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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1004,
Forstpolizei |
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1002
Forstpolizei
schaftlicher Anwendung u. s. w." (Gotha 1835;
5. Aufl., von Grebe, 1864), ist durch die neue Littera-
tur überholt. Von dieser vgl. Prcßler, Forstliches
HMbuch für Schule und Praxis (Tl. 1: Tafel-
werk, 6. Aufl., Verl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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Hinsicht war die Ordonnanz Ludwigs XIV. vom Jahr 1669 ein Vorbild für viele F. Die F. enthielten in der Regel administrative Bestimmungen über die Bewirtschaftung und Benutzung der landesherrlichen Waldungen und Jagden, ferner forstpolizeiliche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Forstversammlungenbis Forstverwaltung |
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. Sie umfaßt die Forstpolizei zur Abwendung der dem Walde drohenden Gefahren, z. B. bei den Schutzwaldungen (s. d.), die Wirtschaftspflege zur Beseitigung der Hindernisse der Waldwirtschaft und zur Unterstützung und Förderung derselben (Befreiung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0289,
Forstwesen. Jagd |
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. Botanik
Forsteinmiete
Forstfrevel
Forstgericht
Forsthoheit
Forsthufe
Forstinsekten
Forstkalender
Forstkassenbeamte, s. Forstverwaltung
Forstpolizei
Forstrecht
Forstregal
Forstrevier
Forstrügegerichte, s. Forstverwaltung
Forstschule
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Forstschutzbis Forststatistik |
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der Forstpolizei (s. d.) und des Forststrafrechts (s. d.) sind. Die Sicherungsmaßregeln sollen teils Gefahren vorbeugen, teils entstandenen Schaden abstellen. Die Forstschutzlehre ist ein Teil der forstlichen Produktionslehre (s. Forstwissenschaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Forstwirtschaftspflegebis Forstwissenschaft |
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. Über Hauptbetriebsarten der F. s. Betriebsarten.
Forstwirtschaftspflege, die Gesamtheit der staatlichen Maßregeln zur Beseitigung der Hindernisse der Waldwirtschaft und zur Förderung derselben, ein Teil der Forstpolizei bei Auffassung der letztern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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. Die
Reichsgesetzgebung hat die Ordnung dieser Materie
der Landesgesctzgebung überlassen (s. Forstpolizci)
und nur die Nichtabhaltung der Kinder von der
Begehung von F. unter Strafe (Haft bis 6 Wocken)
gestellt. In Preußen ist das Feld- und Forstpolizei-
gesetz vom
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Forstzoologiebis Fort |
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auf die Forstwirtschaft der Privaten (s. Forstpolizei und Forstschutz), wenn auch hierbei die wirtschaftlichen Eigentümlichkeiten der Forstwirtschaft (s. d.) eine wesentliche Rolle mitspielen. Erst die neueste Zeit hat hier in Wissenschaft und Wirtschaft neue
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
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), in Österreich, s. Eisenbahnbeiräte (Bd. 17).
Staatsform, s. Staat.
Staatsforstwirtschaft, s. Forstpolizei.
Staatsgarantie, eine besondere Art der öffentlichen Unterstützung von Privatunternehmungen, deren Begründung und Erhaltung im allgemeinen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Borghesebis Borghorst |
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), "Forstreinertragslehre" (Bonn 1878), "Die gesetzliche Regelung der Feld- und Forstpolizei" (Leipz. 1880) und besorgte eine neue Bearbeitung von G. L. Hartigs "Lehrbuch für Förster" (Berl. 1871, 2. Aufl. 1875). Mit Grunert gibt er die "Forstlichen Blätter" heraus
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Forststrafrechtbis Forstvereine |
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. 1879; braunschweigisches Forststrafgesetz vom 1. April 1879; königlich sächsisches Forststrafgesetz vom 30. April 1873 und Gesetz vom 10. März 1879 über das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen. Wegen der Forstpolizeigesetze vgl. Forstpolizei
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0753,
Schweiz (Forstwesen, Bergbau, Mineralquellen etc., Industrie) |
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Bunde "das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge" eingeräumt ward. Nach der Bundesverfassung von 1874 erstreckt sich die Aufsicht des Bundes auf die Kantone Uri, Unterwalden, Glarus, Appenzell, Graubünden, Tessin
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Béfortbis Befruchtung |
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. 1833 und Nachtrag dazu vom 27. April 1854, das Bayr. Forstgesetz vom 28.
März 1852 (neu redigiert 1879), das Württemb. Forstpolizeigesetz vom 8. Sept. 1879. (S. Forstpolizei .)
Béfort , franz. Stadt und Festung, s. Belfort .
Befrachter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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im
Interesse der Nachbarn (s. Legalservituten ), teils in allgemeinem Interesse. Dahin gehören die B. der
Waldeigentümer zur Erhaltung der Forsten (s. Forstpolizei und Waldgenossenschaften ),
die baupolizeilichen B. (s. Baupolizei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0309,
Borghese |
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), "Die Vogelschutzfrage" (Lpz. 1878; 2. Aufl. 1888), "Die Forstreinertragslehre" (Bonn 1878), "Die gesetzliche Regelung der Feld- und Forstpolizei" (Lpz. 1880), "Die Holzzucht" (2. Aufl., Berl. 1891), "Die Forstabschätzung" (ebd. 1888), "Die Verbreitung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Forstpolizeigesetzgebungbis Forststatistik |
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eingreifen muß, hört der F. auf, beginnt
die Forstpolizei (s. d.) und forstliche Rechtspflege.
So kann der Einzelne wohl Schutzmaßregeln gegen
Waldfeuer ergreifen, er kann aber nicht dritte Per-
fonen znr Mithilfe verpflichten oder die Anlage
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Forstsystemisierungbis Forstverwaltung |
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technischen Be-
trieb bezüglichen Anordnungen, sowie aller derer,
die sich auf Forstpolizei und Forstschutz beziehen,
diese aber mehr in anordnendem, überwachendem
Sinne. Sie führen die ganze Wirtschaft nach Maß-
gabe der von der höhern Instanz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1007,
Forstwirtschaft |
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gehenden Oberaufsicht über die Privatforstwirtfchaft
sind mehrfach Staatsforstbeamte bcauftragt(Baycrn,
Württemberg, Baden, Hessen, Frankreich u. s. w.;
s. Forsthoheit und Forstpolizei). Besondere Organe,
Landesforftinspekloren, sind in Österreich zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaftenbis Forstwissenschaft |
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) Forstmathematik (s. d.), die Holz-
meßkunde, Zuwachslehre und Forstsinanzrechnung
umfaßt; 5) Forsteinrichtung (s.d.) und Waldertrags-
rcgclung (s.d.); 6) Forstverwaltung (s.d.); 7) Lehre
von der Forstpolizei (s. d.); 8) Iagdkunde (s. d.);
9) Geschichte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1009,
Forstwissenschaft |
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und
die Naturwissenschaften, konnten die volkswirtschaft-
lichen Lehren Einflnß anf die Gestalwng der Forst-
politik (f. Forstpolizei) und deren wissenschaftlichen
Aufbau nehmen. Von einer klar durchgebildeten
Volkswirtschaftslehre tonnte ohnehin vor Adam
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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.,
auch die Berechtigung derselben zum Viehtrieb, zur
Mastweide, zum Streusammeln u. s. w. dauert ver-
einzelt fort; es sind dann forstpolizeiliche Anord-
nungen nötig, um die Beschädigung des Waldes
durch die Ausübung solcher Berechtigungen zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Hunde (fliegende)bis Hundeshagen |
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, als "Lehre von der Meßkunst der forstlichen Kräfte und Erfolge" behandelt. Er schrieb: "Encyklopädie der Forstwissenschaft" (3 Abteil.: "Forstliche Produktionslehre", "Forstliche Gewerbslehre", "Forstpolizei", Tüb.1821-31; 4.Aufl., besorgt von Klauprecht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0729,
Schweiz (Wohlthätigkeitsanstalten. Verfassung und Verwaltung) |
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der Eidgenossenschaft oder eines großen Teils derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder solche zu unterstützen. Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge, über Jagd und Fischerei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
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Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte)
gekommen sind, verdienen namentlich die Gesetze über die Forstpolizei (1876) und die Wasserpolizei im Hochgebirge (1877), das Fabrikgesetz (1878), das Haftpflichtgesetz (1881
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wald (Stadt)bis Waldbrand |
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Wald (Stadt) - Waldbrand
unsicher. (S. Waldfläche.) Ein ganz vergebliches Bemühen ist es, eine bestimmte Normalziffer für die Bewaldung einzelner Länder feststellen zu wollen. (S. auch Forst, Forstwirtschaft, Forstpolizei, Forststatistik
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Waldfischbachbis Waldhühner |
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Naturalteilung des Genossenschaftswaldes kann nur in gleicher Weise, wie dic Gründung, durch einen Mehrheitsbeschluß erfolgen. (S. Schutzwald und Forstpolizei.)
Waldgötter, s. Pan, Faunus, Satyrn, Silvanus, Waldkult.
Waldgräsereiberechtigung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
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der feld- und forstpolizeilichen Vorschriften, insbesondere dem Betreten von Kulturen, gesetzlich auf einen bestimmten, keines weitern Nachweises bedürfenden Betrag (Pfandgeld) festgesetzt. Vgl. Preuß. Feld- und Forstpolizeigesetz von: 1. April 1880
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