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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0307, von Verwaltungsrat bis Verwaltungszwang Öffnen
droit administratif (6. Aufl., 2 Bde., 1881); Vuatrin und Batbie, Lois administratives françaises (1875); Jonas, Studien aus dem Gebiete des franz. Civilrechts und Civilprozeßrechts (Berl. 1870); O. Mayer, Franz. Verwaltungsrecht (Straßb. 1886
68% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
ordentlichen Gerichten übertragen. [Litteratur.] Das Verwaltungsrecht wird regelmäßig in den Werken über Staatsrecht (s. d.) mit behandelt. Unter den besondern Darstellungen sind hervorzuheben: Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (Leipz
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0165, von Vervins bis Verwaltung Öffnen
über die V. bilden das Verwaltungsrecht (Regierungsrecht), welches als ein Teil des Staatsrechts (s. d.) zu betrachten ist. Zu dem Verwaltungsrecht nimmt die Verwaltungspolitik dieselbe Stellung ein wie die Politik (s. d.) zu dem Recht überhaupt
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0899, von Steindorff bis Stereochemie Öffnen
der Anlaß, daß er im Sommer 1881 auf den neugegründeten Lehrstuhl für Verwaltungsrecht an der Universität Breslau berufen und zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät daselbst ernannt wurde. 1890 übernahm er die durch den Tod Joseph v. Helds
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0107, von Gnesen bis Gnetaceen Öffnen
Kenntnis des engl. Staats- und Verwaltungsrechts, die ihm einen bedeutenden Einfluß auf die neuere Verwaltungsgesetzgebung Preußens gab; die Grundbegriffe dieser Gesetzgebung sind großenteils von ihm geschaffen. Von seinen zahlreichen Schriften sind
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0406, Preußen (Geschichte bis 1640) Öffnen
. Br. 1884); Bornhak, Geschichte des preuß. Verwaltungsrechts (3 Bde., Berl. 1884-86; Ergänzungsband 1893); ders., Preuß. Staatsrecht (3 Bde., Freib. i. Br. 1888-90; Ergänzungsband 1893); Schneider und von Bremen, Das Volksschulwesen im preuß. Staat
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
, welche nur mit Beschwerde im Instanzenzug angegriffen werden darf. Litteratur. Die Artikel Verwaltungszwangsverfahren, Waffengebrauch, Zwangsgewalt in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Gneist, Artikel Verwaltungsexekution
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0446, von Bateau bis Bath-Kol Öffnen
446 Bateau - Bath-Kol. Lehrstuhl für Verwaltungsrecht. Im Auftrag des Ministers des öffentlichen Unterrichts, Rouland, besuchte er 1860 die Universitäten in Belgien, Holland und Deutschland, um über den dortigen Unterricht im Staatsrecht
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0903, von Sexaginta bis Seydel Öffnen
zum Professor des bayrischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts an der Universität München ernannt. Außer einer Arbeit über den "Bundesstaatsbegriff" ("Zeitschr. für die gesamte Staatswissenschaft" 1872) schrieb er: "Kommentar zur Verfassungsurkunde
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0913, Studienreform (rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten) Öffnen
mit allem Grunde die Rechtsphilosophie als Hauptkolleg stark angefochten wurde. Dagegen sprach man sich mit ziemlicher Übereinstimmung und vollster Berechtigung für die Aufnahme des österreichischen Staats-, d. h. Verfassungs- und Verwaltungsrechtes unter
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0973, von Heimatshafen bis Heimbach (Gust. Ernst) Öffnen
Unterstützungswohnsitz (Bresl. 1874); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 1 (Lpz. 1883); E. Löning, Lehrbuch des Verwaltungsrechts (ebd. 1884). Über das bayrische H. sind die maßgebenden Bestimmungen enthalten in dem bayr. Gesetz vom 16. April
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0318, von Postgesetz bis Postkongreß Öffnen
Vorschriften über die Einlieferung und Bestellung u. s. w. der Postsendungen enthält. - Vgl. den Kommentar zum P. von Dambach (5. Aufl., Verl. 1892), im übrigen die Lehrbücher des Reichsstaatsrechts von Ladand, Zorn, sowie des Verwaltungsrechts von G
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0485, von Provinzialrat bis Provision Öffnen
. von Braunbehrens und Studt (4 Bde., Berl. 1889‒92; 4 Ergänzungsbände, ebd. 1888‒90); ^[Ergänzungsbände älter?] ferner von Stengel, Die Organisation der preuß. Verwaltung (Lpz. 1884) und die Lehrbücher des Verwaltungsrechts von Löning, G. Meyer, sowie
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0839, von Selbstverstümmelung bis Selbstverwaltung Öffnen
Stücke zu voll- ständigen neuen Individuen auswachsen. Selbstverwaltung (engl.86ll-ß0V6i-nm6iit) .Die S. ist ein Hauptstück der modernen Entwicklung des Verwaltungsrechts und als solches zuerst in Eng- land ausgebildet worden
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0411, von Strandelster bis Strandung Öffnen
Landesfiskus, versunkene und seetriftige Gegenstände dem Berger überwiesen. - Vgl. Lewis, Deutsches Seerecht, Bd. 2 (2. Aufl., Berl. 1894); Artikel Strandungsordnung im "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 2 (Freib. i. Br. 1890); Georg Meyer
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0306, Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffnen
, Handbuch des königlich sächs. Verwaltungsrechts, 8. Aufl., Lpz. 1897.) Für Bayern wurde das Gesetz vom 8. Aug. 1878 erlassen, das nur in der obersten Instanz eine vollständige Trennung der V. und der aktiven Verwaltung aufstellt, übrigens dem
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0714, von Kreisprozeß bis Kreling Öffnen
712 Kreisprozeß – Kreling Berl. 1890‒92); ferner die Lehrbücher des Verwaltungsrechts von Löning (Lpz. 1884), G. Meyer (ebd. 1884) und die kreisrechtlichen Artikel in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts» (2 Bde., Freib. i. Br
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0614, von Marksubstanz bis Markthalle Öffnen
Markthallen (s. d.) angelegt worden. - Vgl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 4 (Jena 1892), S. 1119 fg.; von Stengel, Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 2 (Freiburg 1890), S. 83 fg.; Georg Meyer, Lehrbuch des deutschen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
Ortsgesetze (Berl. 1871-85, Bd. 1-15); Stengel, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (Stuttg. 1886); Staas, Der Gemeindevorsteher (6. Aufl., Frankf. a. O. 1877); Stein, Handbuch für preußische Amtsvorsteher (5. Aufl., Grünb. 1881); Otte, Der preußische
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0294, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
etc. (Potsd. 1866); Jacobi, Die G. im Deutschen Reich (Berl. 1874); Seydel, Das Gewerbepolizeirecht nach der Reichsgewerbeordnung (in Hirths "Annalen des Deutschen Reichs" 1878); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Teil I (Leipz
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0207, von Staatsverfassung bis Stabel Öffnen
den letztern untereinander (Staatsrecht). Sie handelt ferner von den Mitteln zur Erreichung des Staatszwecks (Verwaltungsrecht, Polizei- und Finanzwissenschaft). Die dogmatische Staatswissenschaft hat einen gegebenen Staat und dessen positive
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
. In Süddeutschland ist nämlich nur ein oberster Verwaltungsgerichtshof eingesetzt, welchem die Befugnis zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts übertragen ist; in den untern Instanzen entscheiden Organe der V. In Preußen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0531, von Briefkarte bis Briefkopierpresse Öffnen
"Wörterbuch des Verwaltungsrechts". Briefkarte heißt der Begleitzettel zu einem Postbriefbeutel und dient zur namentlichen Aufzeichnung der in letzterm enthaltenen Wertgegenstände. (S. auch Kartenbrief.) Briefkopierbuch, s. Kopierbuch
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0651, von Gefäß bis Gefäßbündel Öffnen
und Genzmer, Handbuch der Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung in Preußen (2. Aufl., Berl. 1889); Streng, Das Zellengefängnis Nürnberg (Stuttg. 1879); H. Seuffert, Gefängnisverwaltung (in «Stengels Wörterbuch des Verwaltungsrechts», 2 Bde., Freib
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0612, von Konzentrisch bis Konzil Öffnen
, Zugeständnis. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. (S. Gewerbegesetzgebung
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0215, von Staatseinnahmen bis Staatsgrundgesetz Öffnen
Reiches, Bd. 1 (3. Aufl., Freiburg 1895); Georg Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts (4. Aufl., Lpz. 1895), §§. 142 fg.; Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, Tl. 2 (Lpz. 1896), §§. 42-46. Aus der ältern Litteratur ist besonders
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0220, Staatsschulden Öffnen
der Staatsgläubiger notwendig macht, denen mitunter sogar selbständige Verwaltungsrechte an den betreffenden Einkommensquellen eingeräumt werden müssen; s. z. B. Osmanisches Reich (Finanzen). Die Schuldverhältnisse der schwebenden Staatsschuld sind
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0549, von Synode bis Synonyme Öffnen
des Verwaltungsrechts". Synode (grch.), in der röm.-kath. Kirche eine kirchliche Versammlung, die entweder ein Bischof mit seinen Pfarrern (synŏdus dioecesana) oder ein Erzbischof mit seinen Bischöfen (synodus provincialis) veranstaltet, um über
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0329, von Viehstar bis Viehzählungen Öffnen
. Ökonomie»; Dammann, Artikel V. in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Artikel Tierseuchen im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 Wien 1897). Viehstar (Molothrus), Kuhstar, Kuhvogel, ein aus acht Arten bestehendes, vom La Plata bis an
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0440, von Waereghem bis Waffenplätze Öffnen
Gesetzes vom 4. Mai 1851. – Vgl. Artikel W. in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 2 (Freib. i. Br. 1890) und im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1897). Waffenplätze, Erweiterungen des Rondenganges oder Gedeckten Weges (s. d
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0465, von Geistingen bis Geleit Öffnen
) Verwaltungsrechtlich. S. Irrenrecht. Geistingen, Dorf im Siegkreis des preuß. Neg.- Vez. Köln, an der Nebenbahn Veuel-Hennef-Asback, hat (1895) 1144, als Gemeinde 5512 E., Post- agentur, Fernsprechverbindung, kath. und evang. Kirche, Synagoge
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0459, von Notauslässe bis Noten Öffnen
); Artikel Nichtstreitige Gerichtsbarkeit in von Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», 2. Ergänzungsband (Freib. und Lpz. 1893); Rudorff, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notariat in Bayern
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0847, Eisenbahnbehörden Öffnen
): Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, hg. von Stengel, Bd. 1 (Freit), i. Vr. 1890). Gifenbahnbehörden, die Organe des Staates für den Bau und den Betrieb der von ihm selbst unternommenen sowie für die Aufsicht der andern Unternehmern
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0201, Agrate Öffnen
1877); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, § 100 ff. (Leipz. 1833). Agrāte, Marco, ital. Bildhauer um 1500, hat sich besonders bekannt gemacht durch die Marmorstatue des geschundenen heil. Bartholomäus im Dom zu Mailand, welcher
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0335, von Alföld bis Alfons (Aragonien, Asturien) Öffnen
Lehrstühlen der Rechtsgeschichte, des Völker- und Verwaltungsrechts, der Nationalökonomie u. a. verdient machte; auch erhielt er den Auftrag, eine konstitutionelle Verfassung für Sardinien auszuarbeiten. Im Sommer 1848, nach der Niederlage von Custozza
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0844, Armenwesen (Organisation der Armenpflege) Öffnen
Zeit zurück. Der Staat bestimmt zwar durch Gesetze, wer zum Unterhalt der Armen verpflichtet sein soll, und auf welche Weise die Erfüllung dieser Pflicht verwaltungsrechtlich gesichert werden soll. Aber nur in seltensten Ausnahmefällen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0548, Bayern (Geschichte: bis zum 8. Jahrh.) Öffnen
. (Kassel 1884 ff.); Pözl, Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts (5. Aufl., Münch. 1877); Derselbe, Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts (3. Aufl. das. 1871); Seydel, Bayrisches Staatsrecht (das. 1884 ff.); "Beiträge zur Landeskunde Bayerns
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0852, Bevölkerung (Übervölkerung, Verteilung der Geschlechter) Öffnen
und mit demselben ein wirtschaftliches Ganze bilden, ein zu günstiges Bild. Im übrigen ist bei Betrachtung der Dichtigkeit einer B. immer der Zweck im Auge zu behalten, für welchen Vergleichungen vorgenommen werden (verwaltungsrechtliche, politische, Einfluß
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0114, Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) Öffnen
Deutschen Reichs" 1877); Neubauer, Zusammenstellung des in Deutschland geltenden Wasserrechts (Berl. 1881); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Teil 1, § 106 ff. (Leipz. 1883). Ebenso ist in den meisten Staaten die zwangsweise Bildung
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1017, von Dismembrator bis Dispens Öffnen
. Die weitestgehende Dismembrationsgesetzung hat noch Sachsen (Gesetz vom 30. Nov. 1843; s. darüber Leuthold, Sächsisches Verwaltungsrecht 1878, S. 301), aber es können Dispensationen von den Dismembrationsbeschränkungen stattfinden, und den
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1018, von Dispensary bis Disposition Öffnen
hatte. Auf dem Gebiet des Strafrechts ist von eigentlicher Dispenserteilung keine Rede; hier tritt das Begnadigungsrecht an die Stelle derselben (s. Begnadigung). Vgl. Gneist, Englisches Verwaltungsrecht (2. Aufl., Berl. 1867); Derselbe, Verwaltung
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0040, Domäne Öffnen
. Neuere Gesetze haben teils das ganze Domänenvermögen für Staatsgut erklärt, teils der landesherrlichen Familie wenigstens ein beschränktes Verwaltungsrecht vorbehalten, teils aber auch eine Teilung der Substanz nach vorgenommen. Wo die Domänen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0116, von Feldnelke bis Feldpost Öffnen
, welche einem andern gehören, Erde, Lehm, Sand u. dgl. gräbt oder Rasen, Steine u. dgl. wegnimmt. Vgl. Rösler, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 2, S. 507 ff. (Erlang. 1873); Lette und v. Rönne, Die Landeskultur-Gesetzgebung des
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0267, Finanzwesen Öffnen
Thatsachen des Finanzwesens verschiedener Zeiten und Länder befaßt. Der Inbegriff der auf das F. bezüglichen Rechtssätze eines Landes ist dessen Finanzrecht, welches in einen verfassungsrechtlichen und in einen verwaltungsrechtlichen Teil zerfällt
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0407, Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) Öffnen
Meyer, "Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Teil I, S. 289-291, Leipz. 1883), demgemäß auch der Erfolg. Die Gesetze sind teils Separations-, teils Konsolidation-, teils Wegeregulierungsgesetze. Das Prinzip der Wahl der Interessenten zwischen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0408, von Flurzwang bis Fluß (Geographisches) Öffnen
Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Näheres über den Inhalt der Gesetze bei Peyrer, Regelung der Grundeigentumsverhältnisse, s. unten.) - Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen in deutschem Sinn sind außerhalb Deutschlands nur
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0459, von Gneisformation bis Gneist Öffnen
dieser Studien erschien zuerst die kleine Schrift "Adel und Ritterschaft in England" (Berl. 1853), dann sein Hauptwerk: "Das heutige englische Verfassungs- und Verwaltungsrecht" (das. 1857-63, 2 Tle. mit 1 Ergänzungsband; 3. Aufl. des 1. Teils in 2
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0785, Großbritannien (Kolonien; Litteratur zur Geographie, Statistik etc.) Öffnen
angegebenen in Betracht: Wiese, Deutsche Briefe über englische Erziehung (3. Aufl., Berl. 1877, 2 Tle.); Cox, Die Staatseinrichtungen Englands (deutsch, das. 1867); R. Gneist, Das englische Verwaltungsrecht der Ge-^[folgende Seite]
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
Sachen ordnen, bilden das Privathandelsrecht. Das Staatshandelsrecht, ein Teil des Verwaltungsrechts, regelt die Beziehungen der Staatsgewalt zum Handel nach der polizeilichen, finanziellen und strafrechtlichen Seite. Das Völkerhandelsrecht, auch
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0302, von Heimatsamt bis Heimdall Öffnen
- und Verwaltungsrechts die Kommentare über das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz von Eger (2. Aufl., Bresl. 1884), Wohlers (3. Aufl., Berl. 1884); Rocholl, Deutsches Armenpflegerecht (das. 1873); v. Riedel, Kommentar zum bayrischen Gesetz vom 16. April
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0494, von Landwirtschaftsrat, deutscher bis Lanfranc Öffnen
. Landwirtschaftsrecht (Jus georgicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsinstitutionen, welche den Landwirt und dessen persönliche und dingliche Verhältnisse betreffen und teils dem Privatrecht, teils dem Verwaltungsrecht angehören, wie die Rechtsgrundsätze
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0660, von Minimen bis Minister Öffnen
durch ministerielle Reskripte oder Instruktionen; 5) die Stellenbesetzung entweder direkt auf Grund monarchischer Delegation an die M. oder thatsächlich im Weg des Vorschlags an den Herrscher. Was die verwaltungsrechtliche Einrichtung der Ministerien anbelangt
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0187, von Polizeiaufsicht bis Poliziano Öffnen
und eine Reihe von Strafbestimmungen gegen die Verletzung polizeilicher Vorschriften enthält. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staats- und Verwaltungsrechts Mohl, Polizeiwissenschaft (3. Aufl., Tübing. 1866, 3 Bde.); Förstemann, Prinzipien des preuß. Polizeirechts
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0301, von Poutroie, La bis Pozuzo Öffnen
Schriften nennen wir noch: "Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts" (Münch. 1851, 5. Aufl. 1877); "Sammlung der bayrischen Verfassungsgesetze" (das. 1852, 2. Aufl. 1868-69; nebst 2 Supplementen 1872-77); "Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0627, von Recht auf Arbeit bis Rechtsanwalt Öffnen
, welches das Schicksal des Vermögens einer Person nach deren Tod bestimmt. Das öffentliche R. zerfällt in das Staatsrecht (öffentliches R. im engern Sinn, Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Kirchenrecht, Strafrecht und Straf- und Zivilprozeßrecht
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0772, von Rezat bis Rezonville Öffnen
, vorbehaltenes Gut), dasjenige Vermögen, in Ansehung dessen sich eine Ehefrau das freie Verfügungsrecht vorbehalten hat, welches also von dem ehemännlichen Nießbrauchs- und Verwaltungsrecht ausgenommen ist. Rezeptīv (lat.), empfänglich, aufnahmefähig
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0568, von Schmitz bis Schmuck Öffnen
sind zum großen Teil der Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts und der Arbeiterfrage, namentlich der ländlichen, gewidmet. Seine größern Arbeiten sind: "Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert" (Halle 1869) und "Über einige
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0845, von Selbstverlag bis Seldschukken Öffnen
staatlicher Autorität; der Staat regiert durch die Kommunalbehörden, indem das Wesen der S. nach Gneists Ausspruch gerade in einer Verbindung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft zu suchen ist. Vgl. Gneist, Das englische Verwaltungsrecht der Gegenwart (3
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0202, von Staatsrechnungshof bis Staatsromane Öffnen
der Errichtung des neuen Deutschen Reichs, und nachdem so die bisherige Einteilung in Bundesrecht und Landesstaatsrecht hinweggefallen, wiederum praktische Bedeutung gewonnen hat. Ferner pflegt man neuerdings aus dem S. das Verwaltungsrecht auszuscheiden
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0089, von Baden bis Bähr Öffnen
. Zur Litteratur: Platz, Geologische Skizze des Großherzogtums B. (Karlsr. 1886); »Die Kunstdenkmäler des Großherzogtums B.« (hrsg. von Kraus u. a., Freiburg 1887 ff.); Buchenberger, Verwaltungsrecht der Landwirtschaft im Großherzogtum B
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0572, Meyer Öffnen
Reichsverfassung« (das. 1872); »Das Studium des öffentlichen Rechts und der Staatswissenschaften in Deutschland» (Jena 1875); »Lehrbuch des deutschen Staatsrechts« (Leipz. 1878, 2. Aufl. 1885); »Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0404, von Guerrier bis Günther Öffnen
Verwaltungsrechts« (das. 1882); »Der Rassenkampf. Sociologische Untersuchungen« (das. 1883); »Grundriß der Sociologie« (Wien 1885); »Einleitung in das (österreichische) Staatsrecht« (Berl. 1889); »Lehrbuch des österreichischen Staatsrechts« (1891
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0450, von Hoernes bis Huhn Öffnen
. 1868) und die »Regesten des Kaiserreichs unter Karl IV.« (Innsbr. 1877, Ergänzungsheft 1889) heraus. Hubverminderer, s. Indikator. Hue de Grais (spr. hü d'gräh), Robert, Graf, preuß. Verwaltungsbeamter und Theoretiker des Verwaltungsrechts, geb
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0483, Justizstatistik (für Zivil- und Strafrechtspflege) Öffnen
meisten Staaten sehr gut ausgebildet. Sie umfaßt im Wesen Thatsachen, welche auch in das Gebiet der eigentlichen Kriminalstatistik gehören. Durch die besondere verwaltungsrechtliche Ausbildung, welche das Gefängniswesen genommen hat, hat aber auch
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0501, von Klimaxkessel bis Koch Öffnen
Handelsrechts«, v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Conrads »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« sowie mehreren Vorträgen über Giroverkehr, Checkgesetz: »Zur Reform des preußischen Konkursrechts« (Berl. 1868); »Über die Zulässigkeit
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0551, Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit: außerdeutsche Länder Europas) Öffnen
. Für Preußen hat Konr. Bornhak eine »Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts« (Berl. 1884-86, 3 Bde.) geschrieben, die, obgleich keineswegs überall gesicherte oder abschließende Resultate bietend, doch mit Recht als zur Zeit unentbehrlich bezeichnet
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0588, von Lombard bis Löß Öffnen
); »Lehrbuch des Verwaltungsrechts« (Leipz. 1884); »Die Gemeindeverfassung des Urchristentums« (Halle 1888). 2) Richard, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 17. Aug. 1848 zu Frankfurt a. M., studierte die Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin, wo
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Postsparkassen bis Preisbewegung von 1870-90 Öffnen
, Physik, Chemie, allgemeine Staats- und Volkswirtschaft, deutsches Staats- und Verwaltungsrecht, Post- und Telegraphenrecht, Reichsbeamtengesetz, Telegraphenlinienbau im allgemeinen, Einrichtung und Gebrauch der Telegraphenapparate im allgemeinen
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0957, von Tschernajew bis Tuberkulose Öffnen
das Kirchenrecht, Jaromir Celakovský über das altböhmische Städterecht, Professor Emil Ott über das in Böhmen geltende römische Recht, Pražák über das Verwaltungsrecht bedeutende Werke geschrieben. Andre juridische Schriftsteller von Verdienst sind
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0881, Staatsromane (religiöse, naturhistorische etc.) Öffnen
- und Verwaltungsrechtes sowie der Wirtschaftsordnung hinaus und gelangen dadurch auf das Gebiet andrer Wissenschaften. So könnte man mit einiger Berechtigung S. Beringtons ursprünglich in englischer Sprache in der ersten Hälfte des 18. Jahrh. erschienenen Staatsroman
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0914, Studienreform (medizinische Fakultäten) Öffnen
Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre verbunden werden; außerdem wurden Vorträge über Sozialpolitik sowie über wirtschaftsrechtliche Spezialfächer, endlich umfassendere und eingehendere seminaristische Übungen anempfohlen. Das Herrenhaus beharrte bei
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 1030, von Zweistufige Verdichtung bis Zwergvölker Öffnen
, Zwangserziehung, in v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Bd. 2 (Freib. i. Br. 1889); Gutachten für den Petersburger Gefängniskongreß (1890) von Fuchs, Voisin, Pratesi, Mouat, Toutchew, Taverni, Fowke, Lütken, Krajcsik, Gaal, Reeve, Clifton, Randall
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0138, Adel Öffnen
. und Ritterschaft in England (Berl. 1853); ders., Das heutige engl. Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 Tle., ebd. 1857-60; Tl. 1 [in 2 Bdn.], 3. Aufl. 1883, 1884). Ganz anders war die Entwicklung der Adelsverhältnisse auf dem Festlande, mit Ausnahme etwa
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0897, von Armenhäuser bis Armenien Öffnen
Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Teil 1 (2. Aufl., Lpz. 1893); Artikel Armenwesen im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 (Jena 1890); Höinghaus, Die deutschen Reichsgesetze über Armenwesen und Unterstützungswohnsitz (3
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0542, von Baur (Albert) bis Baur (Ferdinand Christian) Öffnen
Bauunternehmungen. - Vgl. den Entwurf eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 850 fg.; ferner von Rönne, Die Baupolizei im preuß. Staate (3. Aufl., Bresl. 1872); Leuthold in Hirths "Annalen" (1879) und in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 1
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0652, von Beisa bis Beispiel Öffnen
mit deren Volljährigkeit oder Heirat, von seiten des Vaters durch sog. Aussage, von seiten der Mutter durch sog. Abteilung. Nach einer nassauischen Verordnung vom 5. Juni 1816 steht ferner der Mutter nach dem Tode des Vaters ein B. genanntes Verwaltungsrecht
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0915, von Bettelvogt bis Bettelwesen Öffnen
durch Abstumpfung des wirtschaftlichen Sinnes geschädigt wird. Für wirklich Hilflose ist nach den Grundsätzen einer festen, verwaltungsrechtlichen Ordnung teils durch alimentationspflichtige Verwandte, teils aus Mitteln der Gemeinde oder eigener
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0397, Brachelytra- Bracht Öffnen
395 Brachelytra- Bracht Staaten Europas" (Brünn 1853; 4. Aufl. 1884). 1860 wurde er zum außerord., 1863 zum ord. Profesor der Statistik sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts an der k. k. Technischen Hochschule zu Wien ernannt
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0491, von Contenta bis Conti (kaufmännisch) Öffnen
überwiesen sind. - Vgl. O. Mayer, Theo- rie des franz. Verwaltungsrechts (Straßb. 1886). vontss (spr. kongt), bei den Franzosen Bezcicb- uung tleincr Erzählungen, deren Gegenstand eine er- heiternde oder merkwürdige Begebenheit, ein Liebes- abenteuer
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0869, von Dedition bis Defektsverfahren Öffnen
, von denen nur gewisse Zeiten, Modus oder Personen angewendet werden. Defektsverfahren, im Verwaltungsrecht ein bestimmtes Verfahren zur Geltendmachung finan- zieller Anfprüche gegen Beamte auf Grund ihrer Amtsführung. Es ist eine Kombination
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0949, Depositen zur Benutzung Öffnen
aus irgend einem gesetzlichen Grunde verlangt oder angeordnet werden kann, mag der Grund ein civilrechtlicher, prozessua- lischer oder verwaltungsrechtlicher sein. Durch eine besondere Ordonnanz vom gleichen Tage wurde die Depositenkasse ermächtigt
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0950, von Deposition bis Depositowechsel Öffnen
Depo- situm. Wird die D. dagegen zum Zweck der Sicher- heitsleistung vorgeschrieben, was sowohl aus pro- zessualischen wie aus verwaltungsrechtlichen Grün- den in überaus zahlreichen Fällen geschieht, so hat die Hinterlegungsstelle (der Fiskus
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 1001, Deutsche Eisenbahnen Öffnen
der deutschen Eisenbahnen (Elberf. 1889); A. von Meyer, Geschichte und Geographie der deutschen Eisenbahnen (Berl. 1890); Artikel "Eisenbahnwesen" im Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, hg. von Stengel (Freib. i. Br. 1890); Koch, Handbuch
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0280, von Dienste (architektonisch) bis Diensteinkommen Öffnen
Civilgerichten eingeklagt werden, nach dem Reichsbeamtengesetz jedoch nur 6 Monate lang nach Erledigung des verwaltungsrechtlichen Instanzenzuges; oberste gerichtliche Instanz ist das Reichsgericht. Die Pension, nach einzelnen Gesetzen auch
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0794, von Einfuhrzoll bis Eingesandt Öffnen
andere deutsche Gesetzbücher als E. das gesamte Frauengut, welches dem ehemänn- ^ lichen Nutzungs- und Verwaltungsrecht unterwor- sen ist. Den Gegensatz dazu bildet das vorbeh al- ten e Gut. Der Entwurf des Deutschen bürgerlichen Gesetzbuches
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0867, Eisenbahnen Öffnen
Verwaltungsrechts, hg. von Stengel (2 Bde., Freib. i. Br. 1889-90); Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, hg. von Roll (Bd. 1-6, Wien 1890-94); von der Leyen, Die nordamerikanischen E. in ihren wirtschaftlichen und polit. Beziehungen (Lpz. 1885
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0874, von Eisenbahnkran bis Eisenbahnkrankheiten Öffnen
und Kühlwetter, Das preuß. Eisenbahnrecht (Köln 1855 u. 1857); Förstemann, Das preuß. Eisenbahnrecht (Berl. 1869); Eger, Handbuch des preuß. Eisenbahnrechts (Bresl. 1886 fg.); Gleim in dem "Wörterbuch des Deutschen Verwaltungsrechts", hg. von Stengel, Bd
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0889, Eisenbahnsubvention Öffnen
. - Vgl. Gleim in dem "Wörterbuch des Deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 1 (Freib. i. Br. 1890); Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, hg. von Roll, Bd. 1 (Wien 1890). Cisenbahnfubvention, Eisenbahnunter- stützung. Das Privatkapital findet sich
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0904, von Eisenbahntarifkommission bis Eisenbahntruppen Öffnen
, Bd. 3, S. 200 fg. (Jena 1892); Fleck, Eifenbahntarife, in dem "Wörterbuch des deutfchen Verwaltungsrechts", hg. von Stengel, Bd. 1 (Freib. i. Vr. 1890); Perfonentarifreform und Zonentarif (Berl. 1892); Gütertarife in "Encyklo- pädie des
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0915, Eisenbahnverein Öffnen
die Generalversamm- lungen werden u. a. in der "Zeitschrift für Trans- portwesen und Straßenbau", hg. von Engelmann (Berlin), veröffentlicht. Litteratur. Fleck, Artikel E. in dem "Wörter- buch des deutschen Verwaltungsrechts", hg. von Stengel, Bd. 1
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0163, von Enophthalmus bis Enquete Öffnen
), eigentlich Zeugenverhör, im franz. Civilprozeß das Verfahren, in welchem der Zeugenbeweis und der direkte Gegenbeweis durch Zeugen (Contre-enquéte) erhoben wird; in der Sprache des franz. Verwaltungsrechts (in der Praxis meist Enquéte de commodo
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
das Verwaltungsrecht in Ansehung des Gesamtguts zu. Einige Rechte lassen ihn selbst über Grundstücke frei verfügen, andere verlangen zur Verfügung über Grundstücke ! die Einwilligung der Ehefrau, noch andere versagen ! ibm die einseitige
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0465, von Exekutivgewalt bis Exenteratio bulbi Öffnen
kommen die E. vielfach vor im Gebiete des polizeilichen Verwaltungsrechts. ! Neichsgesetzlich sind E. angedroht in einigen Fällen " der Zwangsvollstreckung nach Vorschrift der Civil- prozeßordnung (§§. 774, 782), im Gesetze über
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0837, Fischereirecht Öffnen
. 1880); Vuchenberger, Fischerei (in Schönbergs "Handbuch der polit. Ökonomie", II, 321 fg., Tüb. 1891); von Staudinger, Fischerei und F. (in von Stengels "Wör- terbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 1,408fg., Freiberg 1890); Handwörterbuch
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0923, von Flösselhecht bis Flöte Öffnen
, S. 844 (Lpz. 1880); von Stengel, Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 1, S. 423 fg. (Freib. i. Br. 1890); Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 3, S. 572 fg. (Jena 1892). Floßgraben, 92 km langer Graben, der unterhalb Zeitz
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0743, von Gemeindeausschuß bis Gemeindehaushalt Öffnen
die allgemeinen Grundsätze über G. gelten. - Vgl. Iolly, Gemeinde- organe (in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 2 Bde., Freib. i. Br. 1890). Gemeindeausschuß, s. Bürgerausschuß. Gemeindebeisafsen, diejenigen Angehörigen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0746, von Gemeindepräsident bis Gemeinderecht Öffnen
. - Eine Aufzählung der zur Zeit in den größern Staaten Deutschlands geltenden G. vgl. bei Iolly, Gemeinde (in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 2 Bde., Freib. i. Vr. 1890; daselbst finden sich auch umfassende litterar. An- gaben
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0747, von Gemeindeschulden bis Gemeindesteuern Öffnen
, Gemeindemitgliedschaft (in Stengels "Wör- terbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 2 Bde., Freib. i. Br. 1890). Gemeindefchulden, die von einer Gemeinde kontrahierten Schulden. (S. Kommnnalanleihen.) Gemeindeschule, s. Kommunalschule
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0755, von Gemeinnützig bis Gemeinschaft Öffnen
, Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 1 (Freib.i.Br.1890), S.548fg.; Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 3 (Jena 1892), S. 785 fg.; > Buchenberger, Agrarwesen und Agrarpolitik, Bd. 1 ' (Lpz. 1892), S. 277 fg. Gemeinnützig
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0986, von Gewerbestatistik bis Gewerbesteuer Öffnen
, Kunstgewerdeschulen und Tech- nisches Unterrichtswesen.) - Vgl. Sachse, Artikel "Gewerbliches Unterrichtswesen" in von Stengel, "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts" (Freib.i.Vr. 1889-90); Gallenkamp, Artikel G. in Schmids "Encyklopädie des gesamten