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100% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0630, von Anglisieren bis Angola Öffnen
, Jurisdiction and mission of the Anglican episcopate (1871); Gladstone, Ritualism and the church of England (1875); Mettgenberg, Ritualismus und Romanismus in England (Bonn 1877); M'Carthy, History of our own time s, Bd. 1 (Lond. 1879
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0578, von Anglisieren bis Angola Öffnen
Erhaltung fast lediglich auf die Beisteuer der Gemeindemitglieder angewiesen. Vgl. Bailey, Jurisdiction and mission of the Anglican episcopate (Oxf. 1871); in historischer Beziehung namentlich G. Weber, Geschichte der Kirchenreformation in Großbritannien
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0532, Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) Öffnen
ausgebildet, so durch die Gesetze vom 27. Ventôse VIII, 20. April 1810, 11. April 1838, 3. Mai 1840. Man muß unterscheiden zwischen jurisdiction ordinaire, d. h. Gerichten, welchen im Prinzip die Entscheidung aller Arten von Rechtsstreiten zusteht
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
eben die Rechtsanschauung gebunden ist, von welcher der Verwaltungsgerichtshof ausging. - In Frankreich besteht zwar eine Verwaltungsgerichtsbarkeit (Jurisdiction administrative), allein diese Verwaltungsjurisdiktion (Contentieux) wird nicht
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0012, von Dizaine bis Dmitrijew Öffnen
Geschichtsarbeit zu, als deren Frucht das große, noch unvollendete Werk "History of the Church of England from the abolition of the Roman jurisdiction" (Bd. 1 u. 2, Lond. 1878-80) erscheint, und kehrte mit dem altertümelnden, in den ersten Zeiten des
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0705, von Episkopalismus bis Epistel Öffnen
, findet sich schon um den Anfang des 17. Jahrh.; die genauere Begründung desselben aber versuchten zuerst M. Stephani ("De jurisdictione", Frankf. a. M. 1611), Th. Reinkingk ("Tractatus de regimine seculari et ecclesiastico", Gießen 1619, Basel 1623
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0720, von Benedizieren bis Beneke Öffnen
folgendermaßen eingeteilt: 1) in höhere Benefizien (beneficia majora), welche eine Teilnahme am Kirchenregimente (jurisdiction) gewähren und welche auch Prälaturen genannt werden (Papst, Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe [praelati principales
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0638, von Currency-Schule bis Curtis Öffnen
Seerecht, Nachdruck- und Patentgesetzgebung sowie einem Kommentar über amerik. Recht «Commentaries on the jurisprudence, practice and peculiar jurisdiction of the Courts of the United States» (1854‒58) machte er sich in weitern Kreisen bekannt