Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Zivilsenat
hat nach 0 Millisekunden 8 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
Öffnen |
hervorgegangenen Recht, bezeichnet.
Zivilsenat, bei dem deutschen Reichsgericht und den Oberlandesgerichten Bezeichnung für die Abteilungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Gericht, S. 166). Auch bei dem obersten Landesgericht in Bayern ist diese
|
||
2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
Öffnen |
der Oberlandesgerichte. Eine Entscheidung der vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts ist erforderlich, wenn ein Zivilsenat in einer Rechtsfrage von einer frühern Entscheidung eines andern Zivilsenats oder der vereinigten Zivilsenate abweichen will. Ebenso
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
Öffnen |
Amtsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde, zumeist mit 14tägiger Frist, gegeben. 2) Die Oberlandesgerichte und zwar die mit fünf Richtern, mit Einschluß des Vorsitzenden, zu besetzenden Zivilsenate derselben entscheiden über die gegen
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
Öffnen |
durch den Präsidenten und die erforderlichen Senatspräsidenten und Oberlandesgerichtsräte gebildet. Bei denselben bestehen Zivil- und Strafsenate. Die Zivilsenate entscheiden über die gegen die erstinstanzlichen Erkenntnisse der Landgerichte in bürgerlichen
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Patentgelbbis Paternosterwerke |
Öffnen |
774
Patentgelb - Paternosterwerke.
Gebiet der Technik wie das angefochtene Patent angehören. Gegen definitive Entscheidungen der 7. Abteilung findet die Berufung an das Reichsgericht (Zivilsenat I) statt. Das amtliche Organ der Reichsbehörde
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0376,
von Mayennebis Mayer |
Öffnen |
in Württemberg, widmete sich der Rechtswissenschaft, wurde 1824 Oberjustizrat und Oberamtsrichter zu Waiblingen, 1833 Mitglied der Zweiten Kammer, wo er mit Schott, Uhland und Pfizer zur liberalen Opposition gehörte, 1843 Oberjustizrat bei dem Zivilsenat des
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
Öffnen |
. Die Zivilkammern und die Kammern für Handelssachen bei den deutschen Landgerichten (im Gegensatz zu den Zivilsenaten des Reichsgerichts und der Oberlandesgerichte) sind mit drei Richtern, einschließlich des Vorsitzenden, besetzt.
Zivilkommissar, höherer
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
Öffnen |
. 1879 und Reichsgesetz vom 14. März 1881 ist den vereinigten Zivilsenaten des R. die Entscheidung der in Art. 71, Ziffer 1 und Art. 76 der Verfassung bezeichneten Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft in Hamburg zugewiesen
|