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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Landregenbis Landsberg (in Preußen) |
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. Landsassiat
hieß das Verhältnis der Forensen, d. h. der Aus-
länder, die Grundeigentum im Lande besaßen. Voll-
kommener Landsassiat (iHQä8H88ig.tii8 piomis) war
das im Lehnrecht begründete Verhältnis, nach wel-
chem der Forense bei dem Gericht
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Forellenporzellanbis Forfarshire |
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diallagarmer Olivingabbro aufzufassen und findet sich bei Neurode in Schlesien, im Harzer Radauthal, Langenlois in Österreich, Norwegen und in Cornwall.
Forensis (lat.), zum Gerichtswesen (s. Forum) gehörig, darauf bezüglich, z. B. forensische Medizin (s
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Unterthaneneidbis Unterwalden |
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(subditi reales, Forensen), wenn sie nämlich Grundstücke im Land besitzen, aber im Ausland wohnen. Letztere sind in dem Land, worin ihre Grundstücke liegen, nur den Gesetzen unterworfen, welche die Grundstücke betreffen oder ausdrücklich auf die Forensen
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Assa vocebis Asseln |
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, der Eid, welcher früher dem Guts- und Gerichtsherrn von dem Forensen zu leisten war, welcher in dem Patrimonialbezirk Grundstücke erwarb. Der Forense leistete damit seinem Gutsherrn die Patrimonial- oder Erbhuldigung.
Asseln (Isopoda), eine mit den
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0585,
Landwirtschaftskongreß (Wien 1890) |
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. Das Gemeinderecht umfaßt das Recht zur Teilnahme an dem Stinnnrecht in der Gemeindeversammlung und an den Gemeindewahlen sowie das Recht zur Bekleidung unbesoldeter Amter in der Verwaltung und Vertretung der Gemeinde. Forensen, d.h.solche Personen, welche
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Assautbis Asseln |
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im Inland Grundvermögen erwarben (Forensen), dem Landesherrn des betreffenden Territoriums abzuleisten hatten.
Asselineau (spr. ass'linoh), Charles, franz. Gelehrter, geb. 1821 zu Paris, gab aus den Fundgruben der von ihm seit 1859 verwalteten
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0657,
Bürger (Personenname) |
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(Forensen, Markgenossen) sind diejenigen Staatsbürger oder Fremden, welche nicht in der Gemeinde domizilieren, aber ein bürgerschaftliches Besitztum, auch ein Grundrecht oder eine Werkstätte etc. in der Gemeinde haben, wofür sie demnach den Schutz
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Fergussonbis Ferien |
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latinarum" (Bd. 1) ist der römische Festkalender für das ganze Jahr klargestellt worden. Feriae forenses (Gerichtsferien) waren bei den alten Römern die Dies festi und nefasti, später besonders je 30 Tage im Sommer und Herbst, der Anfang des bürgerlichen
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0035,
Geisteskrankheiten (Einteilung) |
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der Vorstellung oder des Handelns formell als Einheit betrachtet werden müssen, sind im § 51 des deutschen Strafgesetzbuchs dadurch umgangen worden, daß für die forensische Frage der Zurechnungsfähigkeit fortab entscheidend ist, ob die freie Willensbestimmung
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0931,
Günther |
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die Ansichten über die Beurteilung von Lungenerkrankungen in forensischer Beziehung vollständig reformiert. Seit 1846 arbeitete er gemeinsam mit seinem Sohn über Zahnkrankheiten. Er war auch passionierter Landwirt, erhob zwei Ackerhöfe, die er besaß, zu
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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. Man bezeichnete dies als unvollkommenen Landsassiat (Landsassiatus minus plenus). Partikularrechte hatten jedoch zuweilen den landsässigen Ausländer (Forensen) für verpflichtet erklärt, sich auf alle Klagen von Inländern bei dem inländischen Gericht
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Magnetische Parallelkreisebis Magnetismus |
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Leistungen. Vgl. Obersteiner, Der Hypnotismus in seiner medizinischen und forensischen Bedeutung (Wien 1887); Geßmann, Magnetismus und Hypnotismus (das. 1887); Binet und Féré, Le magnétisme animal (Par. 1886), sowie die unter Hypnotismus angegebene Litteratur
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Ohrenmakibis Ohrringe |
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, Lehrbuch der chirurgischen Krankheiten des Ohrs (Stuttg. 1885).
Ohrenmaki, s. Ohraffe.
Ohrenprobe, forensisches Merkmal, am Schwund von Schleimgewebe der Paukenhöhle zu erkennen, ob ein Kind geatmet habe oder tot geboren sei.
Ohrenrobbe, s. Seebär
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
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gegeben werden können. Diese Angaben bedürfen aber noch sorgfältiger Prüfung. Vgl. Obersteiner, Der Hypnotismus mit besonderer Berücksichtigung seiner klinischen und forensischen Bedeutung (Wien 1887); v. Krafft-Ebing, Eine experimentelle Studie
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Hypnotismusbis Identitätsnachweis |
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berücksichtigte man nur die chemischen oder physikalischen Einflüsse. Wie weit nach dieser Richtung hin das Studium der Suggestion auf die Medizin Einfluß ausüben wird, läßt sich heute noch gar nicht erkennen.
Auch die forensische Seite des H. mußte
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Anilinölbis Animalische Bäder |
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); Mühlhäußer, Die Technik der Rosanilinfarbstoffe (Stuttg. 1889); Harmsen, Fabrikation der Teerfarbstoffe und ihrer Rohmaterialien (Berl. 1889); Weyl, Die Teerfarben, hygieinisch- und forensisch-chemisch untersucht (ebd. 1889).
Anilinöl, technisches
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Carptorbis Carracci |
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Kommentar über die Konstitutionen des Kurfürsten August von 1572 u. d. T. «Definitiones forenses» (Lpz. 1638; neue Aufl. 1721), durch die «Practica nova Imperialis Saxonica rerum criminalium» (Wittenb. 1635; hg. von Böhmer, 3 Bde., Frankf. 1758
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Forenede Dampskibs Selskabbis Forfar |
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werden.
Forönsifch (lat.), das Forum (s. d.), die Gerichts-
verhandlungen betreffend. Forensische Medizin
(meäieink l(>i'6N8i8), f. Gerichtliche Medizin.
Forenza, Ort im Kreis Melfi der ital. Provinz
Potcnza, in 762 in.höhe, hat (1881) 7553 E
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0710,
Geisteskrankheiten |
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und Remissionen der Störung ein: periodische Seelenstörungen. In der Regel kommt es hier in der Zwischenzeit nicht zu vollständiger Genesung, sodaß trotz der Periodicität eine beständige Erkrankung anzunehmen ist, was für die forensische Beurteilung von Handlungen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Geistesstörungbis Geistige Getränke |
Öffnen |
. (ausgenommen sind nur manche Fälle von fixen Ideen, Paranoia) das Gehirn im ganzen geschrumpft, atrophisch gefunden wird. - Die Behandlung der angeborenen G. s. unter Idiotie. - Die Zustände geistiger Schwäche sind besonders forensisch von Interesse sowohl
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
Öffnen |
Gemcindebürgerrechts in der
Gemeinde oder Wohnsitz in derselben von bestimmter
Dauer; die Eigentümer der zum Gemeindebezirt
gehörenden Grundstücke sind bisweilen auch dann
wahlberechtigt, wenn sie nicht in der Gemeinde wob-
nen (sog. Forensen
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Hofmann (Eduard, Ritter von)bis Hofmann (Heinrich) |
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die Begrün-
dung einer wissenschaftlichen forensischen Medizin.
Von seinen zahlreichen Arbeiten ist, außer vielen Auf-
sätzen in Fachzeitschriften, hervorzuheben: "Lehrbuch
der gerichtlichen Medizin" (6. Aufl., Wien 1893).
1843 zu München, studierte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Hypnumbis Hypochondrie |
Öffnen |
); Schapira, Der H. in seiner psychol. Beziehung und forensischen Bedeutung (ebd. 1893); Zeitschrift für H., Suggestionstherapie, Suggestionslehre und verwandte psychol. Forschungen (ebd., seit 1892).
Auch in der Tierwelt sind hypnotische
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Monogynusbis Monophobie |
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demnach eine intellektuelle, affektive und impulsive M., welch letztere er als besondere geistige Krankheitsarten ansah. Diese Lehre erlangte besonders in forensischer Beziehung Wichtigkeit, da aus Esquirols und seiner Nachfolger Darstellung
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Psychopannychiebis Psychrometer |
Öffnen |
).
Über die gerichtliche oder forensische P. s. Gerichtliche Psychologie.
Psychopannychie (grch.), die wiederholt in der Kirche aufgetauchte, aber immer wieder verworfene Meinung, wonach die abgeschiedenen Seelen vom leiblichen Tod bis zur
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Eisenbahnbücherbis Eisenbahnsteuer |
Öffnen |
aus Eisenbahnbetrieb kennt die preuß.
Gesetzgebung nicht; dagegen sind nach den Kreisord-
nungen Forensen sowie jurist. Personen und Aktien-
gesellschaften hinsichtlich des aus dem Gewerbe fließen-
den Einkommens steuerpflichtig. Der preuh. Fiskus
kann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Gerichtliche Polizeibis Gerichtliche Psychologie |
Öffnen |
1852).
Gerichtliche Polizei, s. Polizei.
Gerichtliche Psychologie oder forensische Psychologie, die Lehre von den krankhaften Seelenzuständen mit Rücksicht auf die Rechtspflege, daher richtiger gerichtliche Psychopathologie genannt, gipfelt in ihrer
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