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99% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0200, von Feuchtglied bis Feuer, flüssiges Öffnen
wissen will. Feudalist (Feudist), Kenner und Bearbeiter des Lehnrechts; auch Anhänger des Feudalismus. Feudum (mittellat., entstanden aus Feodum), das Lehen und zwar sowohl das Lehnrecht als die Lehnssache (s. Lehnswesen). Das Wort F. wird zumeist
99% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0727, von Feudalsystem bis Feuerbach (Anselm von) Öffnen
725 Feudalsystem - Feuerbach (Anselm von) Feudalsystem, Feudalwesen, s. Feudalismus. Feudaster, s. Erblehne. Feudist, s. Feudalist. Feudum (mittellat.), das Lehn, s. Feodum. Feuer, jede Erscheinung, bei der gleichzeitig
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0632, Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
Mannesstamms, endlich die Leistung von Diensten und zwar ursprünglich und eigentlich von Kriegsdiensten. Der Mangel einer solchen Eigenschaft macht ein Lehen zu einem unregelmäßigen oder uneigentlichen (feudum irregulare, improprium). Ursprünglich galten
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0633, Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
hatte. Der Eintritt eines neuen Vasallen in ein bereits bestehendes Lehen heißt Lehnsfolge (Lehnssuccession). Solange ein Lehen sich in der Hand des ersten Empfängers befindet, wird es Neulehen (feudum novum) genannt, während das in dem Besitz
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
182 Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht). Allod Allodium Feudum Freigut Lehnsarten. Lehen Afterlehen Ambacht Angefälle Aventura Fahnenlehen Fürstenlehen Handlehen Helmlehen Kirchenlehen Kunkellehen
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0631, von Lehnrecht bis Lehnswesen Öffnen
, s. Lehnswesen. Lehnswesen (Feudal-, Benefizialwesen). Man versteht unter Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches sich auf eine Verleihung seitens des
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0674, von Apepsie bis Apfelbaum Öffnen
.), eröffnende, Stuhlgang befördernde Mittel. Apért (lat.), offen, offenbar. Apertum feudum, eröffnetes, erledigtes Lehen. Aperto termino, nach Eröffnung des Termins. Apertorium (lat.), chirurg. Instrument zur Erweiterung einer Öffnung. Apertūr
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0724, von Erblandeshofämter bis Erblichkeit Öffnen
übergehende Vermögen. Der E., welcher letztwillig über seinen Nachlaß verfügt hat, wird Testator genannt (s. Testament). Erblehen (Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann Bezeichnung einer bestimmten Art
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0796, von Fürstenfeld bis Fürstentage Öffnen
besteckt ist. ^[Abb.: Fürstenhut.] Fürstenlehen (Feudum regale), das Lehen, wodurch der Inbegriff einer bald größern, bald geringern Zahl von Hoheitsrechten über ein bestimmtes Territorium übertragen wurde. Fürstenmantel, Mantel, meist von roter Farbe
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0762, von Kirchenglaube bis Kirchenmusik Öffnen
ist jedoch fast überall durch Ablösung beseitigt. Kirchenlehen (Feudum ecclesiasticum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0628, von Lehe bis Lehmann Öffnen
-Artillerieabteilung) 11,011 meist evang. Einwohner. Lehen (Lehnrecht, Feudum), das ausgedehnteste dingliche und vererbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches ursprünglich von deren Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0733, von Aperea bis Apfel Öffnen
, geöffnet, eröffnet; apertum feudum, eröffnetes Lehn; apeto termino, nach Eröffnug des Termins. Apertorium (lat), chirurg. Instrument zur Erweiterung einer Öffnung. Apertur (lat.), Öffnung, Eröffnung; in der Anatomie der Anfang einer Höhlung