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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1008, Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) Öffnen
1008 Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen). rung (Subhastation) geschritten, welch letztere zuvor in genügender Weise öffentlich bekannt zu machen ist. Nach Bezahlung des Kaufgeldes wird dem Ersteher das Kaufobjekt
75% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0307, von Verwaltungsrat bis Verwaltungszwang Öffnen
Verwaltungssachen den Gerichten übertragen. Die allgemeine Litteratur über V. ist sehr ausgedehnt. Besonders hervorzuheben sind: Bahr, Der Rechtsstaat (Cassel und Gött. 1864); Stein, Die Verwaltungslehre (8 Tle., zum Teil in 2. Aufl., Stuttg. 1866‒84); ders
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
Verwaltungsgerichte eingesetzt. Dadurch ist der Unterschied zwischen reinen Verwaltungssachen oder Beschlußsachen und Verwaltungsstreitsachen (administrativ-kontentiöse Sachen) entstanden, indem die erstern lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0165, von Vervins bis Verwaltung Öffnen
Trennung der V. von der Justiz wurde in Deutschland erst in der Neuzeit durchgeführt. Früher waren es vielfach dieselben Behörden, vor welche Justiz- und Verwaltungssachen gehörten. Das französische Gerichtsverfassungsgesetz (Décret sur l'organisation
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1004, von Zuständigkeitsgesetz bis Zustellung Öffnen
sie vor die Gerichte gehöre, ob sie also eine Justiz- oder eine Verwaltungssache sei (s. Verwaltung). Neuerdings wird sogar der Ausdruck »Kompetenzkonflikt« nur zur Bezeichnung dieses Falles gebraucht, während man im Gegensatz hierzu
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0726, Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) Öffnen
Ministerverantwortlichkeitsgesetzes, das Reichsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten öffentlichen Rechts und von Kompetenzkonflikten, und der Verwaltungsgerichtshof zur obersten Entscheidung in Verwaltungssachen. Im Gebiet der gesamten Ö. M. gilt
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0807, von Beschlagnahme bis Beschlußsachen Öffnen
. Beschlußsachen, im Gegensatz zu Verwaltungsstreitsachen, die reinen Verwaltungssachen, welche lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden erledigt werden (s. Verwaltung).
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0809, von Beschreibung bis Beschwerde Öffnen
. Was insbesondere die B. gegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden betrifft, so ist der in manchen Staaten bestehende Unterschied zwischen reinen Verwaltungssachen oder Beschlußsachen einerseits und Verwaltungsstreitsachen anderseits von Wichtigkeit. Bei
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0666, von Enns bis Enquete Öffnen
und zwar sowohl in bürgerlichen Rechts- als in Verwaltungssachen; besonders das von einer Behörde oder von einer Kommission geleitete öffentliche Untersuchungsverfahren zur Aufklärung und Auskunftseinziehung über bestimmte durch die Gesetzgebung zu
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0531, Frankreich (Staatsverwaltung) Öffnen
sein Gutachten über die Entwürfe von Gesetzen und Dekreten und über die Verwaltungsreglements sowie über alle Fragen, die ihm durch den Präsidenten der Republik oder die Minister vorgelegt werden, abgibt und über Rekurse in streitigen Verwaltungssachen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0321, von Ghilan bis Ghirlandajo Öffnen
321 Ghilan - Ghirlandajo. Petersburg um Hilfe nachzusuchen; man sagte sie ihm zwar zu, zog aber zugleich der Unabhängigkeit der Walachei in Staats- und Verwaltungssachen engere Grenzen. Die Unterdrückung einer revolutionären Bewegung
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0602, von Lebu bis Lecanora Öffnen
der Revolution veröffentlichte Schrift "La voix du citoyen" erwarb ihm einen Sitz in der Nationalversammlung. Hier zeigte er sich gemäßigt und nahm gewöhnlich bei Finanz- und Verwaltungssachen das Wort, in denen er bedeutende Kenntnisse an den Tag legte
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0359, Preußen (Kirchenverwaltung) Öffnen
. Die Provinz Hessen-Nassau ist in sieben Rabbinatsbezirke geteilt. Im J. 1887 gab es in P. 1262 Synagogen (Religionsgemeinden), davon 265 in Hessen-Nassau und 126 in Posen. Die Kirchenaufsichts- und Verwaltungssachen, welche im Staate dem Kultusminister
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0631, von Rechtsschule bis Rechtswissenschaft Öffnen
(s. d.). Vom R. ausgeschlossen ist eine Angelegenheit dann, wenn dieselbe nicht zum Gegenstand eines Prozesses gemacht werden kann, wie dies bei vielen Verwaltungssachen und namentlich da der Fall ist, wo das Verwaltungsstreitverfahren nicht
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0714, von Rektum bis Relief Öffnen
für die in Verwaltungssachen bei der Oberbehörde erhobene Beschwerde ist der Ausdruck R. gebräuchlich. Im Kirchenrecht versteht man unter R. (recursus ab abusu) die gegen Mißbrauch der geistlichen Gewalt zulässige Berufung an die weltliche Behörde. So ist z. B
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0555, von Technische Institute der Artillerie bis Technologie Öffnen
Jahr gewählt und vom Minister bestätigt. Für Kassen- und Verwaltungssachen steht dem Rektor ein Syndikus zur Seite (§ 8-28). Deutsche werden als Studierende nur mit dem Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums oder eines preußischen Realgymnasiums
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
. Verwaltungszwangsverfahren, das gesetzlich geordnete Verfahren zum Zweck der Zwangsvollstreckung (s. d.) in Verwaltungssachen, z. B. bei der Beitreibung von öffentlichen Abgaben, bei der Ausführung von Anordnungen der zuständigen Verwaltungsbehörde u. dgl
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0539, von Falkaune bis Falke (Jak., Ritter von) Öffnen
für das Rechtsgebiet der Allgemeinen Gerichtsordnung thätig, die 15. März 1869 als Gesetz verkündet wurde, und erhielt darauf das Referat in allgemeinen Verwaltungssachen. Auch war er Mitglied der Kommissionen, die im preuß. Justizministerium
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0073, Frankreich (Verfassung. Verwaltung) Öffnen
und Dekreten und über die Verwaltungsreglements, sowie über alle Fragen, die ihm durch den Präsidenten der Republik oder die Minister vorgelegt werden, abgiebt und über Rekurse in streitigen Verwaltungssachen und über Annullierungsgesuche
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0223, von Staatsverwaltung bis Stabeisen Öffnen
staatliche Thätigkeit, die des Gesetzgebers inbegriffen; im engern Sinne hat man die Verwaltung der Gesetzgebung gegenübergestellt; im engsten Sinne versteht man darunter die Administration im Gegensatze zur Rechtspflege. (S. Verwaltungssachen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0264, von Verfangenschaftsrecht bis Verfolgungsrecht Öffnen
. In einem eigentümlichen Gegensatz steht die V. in diesem Sinne zur Verwaltung , sofern man dabei die Verwaltung im engern Sinne (s. Verwaltungssachen ) und die Justiz zusammenfaßt. In einem andern Sinne bezeichnet man mit V. die Kodifikation des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0305, von Verviers bis Verwaltungsgemeinschaft Öffnen
und Untersuchungshaft. Verwahrungsvertrag, s. Depositum. Verwalter, s. Administrator. Verwaltung, s. Administration, Staatsverwaltung und Verwaltungssachen. Verwaltungsartillerie, s. Artillerie. Verwaltungsexekution, s. Verwaltungszwang. Verwaltungsgemeinschaft
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0306, Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffnen
eine Unterscheidung zwischen Justiz-(Rechts-) und Verwaltungssachen (s. d.), trat erst mit der Entwicklung des modernen Rechtsstaates (zuerst in Frankreich durch Gesetz vom 24. Aug. 1790) ein, und eine Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz