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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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unerschöpflichen Erzberg gewonnen.
Vorderrhein, s. Rhein, S. 776.
Vorderrichter, s. Berufung.
Vordersatz, s. v. w. Obersatz, s. Schluß.
Vor der Schrift (avant la lettre), s. Kupferstecherkunst, S. 330.
Vordingborg, Stadt auf der dän
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
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.; sie ist auf die Entscheidung der Rechtsfrage beschränkt und an die thatsächlichen Feststellungen der Vorderrichter gebunden.
Die Organisation hätte also Raum gelassen für zahlreiche Kollisionen und unausgetragene Meinungsverschiedenheiten. Der deutsche Richterstand
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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, ist das Obergericht (Appellationsgericht, Berufungsrichter, judex, ad quem); dasjenige Gericht, gegen dessen Urteil B. eingelegt (appelliert) wird, ist das Untergericht (Vorderrichter, judex, a quo). Die Gerichte, welche zu einander in dem Verhältnis der Unter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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Instanz zurückverwiesen. Je nachdem das zweitinstanzliche Urteil (in appellatorio) bestätigend oder abändernd ausfällt, wird es konfirmatorisch (sententia confirmatoria) oder reformatorisch (sententia reformatoria) genannt; doch kann der Vorderrichter auch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Konfirmationbis Konföderation |
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; konfirmatorisches Urteil, ein Erkenntnis höherer Instanz, welches den Richterspruch eines Untergerichts bestätigt, im Gegensatz zu einem reformatorischen Urteil, welches die Entscheidung des Vorderrichters ganz oder teilweise aufhebt.
Konfirmieren (lat
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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für begründet erachtet, die erforderliche Sachan-
ordnung dem Vorderrichter überlassen darf. (Vgl.
Civilprozeßordn. §z. 36, 538.) Im Gegensatz zum
delegierten Richter stehen der beauftragte und er-
fuchte Richter. (S. Beauftragter Richter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Thäterbis Thaumatrop |
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bewiesen ist, ausscheiden. Wo der höchste Gerichtshof (wie in Deutschland und Frankreich) nur die Rechtsfrage zu entscheiden hat, ist er an die thatsächliche Feststellung des Vorderrichters gebunden. Die strenge Durchführung dieses Grundsatzes hat
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Trebnikbis Treffwahrscheinlichkeit |
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sagt man: beide T. haben Vorderrichtung, stehen die Abteilungen des zweiten aber auf die Zwischenräume des ersten gerichtet, so sind beide T. en échiquier (schachbrettförmig) aufgestellt. In der Marine ist T. soviel wie Division (s. Geschwader
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