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99% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0168, von Verwandtschaftszucht bis Verwendungsgesetz Öffnen
gegenüber jugendlichen Personen unter 18 Jahren als Strafmittel und auch hier nur in besonders leichten Fällen. Verweisungsbeschluß, s. v. w. Verweisungserkenntnis; auch der Gerichtsbeschluß, durch welchen eine Rechtssache von dem unzuständigen an
59% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Verwandtschaftszucht bis Verzierung Öffnen
. Das Reichsstrafgesetzbuch hat ihn in §. 57, 4 bei jugendlichen Personen zwischen 12 und 18 Jahren für besonders leichte Vergehens- und Übertretungsfälle wieder eingeführt. Außerdem kommt er als Disciplinarstrafe vor. Verweisungsbeschluß, der Beschluß über
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0812, von Erodieren bis Eröffnung des Hauptverfahrens Öffnen
Frist von der E. der betreffenden Verfügung an gerechnet. Eröffnung des Hauptverfahrens (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0681, von Reichsfiskus bis Reichsgesetze Öffnen
, wobei der Verweisungsbeschluß durch den ersten Strafsenat erfolgt, das Hauptverfahren aber vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts stattfindet. Der Präsident und fünf Mitglieder fungieren ferner als Disziplinargerichtshof