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99% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0022, von Konsiderabel bis Konsistorium Öffnen
. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant) erhält dabei meist das Recht, einen Teil des Betrags, 2-3 Monate dato, auf den
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0581, von Konsiderabel bis Konsistorium Öffnen
eine Zweignieder- lassung oder ist sonst dort vertreten. Konsignieren (lat.), urkundlich niederlegen, be- glaubigen; Waren in Konsignation (s. d.) geben; auch Truppenabteilungen in ihren Revieren oder Ka- sernen bereit halten, um sie in kürzester