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99% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0466, von Wechselschluß bis Wechsler Öffnen
wieder ein positiver folgt. Derartige W. benutzt man in der Telegraphie und auch sonst in der Elektrotechnik; Maschinen, welche W. hervorbringen, heißen Wechselstrommaschinen. Wechselsumme, s. Wechsel, S. 460. Wechselverjährung, Verjährung
2% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0829, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
. Unmündige, in Konkurs Gerathene oder zu entehrenden Strafen Verurtheilte sind von der Wechselfähigkeit ausgeschlossen. Es giebt 1. eigene (Sola) auf sich selbst ausgestellte Wechsel, in welchen der Aussteller die Zahlung der Wechselsumme selbst zu
2% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0831, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
. Rembours = Deckung, Gegenwerth, Wiedererstattung. Wechsel und Protest braucht man an den Vormann vor Eingang der Wechselsumme nebst Kosten nicht zurückzuschicken; es geschieht dies indess meist (durch eingeschriebenen Brief), sobald man den Vormann
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0461, Wechsel (Protest, Regreß) Öffnen
einer Wechselsumme bis zu 200 Mk. auf 10, von über 200-400 Mk. auf 20, von über 400-600 Mk. auf 30, von über 600-800 Mk. auf 40 und von über 800-1000 Mk. auf 50 Pf., indem er von jedem fernere 1000 Mk. 50 Pf. mehr beträgt. Jedes angefangene Tausend
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0568, von Wechselforderung bis Wechselklagen Öffnen
von Vorschüssen (s. Lombardgeschäft ) auf Wechsel, auch solche, die sich nicht als vollkommen bankfähig darstellen und daher zum Eskompte nicht geeignet erscheinen, wobei dann der Vorschuß aus einen größeren oder geringern Teil de r Wechselsumme
1% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0827, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
oder Valuta ist 1. die Geldart zu verstehen, d. h. ob das eigentliche Geld (das gesetzliche Zahlmittel) Gold, Silber oder beides (Doppelwährung) ist; 2. der Werth oder Geldbetrag einer Sache, z. B. die Geldsorte, in welcher die Wechselsumme ausgedrückt
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0460, Wechsel (Formvorschriften) Öffnen
der Urkunde (»Gegen diesen W. zahlen Sie« etc.). Die Tratte muß ferner die Summe angeben, von welcher der Trassant verspricht, daß der Trassat sie zahlen werde (Wechselsumme). Es muß weiter derjenige angegeben werden, an welchen bezahlt werden soll
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
nehmen, wenn man ihn »nicht an Order« stellt, so daß der Inhaber bloß als Bevollmächtigter zur Einziehung der Wechselsumme erscheint; der W. heißt dann Rektawechsel. Die W. sind entweder Datowechsel, wobei die Frist in einer gewissen Zeit »nach dem Tag
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0440, von Alpargatas bis Alpen (Grenzen. Höhe) Öffnen
ist, daß die Menge edeln Metalls, welche man für eine Geld- oder Wechselsumme giebt, der Menge edeln Metalls, welche in eben dieser Geldsumme angegeben oder durch die Wechselsumme am Zahlungsplatze ausgedrückt wird, gleich ist. So prägt man z. B
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0838, von Kurs (im Seewesen) bis Kursat Öffnen
. hat. Der K. selbst bedeutet in der Regel diejenige veränderliche Summe in der Landes- währung, welche man für eine feste ausländische Wechselsumme (z. B. 100 Fl. oder 100 M.) bezahlt oder erhält (feste Valuta im Ausla^de^ N^r an wenigen Plätzen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0570, von Wechselpari bis Wechselprotest Öffnen
. Wechselsumme.) Durch Gesetz vom 5. Juni 1869 ist die W. in das Gebiet des damaligen Norddeutschen Bundes als Bundesgesetz eingeführt, durch Gesetz vom 16. April 1871 auf Grund Art. 80 der Verfassung des Deutschen Reichs als Reichsgesetz des Deutschen Reichs
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0076, von Accentor bis Acceptprovision Öffnen
, welche eine gewisse Zeit nach Sicht, d. h. von der Vorzeigung (Präsentation) zur Annahme angerechnet, fällig werden. Wird das A. verweigert oder auf einen Teil der Wechselsumme beschränkt ( Teilaccept ), so
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0175, von Auwers bis Aval Öffnen
im allgemeinen die, daß jeder Mitunterzeichner für die ganze Wechselsumme oder die ganze Regreßsumme haftet. Es ist dabei gleichgültig, ob der Name des Mitunterzeichners mit einem die Eigenschaft als Bürge
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0930, von Indosso bis Indre-et-Loire Öffnen
Eigentümer des Wechsels und Wechselgläubiger, ist aber zur Einziehung der Wechselsumme, zur Protesterhebung und zur Klagerhebung sowie zum weitern Prokura-Indossament befugt. Das Verhältnis zu seinem Vormann ist in diesem Fall lediglich nach dem
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0998, von Interim aliquid fit bis Inter jocos et seria Öffnen
erhält und daher den Empfang der Wechselsumme erst nach deren Eingang bescheinigen kann, oder wenn der Käufer eines Wechsels die Zahlung dafür erst nach einer bestimmten Zeit zu leisten verspricht, oder wenn jemand einen Wechsel verkauft, den er zwar
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0348, von Kurpfuscherei bis Kurs Öffnen
eines Handelsplatzes die an der Börse gehandelten Geldsorten und Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen gewesen sind. Der Kurs steht auf pari (al pari), wenn er dem Nennbetrag eines Wertpapiers (bei Wechseln demnach der Wechselsumme) gleich ist, er steht
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0748, von Partial bis Partitur Öffnen
(Teilaccept), die nur zu einem Teil der Wechselsumme erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen; Partikularlegat, das Vermächtnis eines bestimmten Erbschaftsgegenstandes im Gegensatz zum Vermächtnis eines aliquoten Teils der Erbschaft
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0588, von Ratabaum bis Ratibor Öffnen
. Ratenwechsels, d. h. eines Wechsels, dessen Wechselsumme in mehrere an verschiedenen Verfalltagen zahlbare Beträge zerlegt erscheint, ist nach der Novelle III zur deutschen Wechselordnung (Art. 4) unzulässig; ebenso in Österreich. Ratekau
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0667, von Regredieren bis Regulator Öffnen
Erhebung eines Wechselprotestes gehört (s. Wechsel). Bei der Regreßklage mangels Zahlung insbesondere besteht die sogen. Regreßsumme, für welche der Regreßpflichtige aufkommen muß, in der Wechselsumme nebst 6proz. Zinsen vom Verfalltag des Wechsels ab
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0765, von Revalenta bis Reventlow Öffnen
. Geheimmittel. Revalidieren (lat.), wieder gültig machen. Revalieren (sich, neulat., fälschlich rivalieren), kaufmänn. s. v. w. für eine Auslage, insbesondere für geleistete Zahlung einer Wechselsumme, nebst Kosten und Zinsen an Aussteller
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
. In blanco, in bianco acceptieren, d. h. einen Wechsel, der überhaupt oder in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht ausgefüllt ist, in dem z. B. die Wechselsumme, der Verfalltag fehlt, ist nie rätlich, weil mit der Hingabe solchen Blanko-Accepts jedem
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0212, von Avis bis Avlona Öffnen
210 Avis - Avlona zuge, Datum, von der Wechselsumme, Verfallzeit, vom Grund des Wechselzugs (auf Kredit, Schuld, für eigene oder fremde Rechnung, mit oder ohne Deckung) und ersucht um Honorierung. Daher die sog. Avisklausel im Wechsel («laut
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0564, Wechsel (im Handel) Öffnen
Order) die Summe von 100 Mark. B (Unterschrift des Ausstellers). ^[Leerzeile] Wesentlich ist die Bezeichnung als W. (Wechselklausel, s. d.), die Angabe der zu zahlenden Geldsumme (s. Wechselsumme), die Angabe der Person, an welche oder an deren
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0565, Wechsel (im Handel) Öffnen
W. muß alles enthalten, was für den eigenen W. als wesentlich angegeben ist (Wechselklausel, Wechselsumme, Remittent, Zahlungszeit, Datum, Unterschrift des Ausstellers), und außerdem a. den Namen des Bezogenen, b. den Zahlungsort. Als Zahlungsort
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
derjenige, von dem der Wechsel ausgeht, der sich durch seine Unterschrift verpflichtet hat, die Wechselsumme zu zahlen. Wechselbälge, nach dem deutschen Volksglauben Zwergkinder, die die Zwerge Eltern heimlich in die Wiege legen, wofür sie deren Kinder
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0567, von Wechseleinreden bis Wechselfieber Öffnen
, Indossament, Aval), ferner die Verfälschung eines echten Wechsels durch Veränderung seines Inhalts, z. B. der Wechselsumme, des Datums, des Namens des Remittenten, Indossatars, der Zahlungszeit, des Zahlungsortes, Domizilvermerks
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
eine Reihe von Ansprüchen aus dem Wechselrechtsverhältnis, namentlich 1) der Anspruch auf Zahlung der Wechselsumme gegen Sicherheitsbestellung, welcher dem Eigentümer eines abhanden gekommenen Wechsels nur gegen den Acceptanten und den Aussteller des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
auf die Wechselsumme, 6 Proz. Zinsen vom Verfalltage, die Protestkosten und andere Auslagen sowie 1/3 Proz. Provision; der des Vormannes auf diese ganze Summe nebst Zinsen, Kosten und 1/3 Proz. Provision. Über die Regreßsumme wird eine Rückrechnung (s. d.) ausgestellt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0573, von Wechselströme bis Weckherlin Öffnen
. - In der Starkstromtechnik sind W. die von Wechselstrommaschinen (s. Dynamomaschinen) erzeugten Ströme. (Ausführliches über die Theorie der W. s. Wechselstrom, Bd. 17.) - Über W. mit hoher Frequenz s. Teslasche Versuche. Wechselstuhl, s. Weberei. Wechselsumme
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0651, von Wertstempel bis Werwolf Öffnen
der Transportversicherung (s. d.). Wertwechsel, s. Wechselsumme. Wertzölle, Zölle ad valorem, Zölle, die in Prozenten des Wertes des zollpflichtigen Gegenstandes erhoben werden. Der Wert wird durch die beglaubigten Originalfakturen oder durch besondere
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0631, von Rasur bis Ratenzahlung Öffnen
. Ratenwechsel, s. Wechselsumme. Ratenzahlung. Die Zahlung einer Schuld (welche beim Mangel einer besondern Abrede in ungetrennter Summe zu zahlen sein würde) in Raten (s. d.) kann zwischen Gläubiger und Schuldner sogleich bei Begründung des