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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0959, von Zeugenbeweis bis Zeugnisverweigerung Öffnen
957 Zeugenbeweis - Zeugnisverweigerung Nach Vernehmung jedes Z. soll der Angeklagte befragt werden, ob er etwas zu erklären habe. Die Vorschriften von der Vernehmung der Z. in §§. 150-172 der Österr. Strafprozeßordnung sind wesentlich
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0958, Zeuge Öffnen
956 Zeuge sind regelmäßig an ihrem Amtssitze, aktive Mitglieder des Bundesrats an dessen Sitze, Mitglieder eines deutschen Parlaments während der Sitzungsperiode am Sitze des Parlaments zu vernehmen. Zur Zeugnisverweigerung sind berechtigt nahe
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Verlängerungszettel bis Verlobung Öffnen
Klage auf Schadenersatz bei Verlöbnisbruch zu. Nach der Reichsgesetzgebung begründet ein Verlöbnis kein Ehehindernis mehr, wohl aber berechtigt ein solches zur Zeugnisverweigerung im Civil- und Kriminalprozeß. Gar keine Klage aus dem Verlöbnis lassen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0617, von Angebot und Nachfrage bis Angelfischerei Öffnen
Strafprozeßordnung wird bei den Bestimmungen über Zeugnisverweigerung (s. Zeuge) der Begriff A. in weiter gehendem Sinne (§§. 51, 54), an andern Stellen ohne juristisch-technische Bedeutung §§. 98, 106, 322, 486) gebraucht. - Über den Begriff von A
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0873, von Beschlagunteroffizier bis Beschlik Öffnen
oder eines Bundesstaates Nachteil bereiten würde (§. 96), und ferner schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und denjenigen Personen, welche wegen ihres Verhältnisses zu ihm zur Zeugnisverweigerung (s. d.) berechtigt sind, falls diese Mitteilungen sich
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0881, von Hauptverfahren bis Hauptverhandlung Öffnen
derjenigen Personen uicht ersetzt wer- den, auf deren Wahrnehmung der Beweis einer Thatfache beruht; insbesondere auch dann nicht, wenn ein im Vorverfahren vernommener Zeuge erst in der H. von dem Rechte der Zeugnisverweigerung (s. d.) Gebrauch
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0168, von Sächsisches Erzgebirge bis Sachverständige Öffnen
zur Zeugnisverweigerung (s. Zeuge) berechtigen, berechtigen auch den Sachver- ständigen, das Gutachten zu verweigern; aber auch aus andern Gründen kann er davon entbunden wer- den. Für den Fall der Nichterfüllung der Sach- verständigenpflicht
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0357, von Eier bis Eigenbewegung Öffnen
in den Strafprozeß einführen will. Ihr steht die besonders im Unterhaus zum Ausdruck gekommene Erwägung entgegen, daß die Zeugnisverweigerung seitens des Beschuldigten von Nichter und öffentlicher Meinung leicht als Schuld- bekenntnis gedeutet