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100% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0445, von Försterschulen bis Forstinsekten Öffnen
) Werk über die Renaissance in Toscana. Försterschulen, s. Forstschulen. Forster Weine, s. Pfälzer Weine. Forstfrevel, s. Forststrafrecht. Forsthoheit, der Inbegriff der Hoheitsrechte des Staats, also der gesetzgebenden, richterlichen
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0446, von Forstkalender bis Forstrecht Öffnen
. Forstmittelschulen, s. Forstschulen. Forstordnungen, die von der landesherrlichen Gewalt vermöge der Forsthoheit erlassenen gesetzlichen Verordnungen über die Forsten, zum Unterschied von den Waldeigentumsordnungen (Waldordnungen), welche von den
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0289, Forstwesen. Jagd Öffnen
. Botanik Forsteinmiete Forstfrevel Forstgericht Forsthoheit Forsthufe Forstinsekten Forstkalender Forstkassenbeamte, s. Forstverwaltung Forstpolizei Forstrecht Forstregal Forstrevier Forstrügegerichte, s. Forstverwaltung Forstschule
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0383, von Bannen bis Bannrechte Öffnen
Forsthoheit entwickelten. So liegen in den B. die ersten Keime der Forsthoheit und des Jagdregals. Vgl. Stieglitz, Geschichtliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse an Wald und Jagd in Deutschland (Lpz. 1832). Banniza oder Dimerli, rumän. Getreidemaß
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0447, von Forstregal bis Forstschulen Öffnen
mit Forsthoheit. Der Begriff des Forstregals hat heute nur noch historische Bedeutung. Ein wirkliches Regalrecht, d. h. ein nutzbares Hoheitsrecht in Bezug auf die Forsten, hat thatsächlich nie bestanden. Forstrevier, forstliche Wirtschaftseinheit
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0453, Forstwirtschaft (Geschichtliches) Öffnen
Servituten. Um den gänzlichen Ruin der Privatforsten zu verhindern, kannten die Territorialherren kein andres Mittel als die äußerste Bevormundung des Privatforstbetriebs (auf Grund des Forsthoheitsrechts, s. Forsthoheit), welche die Lust an
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0127, von Jagdgöttin bis Jagdzeug Öffnen
begriff man Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung "forstliche Obrigkeit"; dann trennte man J. als "Wildbann", Forsthoheit als "Forstbann", jedenfalls unter Einfluß der alten Begriffe von den Bannforsten. Auch das Jagdregal, wonach die Jagd
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0342, von Wald bis Waldbau Öffnen
. Statist. Amt, Berl. 1881, mit 15 Karten); »Übersichtskarte von den Waldungen Preußens« (amtlich; das. 1887, 8 Blatt) und Litteratur bei den Artikeln: Forsthoheit, Forstwissenschaft, Waldbau etc. Wald, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Düsseldorf
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0999, von Försterschulen bis Forstinsekten Öffnen
1. April 1880 in Geltung; die Strafen gehen nicht über 150 M. oder Haft bis 6 Wochen. Für Österreich ist das noch gültige Forstgesetz vom 3. Dez. 1852 ergangen. Forsthoheit, der Inbegriff der der Staats- gewalt in Beziehung auf alle
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 1004, Forstpolizei Öffnen
und ist recht eigentlich ein Ausfluß der Forsthoheit (s. d.). Die Eigentümlich- keiten der Forstwirtschaft ließen es mit Necht be- denklich erscheinen, die Bewaldung eines Landes lediglich der Privatspekulation zu überlassen. Ver- mehrt wurden
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 1005, von Forstpolizeigesetzgebung bis Forststatistik Öffnen
der Forsthoheit auf- und untergegangen. Forstrevier, eine forstliche MrtschaftseinheU, also ein Wald, der einem Besitzer gehört und einem Wirtschaftsführer (Revier-, Oberförster, Forstmeister) znr Verwaltung übertragen ist. Ist die einem Besitzer
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 1007, Forstwirtschaft Öffnen
gehenden Oberaufsicht über die Privatforstwirtfchaft sind mehrfach Staatsforstbeamte bcauftragt(Baycrn, Württemberg, Baden, Hessen, Frankreich u. s. w.; s. Forsthoheit und Forstpolizei). Besondere Organe, Landesforftinspekloren, sind in Österreich zu