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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Vollstreckung bis Volos Öffnen
277 Vollstreckung - Volos. Vollstreckung (Exekution, Hilfsvollstreckung), s. Zwangsvollstreckung. Vollstreckungsbehörden, diejenigen öffentlichen Behörden, welche mit der Leitung der Zwangsvollstreckung (s. d.) amtlicher Anordnungen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
zur Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde gebraucht. [Zwangsvollstreckung im Zivilprozeß.] Die deutsche Zivilprozeßordnung behandelt die Z. in ihrem achten Buch (§ 644 ff.). Jede Z. in bürgerlichen Rechtssachen zur Geltendmachung und Verwirklichung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1008, Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) Öffnen
übertragen. Über die Vollstreckung der Todesstrafe ist im § 485 f. der Strafprozeßordnung bestimmt (s. Todesstrafe). Behufs der Z. einer Freiheitsstrafe kann die Vollstreckungsbehörde einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen, wenn der Verurteilte