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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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.
Wahrspruch (Verdikt), der Ausspruch der Geschwornen über die Schuld- oder Thatfrage; s. Schwurgericht, S. 781.
Währung (lat. valuta, Gültigkeit, von valeo, gelten, franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich s. v. w. Gewähr (Wertschaft
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44% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Wahnvorstellungenbis Währung |
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).
Wahrspruch, Verdikt, in der Österr. Strafprozeßordnung der Ausspruch (nach der Deutschen Strafprozeßordnung «Spruch») der Geschworenen. (S. Schwurgericht.)
Währung (ital. valuta; frz. étalon; engl. standard, legal tender), ursprünglich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Verdiktbis Verdun |
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228
Verdikt - Verdun
der dritten mattsilbern mit polierten Rändern. Das Band ist gelb mit rot-schwarzen Randstreifen. (S. auch Militärverdienstorden.)
Verdikt (vom lat. verdictum), Wahrspruch (s. d.).
Verdingung, die Abschließung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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Verdikt
Verweisungserkenntnis
Wahrspruch
-
Flucht eines Verbrechers
Mittimus
Nacheile
Nachfolge
Verwaltung.
1) Staatsverwaltung.
Verwaltung
Staatsverwaltung, s. Verwaltung
Administrativjustiz
Autonomie
Centralverwaltung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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. beigefügt. Die auf die Wahrsprüche der Geschwornen gefällten Urteile beziehen sich jedoch hinsichtlich der Thatfrage nur auf den Wahrspruch und geben bloß eine rechtliche Begründung unter Hinweisung auf das Strafgesetz. Außerdem müssen nach
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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. S. Karte "Ost- und Westpreußen".
Frisch, fromm, froh, frei! der Wahrspruch der Turner, wird gewöhnlich aus H. F. Maßmann zurückgeführt; doch führt Gödeke ("Elf Bücher deutscher Dichtung", Teil 1, S. 215, Leipz. 1849) als Reimspruch des 16. Jahrh
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Obnoxiationbis Obra |
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und dieselben nach außen, namentlich bei Verkündigung des Wahrspruchs, vertritt. Sobald die Geschwornen in ihr Zimmer eingetreten sind, wird der O. von ihnen aus ihrer Mitte mittels einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 304
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
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besteht jetzt aus 12, in Schottland aus 15 Mitgliedern.
Aus diesem Entwickelungsgang der englischen Schwurgerichte erklären sich folgende Eigentümlichkeiten: 1) Der Ausspruch der Geschwornen heißt Verdikt oder Wahrspruch, weil die Jury in dem Stadium
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Schwurgerichtbis Schwyz |
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geheimen Beratung und Abstimmung wählen die Geschwornen einen Obmann. Dieser gibt dann im Sitzungszimmer den Wahrspruch kund und zwar in der Form, daß er die Worte spricht: "Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Geschwornen", hierauf aber
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Assiniboinebis Association |
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, besonders bei Streitigkeiten um Grundbesitz, 12 mit der Sache bekannte, vereidete Nachbarn, als Zeugen und Richter zugleich, ihren Wahrspruch abzugeben. Seit dem 13. Jahrh. wurden auch im Strafprozesse die Gottesurteile durch den Wahrspruch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
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Verbrechens, z. B. einer Fälschung, be-
gründet sei, dem Gerichtshof überweist. Obschon
dem Vorsitzenden Richter das Recht zusteht, die Pro-
tokollicrung des erteilten Wahrspruchs zu bean-
standen und wegen Irrtümer oder vorgefallener Un
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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Vertrauensmänner aus dem Volke, welche in den durch das Gesetz bestimmten schwerern Verbrechensfällen durch ihren Spruch (Wahrspruch, Verdikt) die ihnen vom Gericht vorgelegten Thatfragen zu beantworten haben und damit die Anwendung des einschlagenden Gesetzes
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0046,
Auerbach |
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oder kleinstädtische Einsamkeit flüchtend, auch sonst zahlreiche Reisen unternehmend. Die Versuche, zum Drama überzugehen, welche mit dem Trauerspiel "Andree Hofer" (Leipz. 1850) begonnen und später mit dem Schauspiel "Der Wahrspruch" (das. 1860) fortgesetzt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum achten Band |
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die Bestreichung derselben mit der Hufsalbe am Abend regelmäßig wiederholt werden.
Abonnent in Regensburg. "Ignorabimus" ist die Form, zu welcher der Berliner Physiolog E. du Bois-Reymond mit Anspielung auf den altschottischen Wahrspruch "Ignoramus
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Urteilskraftbis Urticeen |
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in das Protokoll aufgenommen ist. Es muß von den Richtern, welche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, unterschrieben werden. Im schwurgerichtlichen Verfahren ergeht das U. auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (s. Schwurgericht). Vgl. Deutsche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Verdiktbis Verdy du Vernois |
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Klasse in kleinerer Form um den Hals. Die vierte bis achte Klasse, bei denen die Form der verkleinerten Dekoration wechselt, werden auf der Brust getragen.
Verdikt (lat.), Wahrspruch der Geschwornen (s. Schwurgericht, S. 781).
Verdingung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Glaser (Julius)bis Glasfärbungen |
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Schriften 1875 u. d. T. «Schwurgerichtliche Erörterungen» in 2. Aufl. vereinigt), «Anklage,
Wahrspruch und Rechtsmittel im engl. Schwurgerichtsverfahren» (Erlangen 1866), «Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Civil- und Strafprozeß» (2 Bde
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Reichenweierbis Reichsamt des Innern |
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Württembergisch-MömpelgardischeHof, ein spätgot. Giebelhaus mit Wendeltreppenturm, Geburtsstätte des Herzogs Ulrich von Württemberg, jetzt Schulhaus. Von den «Drei Kirchen auf einem Kirchhof» des alten elsäss. Wahrspruchs sind nur noch drei got. Bögen neben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Schwungradbis Schwurgericht |
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Vollendung der Beweisaufnahme in
strenger Abgeschlossenheit ihren einhelligen (in
Schottland mindestens 8 gegen 7 Stimmen), auf
schuldig oder nichtschuldig (^nilt)', uot ßuM)', in
Schottland auch not provou, nicht erwiesen) lauten-
den Wahrspruch zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
Öffnen |
, sich der Abstimmung über
eine etwaige Zusatzfrage enthalten, mit der Wir-
kung, daß ihre Stimmen den dem Angeklagten gün-
stigsten beigezählt werden. Der Spruch (nacb österr.
Sprachgebrauch Ausspruch, s. Wahrspruch) ist vom
Obmann neben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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der Deutschen und §§. 269, 270 der Österr. Strafprozeßordnung. Bei einem Schwurgerichtsurteil wird die Begründung bezüglich der Schuldfrage durch den dem Urteil beizufügenden Wahrspruch ersetzt (§. 316 der Deutschen, §. 340 der Österr
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Verkupfernbis Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft |
Öffnen |
. des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe am Schlusse der Verhandlung oder spätestens mit Ablauf einer Woche nach diesem Schlusse (§. 267). In Schwurgerichtssachen wird dem Angeklagten der Wahrspruch
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