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Ihre Suche nach exekutionsordnung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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angehalten werden, was naturgemäß
durch militär. Mittel geschehen wird. Schon das ehemalige Deutsche Reich besaß eine (seit 1555 so genannte) Exekutionsordnung ,
welche, gestützt auf die Einteilung des
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95% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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960
Exekutionsordnung - Exemtion.
von Todesurteilen. Auch im Staatsrecht und namentlich bei sogen. zusammengesetzten Staatskörpern spricht man von E., worunter die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen Bundesstaaten, welche ihren Pflichten gegen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Versteigerung
Auspfändung
Pfändung
Pfandkehrung, s. Pfändung
Pfandschilling, s. Pfändung
Schüttung
Beschlagnahme
Exekutionsordnung
Exekutiren
Exmission
Genugthuung
Hülfe, gerichtliche
Hülfsvollstreckung, s. Hülfe, gerichtliche
Immissio
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Vollstreckung s. Strafvollzug. Für Österreich regelt die Z. die Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896. Die Regelung der administrativen (Verwaltungs-) Z. steht der Landesgesetzgebung zu. (S. Verwaltungszwang.)
Die Z. erfordert allemal
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Austinbis Austrägalgericht |
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Beweismittel zulässig war. Für die Vollziehung sorgte die Bundesversammlung nach der Exekutionsordnung vom 3. Aug. 1820. Durch die Wiener Schlußakte wurde dieser Austrägalgerichtsbarkeit der Bundesversammlung noch die wichtige Ausdehnung gegeben
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Karlsbader Salzbis Karlsdor |
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zuverlässigsten Staaten in Karlsbad
(Aug. und Anfang Sept. 1819) sich über gemein-
same Anträge beim Bundestage zu einigen. Diese
bestanden in folgenden Punkten: 1) Durch eine pro-
visorische Exekutionsordnung soll den Beschlüssen
der Bundesversammlung
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
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demnächst mit allen sofort liquiden Rechtsbehelfen anfechten konnte.
Die Deutsche und die Österr. Civilprozeßordnung (letztere mit Exekutionsordnung) kennen den S. P. nicht, enthalten aber gewisse demselben verwandte Prozeßarten, namentlich den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Utahseebis Uti possidetis |
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Deutscher Civilprozeßordnung (§. 232) ist Verbindung der Besitz- mit der Petitorienklage (s. d.) unzulässig. Der einstweilige Besitzstand wird nach ihr durch Einstweilige Verfügung (s. d.) geschützt. Ebenso nach österr. Recht (Exekutionsordnung vom 27. Mai
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
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, Einführungsgesetz Art. 53 u. 54). – In Österreich ist das V. bei Exekution in das unbewegliche wie bewegliche Vermögen geordnet in der Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 209 fg. und 283 fg.
Die Verteilung im Konkursverfahren, im gemeinrechtlichen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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stattfindende) Termin unter anderm die ausdrückliche Bestimmung zur Vornahme eines Vergleichsversuches zu dienen. Auch in Österreich sind gerichtliche V. unmittelbar Exekutionstitel (Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §. 1). Ein V. ist anfechtbar, wenn der nach
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1052,
von Zwangsbewegungenbis Zwangsjacke |
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.) eingetragen wird (Code civil Art. 2117, 2148; preuß. Subhastationsgesetz vom 13. Juli 1883, §§. 1, 6‒12; bayr. Gesetz vom 29. Mai 1886, Art. 40 fg.; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 394; Österr. Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 87 fg.).
Zwangsjacke
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