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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Dingelstädtbis Doko |
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u. franz., Zürich 1888).
*Dispositīv (lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man d. denjenigen Teil, welcher für die Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.
Ditfurt, (1885) 2154 Einw.
Dithmarschen, Landschaft, (1885) 66,514
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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ist die Zahl der zwingenden Gesetze auf dem Gebiet des Zivilrechts eine sehr beschränkte; der weitaus größte Teil der zivilrechtlichen Bestimmungen ist nicht zwingenden, sondern dispositiven Charakters. Die dispositiven Gesetze stehen im Gegensatz zu den
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Handelsconsulbis Handelsgeographie |
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, können H. in diesem Sinn entstehen,
welche dispositive Bestimmungen (s. Dispositiv-
gesetze) des Handelsgesetzbuchs ausschließen und
an deren Stelle etwas anderes bestimmen.
Handelsgeld, s. Geld (Bd. 7, S. 7i9d).
Handelsgeographie
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0892,
Geschichte |
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die Absicht nachträglicher Berichterstattung nicht vorliegt, die vielmehr selbst histor. Handlungen darstellen oder solche hervorgerufen haben, wie: Gesandtschaftserlasse, militär. Befehle, Instruktionen, Gesetze, dispositive Inschriften und Urkunden, ferner
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Dispositionsfondsbis Disputa |
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sind
dispositiv, denn sie kommen nur zur Anwendung,
^ wenn die Gesellschaft keine diese Punkte betreffende
Vereinbarung getroffen hat. Den Gegensatz bil-
den die zwingenden Ncchtssätze (gebietendes Recht);
z. B. Grundeigentum kann unter Lebenden
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Gerdbis Gerechtigkeit Gottes |
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Recktsüberzeugung zu einem derogierenden
Gewobnbeitoreckt ls. d.) geführt bat, ist der Richter
in der Lage, nun dem Gewohnheitsrecht, wie früher
dem Gesetz entspreckend zu urteilen. Wo Dispositiv-
gesetze (s. d.) von den Parteien durch abweichende
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