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99% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0883, von Ignatiusbaum bis Igor Öffnen
vermittelst eingestochener glühender Eisenstifte. Ignis et aquae interdictio (lat., "Untersagung der Gemeinschaft von Feuer und Wasser"), bei den Römern eine Form der Landesverweisung (s. Exil). Ignis fatuus, s. v. w. Irrlicht. Ignobilis (lat
75% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0520, von Ignatius (Patriarch) bis Ignorantia juris nocet Öffnen
und Organe vermittelst eingestochener glühender Eisen- oder Platinstifte. Ignis et aquae interdictĭo (lat), Untersagung des Feuers und Wassers, umschreibende Formel für Verbannung, eine Strafe, die das ältere röm. Recht nicht kannte. (S. Exil
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
actiones Quaestio Verbrechen. Peculatus Per duellio Repetundae Strafe. Ad bestias Aqua et igne interdictus Carnifex Columna Maenia Ergastulum Geisel Geiselung Gemoniae Ignis et aquae interdictio Relegatio Sacratio capitis
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0684, von Departieren bis Deportation Öffnen
und mehr oder minder in seiner Freiheit beschränkt wird. Diese unter den ersten römischen Kaisern aufgekommene Art des Exils bestand darin, daß nicht ein allgemeiner Bann ausgesprochen (aquae et ignis interdictio), sondern eine Stadt oder bestimmte Insel
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0963, von Exheredieren bis Eximieren Öffnen
(exul) als Bürger einer andern Stadt hätte zurückkehren können, ward er unter den Bann gestellt, d. h. es wurde ihm die Gemeinschaft des Wassers und Feuers untersagt (aquae et ignis interdictio); kehrte er dennoch zurück, so war es jedem gestattet
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0468, von Exheredieren bis Exinanition Öffnen
Roms mit der Dichtung (HHUÄ6 6t i^iii8 interdictio) und dem bür- gerlichen Tode (eHpiti" dsniiiiutio iNcixiinH) zufam- men, später aber konnte die Verweisung auch nur auf kürzere Zeit erstreckt werden, wo dann der Ver- wiesene (ox8u1) zwar