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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Librabis Libysche Wüste |
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einer Oper zu Grunde liegenden Text (Textbuch); Librettist, der Verfasser eines solchen.
Libreville (spr. libr'wil, auch Plateau), Hauptstadt der franz. Kolonie Gabun (s. d.).
Libri feudōrum (lat.), s. Lehnswesen, S. 632.
Libriformzellen, s
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51% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Glossina morsitansbis Glottisödem |
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,
decretales u. s. w.), die Lehnrechtsgewohnheiten ( libri feudorum ) und in Deutschland der
«Sachsenspiegel» glossiert.
Glossina morsĭtans Westw. ,
s. Tsetsé .
Glossitis (grch.), Zungenentzündung.
Glossocele (grch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Libournebis Licenz |
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., Export: 4 Mill. M.
Libri (lat., Mehrzahl von liber ), Bücher.
L. Carolīni , s. Carolini libri .
L. feudōrum , s. Lehnswesen . L. poenitentiāles , s. Bußbücher.
Liburnĭa , alte Landschaft in Illyrien, umfaßte den westl. Teil
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Asega
Danziger Willkür, s. Danzig
Domen
Görlitzer Rechtsbuch
Kaiserrecht
Karolinische Bücher, s. Carolini libri
Laienrecht
Libri feudorum, s. Lehnswesen
Sachsenspiegel
Schwabenspiegel
Stadtrecht
Bürgersprache
Weichbild
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0288,
Corpus juris |
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Justinians, Verordnungen späterer Kaiser, die Canones apostolorum und die Libri feudorum. Letztere, aus Arbeiten verschiedener Verfasser zusammengesetzt und in den 80er Jahren des 12. Jahrh. äußerlich aneinder gereiht, enthalten das langobardische
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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nach und nach auch fremde Rechte, nämlich das römische und kanonische Recht, wie es sich im Corpus juris civilis und im Corpus juris canonici darstellt, sowie das langobardische Lehnrecht, die sogen. Libri feudorum, in Deutschland Eingang gefunden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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von Clemens V. Die langobardischen sind die Libri Feudorum. Die Rezeption dieser fremden Rechtsquellen als g. R. geschah nicht durch ein bestimmtes Gesetz, sondern durch die Macht einer stillschweigenden Überzeugung. Die einheimischen sind teils
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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Recht auch eine langobardische Lehnrechtssammlung in Deutschland Eingang, die sogen. Libri feudorum, ursprünglich eine Privatarbeit des Mailänder Konsuls Obertus ab Orto, welche, mit Schöffensprüchen und kaiserlichen Verordnungen vermehrt, dem Corpus
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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Lehnsgerichten weiter entwickelt. Die aus verschiedenen, teils wissenschaftlichen, teils gesetzlichen Bestandteilen gegen Ende des 12. Jahrh. in der Lombardei kompilierten libri feudorum wurden, obgleich sie Privatarbeit waren, durch Gewohnheitsrecht
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