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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Wechselformbis Wechselprozeß |
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für Wechselgeschäfte an den Börsen.
Wechselnehmer, s. Wechsel.
Wechselnote (ital. Cambiata, franz. Nota d'appogiature), s. v. w. Vorschlagsnote (Beispiel 1); auch ein Ton, der mit dem in den Akkord gehörigen abwechselt und eine Sekunde unter oder über diesem
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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Wechselnehmer oder Remittenten) oder an deren Verfügung (Order) anweist. Nach der deutschen Wechselordnung sind die wesentlichen Erfordernisse einer Tratte folgende: Das Papier muß sich selbst als W. bezeichnen (sogen. Wechselklausel) und zwar im Kontext
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Wechselschlußbis Wechsler |
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. Die Gegenleistung des Nehmers kommt wohl bei dem Wechselvorvertrag (s. Wechselschluß), nicht aber bei dem W. juristisch in Betracht. Der W. kommt in vierfacher Gestalt vor: 1) zwischen dem Trassanten und dem Wechselnehmer, 2) zwischen dem Indossanten
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Diligenzeidbis Dillenburg |
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310
Diligenzeid - Dillenburg
lichen Kaufmanns gefordert. Im Wechselverkehr nennt man D. die wechselmäßige Sorgfalt, welche der Wechselnehmer bei den im Wechselrechte vorgeschriebenen Solennitäten zu beobachten hat, sie besteht in der Pflicht zur
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Domjochbis Dommer |
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Wechselnehmer zur Präsentation, event. ^
Protestaufnahme, weil er seinen Regreß gegen den
Aussteller (und die Indossanten) verliert, wenn er
es unterläßt. Außerdem aber muh bei Verlust jedes
Wechselanspruchs, selbst gegen den Acceptanten
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Interim fit aliquidbis Interkolonial-Eisenbahn |
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., die Übertragung und die Haftung der
Inhaber für die Ausschreibungen s. Aktie und
Aktiengesellschaft (Bd. 1, S. 290a). - über I. im
Wechselverkehr s. Interimswechsel.
Interimswechsel, auch Interimsschein,
eine Urkunde, die entweder der Wechselnehmer dem
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Remisbis Remonten |
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"
oder "an Order von selbst"), nicht aber im eigenen
Wechsel. Der 3t. ist der erste Wechselnehmer, als
solcher befugt, die Zahlung vom Bezogenen, oder
vom Aussteller des eigenen Wechsels selbst zu fordern
oder den Wechsel weiter zu begeben, wenn
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