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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
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879
Hauptverfahren - Hauptverhandlung
Nei Tage ist der H. durch die Nationalflagge und
eine weiße Fahne mit rotem Kreuz, nachts durch
eine rote Laterne kenntlich.
Hauptverfahren,imdeutschenStrafprozeß(s.d.)
im Gegensatz zum Vorverfahren
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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218
Hauptverbandplatz - Hauptverhandlung.
rühmte Thaten ausgezeichnete Personen auftraten, den eigentlichen Hauptteil der öffentlichen Vorstellungen bildeten und, dem Inhalt entsprechend, mit möglichster Pracht ("Staat" in diesem Sinn genommen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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Haltung, ihren Gebärden, kurz ihrer ganzen Persönlichkeit, ingleichen nach Anhörung der sofort dazwischengreifenden mündlichen Anklage und Verteidigung zu bilden. Das Erfordernis der Mündlichkeit besteht aber bloß für die Hauptverhandlung (s. d
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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in der Hauptverhandlung vor den zur Urteilsfindung berufenen Personen stattfindet; die Beweisaufnahme im Vorverfahren hat bloß den Zweck, die Staatsanwaltschaft und das Gericht so weit zu unterrichten, um sich über die Erhebung der öffentlichen Klage bez
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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Frist von der E. der betreffenden Verfügung an gerechnet.
Eröffnung des Hauptverfahrens (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
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395
Ladungscertifikat - Lafage.
aktiven Heer oder der aktiven Marine angehörenden Person des Soldatenstandes als Zeugen geschieht (ebenso im Zivilprozeß) durch Ersuchen der Militärbehörde. Zur Hauptverhandlung (§ 213 ff.) erfolgt die L
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Abwickelbarbis Aeby |
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von 1873 und 1879 (Fürstentum Lübeck) folgen jener Praxis, sofern eine Pflegschaft eingeleitet wird.
Im Strafverfahren folgt aus dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, daß in A. des Angeklagten in der Regel eine Hauptverhandlung nicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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entscheidet es über dasselbe nach vorgängiger Hauptverhandlung durch Urteil. Zur Hauptverhandlung sind in der Regel die in erster Instanz vernommenen Zeugen und Sachverständigen zu laden und ist im übrigen bei Auswahl derselben auf die vom Angeklagten
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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Verfahren und in der Voruntersuchung durch den Richter, zur Hauptverhandlung (s. d.) durch die Staatsanwaltschaft bewirkt; doch kann im letzten Falle der Angeklagte Z., deren Ladung der Vorsitzende des Gerichts ablehnt, selber laden. Auch hier gilt
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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die Hauptverhandlung (s. d.) ist ein P. aufzunehmen und vom Vorsitzenden und Gerichtsschreiber zu unterschreiben, wobei für Behinderungsfälle die civilprozessualen Vorschriften gelten. Das P. enthält Ort und Tag, Namen der Richter, Geschworenen, Schöffen, des
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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gerichtliche V. können schriftlich oder mündlich geführt werden. Im heutigen Civil- und Strafprozeß liegt der Schwerpunkt in der mündlichen V. (in Strafsachen Hauptverhandlung genannt), wenn dieselbe auch im Civilprozeß durch Schriftsätze, im Strafprozeß
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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mit nochmaliger Aburtheilung der Sache, indem es die Hauptverhandlung anberaumt, den Angeklagten und die Zeugen etc. ladet, ersteren unter Hinweis auf die Folgen im Falle seines Ausbleibens. Neue Beweismittel jeder Art sind zugelassen. Nach der Beweisaufnahme
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Versuchsanstaltenbis Verteidigung |
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Aufgabe der V. zwar in der Hauptverhandlung; doch kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, also auch schon im Vorverfahren, des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die V. greift hiernach entweder in das vorbereitende Verfahren ein
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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werden. Ebenso findet die strafrichterliche Thätigkeit des Amtsrichters in dem einzelrichterlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung ohne die Zuziehung von Schöffen statt; dies gilt namentlich von den Erhebungen, welche der Amtsrichter vor
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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Wochen durchführen; der in der Hauptverhandlung ausgebliebene Z. kann zu 5-50 Fl. Geldstrafe verurteilt werden, muß, falls der Gerichtshof nicht die Verlesung seiner in der Voruntersuchung abgegebenen Aussage für hinreichend erachtet, die Kosten
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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fallen lässt. Bis zum Beginne der Hauptverhandlung kann auch der Angeklagte seinen Einspruch zurückziehen.
Sobald die Staatsanwaltschaft darauf anträgt, kann der Strafbefehl auch vom Amtsrichter erlassen werden; solchenfalls ist der Angeklagte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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der Akten entschieden wurde. Im Strafprozeß ist der Grundsatz der M. nach den meisten Strafprozeßordnungen nur für die Hauptverhandlung in erster Instanz durchgeführt; für das Vorverfahren ist er in der deutschen Strafprozeßordnung nicht anerkannt
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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für das Vorverfahren, so doch für die Hauptverhandlung im wesentlichen zur Herrschaft gelangt ist. Noch strenger war dasselbe in der inzwischen eingeführten Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873 durchgeführt. (S. auch Strafprozeß.) - Vgl. von Holtzendorff
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
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Gerichts-
schreiber nachgewiesen wird. Unmittelbar geladene
oder zur Hauptverhandlung zu stellende Zeugen und
Sachverständige sind der Gegenpartei rechtzeitig
namhaft zu machen. Die L. insbefondere des An-
geklagten zur Hauptverhandlung geschieht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Vorstermanbis Voruntersuchung |
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ermöglichen, nicht hinausgehen, der öffentlichen, mündlichen, auf Unmittelbarkeit beruhenden Hauptverhandlung nicht vorgreifen. Daher werden Zeugen nur ausnahmsweise in der V. beeidigt. Andererseits dient die V. auch zur Vorbereitung der Hauptverhandlung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Abstimmungstelegraphenbis Abzahlungsgeschäfte |
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wie früher 24.)
Lebensjahre verloren. - Die Novelle zur deutschen
Strafprozeßordnung (s. Strafprozeß) dehnt die Zu-
lässigteit der Hauptverhandlung ohne den Angeklag-
ten in Einklang mit den meisten außerdeutschcn Rech-
ten aus. Es soll in allen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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genügende Bestätigung gefunden hat, derselbe ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen, andernfalls die W. und die Erneuerung der Hauptverhandlung anzuordnen. Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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das Revisionsgericht zur Prüfung der Sache. Es benachrichtigt den Angeklagten oder auf dessen Verlangen den Vertheidiger von dem Tage der Hauptverhandlung, der Angeklagte kann in dieser erscheinen (er braucht es aber nicht) oder sich vertreten lassen. Staatsanwalt
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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zurück, so ist über die B. durch Urteil zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt nach vorgängiger zweitinstanzlicher Hauptverhandlung. Die in erster Instanz vernommenen Zeugen und Sachverständigen sind zu dieser Verhandlung nur dann nicht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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, bei welcher die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeschuldigten nicht stattfinden darf. Während in diesen Fällen die E. durch einfachen Gerichtsbeschluß erfolgt, ist ein förmliches Urteil erforderlich, wenn die Hauptverhandlung selbst eingestellt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Entropiumbis Entscheidung |
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einer Hauptverhandlung ergehen, nach Anhörung der Beteiligten, wenn sie außerhalb einer Hauptverhandlung erteilt werden, nach erfolgter schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft gegeben. Auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten steht nach
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Konföderiertebis Kongelation |
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und beseitigt werden soll, wird Konfrontat, die ihr zu diesem Zweck gegenübergestellte Konfrontant genannt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 58) will die K. vornehmlich in der Hauptverhandlung zur Anwendung gebracht wissen, im Vorverfahren nur dann
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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der Strafprozeßordnung vom Gericht und nicht von dem Untersuchungsrichter ergehen. Die Strafkammern sind in der Hauptverhandlung mit fünf Mitgliedern, in der Berufungsinstanz bei Übertretungen und in den Fällen der Privatklage mit drei Mitgliedern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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, liegt in der Hauptverhandlung (s. d.). Diese schließt mit dem Urteil ab, welches entweder ein freisprechendes oder ein verurteilendes und nur ausnahmsweise auf Einstellung der Untersuchung gerichtet ist. Natürlich braucht durchaus nicht jede Strafsache
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
Öffnen |
1014
Ungelt - Unger.
richt nicht ausführbar oder nicht angemessen erscheint. Gegen den abwesenden Angeklagten ist eine Hauptverhandlung nur dann statthaft, wenn die strafbare Handlung mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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sie es in der Hauptverhandlung erster Instanz nur bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens, in der Hauptverhandlung über die Berufung und die Revision nur bis zum Beginne der Berichterstattung. Die bezüglichen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Kommerzbis Kommission |
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, besonders für die Steuerverwaltung. (S. Commissarius loci.)
Kommissārische Vernehmung. Nach dem das heutige Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit müßten alle Zeugen und Sachverständigen in der Hauptverhandlung (s
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Polizeistundebis Polka |
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239
Polizeistunde - Polka
hat zur Folge, daß die Strafverfügung außer Kraft gesetzt wird und ohne förmliche Anklage und Eröffnungsbeschluß das schöffengerichtliche Hauptverfahren eintritt. Bis zur Hauptverhandlung (s. d.) kann der Antrag
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Pritzerbebis Privatdiskont |
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der Hauptverhandlung seiner pri-
vatrechtlichen Ansprüche wegen dem Strafverfahren
anschließen. Damit der Verletzte dieses Recht nicht
verliert, soll er nach §. 172 bei seiner Zeugenverneh-
mung deswegen befragt und nach §. 365 auch sonst
von dem stattfindenden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0761,
Schwurgericht |
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Gerichtshofs erster Instanz), wird
die Geschworenenbank der Negel nach für jede ein-
zelne Sache und zwar nach der Deutschen Straf-
prozeßordnung zu Beginn der Hauptverhandlung,
nach der Osterreichischen vor deren Beginn in nicht-
öffentlicher
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Staats-Anzeigerbis Staatsbankrott |
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Strafprozeßordnung sollte sie zu Gunsten des Angeklagten auch Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vor der Hauptverhandlung beantragen dürfen. Auch in der Hauptverhandlung (s. d.) erscheint die S. nur äußerlich als Partei; sie hat überall die Pflicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
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von Thatbestand und Gründen äußerlich zu sondern ist. (S. auch Rechtskraft und Zwangsvollstreckung.)
In Strafsachen schließt die Hauptverhandlung mit der Erlassuug des U. Dasselbe kann nach §. 259 der Deutschen Strafprozeßordnung nur auf Freisprechung (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
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, ohne daß es zur Hauptverhandlung kommt, beendet, so haben die bezüglichen Entscheidungen gleiche Wirkung mit einem freisprechenden Erkenntnis. Kommt es zur Hauptverhandlung, so sind die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten, welche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Strafverfügungbis Strahlapparate |
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366
Strafverfügung - Strahlapparate.
Vermögensbeschlagnahmen (objektives S.). Bei dem letztern besteht die Eigentümlichkeit, daß die Hauptverhandlung auch dann stattfindet, wenn die Strafverfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
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überhaupt nicht zugelassen und ist für die Hauptverhandlung in Strafsachen nur in der Berufungs- und Revisionsinstanz vorgeschrieben (§§. 365, 391 der Deutschen Strafprozeßordnung; ähnlich §§. 287, 472 der Österr. Strafprozeßordnung).
Nicht ausgeschlossen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Konfitürenbis Kongo (Strom) |
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bis zur
Hauptverhandlung ausgesetzt werden kann, was namentlich von Rekognition zur Feststellung der Identität des Angeschuldigten gelten dürfte.
Vgl. §. 168, 205 der Österr. Strafprozeßordnung.
Konfundieren (lat.), vermengen, verwirren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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418
Vorverfahren - Vos
Durchsuchung von Papieren, nach der Deutschen bei Vernehmung solcher Zeugen und Sachverständigen, die voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung behindert sein werden) eine Parteien-Öffentlichkeit derart statt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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(Rechtskonsulent, Winkeladvokat), zurückweisen (deutsche Zivilprozeßordnung, § 86, 572, 143). Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 149) läßt in der Hauptverhandlung den Ehemann einer Angeklagten als B. zu, ebenso den Vater, Adoptivvater oder Vormund
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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Hauptverhandlung schreiten, ohne Schöffen zuzuziehen (§ 211).
Gestänge, steif oder beweglich axial aneinander gefügte Stangen aus Holz oder Eisen zur Übertragung einer Kraft durch Schub, Zug oder Stoß. Man benutzt G. namentlich beim Bergbau und unterscheidet je
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Kreuzsegelbis Kreuzzüge |
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Strafprozeßordnung (§ 238, 239) ist die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und von dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden in der Hauptverhandlung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1044,
Korrespondenzblatt zum zehnten Band |
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nach dem Gerichtsverfassungsgesetz die Strafkammern in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern besetzt sein. Reichensperger will mit der Einführung der Berufung an eine zweite Instanz die Zahl der erstinstanzlichen Richter auf drei reduzieren, während
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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Wertklassen. Als Verteidiger erhält der R. für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht 12, vor der Strafkammer 20 und vor dem Schwurgericht oder Reichsgericht 40 Mk.; im Vorverfahren sind die entsprechenden Sätze 6, 10 und 20 Mk. Dazu kommen dann noch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Schwurgerichtbis Schwyz |
Öffnen |
der Mitglieder des letztern. Die Geschwornen haben die ihnen am Schluß der Hauptverhandlung vorgelegten Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Es ist ihnen aber auch gestattet, eine Frage teilweise zu bejahen und teilweise zu verneinen. Zur Leitung ihrer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
Öffnen |
Einwendung (Einspruch) dagegen erhebt. Im Fall eines Einspruchs wird zur Hauptverhandlung geschritten. Nach der deutschen Strafprozeßordnung darf die in dem S. angedrohte Strafe nicht über 150 Mk. Geldstrafe oder sechs Wochen Freiheitsstrafe hinausgehen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Ungarweinebis Ungehorsam |
Öffnen |
Strafprozeß wird von dem Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens beherrscht, und diesem entspricht die Regel, daß die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung notwendig ist. Nur ausnahmsweise kann bei U. des Angeklagten in dessen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
Öffnen |
der Hauptverhandlung soll er ungefesselt sein. Gleichwohl erleidet der nachmals verurteilte Angeschuldigte durch die vorgängige U. thatsächlich ein Mehr an Strafe, und ebendeshalb entspricht es der Billigkeit, die erlittene U. auf die erkannte Strafe in Anrechnung zu
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Ursusbis Urteil |
Öffnen |
sie durch kein Rechtsmittel (s. d.) mehr angefochten werden können. Die Rechtskraft des Urteils ist die regelmäßige Voraussetzung ihrer Zwangsvollstreckung (s. d.).
Im Strafprozeß ist das Strafurteil (Straferkenntnis) die am Schluß der Hauptverhandlung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
Öffnen |
für angemessen erachtet, so erfolgt sie durch Vorlesung der Gründe oder durch mündliche Mitteilung des wesentlichsten Inhalts derselben. Auch im Strafprozeß soll nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 267 f.) die V. des Urteils in der Hauptverhandlung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
Öffnen |
der Sache zur Hauptverhandlung vor das erkennende Gericht ausspricht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dann zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens oder der Voruntersuchung der Angeschuldigte als einer strafbaren Handlung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Vorstevenbis Vöslau |
Öffnen |
der schriftlichen und protokollarischen Vorerörterungen im Gegensatz zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung (Hauptverfahren). Zur Führung der V. ist in Deutschland ein besonderer Untersuchungsrichter bei jedem Landgericht zu bestellen, doch kann
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
Öffnen |
zivilgerichtliches Urtheil, auf welches das Strafurteil gegründet war, durch ein andres rechtskräftig gewordenes Urteil wieder aufgehoben ist. Zu gunsten wie zu ungunsten des Angeschuldigten findet ferner die W. statt, wenn eine in der Hauptverhandlung gegen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
Öffnen |
(Strafprozeßordn. §§. 183, 184). Der Amtsrichter ist Vorsitzender des Schöffengerichts (s. d.) und erläßt an Stelle desselben die außerhalb der Hauptverhandlung erforderlichen Entscheidungen (Gerichtsverfassungsgesetz §§.26,30; Strafprozeß-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Anschlußbatterienbis Anselm |
Öffnen |
nachsuchen. Der Privatbeteiligte kann die Verfolgung seiner Ansprüche selbst während der Hauptverhandlung noch aufgeben, auch falls er sich mit der ihm vom Strafgerichte zuerkannten Entschädigung nicht begnügen will, den Civilrechtsweg betreten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
Öffnen |
863
Berufung (dogmatisch)
durch das Urteil darüber klar wird, wie er sich hätte verteidigen sollen, daß endlich die Gerichte den vom Angeklagten erst in der Hauptverhandlung gestellten Veweisanträgen nicht immer, besonders nickt wenn dadurch
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Beschaubis Beschlagnahme |
Öffnen |
genommen oder sonst sichergestellt werden, damit einerseits von ihnen in der Hauptverhandlung als Beweismittel Gebrauch gemacht werden kann, andererseits sie für die etwa im Urteil auszusprechende Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung bereit
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Beschlüssebis Beschneiden (der Pflanzen) |
Öffnen |
, können B., sowohl in der mündlichen Verhandlung als auch ohne solche, vor und nach der Hauptverhandlung gefaßt werden, führen aber nicht die sachliche Endigung des Prozesses herbei. Während Verfügungen nur den äußern Gang und Betrieb des Prozesses leiten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
Öffnen |
Vorsitzenden, die Strafkammern in der Hauptverhandlung erster Instanz und in der Berufungsinstanz bei Vergehen jedoch in einer B. von fünf Mitgliedern (§. 77), die Senate der Oberlandesgerichte stets in der B. von fünf, die des Reichsgerichts in der B
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Einsiedlerpunktebis Einsteckschloß |
Öffnen |
. Er hat zur Folge, daß zur Hauptverhand-
lung vor dem Schöffengericht geschritten wird, sofern
nicht bis zu deren Beginn, sei es die Klage von der
Staatsanwaltschaft, sei es der E. zurückgenommen
wird. Bei Versäumnis der Hauptverhandlung wird
der E
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
Öffnen |
durch den Vorsitzenden des Gerichts zur Erklä-
rung mitgeteilt, ob er Voruntersuchung, falls folche
nicht stattgefunden, oder Vornahme einzelner Be-
weiserhebungen vor der Hauptverhandlung bean-
tragen oder Einwendungen gegen die E. d. H. vor-
bringen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0701,
von Fessanwurmbis Fesselballon |
Öffnen |
Vernehmungen, bei besonders gewaltthätigem Benehmen zum Schutz anderer, zur Verhütung von Selbstmord und Entweihung angelegt
werden. In der Hauptverhandlung (s. d.) soll der Angeschuldigte ungefesselt sein. Vgl. Deutsche Strafprozeßordn. §. 116
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
die Deutsche Strafprozeßordnung den richterlichen H., um den während des Vorverfahrens auf freiem Fuße gelassenen Angeklagten zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (s. d.) zu zwingen (§§. 229, 235), und den H. behufs Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Dieser
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
Öffnen |
erhoben werden. Als Znrücknahme
gilt es im Verfahren erster und, falls Angeklagter
Berufung eingelegt hat, Zweiter Instanz, wenn der
! Privatkläger in der Hauptverhandlung weder sr-
^ scbeint noch durch einen Nechtsanwalt vertreten wird,
oder bei
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Restituierenbis Retardat |
Öffnen |
soll der Vorsitzende die
wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung in
einer gedrängten Darstellung zusammenfassen, in
möglichster Kürze die für und wider den Angeklagten
sprechenden Beweise aufführen, ohne jedoch seine
eigene Ansicht darüber
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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,
daß sie die Prozehführung genehmigt hat; ferner im
Strafprozeß, wenn die Hauptverhandlung in Ab-
wefenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Perfon,
deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, statt-
gefunden hat, und wenn durch Gerichtsbeschluß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0811,
Revision |
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einen mit schriftlicher Vollmacht versebenen Vertei-
diger vertreten lassen. Die Hauptverhandlung be-
ginnt mit dem Vortrage eines Berichterstatters.
Darauf werden die Staatsanwaltschaft sowie der
Angeklagte und dessen Verteidiger mit ihren Aus- !
führungen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
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besondern Um-
ständen gewählt werden. Doch hat im Civilprozeß,
wenn über bestimmte Personen die Parteien sich
einigen, das Gericht dieser Einigung stattzugeben.
Im Strafprozeß kann auch der Angeklagte un-
mittelbar selber S. zur Hauptverhandlung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Sachwalterbis Sacken |
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Beeidigung, Hauptverhandlung, Voreid, Zeuge.)
Sachwalter, soviel wie Rechtsanwalt (s. d.).
Sachwert, der gemeine Wert, welchen eine Sache
im Verkehr hat. Der Gegensatz ist der außerordent-
liche Wert, welchen unter Berücksichtigung der Ver
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
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760
Schwurgericht
erfolgt auch in Österreich, nachdem inzwischen die
Hauptverhandlung eröffnet ist, in Gegenwart sämt-
licher Angeklagten in öffentlicher Sitzung. Nach §.288
der Deutschen Strafprozeßordnung richtet der Vor-
sitzende an
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Situationbis Sivatherium |
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ausgesprochen werden kann (§. 236).
Sitzungsprotokoll , das Protokoll (s. d.) über die mündliche Verhandlung im Civilprozeß oder die Hauptverhandlung im
Strafprozeß.
Siuah , soviel wie Siwah (s. d.).
Sium L. , Merk
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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nicht gebunden ist, insbesondere also eine höhere Strafe erkennen kann. Wird Einspruch nicht erhoben, so tritt der S. in Rechtskraft. Wurde Einspruch erhoben, so kann sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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oder bekannt machte, anzubringen ist. Die Sache gelangt dann durch den Staatsanwalt an das Gericht, welches ohne Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß den Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, bis zu deren Beginn der Antrag zurücknehmbar
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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401
Strafprozeßstatistik - Strafrecht
am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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, Hauptverhandlung (s. d.) vor dem Schöffengericht (s. d.) statt. Bis zum Beginn derselben kann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgenommen werden; das Gericht ist an den Ausspruch der Polizeibehörde nicht gebunden, kann insbesondere auf eine andere
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
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§§. 41 fg.). Im Strafverfahren muß der Angeschuldigte die örtliche Unzuständigkeit bis zum Schluß der Voruntersuchung, falls aber solche nicht stattfand, in der Hauptverhandlung bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Vorsfeldebis Vorstellung |
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einer Ermahnung, bisweilen auch das Recht der Entziehung des Wortes, der Verhängung des Ordnungsrufs und einer Ordnungsstrafe. Der V. eines Kollegialgerichts hat insbesondere bei der mündlichen Verhandlung in Civilsachen und bei der Hauptverhandlung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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erfolgen. In der Hauptverhandlung kann der Angeklagte durch einen Verteidiger oder durch Angehörige auch ohne Vollmacht vertreten werden.
Wehrrücken, s. Wehr.
Wehrsdorf, Dorf in der sächs. Kreis- und der Amtshauptmannschaft Bautzen, 19 km
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Ehlersbis Eid |
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: es sollte die Beeidigung d?r Zeugen künftig
nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bei der
ersten gerichtlichen Vernehmung erfolgen, bei der
fpätern dagegen zulässig fein, den Zeugen die Richtig-
keit feiner Aussagen unter Berufung auf den
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Stiepelbis Strafprozeß |
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, ohne schriftliche Anklage und ohne Eröffnungs-
beschluß am Tage der That oder spätestens am
zweiten Tage nach derselben zur Hauptverhandlung
geschritten werden, wenn dies der Staatsanwalt
beantragt, außer bei schwur- und Neichsgerichls-
"^
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Strafschärfungsgründebis Straßenbahnen |
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(Zuläfsigkeit
auch bei dem einfach erschwerten Hausfriedensbruch
und bei Bedrohung). Endlich sollte der Staatsan-
walt auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis
zur Hauptverhandlung die Klage noch zurückzieben
tonnen. Um die in der Session 1895/96
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
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Strafprozeßordnung gewährt die W. auch gegen Urteile, die in Abwesenheit des Angeklagten ergangen sind, außer wenn der Angeklagte auf seinen Antrag vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden war oder von der Befugnis, sich vertreten zu lassen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Verkupfernbis Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft |
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Entscheidungen, welche in Anwesenheit der davon Betroffenen ergehen, denselben durch V. bekannt gemacht und auf Verlangen eine Abschrift erteilt. Bei andern Entscheidungen erfolgt Bekanntmachung durch Zustellung. In der Hauptverhandlung erfolgt die V
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Hauptverhandlungen in Strafsachen können nach §. 273 der Österr. Strafprozeßordnung auch an Sonn- und Feiertagen fortgesetzt werden.
Gerichtsfolge nannte man im ältern deutschen Recht die Pflicht, als Schöffe oder Urteilsfinder im Gericht zu sitzen, dann
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
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zugelassen werden. Eine Z. an einen Beschuldigten, dem eine Ladung zur Hauptverhandlung noch nicht zugestellt war, gilt, wenn sie im Deutschen Reiche oder im Auslande unausführbar oder voraussichtlich erfolglos ist, als erfolgt, wenn der Inhalt des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1051,
von Zustreifenbis Zwangsausgleich |
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1049
Zustreifen – Zwangsausgleich
durch Vorlegung der Urschrift des Schriftstücks. In dem Strafverfahren gegen Abwesende ist die Ladung derselben zur Hauptverhandlung, wenn deren Z. sonst nicht geschehen kann, an die Gerichtstafel bis zum
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Urinfistelbis Urkundenfälschung |
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fg.) – Im Strafprozeß müssen nach der Deutschen Strafprozeßordnung als Beweismittel dienende Schriftstücke in der Hauptverhandlung regelmäßig verlesen werden. (S. auch Beweis, Wiederaufnahme.)
Urkundenfälschung, eine in rechtswidriger Absicht
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