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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Wasserpockenbis Wasserrad |
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auch dem Polen schwerverständlich ist.
Wasserpolizei, s. Wasserrecht.
Wasserprobe, s. Ordalien.
Wasserrabe, s. Kormoran.
Wasserrad (hierzu Tafel »Wasserräder«), Motor zur Ausnutzung einer Wasserkraft durch ein gleichförmiges rotierendes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Deichschleusebis Deïdameia |
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und Wasserpolizei
im preuß. Staat'(ebd. 1866); Klette, Da5 Teich-
wesen des preuß. Staats (ebd. 1868); Comoy, ^16-
moii'68 3U1' 1(38 onvr3.ge3 ä(5 ä(^f6U86 couti'6 168 1N0N-
äÄti0U8 (2. Aufl., Par. 1868); Nuft, Das Teich-
wcscn an der untern Elbe (Berl
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
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. Die Wassergesetze der deutschen Kleinstaaten lehnen sich vielfach an das bayrische W. an. Auch das Wasserpolizeirecht ist in den Wassergesetzen geregelt. Als Wasserpolizei werden die amtlichen Maßregeln bezeichnet, die im Interesse der Benutzung der Gewässer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Wasserrecht (wagerecht)bis Wasserreinigung |
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und geschlossenen
Gewässern. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch (Einführungsgesetz Art. 66) hat wegen des engen Zusammenhangs mit der
Wasserpolizei das privatrechtliche W. der landesrechtlichen Regelung vorbehalten. In Preußen ist ein einheitliches W
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0186,
Polizei |
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die Fürsorge für die Herstellung, Erhaltung und Überwachung der öffentlichen Verkehrsanstalten, der Land- und Wasserstraßen (Wege- und Straßen-, Wasserpolizei), die Hafen- und Schiffahrtspolizei hervor. Ferner ist der Feuer- und der Baupolizei zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Deichselrechtbis Deinarchos |
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, Eindeichung des Oderbruches (Berl. 1861); Dannemann, Melioration des Warthebruches (das. 1867); Nieberding, Wasserrecht und Wasserpolizei im preußischen Staat (das. 1868); Rust, Das Deichwesen an der untern Elbe (das. 1870); Perels, Handbuch des
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Mühlenbruchbis Mühler |
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nicht bereits durch frühere Partikulargesetze geschehen war. Vgl. Deutsche Gewerbeordnung, § 7, 16-23, 28; österreichisches Wassergesetz vom 30. Mai 1869; Nieberding, Wasserrecht und Wasserpolizei in Preußen (Bresl. 1866); Peyrer, Das österreichische
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Mühlenrechtbis Mühlhausen (in Thüringen) |
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und dazu erforderlichen Stau-
anlagen die wasserpolizeilichen Anordnungen und
die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Bau-
ordnungen in Betracht. Nach der Gewerbeordnung
§. 16 ist die Genehmigung der Verwaltungsbehörde
hinsichtlich aller
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
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737
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte)
gekommen sind, verdienen namentlich die Gesetze über die Forstpolizei (1876) und die Wasserpolizei im Hochgebirge (1877), das Fabrikgesetz (1878), das Haftpflichtgesetz (1881
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Nicolaische Buchhandlungbis Niederlande |
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zum Staatssekretär des Reichs-
justizamtes ernannt. Er ist preuß. Bevollmächtigter
zum Bundesrat. N. verfaßte "Wasserrecht und
Wasserpolizei im preuß. Staate" (Vresl. 1865).
Niebüll, Dorf im Kreis Tondern des preuh.Reg.-
Bez. Schleswig
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