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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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Inventarrechts veranlaßte sehr eingehende Beschlüssederersten Abteilung, welche einen möglichst wirksamen Schutz der Gläubiger und Vereinfachung des Inuentarrechts bezwecken.
Bezüglich der an die Indossierung von Lagerscheinen zu knüpfenden
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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. In der Regel ist der Warrant an Order ausgestellt, so kann dann das Pfandrecht durch Indossierung (in Deutschland nach Art. 302 des Handelsgesetzbuchs unter der Bedingung, daß der Schein [Auslieferungsschein] von zur Aufbewahrung von Waren staatlich
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Billaultbis Billigkeit |
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. (Handelsbillet) einen Schuldschein, welcher durch Indossierung übertragen werden kann, wenn er auf den ersten Gläubiger oder dessen Order ausgestellt ist; B. à ordre heißt in Frankreich der indossierbare eigne Wechsel, B. à domicile der domizilierte
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Girierenbis Girometti |
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. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertragung oder Indossierung (Begebung) eines Wechsels oder einer Anweisung auf einen andern. Derjenige, der einen girierten Wechselbrief an einen andern indossiert (überträgt, begibt), heißt Girant
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Indossobis Indre-et-Loire |
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gemeinen Recht zu beurteilen. Vgl. Allgemeine deutsche Wechselordnung, § 9-17. Das Wesen des Indossierens, wodurch es sich insbesondere von der Zession unterscheidet, besteht darin, daß der Indossatar das Recht aus dem Papier, also ein eignes Recht
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3% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
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mit Beschränkung durch die infolge der abgesonderten Indossierung des Warrants entstandenen Rechte ein. Die Übergabe des indossierten Warrants bewirkt die Bestellung des Faustpfandes an der hinterlegten Ware. Wenn der Warrant an: Verfalltag nicht honoriert
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Warrenbis Warschau |
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und die Unterschrift der Anstalt. Der durch den Lagerschein legitimierte Inhaber desselben kann die hinterlegten Gegenstände durch Indossierung und Übergabe des W. verpfänden. Zu dem Behuf enthält der W. weiter: den Betrag der Pfandsumme an Kapital und Zinsen
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