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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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von: »Charlotte v. Schiller und ihre Freunde« (aus Materialien ihrer Tochter, Emilie von Gleichen-Rußwurm, Stuttg. 1860-65, 3 Bde.); »Briefe Goethes an Johanna Fahlmer« (Leipz. 1875) und »Briefe an Schiller« (Stuttg. 1877).
Urliste, Verzeichnis
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Urkundenvernichtungbis Urnen |
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fg.). – Vgl. Martin Hertz in den «Neuen Jahrbüchern für Philologie und Pädagogik», 1890, 2. Abteil.
Urliste, die vom Vorsteher einer jeden Gemeinde alljährlich aufzustellende Liste der in der Gemeinde wohnhaften Personen, welche zum Schöffen
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
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der Ge-
richtsschreiber bei den Quartalsitzungen die Urliste
der Grafschaftsgeschworcnen, aus welcher der Lnerin"
(s. d.) für jede bevorstehende Sitzungsperiode wenig-
stens 48 und höchstens 72 auf die Dienstliste setzt
und einberuft. Dem Angeklagten
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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. Schwurgericht
Urliste
Arten der Gerichte.
Gericht
Amtsgericht *
Civilgericht
Civilkammer, s. Kassationshof
Divisionsgericht, s. Militärgerichtswesen
Ehrengerichte
Einzelrichter
Feldgerichte, s. Militärbezirksgerichte
Forum
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Schöfferbis Schokolade |
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Schöffenamt befähigten und verpflichteten Personen (Urliste) an. Aus den Urlisten stellt der Amtsrichter für seinen Gerichtsbezirk unter Zuziehung von Vertrauensmännern die Jahresliste der Hauptschöffen und der Hilfsschöffen zusammen, welch letztere an
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0780,
Schwurgericht (in Deutschland) |
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alljährlich die Urlisten in den Gemeinden aufzustellen, in welche die Namen aller zum Schwurgerichtsdienst verpflichteten und berechtigten Personen einzutragen, und die zum Zweck etwaniger Berichtigungen öffentlich bekannt zu machen sind. Die Regeln
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0574,
Schöffengericht |
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Aufwand nicht zu tragen vermögen.
Eine sog. Urliste, alljährlich erneuert, enthält die
Namen der aus jeder Gemeinde verpflichteten und
befähigten Personen, gelangt, nachdem sie eine
Woche lang öffentlich ausgelegt worden
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Altenteilbis Alter (juristisch) |
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oder für die Vertretung der kirchlichen Gemeinde. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz §§. 33, 85 dürfen nur 30jährige Personen in die Urliste für Schöffen und Geschworene aufgenommen werden.
Innerhalb des Zeitraums der Minderjährigkeit (s. d
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0761,
Schwurgericht |
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nächstfolgenden Kalenderjahres.
Aus sämtlichen Urlisten des Bezirks bildet eine
aus dem Präsidenten des Gerichtshofs erster In-
stanz, drei Richtern und drei zum Gcschworenen-
amte geeigneten Vertrauensmännern gebildete Kom-
mission, zu welcher die polit
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0400,
Volkszählungen |
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. Aufnahmen ausgedehnt und von einer Reihe anderer Staaten angenommen worden.
Die Verwertung der Urmaterialien zu statist. Tabellen erfolgte früher allgemein zunächst seitens der Gemeinde, wozu die ursprünglich tabellarische Gestalt der Urlisten bequeme
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