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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Verzinkenbis Verzug |
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, der Gegensatz zu Beschleunigung (s. d.).
Verzögerungsgebühr. Nach dem Deutschen Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878, §. 48, kann im Civilprozeß das Gericht, falls durch Verschulden einer Partei oder eines Parteivertreters die Vertagung
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80% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Verzögerungbis Vespasianus |
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172
Verzögerung - Vespasianus.
eisernem Geschirr angewandt. Vgl. Hartmann, Das V., Verzinken etc. (2. Aufl., Wien 1886).
Verzögerung (Retardation), s. Beschleunigung.
Verzögerungsgebühr, im deutschen bürgerlichen Prozeß die besondere
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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. Im engern Sinn sind P. die Nachteile, welche infolge eines Streitmutwillens der Partei auferlegt werden. Dahin gehören namentlich die sogen. Verzögerungsgebühr (s. d.) und die Bestimmung im § 47 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes, wonach
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