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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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Ländereien G. genannt (s. Gemeinheitsteilung).
Gemeinheitsteilung (Gemeinteilung, Separation), die Verteilung der in der gemeinsamen Benutzung von Gemeinden oder mehreren Markgenossen verbliebenen Ländereien unter die einzelnen Nutzungsberechtigten
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84% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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752 Gemeingefühl – Gemeinheitsteilung
gen des Fahrwassers, Delikte gegen Schiffahrtszeichen, Verursachung der Strandung eines Schiffs;
5) Vergiftung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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in der Regel mindestens um ¼-⅓, der Bodenwert nicht selten über 100 Proz. gesteigert.
3) Die Gemeinheitsteilung (s. d.) als Art der Feldregulierung verfolgt in erster Reihe den Zweck (daher der Name), die kulturschädlichen gemeinsamen Nutzungs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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andern Staaten erst später. Die Gesetzgebung und die Mitwirkung der Staatsverwaltung ist in den einzelnen Staaten eine verschiedene (s. die sämtlichen Gesetze über Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen, Wegeregulierungen, Servitutenablösungen bei Georg
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Abbaubis Abbé |
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, die man vielfach mit der Gemeinheitsteilung (s. d.) und mit der wirtschaftlichen Zusammenlegung
(s. d.) der Grundstücke verknüpft hat. Einzelne Besitzer werden in diesem Falle gegen Schadloshaltuug veranlaßt, ihre bisherige
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Flurzwangbis Fluß (Geographisches) |
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Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Näheres über den Inhalt der Gesetze bei Peyrer, Regelung der Grundeigentumsverhältnisse, s. unten.) - Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen in deutschem Sinn sind außerhalb Deutschlands nur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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ver-
hüten, über die Ablösung dieser sog. Forstservituten
s. Gemeinheitsteilung. Die Gemeindesorsten um-
fassen uach der Aufnahme von 1883 im Deutschen
Reich 15,2 Proz. der ganzen Waldfläche. Am reich-
lichsten sind die süddeutschen Gemeinden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Agraffebis Agrarische Gesetze |
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, Acker), Banken für landwirtschaftlichen Kredit; s. Banken.
Agrārgesetzgebung, diejenigen Gesetze, welche sich auf die Landwirtschaft beziehen. Dahin gehören insbesondere die Normen über die Ablösung der Grundlasten, Gemeinheitsteilungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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Grundstücken der Einzelnen aufhebt, resp. für ablösbar erklärt. Man unterscheidet hauptsächlich drei Arten der F.: die einfache Wegeregulierung, die Arrondierung durch Zusammenlegung, die Gemeinheitsteilung oder Separation.
1) Die einfache
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Generalifebis Generalprokurator |
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im Korpsbezirk befindlichen Truppen, Festungen, militärischen Fabriken, Schulen etc.
Generalkommissionen, Behörden, welche in Preußen seit 1817 zur Durchführung der Gemeinheitsteilungen bestellt worden sind. Vgl. Flurregelung.
Generalkonsul, s. Konsul
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0360,
Preußen (verschiedene Verwaltungszweige, Staatsfinanzen) |
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ebenso die Bergreviere zur Beaufsichtigung des Privatbergbaues etc. - Auseinandersetzungsbehörden zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, der Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen etc. sind die Generalkommissionen 1) zu
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Guyotbis Hagelversicherung |
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von mehrjährigen Durchschnittspreisen der Produkte erhoben, d. h. die zeitige oder temporäre Werttaxe. Handelt es sich um die Grundsteuerbemessung und -Regulierung, um Gemeinheitsteilungen, Ablösungen, Aufnahme von Hypotheken, so wird der dauernde
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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ihm die Sache vom Eigentümer entzogen. Auf dem Gebiete des sog. Agrarrechts spricht man von A., wenn die Ansprüche des an einer Gemeinheitsteilung, Servitut- oder Reallastenablösung als Berechtigter Beteiligten abgegolten werden. Auf dem Gebiete des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0401,
Preußen (Verfassung) |
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der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse sowie zur Ausführung der Gemeinheitsteilungen (Generalkommissionen). Die II. Abteilung verwaltet die Domänen, die III. die Forst- und Jagdangelegenheiten sowie das forstliche Unterrichts- und Prüfungswesen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
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Bevölkerungsgruppe bilden, der die Möglichkeit, ein eigenes Besitztum zu erwerben und hierdurch ihre wirtschaftliche und sociale Lage zu verbessern, in der Regel völlig fehlt. Die Zusammenlegungen und Gemeinheitsteilungen nahmen ihnen die bisher genossenen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesensbis Generaloberst |
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für Gemeinheitsteilungen (s. d.) und Ablösungssachen (s. Reallasten) in Preußen (zweite Instanz: Oberlandeskulturgericht). G. bestehen für Brandenburg (einschließlich Berlin) und Pommern in Frankfurt a. O.; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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gestattet (s. Flurregelung). Man begünstigte endlich noch den Übergang der in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden, irrationell bewirtschafteten Ländereien in das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer (s. Gemeinheitsteilung).
Während so im Interesse
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Ausdruckbis Ausflußgeschwindigkeit |
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.
Auseinandersetzungssachen, Angelegenheiten der innern Landeskultur und Bodenverbesserung, bei welchen eine Mitwirkung der öffentlichen Behörden eintritt. Dazu gehören die Ablösung der Grundlasten, die Gemeinheitsteilungen, die Zusammenlegung der Grundstücke
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Feldequipagebis Feldgendarmen |
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der altgermanischen Mark oder Allmende oder Allmande (s. d.) sich vorfand und später meist durch Gemeinheitsteilungen, Übergang in den Besitz der politischen Gemeinde etc. beseitigt wurde.
Feldgendarmen, die nach dem Vorbild der Landgendarmen für den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
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. Flurregelung und Gemeinheitsteilung.
Gemeinwebel, s. Gemeiner.
Gemeinwirtschaft nennt man im Gegensatz zur Einzelwirtschaft, durch welche eine einzelne Person oder Familie ihre Bedürfnisse befriedigt, die nach einem einheitlichen Plan geleitete
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
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- und Bewässerungsanlagen, Wasserlaufsberichtigungen, Deichanlagen, Urbarmachungen, Wiesen- und Waldkulturen etc.), und für Flur- und Gemarkungsregulierungen (Wegeregulierungen, Zusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen) Darlehen zu gewähren. Darlehen, welche zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Landesverratbis Landfriede |
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, Landesaufnahme (Triangulierung, topographische Vermessung, Generalnivellement), Landesparzellenvermessung für Grundbesteuerung und Grundbuch im ganzen, Vermessungen für Gemeinheitsteilungen und Güterzusammenlegungen, auch für den allgemeinen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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. Meristem.
Teilungslager, s. Zollniederlagen.
Teilungszeichen, s. Divis.
Teilungszwang, s. Gemeinheitsteilung.
Teilurteil, s. Urteil.
Teilzahlung, s. Abschlagszahlung.
Teinach, Dorf und Badeort im württemberg. Schwarzwaldkreis
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Vincentinerbis Vincke |
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zwischen Gutsherren u. Bauern, beförderte die Landeskultur durch die Gemeinheits- und Heideteilung (vgl. seine klassische Schrift »Über die Gemeinheitsteilung«, Berl. 1825), gründete mehrere Schullehrerseminare und sorgte thätig für wissenschaftliche
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Soror Carolinaebis Spitalwald |
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.
Spezialkarten, Landkarten 455,2
Spezialkommissarieli, Ablösung
Spezialteilung, Gemeinheitsteilung
Spezzia (Insel), Spetsä
Sphagia (Insel), Sphakterill
Sphäridlcn, Echinodermen (Bd. 17)
Sphäri'che Abweichung, Gesicht 236,2
Sphärisches Dreieck, Zweieck
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Reidbis Reimann |
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aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. Die Plätze mit Reiherpfählen werden bei Gemeinheitsteilungen ausgeschieden und mit einem Graben umgeben.
Reimann, 1) Eduard, Historiker und Schulmann, geb. 17. Okt. 1820 zu Öls (Schlesien), besuchte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
Öffnen |
von den Einschränkungen zu befreien, die als Nachwirkungen des ursprünglichen Gemeinbesitzes, der alten Feldgemeinschaft, erscheinen. (S. Dorfsystem, Gemengelage, Gemeinheit, Flurzwang.) Das bezweckte die Gesetzgebung über Gemeinheitsteilung (s. d
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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durch das Patentgesetz vom
7. April 1891, für das A. in Bergungssachen durch die Strandungsordnung vom 17. Mai 1874. Landesgesetzlich geordnet ist das
A. für Fundsachen, für das Subhastationsverfahren, für das Gemeinheitsteilungs
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Ausdrucksbewegungenbis Auseinanderziehen |
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Teilnehmern erwachsen. Über A. unter den Miterben s. Erbteilung. - A. werden auch die Gemeinheitsteilungen (s. d.) genannt.
Auseinanderziehen, Bewegung der Elementartaktik, s. Deployieren.
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Braunsberg (in Mähren)bis Braunschweig (Herzogtum; Bodengestaltung u. s. w.) |
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entwickelt. Infolge der schon frühzeitig gesetzlich ausgeführten Gemeinheitsteilungen und Ackerzusammenlegungen sowie der Ablösung der Zehnten und Dienste und Aufhebung des Lehnsverbandes ist der Grund und Boden von den beengenden Fesseln befreit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Dörfelbis Dorfsystem |
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. Die Aufhebung der Gemengelage
und der gemeinsamen Nutzungsberechtigungen war
die Aufgabe der modernen Gemeinheitsteilungs-
und Zusammenlegungs-Gesetzgebung (s. Zusammen-
legung der Grundstücke).
2) Das deutsche Kolonialdorf. Neben dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Flurkartenbis Flußbau |
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in jedem Gewann einen Streifen erhielt
und daß diese Stücke immer weiter geteilt wurden. In der neuern Zeit ist der F. durch Gemeinheitsteilung
(s. d.) und wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke (s. d.) in den
meisten Gemeinden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
Öffnen |
und die fernere Be-
gründung untersagt. Daneben sind derartige Dienst-
barkeiten, welche die Allmende, die Dorfmark, den
gemeinsamen Wald u. s. w. belasteten, in weitem
Umfang dnrch die Gemeinheitsteilungen und Zu-
sammenleguugen aufgehoben. (S. Gemeinheits
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
und durch Gemeinheitsteilung
(s. d.) und Zusammenlegung der Grundstücke (s. d.)
das G. auch von den Schranken zu befreien suchte,
welche die alte Dorfverfassung zur Folge gehabt
hatte. Stellte man aber das volle freie indivi-
^ dualistische G
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Hüttenfestbis Hutungsrecht |
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, als sie den Besitzer an das Weiderecht mindernden Kulturänderungen verhinderten. Die Gemeinheitsteilungen (s. d.), Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke und Ablösungen der Reallasten (s. d.) haben den Weidegerechtsamen,
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Oberlandesgerichtspräsidentbis Oberlin |
Öffnen |
- und Verwaltungsbehörde, welche in Auseinandersetzungsangelegenheiten (Ablösungen,
Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen u.s.w.) gegenüber den Generalkommissionen die zweite Inst anz bildet. Sie hat ihren Sitz in Berlin; vor dem Gesetz vom 18
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
Öffnen |
, Gemeinheitsteilungen u. s. w. verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Verordnung vom 26. Sept. 1879). Wegen der Zuständigkeit des R. zu Entscheidungen über die Zulässigkeit des Rechtsweges s. Rechtsweg. Durch die Hamburgische Verfassung vom 13. Okt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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und Gemeinheitsteilungen, das letztere unterstützt durch eine Landrentenbank und ergänzt durch die Aufhebung des Dienstzwangs der Bauernsöhne (1833), folgten der Verfassung nach. 1833 traten zum erstenmal die neuen Kammern des Königreichs zusammen. Unter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Tawdabis Taxis (in der Chirurgie) |
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, welche verkauft, bei Erbauseinandersetzung geteilt oder beliehen werden sollen, Inventarien von Gütern oder gewerblichen Betriebsanstalten, Grundstücke behufs der Separation, Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung, Besteuerung, Häuser
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Teilbaubis Teilungsmasse |
Öffnen |
die Beteiligten zu verteilenden Vermögensstücke. Wo nicht Naturalteilung beliebt wird oder vorgeschrieben ist, wie bei den Gemeinheitsteilungen, geht der Verteilung die Liquidation der Masse (Einziehung der Forderungen, Veräußerung der Grundstücke
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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soviel wie in Preußen Gemeinheitsteilung (s. d.).
Vereinsblütler, s. Kompositen.
Vereinslazarette, die im Kriegsfall nach der deutschen Kriegssanitätsordnung von Genossenschaften, Vereinen oder einzelnen Personen der Freiwilligen Krankenpflege
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Bauernbündebis Baugesellschaften |
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, Gemeinheitsteilungen und Grundstückenzusam-
menlegung; eine übersichtliche Darstellung der über
die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhält-
nisse im Königreich Sachsen geltenden Gesetze u. s. w.
(Lpz. 1842); Schwarz, Zehentablösungsgesetz
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
für die betreffen-
den Materien zugleich Maßnahmen des öffentlichen
Rechts erforderlich sind (Bergrecht, Enteignung,
Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung der Grund-
stücke, Regulierung der gutsherrlich-bauerüchen Ver-
bältnisse, Ablöfung der Dienstbarkeiten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
Öffnen |
öffentliche, sondern sog. allgemeine Sachen.
Die freie Benutzung besteht hier ohne besondere An-
ordnung durch Rechtssatz oder Stiftung, der G. ist
nur kraft Gesetzes oder Stiftung gegeben.
^ Gemeinheitsteilung. Für England wird der
Umfang
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1048,
von Zusammenrückungbis Zuständigkeit |
Öffnen |
1046
Zusammenrückung – Zuständigkeit
entweder in Zusammenhang mit einer Gemeinheitsteilung (s. d.) oder als selbständige Maßregel. Im letztern Fall bildet die bloße Gemengelage der Grundstücke (auch wenn sie einer gemeinschaftlichen Benutzung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Okerbis Ökonomiekommissar |
Öffnen |
, Gemeinheitsteilung (s. d.) oder Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke, ob- ^[folgende Seite]
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