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100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0594, von Konstitutionen von Clarendon bis Konsul (im alten Rom) Öffnen
und aufzeichnet. Konstruktīver Totalverlust wird im Seeversicherungsrecht im Gegensatz zu dem absoluten (wirklichen) Totalverlust der Fall genannt, wo ein Totalverlust nicht nachweislich
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0016, von Abänderungsvorschlag bis Abano Öffnen
. Seerecht. Das engl. Seerecht zählt nicht bestimmte einzelne Fälle der Zulässigkeit des A. auf. Es hat vielmehr den Begriff des Totalverlustes weiter gefaßt und verpflichtet den Versicherer auch
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0808, Seeversicherung Öffnen
zwischen Totalverlust und partiellem Schaden. Ersterer liegt vor, wenn der versicherte Gegenstand gänzlich verloren, zu Grunde gegangen oder dem Versicherten ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen ist. In solchem Falle hat der Versicherer
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0048, von Ablozieren bis Abner Öffnen
die genaue Bestimmung des Verlustes, welchen der Versicherte erlitten hat. Ist das versicherte Gut gänzlich verloren gegangen (bei Totalverlusten), und ist in der Police (dem Versicherungsschein) der Wert
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0815, von Seetaube bis Seeversicherung Öffnen
nachgewiesen werden, was durch die sogen. Verklarung und durch die Dispache geschieht (s. Havarie). Der Regel nach kann der Versicherungsnehmer Zahlung der ganzen Versicherungssumme nur verlangen, wenn ein Totalverlust vorliegt; doch ist es unter
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0773, von Tosi bis Totenbestattung Öffnen
als Eigenschaft jedem Ding zu, insofern dasselbe als vollständiger Komplex seiner einzelnen Teile in ihrem notwendigen Zusammenhang aufgefaßt wird. Totalreflexion und Totalreflektomēter, s. Brechung, S. 375. Totalschade (Totalverlust
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0027, von Franchi (Ausonio) bis Franciabigio Öffnen
der Versicherer frei von Vergütung für beschädigte Waren bleiben soll. Beschränkt sich die Pflicht der Vergütung überhaupt nur auf den Totalverlust durch Strandung, so heißt die Versicherung "frei von Be- schädigung außer im Strandungsfalle
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0535, von Ilva bis Imâmiten Öffnen
, wenn im Falle der Mitver- sicherung des I. G. der Versicherungswert der Güter nicht taxiert ist. Totalverlust in Ansehung des I. G. liegt vor, wenn die Güter den Bestimmungsort nicht erreicht haben. Waren indessen die Güter während der Reise so
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0922, von Toskische Sprache bis Totem Öffnen
, Abgeschlossenheit. Totalschaden, Totalverlust, im Versicherungsrecht der Gegensatz zum Partialschaden (s. d.). Der T. ist dann vorhanden, wenn der ganze versicherte Wert dem Versicherten verloren geht. Der Versicherer hat alsdann die ganze