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100% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0464, von Exegeten bis Exekutive Öffnen
angehalten werden, was naturgemäß durch militär. Mittel geschehen wird. Schon das ehemalige Deutsche Reich besaß eine (seit 1555 so genannte) Exekutionsordnung , welche, gestützt auf die Einteilung des
95% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0960, von Exekutionsordnung bis Exemtion Öffnen
960 Exekutionsordnung - Exemtion. von Todesurteilen. Auch im Staatsrecht und namentlich bei sogen. zusammengesetzten Staatskörpern spricht man von E., worunter die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen Bundesstaaten, welche ihren Pflichten gegen
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
Versteigerung Auspfändung Pfändung Pfandkehrung, s. Pfändung Pfandschilling, s. Pfändung Schüttung Beschlagnahme Exekutionsordnung Exekutiren Exmission Genugthuung Hülfe, gerichtliche Hülfsvollstreckung, s. Hülfe, gerichtliche Immissio
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
Vollstreckung s. Strafvollzug. Für Österreich regelt die Z. die Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896. Die Regelung der administrativen (Verwaltungs-) Z. steht der Landesgesetzgebung zu. (S. Verwaltungszwang.) Die Z. erfordert allemal
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0172, von Austin bis Austrägalgericht Öffnen
Beweismittel zulässig war. Für die Vollziehung sorgte die Bundesversammlung nach der Exekutionsordnung vom 3. Aug. 1820. Durch die Wiener Schlußakte wurde dieser Austrägalgerichtsbarkeit der Bundesversammlung noch die wichtige Ausdehnung gegeben
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0173, von Karlsbader Salz bis Karlsdor Öffnen
zuverlässigsten Staaten in Karlsbad (Aug. und Anfang Sept. 1819) sich über gemein- same Anträge beim Bundestage zu einigen. Diese bestanden in folgenden Punkten: 1) Durch eine pro- visorische Exekutionsordnung soll den Beschlüssen der Bundesversammlung
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0509, von Sumer bis Summum jus summa injuria Öffnen
demnächst mit allen sofort liquiden Rechtsbehelfen anfechten konnte. Die Deutsche und die Österr. Civilprozeßordnung (letztere mit Exekutionsordnung) kennen den S. P. nicht, enthalten aber gewisse demselben verwandte Prozeßarten, namentlich den
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0147, von Utahsee bis Uti possidetis Öffnen
Deutscher Civilprozeßordnung (§. 232) ist Verbindung der Besitz- mit der Petitorienklage (s. d.) unzulässig. Der einstweilige Besitzstand wird nach ihr durch Einstweilige Verfügung (s. d.) geschützt. Ebenso nach österr. Recht (Exekutionsordnung vom 27. Mai
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0301, von Vert en pâte bis Vertikow Öffnen
, Einführungsgesetz Art. 53 u. 54). – In Österreich ist das V. bei Exekution in das unbewegliche wie bewegliche Vermögen geordnet in der Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 209 fg. und 283 fg. Die Verteilung im Konkursverfahren, im gemeinrechtlichen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0266, von Vergette bis Vergniaud Öffnen
stattfindende) Termin unter anderm die ausdrückliche Bestimmung zur Vornahme eines Vergleichsversuches zu dienen. Auch in Österreich sind gerichtliche V. unmittelbar Exekutionstitel (Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §. 1). Ein V. ist anfechtbar, wenn der nach
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1052, von Zwangsbewegungen bis Zwangsjacke Öffnen
.) eingetragen wird (Code civil Art. 2117, 2148; preuß. Subhastationsgesetz vom 13. Juli 1883, §§. 1, 6‒12; bayr. Gesetz vom 29. Mai 1886, Art. 40 fg.; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 394; Österr. Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 87 fg.). Zwangsjacke