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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1068, von Zwirnen bis Zwischenurteil Öffnen
1066 Zwirnen - Zwischenurteil Zur Fabrikation bedient man sich der Zwirnmaschinen (s. Spinnerei). Zwirnen, s. Seide Zwirner, Ernst Friedrich, Baumeister, geb. 28. Febr. 1802 zu Jakobswalde in Schlesien, besuchte die Bauschule zu Breslau
35% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1022, von Zwischenstreit bis Zwölf Tafeln Öffnen
(Inzidentstreit, Inzidentprozeß), ein im Lauf eines bürgerlichen Rechtsstreits auftauchender besonderer Streitpunkt, welcher die Streitsache selbst nicht unmittelbar betrifft, dessen Entscheidung aber durch ein Zwischenurteil erforderlich ist. Ein
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0017, von Ursus bis Urteil Öffnen
Urteilsformel. Die Urteile im bürgerlichen Rechtsstreit zerfallen in End-, Teil- und Zwischenurteile. Endurteil ist ein U., welches in endlicher Entscheidung den Rechtsstreit abschließt. Ist dies nur für einen Teil des Prozesses der Fall, so heißt es Teilurteil
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Ursus bis Urteil Öffnen
s. Entscheidung. Die U. teilen sich nach Deutscher und Österr. Civilprozeßordnung in Endurteile und Zwischenurteile. Eine Unterart der erstern bilden die Teilurteile. (S. diese drei Artikel.) Endurteile wie Zwischenurteile können kontradiktorische
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0863, Berufung (juristisch) Öffnen
Zwischenurteile (s. d.), welche in erster Instanz, d. h. von Amtsgerichten oder von Civilkammern der Landgerichte oder den Kammern für Handelssachen, erlassen sind. Das in den meisten frühern Prozeßgesetzen aufgestellte Erfordernis eines bestimmten
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0107, von Endophytisch bis Energie Öffnen
Rechtsstreit für die jeweilige Instanz zur Erledigung bringt. Es bildet den Gegensatz zum Zwischenurteile (s. d.), das nur über ein einzelnes selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel oder über einen Zwischenstreit Entscheidung trifft und daher
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0800, Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) Öffnen
Streitgegenstandes eine einmalige B. gegeben. Diese B. ist der Regel nach statuiert gegen Endurteile erster Instanz im Gegensatz zur Beschwerde (s. d.), welch letztere gegen Zwischenurteile, Beweisbeschlüsse und sonstige dem Endurteil vorausgehende
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0809, von Beschreibung bis Beschwerde Öffnen
Beschlüsse, Verfügungen und Zwischenurteile, welche dritte Personen, wie z. B. Zeugen, Anwalte, Prozeßbevollmächtigte, nicht aber unmittelbar die Prozeßparteien selbst betreffen; ferner Entscheidungen, welche in einem
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0999, von Interkalar bis Internat Öffnen
, in der Handschriftenkunde auch s. v. w. Interpolation. Interlokut (lat. Interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
(Exekutionsintervention). Durch jede I. wird zunächst die Frage veranlaßt, ob die Einmischung im gegebenen Fall zulässig sei oder nicht. Bevor dieser Inzidenzstreit durch ein Zwischenurteil entschieden ist, tritt ein Stillstand des Hauptprozesses ein. Doch kommt
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0365, von Strafsachen bis Strafverfahren Öffnen
.), welche mit der Bearbeitung von Strafsachen betraut ist. Strafurteil (Straferkenntnis), die in einer strafrechtlichen Untersuchung erteilte richterliche Entscheidung, teilt sich in Haupt- oder Endurteile (sententiae definitivae) und Zwischenurteile (s
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0623, von Bedidlik bis Bedingung Öffnen
Piastern = 20,889 M. Bedingtes Urteil, nach der Deutschen Civilprozeßordnung ein End- oder Zwischenurteil (s. d.), welches die Endentscheidung von der Leistung oder Nichtleistung eines zugeschobenen oder richterlichen Eides (s. Eid) seitens einer Partei
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0872, von Défilement bis Deflorationsklage Öffnen
Civilprozeß abschließt, im Gegensatz zu den Zwischenurteilen. – Im völkerrechtlichen Verkehr wird bisweilen zunächst ein Präliminarvertrag geschlossen, welcher einen provisorischen Zustand feststellt oder die Hauptpunkte, über welche man sich geeinigt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0676, von Rechtsmilchsäure bis Rechtsphilosophie Öffnen
Entscheidungen appellabel waren, ist im heutigen Civilprozeß die Berufung nur gegen Endurteile und gewisse ihnen gleichgestellte Zwischenurteile gestattet. Ebenso ist im heutigen Civilprozeß der Suspensiveffekt der R. erheblich beschränkt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0958, Zeuge Öffnen
Weigerungsgrund anzugeben und glaubhaft zu machen. Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird vom Prozeßgericht unter Zuziehung der Parteien in einem sog. Zwischenverfahren und durch Zwischenurteil (s. d.) entschieden. Wird das Zeugnis