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Ihre Suche nach Zwangsgenossenschaften
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ausnahmsweise sogar bis zur Großjährigkeit angeordnet werden.
Zwangsgemeinwirtschaft, s. Wirtschaft.
Zwangsgenossenschaften, s. Genossenschaften, S. 103.
Zwangsjacke, in Zucht- und Irrenhäusern eine Jacke
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Jagdregalbis Jagdzeug |
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des dem Grundeigentum
entfließenden I. ist übrigens meistens beschränkt
(s. Jagdbezirk). Kleine Grundbesitzer werden in eine
Zwangsgenossenschaft gebracht oder es wird auch
wohl den polit. Gemeinden die Verpachtung der
Jagd überlassen.
Ser
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Landwirtschaftliches Betriebssystembis Landwirtschaftliche Vereine |
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) und die Schäfflesche Idee einer Inkorporation des Hypothekenkredits, d. h. der Gründung von landwirtschaftlichen Zwangsgenossenschaften, die nicht nur Kredit vermitteln, sondern auch die ganze Kreditgebarung ihrer Mitglieder unter Ausschluß alles
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Wassergeschwulstbis Wasserkünste |
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, stagnierenden Wassers durch offene oder verdeckte Ableitung (Kanalisierung und Drainierung, s. d.). Die W. sind entweder freiwillige oder sog. Zwangsgenossenschaften; letzteres in dem Falle, wenn das Unternehmen vom Staate als ein dem öffentlichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0113,
Bodenmelioration (Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung) |
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(im Aufgebotsverfahren mit kontradiktorischer Verhandlung) festgestellt ist, daß der Plan ein gemeinnütziger ist, den Beitritt der Widerstrebenden aus technischen Gründen erfordert und das Interesse dieser nicht schädigt. 3) Für diese Zwangsgenossenschaften
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
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; solche, bei welchen die Genossen sich am genossenschaftlichen Leben durch Arbeit nicht mehr beteiligen als der Aktionär an der Aktienunternehmung; endlich freie G. neben Zwangsgenossenschaften, bei denen der Wille der Majorität oder des Gesetzes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Landsbergbis Landschaften |
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einer Zwangsgenossenschaft für den Immobiliarkredit vereinigt; unterm 9./15. Juli 1770 wurde das Schlesische Landschafts-Reglement erlassen. Der Wert jedes Gutes wurde nach bestimmten Taxgrundsätzen ermittelt. Bis zur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0491,
Österreich, Kaisertum (Jagd und Fischerei Bergbau, Industrie) |
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gebunden wurden, ferner die Zwangsgenossenschaften eine neue eingehende Organisation erfuhren und ein Arbeiterschutzgesetz (mit: Sonntagsruhe und Normalarbeitstag) geschaffen wurde. Zur Handhabung dieses Gesetzes wurden Gewerbeinspektoren bestellt. Nach
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
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, insofern es sich um Be- und Entwässerungsunternehmungen handelt, und zwar wird in der Regel auch die Drainage den zwangsgenossenschaftlichen Entwässerungsanlagen zugerechnet. Nach dem preußischen Gesetz vom 1. April 1879 können Widersprechende
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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benutzt werden, um sozialen Anforderungen in Zweckmäßiger Weise zu genügen. Die K. sollen dem entsprechend zu Zwangsgenossenschaften umgebildet und ihnen das Recht zum ausschließlichen Betrieb der von ihnen vertretenen Gewerbe zuerkannt werden
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0543,
Handwerkerfrage (Handwerkerkammern) |
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die einzuschlagenden Wege klar ist.
Mehrfach beruft man sich in Deutschland auf das Beispiel Österreichs, wo bekanntlich Zwangsgenossenschaften bestehen in der Weise, daß jeder Handwerker, der sich selbständig niederläßt, TTTTT Mitglied der für sein Fach
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
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Grundsatze der Zwangsgenossenschaft, ließ aber
diese Bezeichnung fallen und sprach von Innungen
und Innungsausschüssen. Die Einrichtung der
Innungen war ganz den Grundsätzen angepaßt, die
schon jetzt in der Gewerbeordnung vorgesehen sind.
übrigens
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