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Ihre Suche nach Zwangsenteignung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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Verpflichtung beruhenden Zwangsdienstleistungen die Fronen hervorzuheben sind.
Zwangsdrehung, s. Drehwüchsigkeit.
Zwangsenteignung, s. v. w. Expropriation (s. d.).
Zwangserziehung, die durch die zuständige Behörde angeordnete Unterbringung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Staatsgarantie
Zwangsenteignung, s. Expropriation
Regierungsformen.
Regierungsform, s. Staat
Absolutismus
Aristokratismus, s. Aristokratie
Cäsarenthum, s. Cäsarismus
Cäsareopapismus
Cäsarismus
Demagog
Despot
Despotismus
Imperialismus
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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seiner Schuld von seiner Verbindlichkeit befreien.
Expropriation (lat., Enteignung, Zwangsenteignung, Zwangsabtretung), das Verfahren, durch welches jemand im Interesse des öffentlichen Wohls genötigt wird, ein ihm zustehendes Recht gegen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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eine Entschädigung am Platz sei. Man weist ferner auf die Zwangsenteignung hin, die ebenfalls im allgemeinen Interesse, aber gegen volle Entschädigung erfolge. Endlich wird die menschliche Unvollkommenheit und die damit zusammenhängende Möglichkeit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
Gesundheitspflege (gesundheitliche Wohnungspolizei) |
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empfahl, die Zwangsenteignung aus hygienischen Gründen in das Gesetz aufzunehmen, und zwar nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht der Gemeindebehörden. Die Bauordnungen der Städte seien in hygienischer Hinsicht noch immer nicht genügend, auch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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. Bebauungsplan). Außerdem ist den Gemeinden durch das Mittel der Zwangsenteignung oder Expropriation die Möglichkeit zur Herstellung gerader und zweckmäßiger Straßenzüge gegeben. Regelmäßig ist ferner für Neubauten und größere Reparaturen die Einholung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Rechtsinstitut der Expropriation oder Zwangsenteignung hervorzuheben. Ebenso gehören hierher die Grundsätze des deutschen Pfandrechts mit dem Prinzip der Publizität und der Spezialität des Pfandes, das deutsche Pfändungsrecht und vor allen Dingen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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oder Not oder eines unabweisbaren Bedürfnisses Eingriffe in Privatrechte vorzunehmen. Hierauf läßt sich namentlich das Recht zur Zwangsenteignung von Grundeigentum zurückführen (s. Expropriation). Vgl. Bischof, Das Notrecht (Gießen 1860).
Jus emporii
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Kriegsmarinebis Kriegsrat |
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statt, welches den Charakter der Zwangsenteignung hat (s. Pferdeaushebung). Bei der strategischen Bedeutung der Eisenbahnen sind endlich den Verwaltungen dieser besondere Verpflichtungen auferlegt; sie sind nämlich nicht nur verpflichtet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Notklippenbis Notstand |
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, Privateigentum, wenn auch gegen volle Entschädigung, im öffentlichen Interesse dem Eigentümer zu entziehen, worauf namentlich das Rechtsinstitut der Zwangsenteignung oder Expropriation beruht. Auch der Grundsatz, daß Eingriffe in fremde Rechtssphären, welche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Wegeordnungbis Wegerecht |
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der Körperschaft (Gemeinde, Kreis, Provinz, Staat), welcher die Unterhaltung obliegt. Zum Zweck der Anlegung und Erweiterung von öffentlichen Wegen kann zur Zwangsenteignung geschritten werden (s. Expropriation). Früher teilte man in Deutschland
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Absprungbis Abstimmung |
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. mittels
freier Vereinbarung bestimmt, es kann jedoch seine Feststellung ausnahmsweise bei Zwangsenteignungen zu öffentlichen Zwecken durch die Behörden erfolgen. Von dem
Reugelde unterscheidet sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Enophthalmusbis Enquete |
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et incommodo genannt) das der Zwangsenteignung, öffentlichen Arbeiten, Bergwerksverleihungen, der Erlaubnis zur Anlegung von Triebwerken an Gewässern und andern Unternehmungen vorhergehende Verfahren, durch welches den betroffenen Privaten Gelegenheit
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Säkularismusbis Saladeros |
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Säkularismus - Saladeros
Maurengefahr) Zwangsenteignungen durch die weltliche Gewalt vor, woran man jetzt vorzugsweise bei der Erwähnung von S. zu denken hat. Im spätern Mittelalter war die Überlassung von Liegenschaften, Zehntrechten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
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in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Subhastation) erledigt werden. – Weitere Anwendung findet das V. bei Dispache (s. d.) und Subhastation (s. d.), Zwangsenteignung und Rayonbeschränkungen (s. Festungsrayon; Deutsches Bürgerl. Gesetzbuch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Württemberg (August, Prinz von)bis Württemb.-Bayr. Dampfschiffahrtsanstalt |
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. In einer zweimaligen Session vom 26. Jan. bis 20. Febr. und vom 20. Nov. bis 7. Dez. 1888 wurden die Ausführungsgesetze zu den Reichs-Unfall- und Krankenversicherungsgesetzen angenommen, ebenso ein Gesetz betreffend die Zwangsenteignung von Grundstücken. Ein größerer
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