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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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). Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 sichert im Art. 18 die
Freiheit von aller Nachsteuer ( jus detractus ,
gabella emigrationis ), «insofern das Vermögen in einen andern deutschen Bundesstaat
übergeht». Der Bundesbeschluß
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Gabelgemsebis Gabelzapfen |
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und Französischen (Gabelle) wurde
damit besonders die Salzsteuer bezeichnet. In Deutschland gab es früher eine G. hereditaria ,
Erbschaftsgeld, eine G. emigrationis , Nachsteuer, und eine
G. immigrationis , Einzugsgeld. (S. Abschoß
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71% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
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- oder
Nachsteuer ( detractus personalis ,
gabella emigrationis ), welche von Auswanderern nach der Höhe des von ihnen weggeführten
Vermögens erhoben wurde. Dieselbe wurzelte in den frühern
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71% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Abzugseinredebis Acajounuß |
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sein, sofern er
das Inventarrecht nicht verloren hat. Vgl. Motive V, 654 fg.
Abzugsgeld , Abfahrtsgeld ,
Nachsteuer , Emigrationsgebühr
( detractus personalis , gabella emigrationis ), eine nach
dem Vermögen zu berechnende Abgabe
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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eines andern Bundesstaats zu treten, sofern keine Verbindlichkeit zu Militärdiensten gegen das bisherige "Vaterland" im Weg stehen würde, endlich auch die Freiheit von aller Nachsteuer (Jus detractus, Gabella emigrationis), insofern ein
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
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, insbesondere in der Blütezeit des Merkantilsystems, durch Verbot und Abgaben (Gabella emigrationis) zu beschränken, um dem Land eine größere Volkszahl zu erhalten. Vielfach wurde die heimliche A., insbesondere aber das Anwerben und Verleiten zur A
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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auf eine Abgabe (Abschoß, Gabella hereditaria, Detractus realis) reduzierte, welche von dem durch Erbgang außer Landes kommenden Vermögen erhoben wurde, während die auswandernden Inländer eine sogen. Nachsteuer (Gabella emigrationis, Detractus personalis
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Gabelgeierbis Gabelsberger |
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Gabelkreuz, s. Kreuz.
Gabella (mittellat., teils vom deutschen "geben" abgeleitet, teils auf das oberdeutsche "Gaffel" [s. d.] zurückgeführt), s. v. w. Steuer, Zoll; g. emigrationis wurde das Abzugsgeld oder die Nachsteuer, g. hereditaria
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Detmold (Joh. Herm.)bis Detraktrecht |
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emigrationis, oder von einem nach dem Auslande gehenden Nachlaß (sog. detractus realis) einen Abschoß (s. d.), gabella hereditaria, zu fordern.
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