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100% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1034, von Untersuchungshaft bis Unterthan Öffnen
. Untersuchungsverfahren (Inquisitionsverfahren), s. Anklageprozeß. Unterthan (Subditus), jeder, welcher einer Staatsgewalt unterworfen ist. Die Unterthanenschaft ist entweder ein bleibendes persönliches Rechtsver-^[folgende Seite]
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0598, Anklageprozeß Öffnen
gleichfalls nur der Privatanklageprozeß statuiert. Allmählich aber bildete sich, besonders durch den Einfluß des kanonischen Rechts, neben dem Anklageverfahren das Untersuchungsverfahren aus. Es entstand nämlich die Besorgnis, daß bei dem reinen A. oft
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0402, Strafprozeß Öffnen
Untersuchungsverfahrens. (S. Anklage und Inquisitionsprozeß.) Im Anklageprozesse erfolgt mindestens die abschließende Erörterung der dem Richterspruche zu Grunde zu legenden Thatsachen (das Hauptverfahren) in der Form einer kontradiktorischen Verhandlung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0049, von Abnoba bis Abomê Öffnen
im Staat. Sie unterscheidet sich von der Begnadigung im engern Sinn dadurch, daß sie noch vor erlassenem Straferkenntnis erfolgt, indem das angefangene oder noch bevorstehende Untersuchungsverfahren
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0666, von Enns bis Enquete Öffnen
und zwar sowohl in bürgerlichen Rechts- als in Verwaltungssachen; besonders das von einer Behörde oder von einer Kommission geleitete öffentliche Untersuchungsverfahren zur Aufklärung und Auskunftseinziehung über bestimmte durch die Gesetzgebung zu
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0776, von Militärstrafverfahren bis Millenniumsausstellung Öffnen
ist dem deutschen Bundesrat der Entwurf einer Militär strafprozeßordnung zugegangen. - Auch in Öster- reich ist das M. noch ein vollkommen schriftliches Untersuchungsverfahren. Es beruht an sich noch auj einer Gerichtsordnung vom 31. Dez. 1768