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Ihre Suche nach Unterhaltspflicht
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Unterführungbis Unterhaltspflicht |
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100
Unterführung – Unterhaltspflicht
^[Tabellenanfang]
Städte und Bezirksämter qkm Wohngebäude Einwohner Evangelische Katholische Israeliten
A. Unmittelbare Städte.
Aschaffenburg 14,96 1312 15831 2373 12880 557
Kitzingen 32,95 1021 8002 4872
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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, wegen der gegenseitigen Unterhaltspflicht der G. s. Unterhaltspflicht.
Geschwisterkinder werden zumeist nur die Kinder leiblicher Geschwister (s. d.), im weitern Sinne jedoch (dann aber in der Regel mit einem darauf hinweisenden Zusatze) auch die Kinder
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Alimentationbis Alison |
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. Der kürzere und selbst bequemere Weg bleibt jener von der Mündung des A. nach dem Stanley Pool und den untern Kongo hinab.
Alimentation (lat.), Verpflegung, Verabreichung des Lebensunterhalts; Alimentationspflicht, s. Unterhalt und Unterhaltspflicht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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, wegen ihres Unterhaltsrechts und ihrer Unterhaltspflicht s. d.
Vorfall (Prolapsus), in der Pathologie das Hervortreten der Eingeweide durch eine natürliche oder künstliche Öffnung, ohne daß sie von der äußern Haut bedeckt werden. Der letztere Umstand unterscheidet den V. vom
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0386,
Einkommensteuer |
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individuelle Vorteile und Schwierigkeiten in Produktion und Haushalt (Kinderzahl, Krankheiten, Unterhaltspflichten, Standesbedürfnisse, Preisverschiedenheiten, Naturgefahren etc.) bei der Besteuerung nicht berücksichtigt würden, ist dagegen nicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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diejenigen, welche von demselben Vater und derselben Mutter abstammen, im Verhältnisse zu diesen Eltern. (S.
Verwandtschaft .) Wegen der ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte und Pflichten s. die Artikel Unterhaltspflicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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), für die Fürsorge in Ansehung der Kinder aus geschiedenen Ehen, für die Dauer der Unterhaltspflicht in Ansehung unehelicher Kinder, für die Einwilligung des Kindes in die Legitimation, u. s. w.
Das geltende Recht läßt zum Teil, z. B. Code civil und Badisches
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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bestatten oder die Kosten der Beerdigung zu tragen, ist ein Bestandteil der gesetzlichen Unterhaltspflicht und liegt bei Unmündigen dem Vater, in dessen Gewalt der Verstorbene war, wenn die Ehe durch den Tod getrennt wurde, dem überlebenden Ehegatten ob
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Bruckbadbis Brücke |
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Bestimmungen getroffen über die Unterhaltspflicht und, wenn die B. dem Gemeingebrauch dienen, wohl auch wegen Erhebung eines Brückengeldes. Neuerdings sind solche B. mit den öffentlichen Straßen, in deren Zuge sie liegen, vielfach an Provinzen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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, den E.
Dienste zu leisten, solange sie deren Hausstand an-
gehören und von denselben unterhalten werden,
über die Ausstattungspflicht f. Ausstattung,
über die Unterhaltspflicht f. d., über die Erb-
ansprüche s. Gesetzliche Erbfolge, Noterben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Halbblutbis Halberstadt |
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die vollbürtigen Geschwister an beiden Hälf-
ten, die halbbürtigen nur an einer Hälfte miterben.
Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangen das österr.
Bürgert. Gesetzb. §. 736 und der Deutsche Ent-
wurf z. 1966. Für die Unterhaltspflicht der Ge-
schwister
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
Öffnen |
) und die Unterhaltspflicht (s. d.) der Eltern (§. 1602), andererseits begründet sie die Ehemündigkeit (s. Ehe) des Mannes (§. 1303). Wo die väterliche Gewalt, wie nach preuß. Recht, auch über das volljährige Hauskind weiter besteht, erlangt dieses volle
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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; 3) wenn er sich eines Verbrechens oder
schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erb-
lasser oder dessen Ehegatten schuldig macht; 4> wenn
er die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich ob-
liegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt; 5) wenn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
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Unterhaltspflichten be-
darf, und endlich der Ersatz des Schadens nicht von
einem aufsichtspflichtigen Dritten (Eltern, Vormund,
§§. 1631 und 1800) erlangt werden kann.
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
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die Beerdigungskosten zu ersetzen und, wenn der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnisse stand, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder werden konnte, des weitern Geldrente an den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
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Entwurf §. 466 ist der Schenker berechtigt, die Erfüllung eines Schenkungsversprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen mit Einschluß der gesetzlichen Unterhaltspflichten außer stande ist, das Versprechen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater zu. (S. Paternitätsklage und Unterhaltspflicht.) Sie führen den Namen der Mutter; nach dem Preuß. Landr. Ⅱ, 2, §. 641 jedoch nicht den adligen (nicht nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch). Die U. K. stehen unter
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