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Ihre Suche nach Zeugnisverweigerung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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957
Zeugenbeweis - Zeugnisverweigerung
Nach Vernehmung jedes Z. soll der Angeklagte befragt werden, ob er etwas zu erklären habe.
Die Vorschriften von der Vernehmung der Z. in §§. 150-172 der Österr. Strafprozeßordnung sind wesentlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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956
Zeuge
sind regelmäßig an ihrem Amtssitze, aktive Mitglieder des Bundesrats an dessen Sitze, Mitglieder eines deutschen Parlaments während der Sitzungsperiode am Sitze des Parlaments zu vernehmen. Zur Zeugnisverweigerung sind berechtigt nahe
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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Klage auf Schadenersatz bei Verlöbnisbruch zu. Nach der Reichsgesetzgebung begründet ein Verlöbnis kein Ehehindernis mehr, wohl aber berechtigt ein solches zur Zeugnisverweigerung im Civil- und Kriminalprozeß. Gar keine Klage aus dem Verlöbnis lassen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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Strafprozeßordnung wird bei den Bestimmungen über Zeugnisverweigerung (s. Zeuge) der Begriff A. in weiter gehendem Sinne (§§. 51, 54), an andern Stellen ohne juristisch-technische Bedeutung §§. 98, 106, 322, 486) gebraucht. - Über den Begriff von A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Beschlagunteroffizierbis Beschlik |
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oder eines Bundesstaates
Nachteil bereiten würde (§. 96), und ferner schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und denjenigen Personen, welche wegen ihres
Verhältnisses zu ihm zur Zeugnisverweigerung (s. d.) berechtigt sind, falls diese Mitteilungen sich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
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derjenigen Personen uicht ersetzt wer-
den, auf deren Wahrnehmung der Beweis einer
Thatfache beruht; insbesondere auch dann nicht,
wenn ein im Vorverfahren vernommener Zeuge erst
in der H. von dem Rechte der Zeugnisverweigerung
(s. d.) Gebrauch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
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zur Zeugnisverweigerung
(s. Zeuge) berechtigen, berechtigen auch den Sachver-
ständigen, das Gutachten zu verweigern; aber auch
aus andern Gründen kann er davon entbunden wer-
den. Für den Fall der Nichterfüllung der Sach-
verständigenpflicht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Eierbis Eigenbewegung |
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in den Strafprozeß einführen
will. Ihr steht die besonders im Unterhaus zum
Ausdruck gekommene Erwägung entgegen, daß die
Zeugnisverweigerung seitens des Beschuldigten von
Nichter und öffentlicher Meinung leicht als Schuld-
bekenntnis gedeutet
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