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Ihre Suche nach Wohnungsgeldzuschuß
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
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813
Wohnungsgeldzuschuß - Wohnungsrecht
hilfe angestrebt werden. Zweckmäßig wäre der Erlaß eines Reichswohngesetzes, das sowohl in öffentlich-rechtlicher oder in civilrechtlicher Hinsicht Bestimmungen treffen müßte. In ersterer Beziehung müßte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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den bestehenden Pensionsbestimmungen der Anspruch auf einen höhern Betrag zusteht. Der Reichsbeamte erhält außer seiner Besoldung einen Wohnungsgeldzuschuß (Servis), welcher sich nach dem gesetzlichen Servistarif bestimmt. Vgl. Reichsgesetz vom 28. Mai
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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- und Schulangelegenheiten 25500160 M., der Finanzen 4189359 M., der Militärverwaltung 70275723 M., Pensionen und Unterstützungen der Staatsdiener und deren Hinterbliebenen 9972413 M., Reserve für unvorhergesehene Ausgaben 431495 M., Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Bezirksadjutantenbis Bezoarziege |
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, eine Stellenzulage von in der Regel 1080 M. jährlich sowie Servis und Wohnungsgeldzuschuß. Einzelnen volkreichen Landwehrbezirken sind aktive Offiziere mit dem Range eines Regimentscommandeurs als B. vorgesetzt. Den B. sind ein Adjutant (s. Bezirksadjutanten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Oberstaatsanwaltbis Obertöne |
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und den Landgerichtspräsidenten; ihr Gehalt steigt also von 7500 bis 9900 M., neben nach der Örtlichkeit verschiedenem Wohnungsgeldzuschuß; höhern Gehalt beziehen der Generalstaatsanwalt in Sachsen (10 500-12 300 M.) und die O. in Mecklenburg (10500 M
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Besitzsteuernbis Besonnenheit |
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, für die Ausführung eines bestimmten Baues etc.), ebensowenig der für bloße Privatdienste bezogene Gehalt. Auch gewisse Nebeneinnahmen und Vergütungen der Beamten, wie Tage- und Meilengelder, Servis, Wohnungsgeldzuschüsse, Pauschalsummen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0832,
Pension |
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. Als pensionsfähiges Diensteinkommen wird berechnet: der Gehalt nach den Sätzen für Infanterieoffiziere, der mittlere Chargen- oder Stellenservis, Wohnungsgeldzuschuß, für Leutnants und Hauptleute eine Entschädigung für Bedienung, für erstere noch eine solche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
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sie wie die Mitglieder der Landgerichte 2400-6000 M. und Wohnungsgeldzuschuß. Ältern A. wird in Preußen und andern Staaten, seit 1890 auch in Sachsen, der Charakter als Amtsgerichtsrat, in den meisten süddeutschen Staaten (in Sachsen meist an den Vorstand des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Besognebis Bessarabien |
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. werden dem Beamten häufig noch gewährt: Pauschsummen für Bureaubedürfnisse, Repräsentationskosten, Tagegelder (Diäten) und Fuhrkosten, Umzugskosten, Funktionszulagen, Wohnungsgeldzuschuß. Übersteigt der Betrag der B. 1500 M. für das Jahr, so ist dieselbe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Dienste (architektonisch)bis Diensteinkommen |
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.
Wohnungsgeldzuschuß (Neichsgesetz vom 30. Juni
1873) gehört rechtlich zum D., nicht dagegen Ersatz
für Varauslagen und vorübergehende Nemunera-
tionen, nur nach einzelnen Gesetzen die sog. Ne-
präsentationsgelder. Das D. kann nach den meisten
Gesetzen vor den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Dienstenthebungbis Dienstleute |
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daltsabzug von täglich 1 M. bis 16,50 M. verbunden.
Über Tischgelder, Messcgelder, Tafelgclder, Tage-
gelder, Servis und Wohnungsgeldzuschuß, See-
fahrtszulage und Ehrenzulagen s. die betr. Artikel.
Dienstenthebung, s. Amtsenthebung und Dis
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Gegenwartbis Gehalt |
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die letztere nicht etwa
lediglich auf Witwenkasfenbeiträgen beruht. Dienst-
wohnungen und andere Naturalbezüge sind natür-
lich ebenfalls dem G. einzurechnen; ebenso ständige
Wohnungsgeldzuschüsse, wenn dieselben auch für
dasselbe Amt je nach den
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Sprengstoffebis Stade |
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Landgericht Berlin I mit 9900 M., in Sachsen und Bremen mit 9000 M. In Preußen (abgesehen von Berlin I) steigt ihr Gehalt von 4800 bis auf 6600 M. und Wohnungsgeldzuschuß. Die niedrigsten Anfangsgehalte beziehen sie in Reuß älterer Linie mit 2400 M
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
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der Disciplin bestehen für die richterlichen R. Die R. haben Anspruch auf Gehalt, der aus einem festen Bestandteil, der eigentlichen Besoldung, und einem nach dem dienstlichen Wohnsitz veränderlichen, dem Wohnungsgeldzuschuß, besteht. R., die einstweilig
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