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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0305, von Verviers bis Verwaltungsgemeinschaft Öffnen
303 Verviers - Verwaltungsgemeinschaft Verviers (spr. wärrwĭeh), Stadt in der belg. Provinz Lüttich, an der Vesdre und der Bahnlinie Brüssel-Herbesthal, im Thale und am Abhange eines Berges, hatte 1880: 40944, 1890: 48907, 1897: 52396 und mit den
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
angesehen werden, der Ehemann aber das Recht auf Besitz und Ver- waltung, auch in gewissem Umfange Verfügungs- gewalt erlangt. Der Sprachgebrauch, dieses System Verwaltungsgemeinschaft zu nennen, wird, minde- stens im gewöhnlichen Leben, noch
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0974, von Trennungsgraben bis Trentschin Öffnen
972 Trennungsgraben - Trentschin einer in der Geschäftsfähigkeit (s. Handlungsfähigkeit) beschränkten Frau ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters eingeht oder die zuvor bestehende Verwaltungsgemeinschaft (auf Klage der Frau
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0516, von Jürük bis Jutegewebe Öffnen
für die Erweiterung der Rechte des Ehemannes aus und befürwortete die Ersetzung des im Entwurf angenommenen Systems durch das oer ehelichen Verwaltungsgemeinschaft. Die Bestimmungen des Entwurfs über die Stellung des Guts inventars zu den steckten
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0085, von Abwickelbar bis Aeby Öffnen
der Ehefrau ein erweitertes Verfügungsrecht, vgl. z. B. außer ältern Rechten Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 202-204, 324-328; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1643, 1679. Das Nießbrauchsrecht des Ehemannes bei der sog. Verwaltungsgemeinschaft wird nach
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0745, von Eheliche Abstammung bis Eheliches Güterrecht Öffnen
von dem gemeinschaftlichen Gute und vom Sondergut, namentlich auch bezüglich der beiderseitigen Schulden. Der Deutsche Entwurf hat deshalb das System der Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) als dasjenige in Aussicht genommen, welches für die Neugestaltung
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
franz. Rechts bei etwa 7 Mill., die reine Errungenschaftsgemeinschaft und die zwischen ihr und der Mobiliargemeinschaft stehenden Systeme bei etwa 7 Mill., die Verwaltungsgemeinschaft bei etwa 14 Mill., das Dotalsystem bei über 3 Mill. – Über
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1498, 1499), die allgemeine Gütergemeinschaft (Art. 1526), die sog. Verwaltungsgemeinschaft (Art. 1530 fg.), die Gütertrennung (Art. 1536 fg.) und das Dotalrecht (Art. 1540 fg.), sowie noch einige Unterarten; aber auch
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0941, von Mitella bis Mithridates Öffnen
mit der ehelichen Gesellschaft verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesagt wird. In diesem Sinne hat die M. eine besondere Bedeutung bei der Güterordnung des sog. Dotalsystems (s. d.). Die bei der Verwaltungsgemeinschaft (s. d
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0892, von Parapepton bis Parasiten Öffnen
für die Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) nur eingebrachtes und vorbehaltenes Vermögen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1640, 1655 fg. trennt vorbehaltenes und zugebrachtes Vermögen. Beide haben das Wort Paraphernalgut nicht. Paraphimose (grch
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0973, von Trenck (Friedr., Freiherr von der) bis Trennung der Güter Öffnen
", Lfg. 33, Stuttg. 1886). Trénisse (frz.), s. Kontertanz. Trennung der Güter, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts der Name der sog. Verwaltungsgemeinschaft, also desjenigen ehelichen Güterrechts, nach welchem das Eigentum der Güter zwischen