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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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660
Freiwillige Anlehen - Freiwillige Gerichtsbarkeit.
welche daraufhin dem Betreffenden einen Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst erteilt. Junge Seeleute von Beruf sowie Maschinisten, welche die Berechtigung zum einjährigen
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83% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Freiwillige Feuerwehrbis Freiwillige Krankenpflege |
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.
Freiwillige Gerichtsbarkeit (lat. Jurisdictiovoluntaria) s. Gerichtsbarkeit.
Freiwillige Jäger, s. Freiwillige.
Freiwillige Krankenpflege, auch freiwillige Kriegstrankenpflege, die staatlich überwachte und geleitete Teilnahme von nicht militärpflichtigen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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solcher Vermögenskomplexe, die dazu gehörigen Versiegelungen, Inventuren, Versteigerungen, Erbteilungen und Erbauseinandersetzungen, Beglaubigung von Ab- und Unterschriften und das Depositenwesen in den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Reichsgesetzlich üben die ordentlichen Gerichte sämtlich sowohl Civil- wie Strafgerichtsbarkeit aus.
A. Die Zuständigkeit bestimmt sich einmal in Hinsicht auf die Art der Sachen, welche der Entscheidung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Civilgerichtsbarkeit
Derogatio
Diskretionär
Feriae
Ferien *
Formalien
Formalitäten, s. Formalien
Frais
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Gerichtsbann
Gerichtsbarkeit
Gerichtsbezirk
Gerichtsferien *, s. Ferien
Gerichtsfolge
Gerichtsfronen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Seite soll jedoch das fiskalische Interesse nicht in den Vordergrund treten; die Rechtspflege soll nicht etwa den Charakter einer Einnahmequelle für den Staatssäckel annehmen. Gewisse G., die für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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849
Gerichtsbann – Gerichtsbarkeit (staatliche)
ters bei der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Bei den Landgerichten und den Strafkammern der Amtsgerichte sind sie zur Wahrnehmung richterlicher Geschäfte nur befugt, wenn sie als Hilfsrichter (s. d
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Gerichtskonventionbis Gerold |
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Hansestädte), zu Olden-
burg (Oldenburg und Schaumburg-Lippc), zu Rostock
(beide Mecklenburg).
^ Gerichtskosten. Die in den übrigen deutschen
Staaten schon vorhandenen neuern Gesetze über die
G. im Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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sie Abschriften entgegenzunehmen.
5) Der K. ist Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Notariatsbeamter. Die Konsuln können Urkunden mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden ausfertigen und beglaubigen, auch Urkunden fremder Behörden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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. regelmäßig mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut, also insbesondere mit der durch die Landesgesetzgebung normierten Handhabung des Hypotheken- und Grundbuchwesens, der Vormundschaftssachen und der gerichtlichen Mitwirkung bei der Aufnahme
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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den Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Letztere wird durch die deutsche Reichsjustizgesetzgebung nicht berührt. Auf der andern Seite ist aber auch die Landesgesetzgebung nicht gehindert, den Gerichtsbehörden außer den Strafsachen und den
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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der bürgerlichen Gesellschaft auch an Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit teil, vermittelt den Verkehr der Gerichte untereinander und mit dem Ausland, überwacht den Geschäftsgang der Gerichte, beantragt Disziplinaruntersuchungen, beaufsichtigt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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. freiwillige Gerichtsbarkeit, d. h. die Mitwirkung der Gerichte bei der Begründung gewisser Rechtsverhältnisse unter Privatpersonen, und das Pflegschaftswesen. Die vor
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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); Artikel Nichtstreitige Gerichtsbarkeit in von Stengels «Wörterbuch
des deutschen Verwaltungsrechts», 2. Ergänzungsband (Freib. und Lpz. 1893); Rudorff, Freiwillige
Gerichtsbarkeit und Notariat in Bayern
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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. Gericht). Je nach den Gegenständen, auf welche sie sich bezieht, unterscheidet man die Jurisdictio contentiosa (streitige), voluntaria (freiwillige) und criminalis (Strafgerichtsbarkeit). Jurisdictio ecclesiastica, geistliche Gerichtsbarkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0153,
Englische Verfassung |
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Richter vertagt werden mußten) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor (Auflassungen, Beurkundung von Rechtsgeschäften u. s. w.), ferner Angelegenheiten der Verwaltung und der Polizei, Wahlen von Vertretern für verschiedene Zwecke u. s
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Offizialbis Offizier |
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, welche seit etwa 1150 dem Archidiakonus (s. d.) in der Gerichtsbarkeit Konkurrenz machen sollten und als officiales principiales oder officiales speciales seit etwa 1300 die Jurisdiktion des Bischofs in den ihm vorbehaltenen Fällen ausübten, auch
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Dekrementbis De La Bèche |
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mit
dem Reichstage verhandelte. Im besondern aber
versteht man oder verstand man früher unter D.
Willensäußerungen der Gerichte in Ausübung der
freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit. Im
Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit rechnete
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Friedensbürgschaftbis Friedensgerichte |
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Instanz. Sie sin5
die erkennenden Strafgerichte erster Instanz für Über-
tretungen, conti'HvßiitioQZ ä6 police simple. Su
sind Organe auch der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Im Princip muß jeder Civilklage der Sühneversuch
vor dem Friedensgericht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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verweigern, sondern nur bei genügendem Ablehnungsgrund. In Oldenburg, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt, Hessen-Darmstadt rechts vom Rhein giebt es keine N. In den meisten übrigen deutschen Staaten konkurrieren sie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0401,
Großbritannien (Handel und Verkehr, Lokalverwaltung, Finanzen, Heerwesen) |
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eines Stadtrats, in den Grafschaften aber^ leitet dieselbe ein ^ountv ('ouncii (Kreisausschuß), welcher von den Steuerzahlern erwählt wird. Die untere Gerichtsbarkeit wird auch in Zukunft Vött Magistraten ausgeübt, welche von der Krone ernannt^ werden
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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die ausschließlich öffentlich-rechtliche Natur des Strafprozesses ein Zweifel nicht obwalten. Während nämlich die Mehrzahl der Privatrechtsansprüche ohne gerichtliche Hilfe durch freiwillige Leistung von seiten des Schuldners erfüllt wird, kann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) |
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sich freiwillig an einen Freien anschlossen und Ländereien zum Bebauen gegen einen bestimmten Zins übernommen hatten. Sie standen unter dem Schutz ihres Hofherrn und folgten ihm in den Krieg, nicht als freie Glieder des Heerbannes, sondern nur
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
Öffnen |
in Strafsachen vor, ebenso in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Verwaltungsstreitverfahren, indem z. B. in Preußen gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Kreisverwaltungsgerichte die B. an die Bezirksverwaltungsgerichte und die B
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
Öffnen |
und Bestrafung den Gerichten seines Staats überlassen muß und nur etwa deren Requisitionen zu vollziehen hat. Er kann zu gunsten der Angehörigen der Gesandtschaft die freiwillige Gerichtsbarkeit ausüben, insbesondere Testamente annehmen, Beglaubigungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Richmondbis Richter |
Öffnen |
. Gericht); für das Deutsche Reich ist dies namentlich durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 geschehen. Doch werden die Verwaltungsrechtspflege und die freiwillige Gerichtsbarkeit durch die Reichsgesetzgebung nicht berührt. Dagegen enthält
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Willkürbis Wilmanns |
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. In einem ähnlichen Sinne nennt man die vertragsmäßigen Verabredungen zwischen Privatpersonen W. und versteht demgemäß unter willkürlicher Gerichtsbarkeit die »freiwillige Gerichtsbarkeit« (s. d.), wie auch früher die Statuten einzelner Korporationen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0961,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) |
Öffnen |
die Bundesregierung nicht befugt, sich in die Angelegenheiten der Sinzelstaaten zu mischen, wenn sie nicht vom Gouverneur oder vom Landtag angerufen wird. Sie besitzt keine Gerichtsbarkeit über Verbrechen gegen Eigentum oder Perso- nen in den Staaten, auch nicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0595,
Konsul (in der Neuzeit) |
Öffnen |
Vertretung der Handels- und Verkehrsintercssen
der Staatsangehörigen im Auslande bestimmter
Beamter, welchem in besondern Fällen eine ge-
wisse Gerichtsbarkeit (s. d.) oder diplomat. Funktion
übertragen werden kann. Die Anfänge des Kon-
sularwesens
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Gerstäckerbis Gesandter |
Öffnen |
und Gewaltübung von
Unterthanen zu gewähren. Das Privileg entfällt,
wenn sich die bevorrechteten Personen freiwillig und
unnötig in Gefahr begeben haben oder strafbare
Handlungen begehen. Im letztern Falle soll sich der
Aufenthaltsstaat
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Aktäonbis Akte |
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Schriftstücke. Die einzelnen Gattungen der Akten werden nach der Stelle, bei welcher sie ergehen (z. B. Ratsakten, Gerichtsakten, Landtagsakten), vorzugsweise aber nach ihrem Gegenstand (z. B. Prozeßakten, Zivilprozeßakten, Akten der freiwilligen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
Öffnen |
, die durch die Presse begangen werden, den Schwurgerichten überwiesen. Bezüglich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die landesgesetzlichen Normen. Hiernach fällt in die Zuständigkeit der Amtsgerichte das Hypothekenwesen, Pflegschafts- und Verlassenschaftswesen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
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und ohne jede Teilnahme an der Justizverwaltung; seine Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf die freiwillige Gerichtsbarkeit, und seine Kompetenz in Civilprozeßsachen beginnt erst bei dem nicht unerheblichen Streitwert von 1500 M
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Militärärztebis Militäreisenbahnen |
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der Kriegskasse, Feldpostbeamten u. a. Die Gerichtsbarkeit über sie beschränkt sich auf Strafsachen und wird durch die Militärpersonen ausgeübt. Bei Dienstvergehen unterstehen die M., sofern die Entfernung aus dem Amt in Frage kommt, den für Reichs
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0577,
Anglikanische Kirche |
Öffnen |
Privatpersonen oder Korporationen von Laien aus. Den Bischöfen liegt die gesamte innere Verwaltung der Kirche ob, auch stehen ihnen die Disziplin und die Gerichtsbarkeit zu. Jedes der beiden Erzbistümer hat sein House of Convocation, in welchem die Bischöfe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
Öffnen |
561
Amtsrichter - Amtsvergehen und Amtsverbrechen
Daß der Staat da, wo die Beamten in seinem Namen kontrahieren, wie bei Hinterlegungen, oder bei in allgemeinem Interesse getroffenen Einrichtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie Führung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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mehrfach auf dieses Aufgebot selbst übertragen lassen, besonders zur Zeit der deutschen Befreiungskriege, z. B. Banner der freiwilligen Sachsen (s. d.). - Im deutschen Kartenspiel bezeichnet das B. die Zehn.
Banner, Joh., schwed. General, s. Banér
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Ad marginembis Admiralität |
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verlängern, falls einer der Angehörigen desselben freiwillig für ihn stürbe, was seine treue Gattin Alkestis (s. d.) auf sich nahm.
Admination (neulat.), Bedrohung.
Administration (lat.), Verwaltung, insbesondere Staatsverwaltung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0684,
Benediktbeuern |
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zu Konstanz 1416 abgesetzt, nachdem er sich geweigert hatte, freiwillig zu verzichten. Aus Avignon vertrieben, mußte er sich, nirgends mehr anerkannt, nach Peniscola bei Valencia in Spanien zurückziehen, von wo er wiederholt die ganze Christenheit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Bergreihenbis Bergst. |
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ihre Stelle traten später Berggerichte, die neuerdings mit der besondern bürgerlichen Gerichtsbarkeit überhaupt beseitigt worden sind.
Bergschulen, Lehranstalten zur Ausbildung von Privatgrubenbeamten (Obersteigern, Gruben-, Maschinen-, Poch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Consilia evangelicabis Constable |
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die Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu besorgen hatte. Gewählt wurden die Mitglieder dieses C. vom Präses der Provinz aus dem Conventus (s. Konvent). In Rom bestand das C. aus fünf Senatoren und fünf Rittern.
Consilium abĕundi (lat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Durham'sbis Dürkheim |
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Hintergrund. Die Grafschaft ist eine sogen. County Palatine, in welcher der Bischof in früherer Zeit die bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit hatte und wie ein Landesherr schaltete. Durham ist Hauptstadt.
Düringsfeld, Ida von, Schriftstellerin, geb
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
Öffnen |
von Beamten, welche zu den officiers ministeriels gezählt werden (Notare, Huissiers, Greffiers); sie wirkt vielfach bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. Vormundschaft, Adoption etc., mit und ebenso bei der Zivilrechtspflege. In Beziehung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Friedebergbis Friedensgerichte |
Öffnen |
Ausspruch an die Bezirksgerichte stattfinden kann, teils in erster und letzter Instanz. Mehrere Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, als der Vorsitz im Familienrat (s. d.), das Anlegen und Abnehmen der Siegel bei Sterbefällen, die Ausstellung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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), wie die Sporteln oder "Kosten" für Akte der Gerichtsbarkeit (heute insbesondere die G. der Rechtsanwalte, Notare und Gerichtsvollzieher, vgl. Gerichtskosten) oder die Stolgebühren und Accidenzien der Geistlichkeit. Auch werden die Vergütungen, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Generalquartiermeisterbis Generalstab |
Öffnen |
und die freiwillige Gerichtsbarkeit; auch hat er die Oberaufsicht über Anwalte, Notare, Gerichtsvollzieher, Gefängnisse etc. In Österreich führt der G. die staatsanwaltschaftliche Vertretung in den vor den Kassationshof zu Wien gehörigen Sachen. Ihm
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
Öffnen |
ihre Landgüter zu Lehen austhaten gegen die Verpflichtung zu Heeres-, Hof- und Gerichtsdienst oder auch gegen mancherlei Naturalleistungen. Viele trugen freiwillig oder auch einem Zwang nachgebend einem mächtigen Herrn oder der Kirche, um deren Schutz in den
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0082,
von Handelsgeographische Gesellschaftenbis Handelsgerichte |
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von Rechtsstreitigkeiten in Handelssachen sollte durch Auswahl sach- und personalkundiger Mitglieder entsprochen werden. Name und Sache stammen aus Frankreich. Hier hatte sich im Mittelalter der Handel eine besondere Gerichtsbarkeit geschaffen, die in Wirksamkeit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Kasteiungbis Kastilien |
Öffnen |
Einzelheiten s. Ägypten, Ostindien etc.
Kasteiung (im 16. Jahrh. noch Kestigung, v. lat. castigatio, "Züchtigung"), Bezeichnung für freiwillige Entbehrungen und Leiden, die man zur Beschränkung der Sinnlichkeit übernommen; vgl. Buße und Fasten.
Kastel
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
Öffnen |
. Als Einzelrichter, dem Amtsrichter entsprechend, ist der K. überall da zuständig, wo nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz und nach der Konkursordnung das Amtsgericht zu entscheiden hat, ferner in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit in solchen
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Nota benebis Notariat |
Öffnen |
das N. in Frankreich, wo nahezu die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit den Notaren übertragen ist, also namentlich die Aufnahme von Verträgen, besonders Ehekontrakten, und von Testamenten, ferner öffentliche Versteigerungen, Erbteilungen etc. Nach
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0284,
Nürnberg (Geschichte) |
Öffnen |
Konsuln standen. Daneben gab es einen Rat und schon seit König Philipps Zeit einen Reichsschultheißen für die Gerichtsbarkeit. Als seit dem 15. Jahrh. der größte Teil des Reichsguts in den Besitz der Stadt überging, wurden auch der Butigler
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Obertynbis Objekt |
Öffnen |
Vormundschaftswesen (s. Vormundschaft); auch die damit für einen bestimmten Bezirk betraute Behörde. Diese ist regelmäßig das Gericht des Wohnorts des Mündels, indem die O. einen Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit bildet, welch letztere in Deutschland
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Offizieraspirantenbis O'Flanagan |
Öffnen |
340
Offizieraspiranten - O'Flanagan.
eines Bataillons oder Kavallerieregiments, welcher in der niedern Gerichtsbarkeit die Stelle des Auditeurs (s. d.) bekleidet. Offiziere à la suite eines Regiments tragen die Uniform des letztern, ohne zu dessen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Passauer Kunstbis Passepied |
Öffnen |
erwarb Bischof Christian die Gerichtsbarkeit und die Regalien in der Stadt. Diese, erst 978 während des Kriegs Kaiser Ottos II. gegen den aufständischen Herzog Heinrich II. von Bayern fast völlig zerstört, blühte jedoch durch Handel und Schiffahrt empor
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Pubesbis Puchta |
Öffnen |
. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Über die Grenzen des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen" (Nürnb. 1819); "Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (Erlang. 1821, 2 Bde.; 2. Aufl. 1831-32); "Beiträge
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
Öffnen |
das S. zuführen haben (Registerbehörden), sind durch die Landesgesetze zu bestimmen; gewöhnlich sind die mit der Handhabung der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrauten Gerichtsbehörden damit beauftragt. Die Eintragung des Schiffs in das S. muß
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
Öffnen |
den beteiligten Personen ein Streit nicht obwaltet, und in dem die richterliche Thätigkeit eintritt, um Rechte zu sichern und Rechtsverhältnisse klarzustellen und zu schützen. Es ist dies das Gebiet der sogen. freiwilligen Gerichtsbarkeit, wohin z
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
Öffnen |
). Die G. sind besondere Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Sie sind nicht freiwillige Schiedsgerichte, sondern gesetzlich organisierte
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0883,
Staatsschuldbuch (in England) |
Öffnen |
' buch und Ausstellung eines neuen Buchauszugs. Soll der Besitzübergang anders als durch Verkauf erfolgen, so ist ein von der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestelltes Eigentumszeugnis vorzuweisen, welches die Berechtigung auf die Rente bescheinigt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Absatzgenossenschaftbis Abschätzung |
Öffnen |
vielen Verhältnissen zweckmäßig oder notwendig, teils als rein private Maßregel (bei Vermögensaufnahmen, Versicherungen, Verpfändungen u. s. w.), teils als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit (wie bei Aus-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
Öffnen |
. i. Befehl oder Gebot bei Strafandrohung, dann Gerichtsbarkeit, z. B. der Blutbann, d. h. Recht über Leben und Tod, latinisiert bannus, bannum; s. auch Bann). Nach dem ältesten german. Rechte gilt nicht nur das Verbrechen für einen Friedensbruch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0629,
Anglikanische Kirche |
Öffnen |
man für die schlecht besoldeten Pfarreien einen unter Königin Anna errichteten Fonds «Queen Anne's bounty» in Anspruch. Die große Zahl der neuerrichteten Kirchen wurde aus freiwilligen Beisteuern erbaut und für den Unterhalt ausgestattet, entweder
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0576,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
Öffnen |
»; die Ministerverantwortlichkeit wurde eingeführt, die Ordnung der Landtagswahl neu geregelt, so daß die Abgeordneten aus der freien Wahl des ganzen Volks hervorgingen. Die standesherrliche und gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde aufgehoben, Frondienst
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Bedarfszügebis Bedeckung |
Öffnen |
. petitio, precaria, tallia u. s. w.), die im Mittelalter übliche Bezeichnung für die aus einer ursprünglich freiwilligen Unterstützung der Vögte, Grafen und Herren hervorgegangene älteste deutsche direkte Steuer, die kraft öffentlichen Rechts
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
(Gewerbeordn. §§. 16, 20 fg.).
2) Eine ähnliche Bedeutung hat die B. in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. in Vormundschafts-Nachlaßsachen, in Grundbuchsachen. Darüber enthalten die einschlagenden Landesgesetze die maßgebenden Bestimmungen
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
Öffnen |
wenigstens bezüglich die Verhandlung vorbereitender Punkte selbst vor. Ebenso beschränkte sich die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum Teil darauf, daß der Prätor Handlungen vor sich vornehmen ließ, für welche diese Form vorgeschrieben
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Dolmetschbis Dolomit |
Öffnen |
, der fremden Sprache mächtig
sind. Dieselbe Bestimmung gilt auch für notarielle
Verhandlungen und Handlungen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit, z. B. Aufnahme von Testamenten.
Vgl. für Preußen Gesetz vom 28. Aug. 18V6, für
Elsaß-Lothringen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0151,
Englische Verfassung |
Öffnen |
Gerichtsbarkeit. Dazu kommen im Laufe der Zeit gewisse außerordentliche Einnahmen, nämlich: 1) Schildgeld (scutage), das von den Ritterlehn als Ersatz des Dienstes im Lehnsheer erhoben wird (von Heinrich Ⅱ. seit 1159 regelmäßig eingeführt); 2) eine Abgabe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
Öffnen |
ausgestellte Ur-
kunde, in welcher das Gericht bezeugt, daß jemand
sich als Erbe eines bezeichneten Erblassero aus-
gewiesen habe. Die Ausstellung fällt in das Ge-
biet der fog. freiwilligen Gerichtsbarkeit. Soweit
in Deutschland Grundbuchrecht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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Isidore, Graf, franz. Marschall, geb. 13.Nov.
1775 zu Bar-le-Duc, trat 1791 in ein Freiwilligen-
bataillon ein, zeichnete sich als Adjutant Muratc-
besonders 1805 bei Wertingen aus, ging mit diesem
l.808 nach Spanien und wurde hier gefangen ge
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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grundsätzlich festgestellt wurde, daß alle Hoheits-
rechte, vor allem Gerichtsbarkeit, Polizei und Ve-
steuerungsrecht, aber auch die Verwaltung des
Schulwesens, der Armenpflege u. s. w. unveräußer-
liche Rechte des Staates feien und daher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Geßner (Salomon)bis Gestänge (in der Technik) |
Öffnen |
-Inseln, s. Inseln.
Lsbsta. st aota., die Protokolle der Beamten
im alten Rom, auch der städtischen Beamten. Das
übertrug sicb mit der röm. Etaatsverfassung anf das
deutsche Mittelalter, da die städtischen Beamten die
freiwillige Gerichtsbarkeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0171,
Görlitz |
Öffnen |
(Heyne, 7660 M.), 15 Magistratsmitgliedern (6 besoldet), 60 Stadtverordneten und hat freiwillige Feuerwehr mit 7 Feuermeldestellen; ein vorzügliches Wasserwerk und zahlreiche fließende Brunnen von ehemaligen Wasserleitungen, Kanalisation, die Gasanstalt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Hofmetzgereibis Hofrat |
Öffnen |
in sein
Repertoire aufgenommen.
Hofpfalzgraf , eine durch Kaiser Karl IV. geschaffene Würde, die an die alte Stellung des Pfalzgrafen im Hofgericht anknüpfte.
Die H. hatten Vollmacht in gewissen Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Homiliusbis Homologie |
Öffnen |
s. Homologie.
Homologation, in der franz. Rechtssprache Bestätigung eines Akts der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. eines Familienratsbeschlusses, einer gerichtlichen Teilung, durch das Gericht. H. der Eisenbahntarife bezeichnet die staatliche
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
Öffnen |
für Streitigkeiten zwischen ihm und seinen Vasallen oder zwischen den Vasallen untereinander über ein von dem Lehnsherrn ausgegebenes Lehn, und zur Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit über solches (Beleihung, Einwilligung in Veräußerungen und Verpfändungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reklamationbis Rekruten |
Öffnen |
, regelmäßig beeidet werden; doch kommt
sie auch ohne eidliche Bestärkung vor, z. B. bei der
R. von Personen, welche vor Gericht oder Notar in
Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (s. d.) er-
scheinen. Im letztern Falle stellt dagegen die R
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Römische Kamillebis Römische Kunst |
Öffnen |
bestellte Einzelrichter (judices, arbitri) oder Richterkollegien: die decemviri litibus judicandis (s. Decemvirn), die Centumviri (s. d.) und die Recuperatores (s. d.). In der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit (Adoption, Freilassung u. s. w.) handelte
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Schotterbis Schottische Litteratur |
Öffnen |
ihrem alleinigen Haupte Christus streng presbyterianisch organisiert wurde. Die Wahl der Prediger, unter denen jede Rangordnung abgeschafft wurde, wurde den Gemeinden, die kirchliche Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung den Kirchensitzungen (kirk-sessions
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Strobylusbis Stroganow |
Öffnen |
. 24. März 1829 zu Flensburg, trat bei der Erhebung der Herzogtümer gegen Dänemark im März 1848 als Freiwilliger in das Kieler Studentenkorps und geriet 9. April 1848 in dän. Gefangenschaft, aus der er erst durch den Malmöer Waffenstillstand befreit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
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1896
dem Bundesrat vorgelegt) und eine teilweise Rege-
lung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, namentlich in
Sachen des Familien- und Erbrechts, erforderlich.
Diese Gesetze sollen (Einfübrungsge^etz Art. 1) eben-
falls am 1. Jan. 1900 in Geltung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Geonomabis Gerichtsassessor |
Öffnen |
. -
Eine Änderung der Gerichtsverfassung in Civil-
sachen wird der mit Einführung des Bürgerl. Gesetz-
buchs zusammenhängende Erlaß einer Grundbuch-
ordnuug und eines Gesetzes über die Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeiführen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Internationale Arbeiterschutzkonferenzbis Internationales Recht |
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Gerichtsbarkeit der Konsuln (s. d.) getreten ist. Zufolge der in den Jahren 1874 und 1875 geschlossenen und 1880 erneuerten Verträge der ägypt. Regierung mit den 17 Staaten, welchen die Konsulargerichtsbarkeit zustand, erkennen die I. G. erster Instanz zu
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Hausmarkebis Hausorden |
Öffnen |
die persönlichen Angelegenheiten des königl. Hauses und der königl. Familie, insbesondere Testaments-, Ehe-, Vormundschaftssachen, überhaupt die ganze sog. freiwillige Gerichtsbarkeit, ferner die Angelegenheiten der Hofchargen und Erbämter (diese beiden
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
Öffnen |
die Ernennung von Liquidatoren durch den Richter erfolgen. Soweit in dieser Beziehung Streit unter den Gesellschaftern besteht, entscheidet der Prozeßrichter, sonst der durch das Landesgesetz bestimmte Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit (in Preußen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Officebis Offizieraspiranten |
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die Vorschriften über die gottesdienstlichen Handlungen verzeichnet sind. (S. Agende.)
Offizialāt (neulat.), auch Konsistorium, bischöfl. Behörde, der speciell die Leitung der Gerichtsbarkeit zukommt. Der Vorsitzende dieser Behörde heißt Offiziāl. Da
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
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; es findet sich auch in den sog. Volksrechten. In späterer Zeit ist es als Ausfluß der obern Gerichtsbarkeit angesehen worden und stand infolgedessen dem Gerichtsherrn zu.
Nicht ergriffen wird von dem H. das Autorrecht des Schriftstellers
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