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99% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0473, von Wegeregal bis Wehl Öffnen
(Karlsr. 1870); Griepenkerl, Zur Frage der Gestaltung der Wegebaugesetzgebung im Deutschen Reich (Braunschw. 1871); Germershausen, Das W. und die Wegebauverwaltung in Preußen (Berl. 1889). Wegeregal (Straßenregal), s. Wegerecht. Wegeregulierung
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0405, von Flur bis Flurregelung Öffnen
Grundstücken der Einzelnen aufhebt, resp. für ablösbar erklärt. Man unterscheidet hauptsächlich drei Arten der F.: die einfache Wegeregulierung, die Arrondierung durch Zusammenlegung, die Gemeinheitsteilung oder Separation. 1) Die einfache
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0407, Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) Öffnen
andern Staaten erst später. Die Gesetzgebung und die Mitwirkung der Staatsverwaltung ist in den einzelnen Staaten eine verschiedene (s. die sämtlichen Gesetze über Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen, Wegeregulierungen, Servitutenablösungen bei Georg
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0406, Flurregelung (Art der Durchführung) Öffnen
mit überwiegender Parzellenwirtschaft sich nur auf eine Wegeregulierung, andre sich auf eine eigentliche Gemeinheitsteilung beschränken können. Dieser Forderung ist in einer Reihe von deutschen Staaten zum Schaden der Sache nicht genügend entsprochen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0201, Agrate Öffnen
.) zu beseitigen und dem Einzelnen den freien Zugang zu seinem Grundstück von einem Weg und die freie Benutzung desselben zu verschaffen, wurde die zwangsweise Regelung der Feldflur zu diesem Zweck (Wegeregulierung, Wegebereinigung) gesetzlich
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0071, von Gemeingefühl bis Gemeinplatz Öffnen
angestrebt. Die G. ist neben der Wegeregulierung und der Zusammenlegung der Grundstücke ein Hauptgegenstand der Flurregelung (s. d.) überhaupt und wird teils selbständig, teils gleichzeitig und im Zusammenhang mit jenen Maßregeln zur Ausführung gebracht
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0450, von Landeshauptmann bis Landeskultur-Rentenbanken Öffnen
- und Bewässerungsanlagen, Wasserlaufsberichtigungen, Deichanlagen, Urbarmachungen, Wiesen- und Waldkulturen etc.), und für Flur- und Gemarkungsregulierungen (Wegeregulierungen, Zusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen) Darlehen zu gewähren. Darlehen, welche zu
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0288, von Bonis avibus bis Bonitierung Öffnen
Teilungen, Wegeregulierungen, Zusammenlegungen, Feldeinteilungen, Bodenmeliorationen oder auch bei Enteignungen zur Zufriedenheit aller Parteien die Größe der Leistungen und Gegenleistungen festgestellt, im Interesse der Staatsverwaltung mit möglichster