaltung der Staatsleistungen (2,700,000 Mk. jährlich) die Gläubigen zu großen Opfern nötigte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Refrainbis Regal |
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. Abendmahl). Hinsichtlich der Verfassung aber hat die r. K. den unbezweifelbaren Vorzug vor der lutherischen Kirche, daß sie von Anfang an die Presbyterial- und Synodalverfassung (s. d. 2) annahm, während in jener durch Übertragung der bischöflichen Rechte
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Schleiertuchbis Schleifen |
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präsidierten Synode zu stande gebracht wurde und die Ausschreiben zur Bildung einer Presbyterial- und Synodalverfassung erschienen waren, suchte er das Werk mit Rat und That, wenngleich ohne Erfolg, zu fördern. Ebensowenig richtete er aus im Kampf gegen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Evangelische Rätebis Evans (Sir George De Lacy) |
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und das oberste
Kirchenregiment handhabt. Dies sind die Grund-
gedanken der Synodalverfassung. Freilich^ in
Deutschland vermochte die reform. Kirche diese Ver-
fassungsform nur bei den aus dem Auslande dort-
hin gestüchteten Gemeinden aufrecht zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Falkaunebis Falke (Jak., Ritter von) |
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. Partei, schon längst durch das Schulaufsichtsgesetz, die Einführung der obligatorischen Civilehe, die
Errichtung von Simultanschulen und andere Maßregeln erbittert, bekämpfte nun von dem Boden aus, den ihr die neue Synodalverfassung gab, das F.sche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Generalstabsschulenbis Generalversammlung |
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. Synodalverfassung.) Als höchstes
geistliches Mitglied des Konsistoriums (s. d.) übt der
G. großen Einfluß auf das kirchliche Leben seines
Bezirks aus, namentlich bei Prüfung der Predigt-
amtskandidaten, deren Ordination (s. d.) er gewöhn-
lich zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Hephästionbis Heppingen |
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Marburg" (Marburg 1873),
"Die presbyteriale Synodalverfassung der evang.
Kirche in Norddeutschland" (2. Aufl., Iserlohn 1874),
"Geschichte der quietistischen Mystik in der katb.
Kirche" (Berl. 1875), "Kirchengeschichte beiderHessen"
(2 Bde
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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der K. bedarf in Deutschland allenthalben der Genehmigung des Staates. Jede K. hat einen oder mehrere Pfarrer. Auf der K. baut sich die Synodalverfassung (s. d.) auf. In der kath. Kirche ist die Gemeinde grundsätzlich nur grex audiens et obeoediens, doch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
Öffnen |
K. verfaßt und eine Verschmelzung der Konsistorial- mit der Presbyterial-Synodalverfassung darstellend, hat sie dem Streben nach Neuordnung der Kirchenverfassung, das die deutschen evang. Landeskirchen jahrzehntelang bewegte, vielfach
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
Öffnen |
eine ähnliche Stellung wie den Ministerien zu den
Landtagen. (S. Synodalverfassung.) Ahnlich wurde
das Verhältnis in den meisten übrigen deutschen
Ländern geordnet. Vielfach, wie in Preußen, Baden,
Hessen, Sachsen-Weimar, steht der landesherrlichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Lechfeldbis Lecksteine |
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und die Vorgeschichte der Reformation" l2 Bde., Lpz. 1873). Ferner sind zu nennen: "Geschichte der Presbyterial- und Synodalverfassung seit der Reformation" (Leiden 1854), "Das apostolische und das nachapostolische Zeitalter" (Haarl. 1851; 3. Aufl., Karlsr. 1885
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Nitrosebis Nitzsch (Karl Immanuel) |
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wurde und 21. Aug. 1868 starb. N. war einer der bedeutendsten deutschen Vermittelungstheologen, ein entschlossener und besonnener Vertreter der Presbyterial- und Synodalverfassung der westl. Provinzen Preußens und entschiedener Vorkämpfer der Union
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Oberhefebis Oberkommando der Marine |
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die oberbischöfl. Anordnungen gegenzuzeichnen. In
gesetzlich bestimmten Fällen muh der O. den Gene-
ralsynodalvorstand (s. Synodalverfassung) zu seinen
Entscheidungen beiziehen, insbesondere bei dog-
matischen Streitfragen, bei Pfarrbesetzungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0421,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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eine Einigung erzielen.
Auch auf dem Gebiete der evang. Kirche galt es, eine organische Gliederung durch eine Synodalverfassung mit stärkerer Heranziehung des Laienelements herzustellen. Eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die östl. Provinzen wurde
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
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der Kreissynode (s. d.) und der Generalsynode (s. Synodalverfassung). Den territorialen Bezirk der P. bilden die Staatsprovinzen. Für die Reg.-Bez. Cassel und Wiesbaden bestehen besondere Bezirkssynoden an Stelle der P.; Hannover hat keine P.; dagegen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0696,
Reformierte Kirche |
Öffnen |
Reformierten zuerst ausgebildete Presbyterial- und Synodalverfassung wird auch bei den Lutheranern immer allgemeiner; dagegen zeigen sich auch reform. Gemeinden einer reichern Ausgestaltung des Kultus nicht abgeneigt. Die seit 1817 in Preußen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
Öffnen |
. Nahebei das Dorf Bergsulza. - Vgl. Beyer, Bad Sulza, seine Geschichte und Heilquellen (Jena 1861).
Stadtsynode, s. Synodalverfassung.
Stadttelegraph, Telegraphenanlagen, welche Bewohner einer und derselben Stadt in telegr. Ver-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0453,
Wahl |
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Union s. Electoral College; die evang. Kirche, besonders der reform. Zweig derselben, besetzt in weitem Umfange ihre Ämter durch Wahl (s. Synodalverfassung); durch Wahl seitens der Domkapitel (s. d.) werden vielfach die Bischofsstühle besetzt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0203,
Lippe (Fürstentum) |
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Behörde wirkt ein Landeskonsistorium. An der Spitze der reform. Geistlichkeit stehen der Generalsuperintendent zu Detmold; die luth. Geistlichkeit vertritt ein Konsistorialrat. 1877 hat die evang. Landeskirche eine Synodalverfassung erhalten. Zum
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