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99% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0773, von Handlungsfähigkeit bis Handlungsgehilfe Öffnen
771 Handlungsfähigkeit - Handlungsgehilfe das Dienstverhältnis zwischen dem Prinzipal und dem H. von jedem Teile nut Ablauf eines jeden Ka- lendervierteljahres nach sechs Wochen zuvor erfolgter Kündigung aufgehoben werden, wenn nicht
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0356, von Dispositionsbefugnis bis Dispositionsfähigkeit Öffnen
einer Bedingung kann sich auch jemand eine Verfügungsbeschränkung selbst auflegen. Dispositionsfähigkeit, meistens gleichbedeutend gebraucht mit Handlungsfähigkeit, die Fähigkeit, durch eine Willenserklärung diejenige rechtliche Wirkung zu erzeugen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0662, von Ortleralpen bis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten Öffnen
, und wenn er den nicht hat, vermöge feiner Geburt als Unterthan unterliegt, beurteilt werden; dagegen bleibt der österr. Staatsbürger an das österr. Gesetz bezüglich seiner Handlungen im Auslande gebunden, soweit seine Handlungsfähigkeit dadurch
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0419, Alter Öffnen
des römischen Rechts werden in Ansehung der Handlungsfähigkeit einer Person in allen Gesetzgebungen zwei Altersstufen unterschieden, indem man der Groß- oder Volljährigkeit (Majorennität, aetas legitima) die Minderjährigkeit oder Minorennität
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0487, von Prozeß bis Prozessionsspinner Öffnen
der bürgerlichrechtlichen Handlungsfähigkeit. Danach ist eine physische Person insoweit prozeßfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. Diese Fähigkeit bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; jedoch wird die P
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0311, von Stellaria bis Stellvertreter Öffnen
der geschäftsunfähigen Personen, der Unmündigen und der Entmündigten (s. Dispositionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit), soweit sie nach den maßgebenden Gesetzen zur Vertretung befugt sind, die Väter der Hauskinder und die Ehemänner bezüglich ihrer Ehefrauen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0292, von Verschwindungslafetten bis Versicherungsamt Öffnen
. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
des Eigentums erfordert 1) eine erwerbsfähige Person, wofür im allgemeinen jeder Handlungsfähige gilt, und zwar kann man E. sowohl in eigner Person als durch andre, Stellvertreter, erwerben; 2) eine Sache, an welcher E. erworben werden kann, weshalb
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0733, von Erbverzicht bis Erckmann-Chatrian Öffnen
im preußischen, österreichischen und sächsischen Zivilrecht der E. statuiert ist. Der Verzichtende muß handlungsfähig sein, und darum ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Vormundes nötig. Der Verzichtende verliert alle Ansprüche aus seinem Erbrecht
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0418, von Gleichmut bis Gleichung Öffnen
wird auch keineswegs dadurch beeinträchtigt, daß das Gesetz auf gewisse Lebensverhältnisse, Geschlecht, Alter, die geminderte Handlungsfähigkeit gewisser Personen, besondere Rücksicht nimmt, daß es die Frauen, den sozialen Verhältnissen entsprechend
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0845, von Großhartmannsdorf bis Großliebenthal Öffnen
), Großhändler; vgl. En gros. Groß-Jägersdorf, s. Jägersdorf. Großjährigkeit (Mündigkeit, Volljährigkeit, Majorennität, Aetas major oder legitima), die Altersstufe, mit welcher der Mensch die volle rechtliche Handlungsfähigkeit erlangt (s. Alter, S. 419 f
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0879, von Persischgelb bis Person Öffnen
: Verschieden von der Rechtsfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit, welche die Fähigkeit vernünftiger Erschließung voraussetzt und daher Kindern und Wahnsinnigen abgeht, obwohl diesen die Fähigkeit, Rechte und Verbindlichkeiten zu haben, also Rechts
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0756, Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) Öffnen
. Die Rechtseinheit bezieht sich namentlich auf Handels-, Wechsel- und Obligationenrecht, Schuldbetreibung und Konkursrecht, persönliche Handlungsfähigkeit, litterarisches und künstlerisches Eigentum sowie auf Abschaffung der körperlichen Züchtigung
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0608, Testament (juristisch) Öffnen
der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Testamentserrichtung voraus. Die Testierfähigkeit ist ein Ausfluß der persönlichen Handlungsfähigkeit überhaupt; sie steht also jedem Geschäftsfähigen zu und ist ebendeshalb nur Kindern und den wegen Geisteskrankheit
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0766, Psychologie (Forschungsgebiete) Öffnen
, nämlich insofern sie sich mit der psychologischen Entstehung und Bedeutung des Rechtes und der Rechtsbegriffe beschäftigt. Willenserklärung, Irrtum, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und ähnliche Begriffe werden von ihr untersucht. Zur andern Hälfte
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0129, von Blieskastel bis Blinde Öffnen
(Blinddarmentzündung, Typhlitis) erregt. (S. Darmentzündung.) Blinddruckpresse, s. Vergoldepresse. Blinde, s. Blindheit. – In Rechtsverhältnissen sind B. an sich handlungsfähig. Nach einzelnen Gesetzgebungen kann ihnen wie andern Gebrechlichen, wenn
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0761, von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich bis Bürgerrecht Öffnen
, die Forderungsrechte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht, s. d.), das Erbrecht. Die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, über die Sachen als Gegenstand von Rechten, über Erwerb und Verlust der Rechte, über
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
der Veräußerer nicht handlungsfähig oder weil er nicht Eigentümer war oder weil das Geschäft an einem Mangel litt, Eigentum nicht übergehen ließ, wurde eine der E. nachgebildete Klage gegen den Dritten gegeben, welcher nicht selbst Eigentümer
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0246, von Erbzins bis Erchanger Öffnen
- richtliche oder notarielle Form; das Preuß. Allg. Landr. II, 1, §. 441; II, 2, §.484 schreibt gerichtliche Form vor, falls ein Kind oder Ehegatte verzichten soll. Der Verzichtende muh handlungsfähig fein. Für das Gemeine Necht wird behauptet, auch
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
handlungsfähigen Gläubiger, z. V. einem Minderjährigen oder bevormundeten Geistes- kranken, geleistet, fo muß der Vormund oder Vater die E. gelten lassen, wenn der geschuldete Gegen- stand an ihn gekommen ist, sonst nnr, soweit das Vermögen des
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0561, von Familienschluß bis Famine Öffnen
und die Grundeigen- tumsverteilung im Deutschen Reiche, Abteil. 2 (Lpz. 1884), S. 42, 43. Familienstand, die Rechtsstellung zu einer Familie, besonders soweit sie einen Einfluß auf die Handlungsfähigkeit (s.d.) haben kann, z.B. also ob eine Frauensperson
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
.) Eine ähnliche beschränkte Haftung der Handlungs- unfähigen wird durch solche, ihnen nicht zuzurech- nende Handlungen begründet, welche, wenn sie von einem Handlungsfähigen vorgenommen wären, sich ! als unerlaubte Handlung qualifizieren würden
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0772, von Handlung bis Handlungsdiener Öffnen
haben, ^oll aber eine H. jemand rechtlich zugerechnet werden, so muß er Handlungsfähigkeit (s. d.) im rechtlichen Sinne haben. Als Gegenstand von Rechten erscheint die H. beim Forderungsrecht (s. d.). Insofern man das bloße Thun (kHosre) entgegen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0639, von Instinktiv bis Institut de France Öffnen
, verpflichtete der I. sich perfönlich aus dem abgeschlossenen Gefchäft auch dann, wenn er unter Bezugnahme aus sein Instltorenverhältnis kontra- hiert hatte, sofern er nur handlungsfähig war, also z. B. nicht etwa Sklave war, welcher auch als I
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0316, von Nicaraguasee bis Nichtigkeitsbeschwerde Öffnen
für die Rechtsgültigkeit des Akts nicht vorhanden sind, so daß nur der Schein eines gültigen Akts vorliegt, z. B. wenn die gesetz- liche Form nicht gewahrt, oder der Urheber des Akts nicht handlungsfähig, oder die dem Stellvertreter erteilte
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0673, von Rechtsfähigkeit bis Rechtsgebiet Öffnen
Bekenntnis bedingter Unterschied in der R. besteht innerhalb des Deutschen Reichs nicht mehr. Verschieden von der R. ist die Handlungsfähigkeit (s. d.). Rechtsfall (Casus), ein thatsächliches, für die Rechtsanwendung erhebliches Verhältnis. Die R
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
, wie die Zahlung, die Kompensation, Hinterlegung u. s. w. Zu ihrer Gültigkeit gehört Handlungsfähigkeit (s. d.) des Erklärenden, ein der Erklärung zu Grunde liegender Wille, welcher in Wort, Schrift oder konkludenter Handlung einen seinem Inhalt entsprechenden
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0637, von Schuldisciplin bis Schuldübernahme Öffnen
.. Rache, Die deutsche Schulkomödie (Lpz. 1891). Schuldschein, die Urkunde, welche der Schuldner über seine Scbuld (s. Schulden), vornehmlich über seine Geldschuld für den Gläubiger ausstellt. Da die Vermutung dafür spricht, daß ein handlungsfähiger
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0974, von Trennungsgraben bis Trentschin Öffnen
972 Trennungsgraben - Trentschin einer in der Geschäftsfähigkeit (s. Handlungsfähigkeit) beschränkten Frau ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters eingeht oder die zuvor bestehende Verwaltungsgemeinschaft (auf Klage der Frau
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0220, von Verankerung bis Verbällung Öffnen
ist eine gewisse wirtschaftliche Reife zu fordern; deshalb läßt das Recht die Geschäftsfähigkeit für V. und Verpflichtungen mit einem spätern Alter beginnen als die Erwerbsfähigkeit (s. Handlungsfähigkeit ). Personen, welche sich
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0302, von Vert-jus bis Vertragsbruch Öffnen
, welche noch nicht die volle Handlungsfähigkeit (s. d.) erlangten, bedürfen zu V., durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, sondern veräußern (s. Veräußerung) oder sich verpflichten, der Einwilligung ihres gesetzlichen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0401, von Volkszeitung bis Vollkommenheit Öffnen
, auch Großjährigkeit, Majorennität, die Stufe des menschlichen Alters, mit welcher die an ein jüngeres Alter geknüpften Schranken der Handlungsfähigkeit (s. d.) wegfallen. Nach Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875, an dessen Stelle 1. Jan. 1900
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0231, Frau (Weib) Öffnen
fast durchgängig kein Grund einer Beschränkung der Handlungsfähigkeit, wie das früher der Fall war. Die Geschlechtsvormundschaft über unverheiratete F. ist in Deutschland und andern Ländern durchgängig beseitigt. Eine Beschränkung tritt ein
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0024, von Legal bis Legat Öffnen
die Bewilligung etwa eine Hvpotheklöschung oder die Auflassung des Grundeigentums von dem dazu Legitimierten ausgegangen ist, ob derselbe handlungsfähig ist. Damit sind die richterlichen Befugnisse gegenüber dem frühern Rechtszustande eingeschränkt. (S
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0334, von Luchssaphir bis Lucifer Öffnen
freie Willensbestimmung ausgeschlossen ist, ist nicht mehr handlungsfähig. Doch gelten die Handlungen (Verpflichtungen und Veräußerungen), welche er in lichten Augenblicken vorgenommen hat, nach Gemeinem Recht auch, wenn er wegen seiner Krankheit
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0850, von Gerichtlicher Verweis bis Gerichtsassessor Öffnen
. Die Abstufungen dieser Form sind zahllos, von den Idioten höhern Grades, die eben nur handlungsfähig sind, bis zu jenen geringen Graden angeborenen Schwachsinns, die man gemeinhin als Beschränktheit bezeichnet. In diese Kategorie gehören die besonders