Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Volksrecht hat nach 0 Millisekunden 92 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0268, von Volkslos bis Volksrecht Öffnen
268 Volkslos - Volksrecht. Schwänke« derselbe (Stuttg. 1836); die Sammlung von Afzelius übertrug Ungewitter (Leipz. 1842, 3 Bde.). Litauische Volkslieder (»Dainos«) haben wir von Rhesa (1825, 2. Aufl. 1833), W. Jordan (Berl. 1844) und Chr
100% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0869, von Germanische Sprachwissenschaft bis Germanische Volksrechte Öffnen
867 Germanische Sprachwissenschaft - Germanische Volksrechte man die Sprache fast eine german.-roman. Mischsprache nennen kann. (S. Englische Sprache.) Jedoch gilt das in der Hauptsache nur für die Schriftsprache und für die Sprache der Gebildeten
62% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0182, von Germanische Sprachen bis Germanisten Öffnen
, das "Deutsche Wörterbuch" der Brüder Grimm. Germanisches Recht, s. Deutsches Recht. Germanische Volksrechte, s. Volksrechte. Germanisieren, dem Germanentum gewinnen, einverleiben, germanisch machen. Germanismus, eine Eigentümlichkeit
50% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0396, von Volkspartei (Katholische) bis Volks- und Jugendspiele Öffnen
der Präsidentenwahl stellte die V. einen Kandidaten (Weaver) auf, der 1040600 Volks- und 22 Elektorenstimmen auf sich vereinigte. 1896 stimmte sie für den demokratischen Kandidaten Bryan. Volksrechte, die vom Volk ausgehenden oder doch unter
37% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0590, von Bayrische Rheinpfalz bis Bazaine Öffnen
). Bayrisches Meer, s. Chiemsee. Bayrisches Volksrecht (Lex Baiuvariorum), wahrscheinlich unter Herzog Odilo zwischen 744 und 748 unter Einwirkung des fränk. Königtums zu stande gekommene Rechtsaufzeichnung. In Anordnung und Inhalt tritt die vorbildliche
31% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0817, von Thüringische Mark bis Thurn und Taxis Öffnen
.) Thüringisches Volksrecht (Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum), ein Volksrecht, das nicht für ganz Thüringen, sondern nur für die von den Stämmen der Angeln (in dem südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim) und Warnen (Landschaft
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0870, von Germanisieren bis Germantown Öffnen
das gerichtliche Verfahren ins Gewicht, das Staatsrecht ist nur in wenigen Volksrechten berücksichtigt, das Privatrecht nur dürftig behandelt. Es war keine erschöpfende Kodifikation. Durch die Verwandtschaft der Stämme ergeben sich nähere Beziehungen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0269, von Volksrepräsentanten bis Volksschriften Öffnen
Reichsverbandes als persönliche Rechte dieser Volksgenossen fortbestehen. Erst das sich mehr und mehr entwickelnde Lehnswesen und die sich ändernden ständischen Verhältnisse wirkten der Geltung der Volksrechte entgegen. An Stelle des
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0090, Deutsches Recht Öffnen
. Weltherrschaft errichtet, teils die Hegemonie der Franken anerkannt hatten. Es entstanden so vom 5. bis zum 9. Jahrh. unserer Zeitrechnung die in unbeholfenem Latein niedergeschriebenen Leges barbarorum oder Volksrechte (s. d.). Als eigentliche Gesetze, d. h
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0205, Rechtswissenschaft: Rechtsquellen Öffnen
Lübisches Recht Reichsabschied, s. Reichsgesetze Reichsgutachten, s. Reichsgesetze Reichsschluß, s. Reichsgesetze Volksrecht Alemannische Gesetze Burgundisches Gesetz Friesisches Recht Langobardisches Recht * Ripuarisches Gesetz
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0867, von Grundlasten bis Grundrente Öffnen
sanktioniert, namentlich die sogen. politischen oder Volksrechte, welche den Staatsbürgern, unbeschadet ihrer Unterwerfung unter die Staatsgewalt, zustehen sollen, so namentlich die Personalfreiheit, die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Unabhängigkeit
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0333, von Jurisconsultus bis Juristische Person Öffnen
das Gewohnheitsrecht niedergelegt wird, auf dessen Bildung allerdings die Juristen den ausgedehntesten Einfluß haben. Vgl. Beseler, Volksrecht und J. (Leipz. 1843; Nachtrag, das. 1844); Thöl, Volksrecht, J. etc. (Rost. 1846); Kuntze, Das Jus respondendi in unsrer Zeit
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0506, von Langobarden bis Langobardisches Recht Öffnen
(624-636) auf den Thron erhoben wurde. Rothari (636-652), von Ariowalds Witwe zum Gemahl und König erwählt, regierte trefflich, beschränkte die Macht der Griechen in Italien und ließ 644 die Volksrechte der L. in einem Gesetzbuch zusammenstellen. Sein Sohn
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0217, von Salisatio bis Salisches Gesetz Öffnen
die Spitze der Regierung. Vgl. Pulling, Marquis of S., life and speeches (Lond. 1885, 2 Bde.). Salische Kaiser, s. Fränkische Kaiser. Salisches Gesetz (Lex Salica), das Volksrecht der salischen Franken (vgl. Frankenreich, S. 492), ist unter allen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0205, von Französisches Raygras bis Französisches Recht Öffnen
bewahrten, so erzeugte sich auch hier das sog. System der persönlichen Rechte, wonach jeder Stamm, zum mindesten in privatrechtlicher Beziehung, nach seinen eigenen Gesetzen lebte. So bestanden nebeneinander fränk. und burgund. Volksrecht, das westgot
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
der verschiedenen Rechte durch die Sammlungen der Volksrechte (s. Germanische Volksrechte) und der I.6F63 Roinauorum ff. d.) be- friedigt. Als nach Rezeption des röm. Rechts die Unsicherheit über Anwendung des einheimischen und des röm. Rechts wuchs, wurden
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0281, von Sankt Gallen-Gais bis Sankt Georgen (in Baden) Öffnen
Volkswahlen, Öffentlichkeit der Staatsverwaltung und Volksrechte (besonders Veto) ein, hielt aber an der konfessionellen Trennung fest. Infolgedessen ward der Kanton, seitdem der anfänglich liberale Staatsmann Baumgartner (s. d.) 1841 zur ultramontanen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0139, von Lewisham bis Lex Papia Poppaea Öffnen
, weil er die Vertragschließenden wie ein Gesetz bindet, z. B. L. commissoria (s. Commissoria lex). Im kanonischen Recht wird das Alte Testament als L. bezeichnet. Über die L. im Mittelalter s. Germanische Volksrechte. Lex, phöniz. Kolonie, s. Arisch
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0308, von Aldershot bis Aldrich Öffnen
, Die Liten und A. nach den Volksrechten (Götting. 1874). Aldinen, 1) Druckwerke aus der Offizin der Buchdruckerfamilie Manutius zu Venedig (15. und 16. Jahrh.). - 2) Eine lateinische, sich durch gefällige und elegante Form auszeichnende Schriftgattung
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0012, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
), s. bei den betr. Ländernamen unter "Geographie" Volkshymnen etc. 171 Volksrechte 193 Volkssprachen 131 Volksvertretung 185 Volkswirte 201. 202 Volkswirtschaft 198 Vorarlberg, Geogr. 58 - Geschichte 8 Vorderindien 25. 93
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0667, von Rechnungsmünzen bis Recht Öffnen
von Volksrecht und Juristenrecht liegt der berechtigte Gedanke zu Grunde, daß das R. volkstümlich sein soll. Eine unübersehbare Flut von Gesetzen, ein in fremder Sprache verfaßtes Rechts- oder Gesetzbuch, Urteile, welche mit dem Laien unverständlichen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0737, von Aragonit bis Arakan Öffnen
eines Cortesbeschlusses war Einstimmigkeit der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer Ausschuß von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen. Auch nach der Vereinigung mit Kastilien (1516) behielt A. seine alten
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0811, von Beschwerderegister bis Besemschon Öffnen
, wurde er hier durch die Schrift "Volksrecht und Juristenrecht" (Leipz. 1843) in einen heftigen Streit mit der historischen Schule verwickelt. Damals gab er auch sein "System des gemeinen deutschen Privatrechts" (Leipz. 1847-55, 3 Bde.; 3. Aufl., Berl
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0543, Buchanan Öffnen
apud Scotos" (Edinb. 1579), das er seinem Zögling widmete, hat ihm einen ausgezeichneten Platz unter den mutigsten Verteidigern der Volksrechte verschafft. Im J. 1582 erschien zu Edinburg sein treffliches Geschichtswerk "Rerum scoticarum historia
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0667, von Burgund bis Burgundischer Kreis Öffnen
und die im burgundischen Reich lebenden Römer. 1) Die Lex Burgundionum (Lex Gundobada, Loi Gombette), das Volksrecht der Burgunder, nicht bloß für diese, sondern auch für Streitigkeiten zwischen Burgundern und Römern gültig, eine Aufzeichnung der Gesetze
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0790, Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) Öffnen
sich zuerst bei den salischen Franken, welchen dann seit dem 5. Jahrh. auch andre Volksstämme mit geschriebenen Gesetzessammlungen in lateinischer Sprache, den sogen. "Leges barbarorum", folgten. Neben diesen Volksrechten waren später
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0894, Deutschland (Geschichte 1851-1859. Versuche einer Bundesreform) Öffnen
Verfassungsbruch vom Bund eifrig unterstützt. Fast in allen deutschen Staaten suchte ein reaktionäres Polizeiregiment die Erinnerungen an das Jahr 1848 wieder auszutilgen und durch Beschränkung der Volksrechte, Präventivmaßregeln und strenge
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0898, Deutschland (Geschichte 1865-1866. Bruch zwischen Österreich und Preußen) Öffnen
-holsteinischen Bevölkerung, einzelner deutscher Landtage und des deutschen Abgeordnetentags, der sich 1. Okt. in Frankfurt versammelte, gegen die Vergewaltigung des Volksrechts hervor. Das Verhältnis der beiden Mächte in den Herzogtümern besserte sich
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0126, Femgerichte Öffnen
der im altsächsischen Volksrecht begründete Satz, daß "bei handhafter That" die sofortige Bestrafung des Thäters erfolgen konnte. Man verstand darunter sowohl den Fall, daß der Verbrecher auf der That selbst ("hebende Hand") oder unter Umständen ergriffen wurde, welche
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0553, Frankreich (Geschichte: Ludwig XVI.) Öffnen
besonders unheilvoll für F. Einerseits mußte die Verteidigung der Volksrechte in Amerika gegenüber einer legitimen Regierung gefährlich auf die ohnehin revolutionäre Gesinnung in F. selbst zurückwirken; anderseits wurde durch diesen Kampf, welcher F. allein
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0565, Frankreich (Geschichte: zweite Republik, Napoleons Staatsstreich) Öffnen
er sich als den Beförderer und Beschützer der nationalen Wohlfahrt und der Volksrechte hin, gab die Gebrechen seiner Regierung dem hemmenden Widerstand der Nationalversammlung schuld und weckte durch Freigebigkeit und Gnadenakte die schlummernden
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0640, Freiburg (im Breisgau) Öffnen
, eine Rettungsanstalt, ein Arbeitshaus, ein Kantonspital. Nachdem ein zweiter und dritter "Putsch" (4. Okt. 1850 und 21. März 1851) gescheitert waren und die Bundesversammlung die Gesuche der Ultramontanen um Herstellung der Volksrechte ebenfalls
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0204, Geschichte (Einteilung; Philosophie der Geschichte; Methode der Geschichtsforschung) Öffnen
, dann auch Gesetze, Volksrechte, Beschlüsse von Versammlungen und Behörden, ja alle aus der Vorzeit stammenden Sitten und Gebräuche eines Volkes als Produkte seines staatlichen und sozialen Lebens: ferner das, was uns von dem geistigen Leben
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0300, von Gewerbliche Schiedsgerichte bis Gewerkvereine Öffnen
Besitzverhältnis einer Person zu einer Sache. In Bezug auf den Richter, welcher den Schutz gewährte, unterschied man besonders zwei Arten der G., die G. nach Volksrecht, d. h. diejenige, welche in den Volksgerichten, und die G. nach Hof- oder Lehnrecht, d
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0316, von Ghadames bis Ghasnawiden Öffnen
Geschichte deutscher Volksrechte" (das. 1865-66, 2 Bde.) und "Byzantinische Geschichten" (das. 1872-74, 2 Bde.). G. stand ein umfassendes gelehrtes Material zu Gebote, das er mit der ihm eigentümlichen Energie zu kühnen Kombinationen und tendenziöser
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0779, Großbritannien (Rechtspflege, Finanzen) Öffnen
Widersprüche bis in die neueste Zeit bewahrt. Wie in andern Staaten, sind auch in England die ältesten Volksrechte schon früh untergegangen, und der Einfluß des römischen Rechts auf die neuern Rechte seit dem 11. Jahrh. ist nicht zu verkennen. Übrigens
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0948, Güterrecht der Ehegatten Öffnen
einen eignen Haushalt gründen. Diese den einfach bäuerlichen Verhältnissen und Sitten und dem Erbgutssystem angemessenen Rechtssätze finden sich in den Volksrechten (5.-8. Jahrh.), im Sachsenspiegel und in den andern ältern Rechtsbüchern
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0226, von Hausmarke bis Haussa Öffnen
der Volksrechte vom 5. bis 9. Jahrh. zurück. Die Hausmarken sind teils Familienzeichen, teils mit einer Handelsfirma und vorzugsweise auf dem Land mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft. Sie vererben nach dem Rechte der Erstgeburt oder auch der Jüngstgeburt
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0479, Hessen-Kassel (Geschichte bis 1821) Öffnen
und die Stellung der Staatsbeamten betreffende Bestimmungen, hinsichtlich der Volksrechte aber so gut wie nichts enthielt. Um den stets wiederholten energischen Protesten der Stände zu entgehen, berief er diese gar nicht wieder. Dagegen vermehrte
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0644, von Lei bis Leibeigenschaft Öffnen
nach den Volksrechten durch die Abstammung von unfreien Eltern, durch Verheiratung mit einem Unfreien und durch die gerichtliche Überweisung insolventer Schuldner oder Verbrecher an den Gläubiger oder an die Verletzten, endlich aber auch
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0770, von Lidi bis Liebe Öffnen
gewährende Lohn. Vgl. Boos, Die Liten und Aldionen nach den Volksrechten (Götting. 1874). Lidköping (spr. lidschöping), Stadt im schwed. Län Skaraborg, an der Mündung der Lidan in den Wenersee, durch Zweigbahn mit der Linie Gotenburg-Stockholm
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0497, von Merkendorf bis Merkur Öffnen
und ward 1851 in Königsberg außerordentlicher, 1852 ordentlicher Professor der Rechte in Halle, wo er 19. Dez. 1861 starb. M. hat sich um die Quellenkritik der germanischen Volksrechte hohe Verdienste erworben, teils durch seine Handausgaben der "Lex
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0517, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1835-1848) Öffnen
Studentenschaft, hatten das Heft in Händen und bildeten ein politisches Zentralkomitee zur Beschirmung der Volksrechte, welches sich ohne weiteres der Regierung bemächtigte. Das Staatsgrundgesetz, das Pillersdorf 25. April verkündigte, erntete nichts
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0996, von Rotguß bis Roth Öffnen
" (mit Vikt. v. Meibom, Marburg 1856-58, Bd. 1). "Mecklenburgisches Lehenrecht" (Rostock 1858); "Feudalität und Unterthanenverband" (Weim. 1863); "Zur Geschichte des bayrischen Volksrechts" (Münch. 1869); "Bayrisches Zivilrecht" (Tübing. 1870-75, 3 Tle
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0755, Schweiz (Zollwesen, Maße und Münzen, Armenwesen, staatliche Verhältnisse) Öffnen
gegeben und behufs "Erweiterung der Volksrechte" die Graubündner Institution des Referendums eingeführt, wonach die von der Legislative angenommenen Gesetze der Abstimmung des Volkes unterliegen. Als dann Ende 1867 die Revisionsbewegung den Kanton Zürich
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0756, Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) Öffnen
756 Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen). mißliebige Gesetze, dem fakultativen Referendum zunächst stehend, eine Form, die gegenwärtig noch im Kanton St. Gallen besteht; c) Initiative, d. h. Volksrecht zu Anregung oder Vorlage neuer Gesetze
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0893, von Servus bis Seschellen Öffnen
893 Servus - Seschellen. Centurien abstimmte, wodurch die Plebejer zuerst einigen Anteil an den Volksrechten erlangten (s. Römisches Reich, Verfassung, S. 934). Er hatte die Söhne des Tarquinius Priscus, Lucius und Aruns, mit seinen Töchtern
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0656, von Thizy bis Thomas Öffnen
. Er hat sich namentlich durch "Das Handelsrecht" (Bd. 1 u. 2, Götting. 1841-48; Bd. 3, Leipz. 1880; Bd. 1, 6. Aufl., Leipz. 1879; Bd. 2: Wechselrecht, 4. Aufl. 1878) bekannt gemacht. Außerdem erwähnen wir von ihm: "Volksrecht, Juristenrecht" (Rost. 1846
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0471, von Janson bis Japan Öffnen
er Zwietracht im liberalen Lager, indem die Doktrinären von dem allgemeinen Stimmrecht nur eine Vermehrung der ultramontanen Stimmen befürchteten, teilweise aber auch aus Selbstsucht gegen Erweiterung der Volksrechte und namentlich gegen die allgemeine
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0147, von Bönicke bis Boskowitsch Öffnen
ernannt; er erwarb sich um die Ordnung des Archivwesens in Aarau, Baselland und Worms große Verdienste. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: »Die Liten und Aldionen nach den Volksrechten« (Götting. 1874); »Die Wehrpflicht im fränkischen Reich
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0999, von Weinhold bis Werkzeuge Öffnen
und der österreichische Erbfolgekrieg« (Wien 1863). Aus dem Nachlaß Gfrörers gab er dessen »Geschichte des 18. Jahrhunderts«, »Geschichte der deutschen Volksrechte im Mittelalter« und »Byzantinische Geschichten« heraus. Weißschreiber, s. Rußschreiber. Wekerle
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0620, von Angelo bis Angelsachsen Öffnen
Einwanderern. Andere A. sahen in dem nach ihnen benannten Gau links von der untern Saale; doch verschwand hier seit dem 9. Jahrh., wo eine Aufzeichnung ihres Rechts (Lex Angliorum, s. Thüringisches Volksrecht) statthatte, der Name. - Vgl. Weiland, Die A
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0621, von Angelsächsische Gesetze bis Angelsächsische Sprache und Litteratur Öffnen
"Allgemeiner Geschichte", Berl. 1883). Angelsächsische Gesetze, s. Germanische Volksrechte. Angelsächsische Heptarchie, s. Heptarchie. Angelsächsische Sprache und Litteratur. Die angelsächs. (von andern altenglisch genannte) Sprache ist ein
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0622, von Angelschnur bis Angelus Öffnen
entschieden zwei Abschnitte. Der ältern Zeit gehört König Älfred (s. Alfred d. Gr.) an und die Werke, die durch ihn entstanden. Zu nennen sind hier verschiedene Gesetzessammlungen (s. Germanische Volksrechte), die bis ans Ende des 7. Jahrh. zurückreichen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0704, von Antipodeninsel bis Antiquariatsbuchhandel Öffnen
. ist auch im altbayr. Volksrecht diese Sammlung benutzt. - Vgl. Bluhme, Zur Texteskritik des Westgotenrechts und Reccareds Leges antiquae (Halle 1872). Antiquariatsbuchhandel, der Einkauf und Verkauf von alten, kostbaren und seltenen Erzeugnissen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0826, Bern (Kanton und Stadt in der Schweiz) Öffnen
auf eine gründliche Reform des Armen-, Gemeinde-, Niederlassungs- und Steuerwesens mit Beseitigung der in diesen Dingen noch bestehenden Unterschiede zwischen altem und neuem Kantonsteil und Ausdehnung der Volksrechte abzielt; derselbe wurde unterm 4. Juni 1893
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0878, von Beschwörung bis Besemer Öffnen
Zeit war. Er starb 28. Aug. 1888 in Harzburg. B. schrieb: "Lehre von den Erbverträgen" (2 Tle. in 3 Bdn., Gött. 1835-40), "Zur Beurteilung der sieben Göttinger Professoren und ihrer Sache" (Rost. 1838), "Volksrecht und Juristenrecht" (Lpz. 1843
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0147, von Blue-Ribbon-Army bis Blum (Ernest) Öffnen
. Papianus sowie der burgund. und langobard. Volksrechte in den «Monumenta Germaniae», «Encyklopädie der in Deutschland geltenden Rechte» (Bd. 1‒3, ebd. 1847‒58; Bd. 1, 3. Aufl. 1863; Bd. 2 und 3, 2. Aufl. 1855‒68), «Codex des rheinischen evang. Kirchenrechts
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0648, von Buchanan (James) bis Buchanan (Robert Williams) Öffnen
) und wurde Mitglied des Staatsrats und Siegelbewahrer; als aber Jakob persönlich die Regierung übernahm, mußte B. sich zurückziehen. 1579 stellte ihn die Schrift "De jure regni apud Scotos" (Edinburgh) unter die mutigsten Verteidiger der Volksrechte
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0465, von Compitalia bis Compoundmaschine Öffnen
. s. w. waren in den Volksrechten (s. d.) tariert. voinpositnin (lat.), etwas Zusammengesetztes, namentlich ein zusammengesetztes Wort. Compostela, s. Santiago di Compostela. Ooinposto (ital.), soviel wie lüompo^. Compote (srz.), s
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0645, von Cuvillier-Fleury bis Cuzco Öffnen
643 Cuvillier-Fleury - Cuzco während er auf der andern Seite jeder willkürlichen Verletzung der Volksrechte sich widersetzte. Mit der deutschen Sprache und Litteratur vertraut, verfolgte er mit Leichtigkeit die Entwicklung der deutschen
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0611, von Düntzer bis Duodi Öffnen
. s. f.) beruht völlig auf dem D. Auf diesem beruhten vielleicht auch die ältesten Münzsysteme, wie sich z. B. nach Brunner aus den Bußzahlen in den altripuarischen Volksrechten ergiebt. Duodecĭme (lat.), ein musikalisches Intervall von 12
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0632, von Durham (in Nordamerika) bis Dürkheim Öffnen
George Lamb- ton, Graf von, engl. Staatsmann aus altem, in der Grafschaft D. angefessenem Geschlecht, wurde 12. April 1792 geboren und zu Eton herangebildet. 1813 trat er als Whig ins Unterhaus, Verfocht energisch die Volksrechte
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0799, von Finanzoperationen bis Finanzzoll Öffnen
völlig übersehen im Vergleich zu den politischen, indem man in der Verlängerung der F. eine Verkür- ning der Volksrechte erblickte. Unzweifelhaft gestattet die bei der einjährigen F. stattfindende alljährliche ! Vudgetberatung eine viel
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0117, Frankreich (Geschichte 1879-87) Öffnen
der Volksrechte und der parlamentarischen Rechte sei, nicht in Beziehung treten könne, und die Budgetkommission weigerte sich, der Kammer die Bewilligung der direkten Steuern vorzuschlagen. Darauf wurde Dufaure vom Marschall mit Bildung eines neuen Kabinetts
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0210, von Französisch-Guinea bis Französisch-Kongo Öffnen
sein; denn nur der König mit seinen Großen ließ sich im Lande nieder; das Frankenvolk selbst aber breitete sich nur an der Nordostgrenze aus. Allerdings haben seine alten Volksrechte auf die Gestaltung des neuen Merowingerreichs großen Einfluß
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0258, von Freiburg (in Brasilien) bis Freidenker Öffnen
256 Freiburg (in Brasilien) - Freidenker renduln ulid mit cillgeschränttesten Volksrechten. Daraus erklärt sich manche Maßregel der Regierung auch iu neuerer Zeit. So wurde 1889 mit Hinweg- setzung über jede Opposition eine kath
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0259, von Freiding bis Freie Bühne Öffnen
und stehen im Eigentum eines Herrn. Die Halbfreien sind im Genusse des Volksrechts; sie sind nur der Gewalt eines Schutzherrn unterworfen. Unter den F. ragen die Adligen hervor, ursp rünglich die Glieder von durch ihre Dienste ausgezeichneten
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0361, von Friesen (an Geschützrohren) bis Friesen (Volksstamm) Öffnen
(s. Friesisches Recht) unter Zugrundelegung eines ältern Gesetzbuchs. Dieses nunmehr schriftlich niedergelegte Volksrecht bestimmte zugleich die Verfassung Frieslands. Statt der frühern Könige regierten seit der frank. Unterwerfung Grafen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 1002, von Ggbr. bis Ghasipur Öffnen
, Abteil. 1, ebd. 1862–74), «Zur Geschichte deutscher Volksrechte» (hg. von Weiß, 2 Bde., ebd. 1866), «Byzant. Geschichten» (aus seinem Nachlaß herausgegeben, ergänzt und fortgesetzt von Weiß, 2 Bde., Graz 1872–74). – Vgl. Rosenthal
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1013, von Jura-Simplonbahn bis Juristentag Öffnen
, wie es sich durch die Handhabung der Juristen darstellt. Man stellt ihn: das Volksrecht entgegen als das sich aus den Rechts- überzeugungen des gesamten Volks herausbildende Recht. Die wissenschaftlich begründete Ansicht be- deutender jurist
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0118, von Kapitolinische Ära bis Kapitularvikar Öffnen
im Kirchenchor und einem bestimmten Einkommen. Kapitularĭen, die von den Karolingern erlassenen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Jeder Stamm des Fränkischen Reichs lebte nach seinem ihm eigentümlichen Rechte. (S. Germanische Volksrechte.) Daneben
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0026, von Leges Romanorum bis Legion Öffnen
24 Leges Romanorum – Legion Leges Romanōrum ( Leges Romānae ), im Gegensatz zu den leges barbarorum (s. Germanische Volksrechte ) die Redaktionen des röm
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0424, von Nordischer siebenjähriger Krieg bis Nordland Öffnen
- schen Rechtsgeschichte außerordentlich wertvoll sind, indem sie Rückschlüsse gestatten für analoge Rechts- verhältnisse bei den Südgermanen und die Ergän- zung mancher Lücken der viel dürftigern Volksrechte derselben ermöglichen. 1) Norwege n
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0690, von Referent bis Reflexbewegungen Öffnen
688 Referent - Reflexbewegungen jedes Gesetz an offener Landsgemeinde durch Stimmenmehrheit angenommen oder verworfen wird, dieses Volksrecht althergebracht ist, hat es in den übrigen Kantonen erst seit 1863, im Bunde
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0782, von Reptilien bis Republikanische Partei Öffnen
mit anerkannten Volksrechten (reg populi). Iu diesem Sinne ist auch die konstitutionelle oder repräsentative Monarchie eine R. In der modernen Rechtssprache aber wird der Name R. (Freist aat) im Gegensatz zu der Mon- archie nur den Volksstaaten
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0845, von Ribot bis Ricasoli Öffnen
), «Psychologie de l’attention» (1889). Ribuārisches Gesetz (Lex Ribuariorum), das Volksrecht der ribuarischen (riguarischen) Franken, nach dem Vorbilde der Lex Salica verfaßt. Es ist aus verschiedenen nur aneinandergereihten Bestandteilen zusammengesetzt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0957, Rom und Römisches Reich (unter den Kaisern) Öffnen
955 Rom und Römisches Reich (unter den Kaisern) bunicische Gewalt, die ihn, abgesehen von der persönlichen Unverletzlichkeit, zum Vertreter der gesamten Volksrechte
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0065, Russisches Recht Öffnen
. und skandinav. Volksrechten ähnliches Gewohnheitsrecht, wenn auch weniger ausgebildet. Es ist gesammelt in der "Prawda russkaja" (s. d.), dem "russischen Recht". Wichtig für die Kenntnis des ältesten Rechts sind die nur in Chroniken erhaltenen Verträge
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0134, Sachsen (Königreich) Öffnen
. Bald darauf ließ Karl auch das sächs. Recht, die Lex Saxonum, aufzeichnen, denn die S. behielten ihre persönliche Freiheit und ihr altes Volksrecht, nur daß Verwaltung und Gerichtswesen nach fränk. Muster organisiert wurden. Hauptmittel
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0168, von Sächsisches Erzgebirge bis Sachverständige Öffnen
Sachsen geltende Privatrecht (2 Bde., Lpz. 1869), und tzeimbach, Lehrbuch des partikulä- ren Privatrechts der großherzoglich und herzoglich sächs. u. s. w. Länder (Jena 1848; Nachträge 1853). Sächsisches Volksrecht(I^xHaxouum), unter Benutzung
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0220, von Salisbury (Johs. von) bis Salisches Gesetz Öffnen
^licg.), das alte, in barbarischem Latein aufgezeichnete Volksrecht der salischen Franken, welches nach Erzählung eines Prologs zur Zeit, als die Franken noch heidnisch waren, im 5. Jahrh, (zwischen 486 und 496), nach einem Beschluß der Häupter des
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0666, von Schwabenberg bis Schwäbischer Jura Öffnen
Verarbeitung, welche der Deutschenspiegel (s. Sachsenspiegel) vorführt, alles dasjenige, was ihm von allgemeiner Gültig- keit schien und ergänzte es aus den bayr. und ala- mann. Volksrechten, den frank. Kapitnlarien, dem röm. und kanonischen Recht
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0736, Schweiz (Neuere Geschichte) Öffnen
1830 und Anfang 1831 12 Kantone ihre Verfassungen in demokratischem (liberalem) Sinne (Volkssouveränität, Rechtsgleichheit, Trennung der Gewalten, Volksrechte). Im Jan. 1831 fügte sich die Aristokratie in Bern; länger dauerten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0488, von Walliser bis Wallmoden Öffnen
Kanton, der kein Referendum in Gesetzessachen kennt. Die Verfassungsrevision vom 13. Febr. 1876 hat, obwohl sie die Volksrechte durch Einführung des Finanzreferendums etwas erweiterte, an der konservativen Haltung des Kantons nichts geändert. - Vgl
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1029, von Zugang bis Zügel Öffnen
der indirekten Wahlen, Erweiterung der Volksrechte u. s. w. - Vgl. Stadlin, Geschichte und Topographie des Kantons Z. (3 Bde., Luzern 1819-24); Renaud, Beitrag zur Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Z. (Pforzh. 1847); Staub, Der Kanton Z. (Zug 1869
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0034, von Ahlefeldt bis Aichen Öffnen
seiner Suspension und später zu seiner völligen Entfernung aus dem Ber- liner Schuldienst geführt. Er gab darauf in Berlin den "Bundschuh", seit 1895 mit Voeckel das "Deutsche Volksrecht" heraus und trat in den verschiedensten Städten Deutschlands
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0025, von Legationen bis Leges barbarorum Öffnen
.), Ackergesetze, s. Agrargesetzgebung. Leges barbaorum (lat.), s. Germanische Volksrechte.
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0682, von Maurer (Konrad von) bis Maurerarbeiten Öffnen
680 Maurer (Konrad von) - Maurerarbeiten 1865-66), "Geschichte der Städteverfassung in Deutschland" (4 Bde., edd. 1869-71). Maurer, Konrad von, Forscher auf dem Gebiete der german. und skandinav. Volksrechte, Sohn des vorigen, geb. 29
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0306, von Alaja bis Alamanni Öffnen
in eine große Zahl von Territorien auflöste. Die Mundart der A. zerfällt in zwei Hauptzweige, die man als schwäbisch und alamannisch unterscheidet (s. Deutsche Mundarten). Über das Gesetzbuch der A. s. Germanische Volksrechte. – Vgl. Haas, Urzustände
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0843, von Wörperfahrt bis Wort Öffnen
als «Protest eines Jütländers gegen Jak. Grimms neues deutsches Volksrecht» (ebd. 1850) ins Deutsche übersetzt ward. – Vgl. Sophus Müller, Mindetale over J. J. A. W. (in den «Aarböger for nordisk Oldkyndighet», 1886). Worsatĭa, s. Wurstnerland
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0975, von Heimführung der Braut bis Heimstättengesetze Öffnen
; es findet sich auch in den sog. Volksrechten. In späterer Zeit ist es als Ausfluß der obern Gerichtsbarkeit angesehen worden und stand infolgedessen dem Gerichtsherrn zu. Nicht ergriffen wird von dem H. das Autorrecht des Schriftstellers