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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Kochmaschinenbis Kodizill |
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910
Kochmaschinen - Kodizill.
Kinkel und Böckel: "Opuscula philologica" (Leipz. 1881-82, 2 Bde.). Vgl. Hug, Heinrich K. (Basel 1878).
Kochmaschinen, s. Kochherde.
Kochowski (Nieczuja-K. von Kochow), Hieronymus Vespasian, poln. Dichter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
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, herbei, und so kommt es, daß nach gemeinem Recht ein L. in jeder letztwilligen Disposition, Testament oder Kodizill, hinterlassen, ja sogar einem Erben mündlich auferlegt werden kann (sogen. Oralfideikommiß). Doch ist letzteres partikularrechtlich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0551,
Bayern (Geschichte: 1650-1777) |
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Krieg. Obwohl er bei seiner Vermählung mit Maria Amalia, der zweiten Tochter Kaiser Josephs I., 1722 die Pragmatische Sanktion Karls VI. anerkannt hatte, erhob er doch nach dessen Tod (1740) auf Grund des Kodizills zum Testament Ferdinands I. vom 4. Febr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0096,
Christine de Pisan |
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der Rache der Apostolischen sicherzustellen, selbst um Aufhebung der Pragmatischen Sanktion von 1830, die auch 18. Sept. erfolgte. Aber der König erholte sich wieder, ernannte 5. Okt. C. zur Regentin und nahm 30. Dez. auch das Kodizill vom 18. Sept. zurück
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Code Napoléonbis Coelho |
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.), Kodizillarklausel.
Codicillus (lat.), s. Kodizill.
Cod. Ms. (lat.), Abkürzung für Codex manuscriptus, Handschrift.
Codo (span., "Ellbogen"), älteres span. Längenmaß, = 0,5 Para, = 0,418 m. Der C. di ribera der Arsenale = 0,557 m
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Epistelseitebis Epistolae obscurorum virorum |
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. poetische Epistel, s. Epistel; auch s. v. w. Reskript, kaiserliches Sendschreiben und Kodizill.
Epistolae formatae (lat.), formulierte oder schematisierte Briefe, in den ältesten Zeiten der christlichen Kirche Empfehlungsbriefe, welche wandernde Brüder
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Feilitzschbis Fein |
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er die durch den Abgang Wächters erledigte Professur der Pandekten zu Tübingen. Er starb 28. Okt. 1858 in der Nähe von Eisleben. Sein Hauptwerk ist "Das Recht der Kodizille" (Erlang. 1851 u. 1853, 3 Abtlgn. in 2 Bdn.), welches den 44. und 45. Teil
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
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hauptsächlichste die sogen. Kodizillarklausel ist, dahin gehend, daß das Testament, wenn es für ungültig erklärt werde, doch wenigstens als Kodizill (s. d.) aufrecht erhalten werden solle; die reservatorischen oder Vorbehaltsklauseln, durch welche
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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Todesfall und zum Kodizill (s. d.) eine letztwillige Disposition, welche eine eigentliche Erbeinsetzung enthält. Derjenige, welcher ein T. errichtet, wird Testierer (testator, testatrix), der im T. Bedachte Honorierter genannt. Jedes T. setzt zur Gültigkeit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Konstantinbis Kotelmann |
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Belgien, dem eine mit dem K. abgeschlossene Konvention das Recht zusicherte, den Staat samt allen mit der Souveränität verknüpften Rechten nach 10 Jahren zu annektieren. Diese Konvention wurde, nachdem durch Kodizill vom 21. Juli 1890
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Blindenanstaltenbis Blindendruck |
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enthaltenden Urkunde). Will der blinde Erblasser ein Kodizill errichten, so muß das Gleiche beobachtet werden wie bei dem Testamente. Der B. ist nicht fähig, bei dem Testamente als Zeuge zugezogen zu werden. – Nach dem Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, 113 fg
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
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,
gestatten die E. auch in testamentarisch bestätigten
Kodizillen. Der Erblasser muß deu Grund angeben;
die Wahrheit der Angabe ist von dem Erben zu be-
weisen. Für das Gemeine Recht werden in der
Novelle 115 vierzehn oder acht Enterbungsgründe
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
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, in den nord- und
südamerik. Staaten und in Japan, auf einzelnen
Gebieten auch in England.
Kodifizieren, Gesetze zu einem Codex zusammen-
fassen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Konversationsstückbis Konversion |
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letzter Wille als Kodizill aufrecht erhalten werden, letzterer nach Gemeinem Recht freilich nur, wenn er die Kodizillarklausel enthält.
K. oder Konvertierung von Schulden, Staats-, Provinzial-, Kreis-, Stadtschulden oder Prioritäten
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