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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0769, von Kirchenrat bis Kirchenrecht Öffnen
769 Kirchenrat - Kirchenrecht. auf den Papst und durch das Eintreten des letztern für die Reichsregierung zu gunsten ihrer Militärvorlage gegenüber der Zentrumspartei zu Anfang des Jahrs 1887 noch mehr befestigt. Ihr Ergebnis
99% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0204, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht Öffnen
192 Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht. Genfer Konvention Kapitulation Kapituliren Kriegserklärung Kriegsgebrauch Kriegsgefangene Kriegskontrebande Kriegsraison, s. Kriegsgebrauch Kriegsregeln Kriegsschaden
37% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0119, von Kapitulation bis Kapkolonie Öffnen
, Das Konsularwesen und die Konsularjurisdiktion im Orient, deutsch von H. Skerst, Berl. 1874.) In staatsrechtlicher und kirchenrechtlicher Beziehung sind namentlich die Wahlkapitulationen von Bedeutung. Schon im 14. und 15. Jahrh
22% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0233, von Devizes bis Devon Öffnen
die Einlegung eines Rechtsmittels eine D. der Befugnis, zu entscheiden von dem niedern an den höhern Rechtszug; sie hat Devolutiveffekt (s. Berufung , Bd. 2, S. 861a). Im Kirchenrecht versteht man unter D. Den Übergang der Befugnis
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0770, von Kirchenreformation bis Kirchenstaat Öffnen
mehr K., weil es Gegenstände betrifft, die zwar in vorreformatorischer Zeit zur Kompetenz der Kirche gehörten, heute jedoch nicht mehr zu derselben gehörig sind. Mehr aber als das kanonische umfaßt das K., weil vieles, was gegenwärtig kirchenrechtliche
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0097, von Dove bis Dover Öffnen
. 1873 wurde er zum Mitglied des preußischen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten ernannt. Noch als Privatdozent schuf er 1860 in der "Zeitschrift für Kirchenrecht" ein Organ für das evangelische Kirchenrecht und für die Behandlung des
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0117, von Jacobsen bis Jacobson Öffnen
1885. Eine Sammlung seiner Gedichte erschien 1887. Jacobson, 1) Heinrich Friedrich, kirchenrechtlicher Schriftsteller, geb. 8. Juni 1804 zu Marienwerder, studierte in Königsberg, Göttingen und Berlin und habilitierte sich zu Königsberg, wo er 1831
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0814, Richter (Personenname) Öffnen
) Ämilius Ludwig, ausgezeichneter Lehrer des Kirchenrechts, geb. 15. Febr. 1808 zu Stolpen bei Dresden, widmete sich in Leipzig dem Studium der Rechte, besonders des Kirchenrechts, praktizierte seit 1829 daselbst als Advokat, betrat gleichzeitig
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0705, von Episkopalismus bis Epistel Öffnen
, von episcopus, "Bischof"), im katholischen Kirchenrecht diejenige Theorie, wonach die höchste kirchliche Gewalt der Gesamtheit der Bischöfe, welcher im Fall des Widerspruchs selbst der Papst unterworfen sein soll, zustehen soll, im Gegensatz zum
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0552, von Hinrichtung bis Hinterindien Öffnen
Partei. 1872 ging er als ordentlicher Professor des Kirchenrechts wieder nach Berlin, wo er seitdem Vorlesungen über Kirchenrecht, preußisches Zivilrecht und Zivilprozeß hält. Er nahm hier an den Konferenzen des preußischen Kultusministeriums zur
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0652, von Schulreiten bis Schultergürtel Öffnen
als Auskultator und Referendar beim Kreisgericht und habilitierte sich in Bonn als Privatdozent. 1854 als außerordentlicher Professor des Kirchenrechts nach Prag berufen, wurde er hier 1855 ordentlicher Professor, 1856 Konsistorial- und Ehegerichtsrat
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0472, von Dover bis Dovesches Gesetz Öffnen
470 Dover - Dovesches Gesetz der Universität Göttingen ins Herrenhaus berufen. D.s litterar. Arbeiten sind zum großen Teil in der von ihm 1860 in Verbindung mit andern gegrün- deten "Zeitschrift für Kirchenrecht" in Druck erschie- nen
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0549, von Synode bis Synonyme Öffnen
1894) Abänderungen und Ergänzungen. Nähere Angaben über das in Betracht kommende sehr umfassende Gesetzesmaterial vgl. in den Lehrbüchern des Kirchenrechts von Richter-Dove-Kahl und Zorn, sowie in dem Artikel Kirchengemeinde in Stengels "Wörterbuch
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1018, von Dispensary bis Disposition Öffnen
. Im katholischen Kirchenrecht ist das oben entwickelte Prinzip, daß die Dispensationsbefugnis der gesetzgebenden Gewalt korrespondieren müsse, in konsequenter Weise durchgeführt. Dieselbe steht daher in kirchenrechtlichen Angelegenheiten zunächst dem Papst zu
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 1007, von Phillipsburg bis Philolaos Öffnen
Ministeriums Abel 1847 ward er von seinem Lehrstuhl entfernt, 1849 aber als Professor des Kirchenrechts nach Innsbruck und 1851 als Professor der Rechtsgeschichte nach Wien berufen, wo er 6. Sept. 1872 starb. Noch sind von seinen Werken hervorzuheben
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0742, von Eheberedung bis Ehebruch Öffnen
der Entwicklung stellt uns noch Luthers Traubüchlein dar: die Trauung ist ein weltlicher Akt. - Das Konzil von Trient schrieb aber vor (und dies ist das katholische Kirchenrecht bis zur Stunde): die Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie vor dem
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0959, von Inkerman bis Inkrustation Öffnen
eines Gebiets, Staats, eines Kreises, einer Gemeinde oder eines sonstigen politischen Gemeinwesens mit einem andern Ganzen, wodurch der inkorporierte Teil die rechtliche Natur des Ganzen annimmt. Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter I. (incorporatio
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0337, Ehe (Ehehindernisse) Öffnen
der Keuschheit abgelegt haben, sind nach katholischem Kirchenrecht durch dasselbe von dem Eingehen einer E. abgehalten, namentlich also katholische Geistliche. Witwen dürfen während des Trauerjahrs um ihren Gatten, nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0780, von Kirchenvermögen bis Kirchenvisitation Öffnen
, stehen dieselben nach moderner Rechtsanschauung und nach gemeinem Kirchenrecht regelmäßig im Eigentum der betreffenden Kirche oder eines sonstigen kirchlichen Instituts, z. B. eines Bistums, einer Pfarrei etc., welche als juristische Personen aufgefaßt
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0440, von Meixner bis Mekines Öffnen
Kirchenrechts" (Götting. 1845; 3. Aufl. u. d. T.: "Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts", das. 1869) waren die Veranlassung, daß er von der hannöverschen Regierung ein Reisestipendium erhielt, um 1845-46 kanonistischen Studien in Rom, Florenz, München
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0631, von Thein bis Thekla Öffnen
"Annales ecclesiastici" neu herausgegeben (Bar le Duc 1864 ff.) und fortgesetzt (Rom 1856-57, 3 Bde.), sondern daneben auch eine große Anzahl selbständiger Schriften verfaßt, namentlich kirchenrechtlichen und kirchengeschichtlichen Inhalts, z. B
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0534, von Faktoreigewicht bis Falaise Öffnen
transcendenter Funktionen in Reihen vor. Fakultäten (kirchenrechtlich), in denjenigen Ländern, die unter dem Missionsrecht stehen, Bezeichnung der Vollmachten, welche die kirchlichen Obern von der Propaganda (s. d.) erhalten, kraft deren ihnen mehr
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0702, von Fesselbein bis Fest Öffnen
der Kirchengeschichte und seit 1843 auch des Kirchenrechts am Seminar in Briren; 1848 war F. Mitglied des Frankfurter Parlaments; 1852 übernahm er die Professur der Kirchengcfchichte an der Universität Wien, die er 1856 mit der des Kirchenrechts
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0306, von Friedberg (in Hessen) bis Friedberg (Heinr. von) Öffnen
und Trauung" (Lpz. 1876), "Die Grund- lagen der preuß. Kirchenpolitik unter König Fried- rich Wilhelm IV." (ebd. 1882), "Lehrbuch des kath. nnd evang. Kirchenrechts" (ebd. 1879; 3. Aufl. 1889), "Das lüoiwFwin Mi-iäicum" (ebd. 1882), "Die gel- tenden
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0344, von Kindererziehung (religiöse) bis Kindergarten Öffnen
Unterscheidungsalter.) An einer gesetzlichen Regelung der religiösen Erziehung von Kindern solcher Eltern, welche aus der Landeskirche ausgetreten sind, fehlt es noch. - Vgl. besonders Hinschius, Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten, Bd. 4: System des kath
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0368, von Kirchenpauer bis Kirchenslawisch Öffnen
mit der Kirchenverfassung gebracht. Partikularrechtlich hat der Patron insbesondere einen erheblichen Anteil an der kirchlichen Baulast (s. d.). - Vgl. besonders Hinschius, System des kath. Kirchenrechts, Bd. 2 u. 3 (Berl. 1878-82). Kirchenpauer, Gust
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0373, von Kirchenvermögen bis Kirchenzucht Öffnen
Zustandes der Gemeinden und der amtlichen Tüchtigkeit und Wirksamkeit ihrer Geistlichen. Nach kath. Kirchenrecht lagen diese Visitationen den Bischöfen als Teil ihrer Amtspflicht ob ("episcopus semel in anno circumeat parochiam suam"), wurden aber
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0493, von Kollaps bis Kollegialsystem Öffnen
Oberarms verlaufen. Kollaterālgeld, die Abgabe, welche die den Erblasser beerbenden Seitenverwandten vom Nachlaß zu zahlen haben. Kollaterālkreislauf, s. Kreislauf des Blutes. Kollation (lat. collatio), im Kirchenrechte die Verleihung
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0924, von Parnes bis Parodie Öffnen
. Loening, Geschichte des deutschen Kirchenrechts, Bd. 1 (Straßb. 1878); Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland, Bd. 2 (Berl. 1878); Zorn, Lehrbuch des Kirchenrechts (Stuttg. 1888). Parochiālschulen, seit dem 6. Jahrh
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0853, von Richtbogen bis Richter (Ämilius Ludw.) Öffnen
, s. Richter, Ludwig Richter, Nmilnis Ludw., Jurist, geb. 15. Febr. 1808 Zu Stolpcn in wachsen, studierte in Leipzig, lieh sich 1831 daselbst als Advokat niederund betrat gleich- zeitig mit Vorlesungen über das Kirchenrecht die aka- demische
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0644, von Schultens bis Schulterklappen Öffnen
der nationalliberalen Par- tei anschloß. Von seinen Schriften sind hervorzu- heben: "Handbuch des kath. Eherechts" (Gieß. 1855), "System des kath. Kirchenrechts" (ebd. 1856), "Die Lehre von den Quellen des kath. Kirchenrechts" (ebd. 1860
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0191, Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) Öffnen
Politik S. 192); 2) Kirchenrecht S. 192. - Rechtsquellen S. 193. - Rechtsgeschichte S. 194. - Rechtsgelehrte S. 196. Allgemeines. Rechtswissenschaft Jurisprudenz Recht Begriff des Rechts. Angeboren Billigkeit Civile jus, s. Civilrecht
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0792, von Capitium bis Capo d'Istria Öffnen
das fränkische Kirchenrecht, da die Karolinger die Kirchenregierung noch nicht an den Papst verloren hatten. Oft waren auch Beschlüsse der Konzile den Kapitularien einverleibt. Der Abt Ansegisus von Fontanella sammelte die Kapitularien Karls d. Gr
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0340, Ehe (Auflösung) Öffnen
Förmlichkeiten, als gültige Scheidungsgründe anerkannt. Nach evangelischem Kirchenrecht ist eine Ehescheidung auf zweifache Weise möglich, und zwar nicht nur eine Scheidung von Tisch und Bett (quoad mensam et torum), sondern eine gänzliche Trennung
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0361, Eichhörnchen Öffnen
in Berlin, von wo er 1817 wieder nach Göttingen übersiedelte. Hier lehrte er deutsches Recht, Kirchenrecht und Staatsrecht, zog sich aber 1829 wegen Kränklichkeit auf sein Landgut bei Tübingen zurück. 1832 folgte er nochmals einem Ruf an die Universität
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0685, Friede (Friedensschlußformalitäten) Öffnen
und die Bischofswahlen in Deutschland" (das. 1874); "Aktenstücke, die altkatholische Bewegung betreffend" (Tübing. 1876); "Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts" (Leipz. 1879, 2. Aufl. 1884); "Das Collegium Juridicum" (das. 1882
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0762, von Hüffer bis Hufgelenkslahmheit, chronische Öffnen
Geschichte der Quellen des Kirchenrechts und des römischen Rechts im Mittelalter" (Münst. 1862); "Forschungen auf dem Gebiet des französischen und rheinischen Kirchenrechts" (das. 1863) u. a.; "Österreich und Preußen bis zum Abschluß des Friedens
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0465, von Kanonisches Alter bis Kansas Öffnen
römischen Recht vor: indem es zwar gleichzeitig mit dem letztern, aber im derogierenden Verhältnis zu diesem Aufnahme fand (s. Deutsches Recht). Nicht gleichbedeutend mit kanonischem Recht ist übrigens der Ausdruck Kirchenrecht, d. h. der Inbegriff
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0008, von Konkordienbuch bis Konkret Öffnen
der Zustimmung der Kurie vergewissert. Vgl. außer den Lehr- und Handbüchern des Kirchenrechts: Balve, Das K. nach den Grundsätzen des Kirchenrechts, Staatsrechts und Völkerrechts (Münch. 1863); Bornagius, Über die rechtliche Natur der Konkordate
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0015, von Phosphorwasserstoff bis Photogrammetrie Öffnen
anerkannt, wurde er, da er die gehoffte Gefügigkeit nicht bewies, abermals exkommuniziert und von Kaiser Leo 886 in ein armenisches Kloster verwiesen, wo er um 890 in hohem Alter starb. P. hinterließ viele theologische, kirchenrechtliche und litterarisch
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0633, von Rechtswohlthat bis Recitativ Öffnen
die kirchenrechtliche Litteratur gewann in neuerer Zeit infolge des in Deutschland zwischen Staat und Kirche bestehenden Konflikts an Bedeutung (s. Kirchenrecht). Eine wichtige Disziplin ist ferner das Völkerrecht (s. d.) geworden, ein Gebiet, auf welchem
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0218, von Stage bis Stahl Öffnen
Landrecht in Würzburg ernannt. Später kehrte er nach Erlangen zurück und lehrte hier Kirchenrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie. 1840 als Professor der Rechtsphilosophie, des Staatsrechts und Kirchenrechts nach Berlin berufen, 1849 von König
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
bestimmt ist, also in säkularisierten Stiften, Klöstern, Domkapiteln. Im Kirchenrecht sind A. verboten, da nur vakante Benefizien verliehen werden dürfen. Die Verleihung nicht erledigter Benefizien ist nichtig und strafbar; nur der Papst kann gratiae
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0090, von Aufgebot (juristisch) bis Aufgebot (militärisches) Öffnen
. bewirkt die kirchliche Bestrafung des Geistlichen und der Eheleute. Das griechische Kirchenrecht verlangt nicht positiv die Verkündigung von A. Wo das A. jedoch von der staatlichen Obrigkeit, wie in Griechenland, Rußland, Serbien, Österreich
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0978, von Bicêtre bis Bicornis Öffnen
Quellengeschichte des Kirchenrechts wurden vielfach durch B. angeregt und vorbereitet. Von seiner "Geschichte des Kirchenrechts" erschien nur Lieferung 1 (Gieß. 1844) und 2 (hg. von Röstell, Frankf. a. M. 1849). Von seinen Schriften ist noch zu erwähnen: "Über
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0147, von Blue-Ribbon-Army bis Blum (Ernest) Öffnen
., Berl. und Halle 1824‒36) und in der «Bibliotheca librorum manuscriptorum Italica» (Gött. 1834). Ferner erschienen von ihm: «Das Kirchenrecht der Juden und Christen» (2. Aufl., Halle 1831), «Grundriß des Pandektenrechts» (2. Aufl., ebd. 1844
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0867, von Declaratio sententiae bis Decumatische Äcker Öffnen
. Ors^näo. vvorotorins (lat.), entscheidend, den Ausschlag gebend; anini3 ä6cr6toriu8 und äis8 äscretormL, f. Normaljahr. veorstnin Vrati^ni, eine Sammlung sämt- licher kirchenrechtlicher Quellen, welche der Mönch Gratianus (s. d.) um das I
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
Beisammenwohnens (Scheidung von Tisch und Bett, separatio quoad thorum et mensam, aber nicht quoad vinculum). Die so Geschiedenen gelten fortgesetzt als Ehegatten und dürfen sich nicht anderweit verheiraten. So das kath. Kirchenrecht bis heute
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0197, von Hinschius bis Hinterhaupt Öffnen
, Kirchenrechts- lehrer, geb. 25. Dez. 1835 zu Berlin, studierte da- selbst und in Heidelberg die Rechte, trat dann in den preuß. Iustizdienst, habilitierte sich 1859 an der Berliner Universität, wurde 1863 außerord. Pro- fessor in Halle, 1865
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0398, von Hufgelenk bis Hufnägel Öffnen
. "Beiträge zur Geschichte der Quellen des Kirchenrechts und des röm. Rechts im Mittel- alter" (Münst. 1862), "Forschungen auf dem Ge- biete des franz. und des rbein. Kirchenrechts" (ebd. 1863), "Nhein.-wcstfäl. Zustände zur Zeit der Fran- zösischen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0640, von Institut Egyptien bis Instruktion Öffnen
Einsetzung m ein Amt. Im kirchenrechtlichen Sinne ist I. die Übertragung eines kirchlichen Amtes durch den geistlichen Obern, falls sein der Regel nach freies Verleihungsrecht beschränkt ist. In8ti- mtio ooilktivg. nennt man speciell die Verleihung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0100, von Kanonenfutter bis Kanonissinnen Öffnen
. Dieselben find zum Teil im Ooipu" ^nri8 cauoiiici enthalten (so- mit ist dieses Kirchenrecht auch gleichzeitig kano- nisches), zum Teil in spätern und frühern kirchlichen und auch staatlichen Rcchtsquellen. Das Ooi-pnä .inriß cnnouici bildet zwar
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0357, von Kirchenaccente bis Kirchenbann Öffnen
.-polit. Organisation existiert hat, zu regeln. Kirchenaccente, s. Accentus ecclesiastici. Kirchenagende, s. Agende. Kirchenälteste, s. Presbyter. Kirchenamt. Das K. hat nach kath. Kirchenrecht zur Voraussetzung die Aufnahme in den Stand
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0374, von Kircher bis Kirchheimbolanden Öffnen
auf der Grundlage einer entscheidenden Teilnahme der Gemeinde. Vgl. besonders die preuß. Disciplinarordnung vom 30. Juli 1880; weitere Angaben bei Zorn, Kirchenrecht (Stuttg. 1888, S. 496 fg.): Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts (8. Aufl., bearbeitet
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0568, von Konkordatsbanken bis Konkordienformel Öffnen
des Kirchenrechts sowie die Aufsätze von Sarwey und Hübler in Doves «Zeitschrift für Kirchenrecht», Ⅱ, Ⅲ, Ⅳ. Konkordatsbanken, schweizerische, so genannt nach einem als Konkordat bezeichneten Übereinkommen von 1876 zwischen einer Reihe
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0915, von Lamlash bis Lamoricière Öffnen
in Braunsberg, im Herbst des- selben Jahres als ord. Professor der Dogmatik in die tath.-theol. Fakultät und als Domherr nach Breslau berufen. 1882 zum Prälat-Protonotar er- nannt, lehrt er seit einer Reihe von Jahren Kirchen- geschichte und Kirchenrecht
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0745, von Meisterlauge bis Me-kha Öffnen
, 1885 Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover, wo er 24. Dez. 1893 starb. Er schrieb: «Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts» (Gött. 1845; 3. Aufl. u. d. T. «Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts», ebd. 1869), «Die deutsche
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0424, von Nordischer siebenjähriger Krieg bis Nordland Öffnen
) schloß sich an das ältere von König Magnus an. In Schweden wie in Norwegen und Island ist das Kirchenrecht (sog. Christenrecht) in den Gesetz- und Rechtsbüchern be- handelt. Eine Sammlung der schweb. Rechtsquellen (mit Ausnahme der Einzelgesetze
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0916, von Park bis Parkersburg Öffnen
und staatsbürgerlichen Rechte vom Religionsbekenntnis (Reichsgesetz vom 3. Juli 1869). – Vgl. Mejer, Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts (3. Aufl., Gött. 1869); Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts (8. Aufl., Lpz. 1886); Bungeroth
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0439, von Priester vom Heiligen Geist bis Prilip Öffnen
ersetzenden P. werden noch unterschieden die Seminarien, welche nach zurückgelegten akademischen Studien zur Aus- bildung im praktischen Dienste bestimmt sind. - Vgl. Hinschius, System des kath. Kirchenrechts, Bd. 2 u. 4 (Berl. 1871-88); Zorn
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0467, von Pronunciamento bis Propellerschraube Öffnen
caräiuklium äs plop3.Fauäa, iiäs in Nom sowie für deren kirchenrechtliche Wirksam- keit. Während früher die Arbeit der Bekehrung an Ketzern wefentlich durch die Mittel des kanonischen Etrafrechts (Inquisition: inhuiZitio i^si-etioÄk pra- vitati8) und zwar
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0698, von Regalecus bis Regatta Öffnen
Privatrechts von Gerber, Beseler, Stobbe, Roth. Im gallikanischen Kirchenrecht wird R. oder Regalienrecht eine Einrichtung genannt, wonach der König die Befugnis hatte, bei Vakanz von gewissen Bistümern und Abteien die Einkünfte bis zur Wiederbesetzung
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0785, von Resecieren bis Reservatrechte Öffnen
. Nervendehnung), des Magens (s. Magenresektion), des Darms (s. Darmgeschwüre). ^[Spaltenwechsel] Reservage (frz., spr. -wahsch'), s. Enlevage. Reservāte (lat.), s. Ausgabereservate. Reservātfälle, im kath. Kirchenrecht diejenigen Sünden, deren Vergebung
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0066, von Russisches Reich bis Russisch-Preußisch-Französischer Krieg von 1806 bis 1807 Öffnen
wurden die russ. Civil- und Kriminalprozeßordnung eingeführt mit der Modifikation, daß die Friedensrichter nicht gewählt, sondern von der Regierung ernannt werden. Die Gerichtssprache ist russisch. Das Kirchenrecht ist in dem Svod Zakonov nicht
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0384, von Stolberger Diamanten bis Stolle Öffnen
. Für Letzte Ölung, Ohrenbeichte, Kommunion, bischöfl. Weihehandlungen sollen nach kath. Kirchenrecht keine S. erhoben werden. - Vgl. Friedberg, Lehrbuch des Kirchenrechts (4. Aufl., Lpz. 1895), §. 170; Artikel Stoltaxen im "Österr. Staatswörterbuch
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0759, von Theiner (Joh. Anton) bis Theiß Öffnen
Breslau, wo er studierte und 1824 außerord. Professor der Exegese und des Kirchenrechts wurde. Als er in dieser Stellung durch Wort und Schrift die Gallikanischen und Josephinischen Grundsätze vertrat und an den reformatorischen Bewegungen der kath
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0005, von Abessinien bis Abstimmungspostkarte Öffnen
sind Abgaben, welche nach kath. Kirchenrecht für die Dispensation von der Residenzpflicht von solchen Geistlichen zu leisten sind, die gleichzeitig mehrere Pfründen haben. Von beiden Abgaben finden sich nur noch ganz vereinzelte Überreste in Bayern
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0640, von Kaffern-Cirkus bis Kaiser Öffnen
). Kagera, Fluß, s. Alexandra-Nil. Kahl, Wilhelm, Jurist, geb. 17. Juni 1849 in Kleinheubach (Unterfranken), studierte in Erlangen und München Rechtswissenschaft, habilitierte sich 1876 in München für Kirchenrecht, Staatsrecht und Strafrecht, wurde 1879
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0663, von Kirchhellen bis Kleinbahnen Öffnen
zwischen Staat und Kirche (3 Bde., Tüb. 1872); Hinschius, Staat und Kirche (in Marquardsens «Handbuch des öffentlichen Rechts», Bd. 1, Freib. i. Br. 1883); Zorn, Lehrbuch des Kirchenrechts (Stuttg. 1888), §. 14; Kahl, Lehrsystem des Kirchenrechts
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 1022, Verzeichnis der Mitarbeiter Öffnen
. Hänel in Kiel: Staatsrechtliches. Prof. Dr. F. v. Holtzendorff in München: Art. Strafprozeß, Strafrecht, Völkerrechtliches etc. Prof. Dr. R. Klostermann in Bonn: Bergrecht, Urheberrecht. Prof. Dr. O. Mejer in Göttingen: Kirchenrecht. Dr. E. Steffenhagen
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0938, von Kollegianten bis Kollektivum Öffnen
Verwaltungsrechtsstreitigkeiten stets von Kollegialbehörden entschieden werden sollten. Im evangelischen Kirchenrecht ist K. gegenüber dem Episkopal- und dem Territorialsystem dasjenige System, wonach die Kirche eine vom Staat verschiedene, durch Vertrag gebildete
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0429, von Provinzial bis Provision Öffnen
oder Platzgebrauch, teils nach gesetzlichen Bestimmungen. Im Wechselrecht hat der Inhaber des mangels Zahlung protestierten Wechsels von dem Vormann 1/3 Proz. P. zu fordern. Im katholischen Kirchenrecht ist P. die Verleihung eines kirchlichen Amtes. Dabei
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0699, von Racki bis Räderwerke Öffnen
695 Racki - Räderwerke R. 'Marti (spc. ratschil), Franz, kroat. Geschichtsforscher, geb. 1829, wurde 1852 Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts am erzbifchöflichcn Seminar in Agram, verbrachte von 1857 an einige Jahre
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0008, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
Kindsrecht 180 Kirche 144 ff. Kirchenämter 193 Kirchenbeamte 147 Kirchenbezirke 193 Kirchengeschichte 147 Kirchenhistoriker 154 Kirchenhoheitsrechte 192 Kirchenpapiere 193 Kirchenrecht 192 Kirchenschriftsteller 149 Kirchenstreitigkeiten 147
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0485, von Extraterritorialität bis Extreme Öffnen
für die von Gratianus (s. d.) nicht aufgenommenen oder später erlassenen päpstl. Dekretalen (quia extra decretum vagabantur), nachdem der kirchenrechtliche Stoff (s. (Corpus juris) von ihm zu einer Sammlung vereint worden war. Später ist der Name typisch geworden
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0083, von Glockenfahrt bis Glockenstuhl Öffnen
der Glocken, indem die Pfarrer auf Grund des kath. Kirchenrechts die ausschließliche Verfügung darüber beanspruchen, die Gemeindebehörden dagegen die Befugnis des Gebrauchs der Glocken auch für sich beanspruchen. G. (frz
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0494, von Pseud... bis Pseudoleukämie Öffnen
westfränkischen und der Reimser Kirchenprovinz angehörigen Geistlichen veranstaltet ist. Dieselbe giebt sich den Anschein identisch zu sein mit einer ältern, dem Isidor von Sevilla fälschlich zugeschriebenen kirchenrechtlichen Sammlung, die auch
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Verlängerungszettel bis Verlobung Öffnen
versprechen. Die V. bedarf nach kath. Kirchenrecht und Gemeinem Recht keiner besondern Form, kann von Personen, die das Kindheitsalter überschritten haben, eingegangen und aufgelöst werden durch gegenseitige Übereinstimmung, oder durch den Richter
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0425, von Altiloquenz bis Altkatholizismus Öffnen
und populärer Schriften entwickelten inzwischen die Führer der Bewegung, Schulte, Friedrich, Reinkens, Michelis u. a., aus Kirchenrecht und Kirchengeschichte die Ungültigkeit und Unstatthaftigkeit des Dogmas, seinen Widerspruch mit Religiosität
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0497, von Amorces bis Amortisation Öffnen
. 1741 zu Oneglia, trat 1757 in den Augustinerorden, erhielt 1772, nachdem er Weltgeistlicher geworden war, die Professur des Kirchenrechts in Parma und wurde 1797 als Bibliothekar der Ambrosianischen Bibliothek nach Mailand berufen, wo er 1816 starb. A
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0515, von Amtsverschwiegenheit bis Amtsvorsteher Öffnen
kirchenrechtlichen Grundsätzen beurteilt wird, bei dem Bewahrer der öffentlichen Rechnungen, Urkunden, Akten, Archive etc., namentlich bei Subalternen, bei den Staatsrechnungsführern und bei den Beamten der auswärtigen Angelegenheiten. In letzterer Beziehung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0664, von Anville bis Anweisung Öffnen
konnten, statt dessen die Zusicherung künftiger Belehnung zu erteilen. Etwas der Lehnsexspektanz Ähnliches ist die Eventualbelehnung (s. d.). Aus dem Lehnrecht ging das Rechtsinstitut der A. auch in das Staats- und Kirchenrecht über insofern
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0689, von Apologie der Augsburgischen Konfession bis Apostasie Öffnen
der Christenverfolgung im römischen Reich, dann unter der Herrschaft des Islam. Das katholische Kirchenrecht kennt ferner eine A. vom Ordensgelübde, nämlich in
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0988, von Astyanax bis Asyndeton Öffnen
, kirchenrechtlichen und völkerrechtlichen Begriff des Asyls ist die moderne Bedeutung des Asyls als einer durch Philanthropie geschaffenen Zufluchtsstätte für Notleidende. Die Zweckbestimmungen dieser modernen Asyle ist eine sehr mannigfaltige
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0058, von Aufgebot bis Aufgeld Öffnen
), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf. Im Kirchenrecht die Bekanntmachung einer beabsichtigten ehelichen Verbindung vor versammelter Kirchengemeinde. Das A. soll nach dem Tridentiner Konzil durch die beiderseitigen Pfarrer des Domizils der Verlobten an drei
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0343, von Bann bis Bannforst Öffnen
daß sogar der Grundsatz aufgestellt und mitunter durchgeführt wurde, dem gebannten Fürsten seien die Unterthanen keinen Gehorsam schuldig. Das Kirchenrecht unterscheidet den Kleinen und Großen B. (excommunicatio minor und major oder Anathema). Jener schließt
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
die Pfründe die Hauptsache sei (B. datur propter officium). Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen B. majus und B. minus, höherer und niederer Pfründe, indem unter ersterer Amt und Pfründe der Prälaten, unter letzterer diejenigen des
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0896, von Bicho bis Biddeford Öffnen
zur Ausführung kam, starb er 23. Jan. 1848 in Kassel. Von seinem Hauptwerk, der aus 3 Bände berechneten "Geschichte des Kirchenrechts", erschien nur der erste Band (Lief. 1, Gießen 1843; Lief. 2, hrsg. von Röstell, Frankf. 1849). Auch redigierte B
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0977, von Bisch. bis Bischof Öffnen
die bischöfliche Würde 1735 in der Brüdergemeinde, doch nur für äußerliche Kirchenrechte, und der B. steht unter der Direktion der Ältestenkonferenz. Ein bloßer Titel wurde B. in Preußen, als Friedrich I. seinen beiden Hofpredigern diese Würde erteilte
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0047, von Blum. bis Blumenau Öffnen
); "Encyklopädie der in Deutschland geltenden Rechte" (Bonn 1847-58, 3 Abtlgn.); "Die Gens Langobardorum" (das. 1868-74, 2 Hefte); "Kodex des rheinischen evang. Kirchenrechts" (Elberf. 1870); "Zur Texteskritik des Westgotenrechts" (Halle 1872). Blumenau
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0369, von Brausteuer bis Brautkranz Öffnen
längst keine praktische Geltung mehr hat. Brautbecher, s. Doppelbecher. Brautexamen, im kath. Kirchenrecht die durch Gewohnheit oder Diözesanverordnungen eingeführte Besprechung des Geistlichen mit den Brautleuten, in welcher sich der Pfarrer von den
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0892, von Cembra bis Cent Öffnen
Vergehen gegen die Kirche untersuchen und, bis zu erfolgter Buße, bestrafen kann; die Strafe umfaßt Interdikt, Suspension und Exkommunikation. Censurae heißen im Kirchenrecht die Straf- und Zuchtmittel, welche zum Zweck der Besserung des Schuldigen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0207, von Colico bis Coligny Öffnen
bedingt. Bei diesen Satzungen, welche das trullanische Konzil 692 bestätigte, blieb das griechische Kirchenrecht stehen. In der lateinischen Kirche dagegen wurden die alten Verordnungen wider die Priesterehe zwar immer aufs neue und besonders seit
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0520, von Danilo bis Dänische Litteratur Öffnen
beschäftigten und nach ihrer Rückkehr für die Reorganisation der dänischen Gesetzgebung thätig waren. So entstanden 1162 das schonensche und 1170 das seeländische Kirchenrecht, beide in dänischer Sprache. Dieselben
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0616, von Degerloch bis Degravieren Öffnen
Kirchenrecht Meuchelmord, Notzucht, Blutschande, offenbare Ketzerei, Verfälschung päpstlicher Briefe und alle Verbrechen, worauf Todesstrafe steht. Die D. ist hier die Entkleidung von den geistlichen Standesrechten, welche bezüglich der Pfarrer von dem
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0686, von Depositar bis Depotwechsel Öffnen
. genannt. Im Kirchenrecht versteht man unter D. die Absetzung eines Geistlichen, wobei derselbe des Amtes und der Anstellungsfähigkeit für alle Zeiten verlustig geht. Vgl. auch Pennalismus. Deposĭtor (lat.), s. v. w. Deponent, auch Beamter
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0703, von Desertoria sententia bis Desèze Öffnen
Dienste bezahlt. Deservīten (lat.), Gebühren für geleistete Dienste, besonders das Honorar, welches einem Rechtsanwalt (s. d.) für seine Bemühungen zukommt. Deservītenjahr (Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0981, von Dimerli bis Dimorphismus Öffnen
einer Amtshandlung auf einen andern Geistlichen überträgt. Schon das vortridentinische Kirchenrecht bestimmte, daß ohne D. weder fremde Geistliche zur Vollziehung geistlicher Handlungen zugelassen, noch fremde Parochianen in eine andre Gemeinde aufgenommen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0035, von Döllinger bis Dolma-Baghtsche Öffnen
Aschaffenburg, von wo er 1826 als Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts an die Universität München übersiedelte. Zu dieser Würde, welche ihm nur vorübergehend, von 1847 bis 1849, abgenommen worden war, traten mit der Zeit
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0338, Ehe (Form der Eheschließung) Öffnen
. Was die Religionsverschiedenheit (disparitas cultus) anlangt, so waren nach gemeinem Kirchenrecht Ehen mit Juden, Heiden oder Mohammedanern unstatthaft. Die moderne Gesetzgebung hat jedoch jene Ehehindernisse, welche aus der Verschiedenheit der Konfessionen entnommen waren