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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Kriegsgesetzebis Kriegskunst |
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und Mars; vgl. Bellona.
Kriegsherr, in Monarchien das Staatsoberhaupt als Inhaber des Rechts der Kriegserklärung und oberster Befehlshaber der gesamten Truppenmacht, dem alle Soldaten den Eid der Treue leisten. In Republiken gibt es in diesem Sinn
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79% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Kriegsgesetzebis Kriegslazarett |
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einem Admiral als Stationschef unterstellt.
Kriegsherr, in monarchischen Staaten das Staatsoberhaupt, weil ihm das Recht der Kriegserklärung innewohnt und er zu diesem Zweck über das Heer frei als Herr verfügen kann. In Republiken giebt es in diesem
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0309,
Militärwesen: Ausrüstung, Bewaffnung |
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297
Militärwesen: Ausrüstung, Bewaffnung.
Kontrolle
Kordonist
Kornett
Korporal
Kriegsbereitschaft
Kriegsdepartement, s. Kriegsministerium
Kriegsdienst
Kriegsformation
Kriegsfuß
Kriegsherr
Kriegssanitätsordnung *
Kriegsstammliste
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Arthralgiebis Artillerie |
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. - In der Kaufmannssprache ist A. s. v. w. Handelsgegenstand.
Artikelbriefe, Patente, durch welche Kriegsherren (in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden) einen Feldobersten ermächtigten, ein Regiment Reiter oder Landsknechte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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Erfüllung ihrer Bundespflichten anzuhalten. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 19) wird die B. vom Bundesrat beschlossen und vom Kaiser vollstreckt.
Bundesfeldherr, im Staatenverein der oberste Kriegsherr der vereinigten Streitkräfte des Bundes
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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Kriegsherr über den Kontingentsherren. Daher ist im Art. 64 der Reichsverfassung bestimmt, daß alle deutschen Truppen verpflichtet sind, den Befehlen des Kaisers unbedingt Folge zu leisten, und daß diese Verpflichtung in den F. mit aufzunehmen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Griespfeilerbis Grignan |
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; in diesem Sinn wurde schon von den Griechen und Römern der Waffengebrauch geübt. Im Mittelalter blieb das Lehren der G. den zünftigen Lehrmeistern überlassen, Moritz von Oranien war der erste Kriegsherr, der Ende des 16. Jahrh. hierfür
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0067,
Italien (Wappen etc.; geograph. Litteratur; Geschichte) |
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rechtlichen Institutionen gesichert, ließ sich die Kriegsherrlichkeit der Barbaren gefallen, um nicht zu einer Provinz des oströmischen Kaiserreichs herabgedrückt zu werden. So folgte auf
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0367,
Kaiser (Personenname) |
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er "im Namen des Reichs" und "im Namen der verbündeten Regierungen" ausübt. Der K. ist der oberste Kriegsherr. Seine Regierungsrechte sind durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetzgebung bestimmt (s. Deutschland, S. 836 ff.; das kaiserl
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Majakibis Majestätsverbrechen |
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oder die Kriegsherrlichkeit, endlich auch gewisse nutzbare Majestätsrechte oder Regalien (s. d.), wie z. B. das Münzregal. Der Titel M. kommt auch den ebenbürtigen Gemahlinnen der gekrönten Häupter zu und wird in der Regel auch abtretenden Monarchen vorbehalten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Oshkoshbis Osiris |
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ihm die Gesittung der Ägypter zugeschrieben, namentlich die Erfindung des Pflugs, der Gesetze und des religiösen Kultus. Auch Äthiopien, Arabien, Indien u. Vorderasien durchzog er, teils als siegreicher Kriegsherr, teils um durch die Gewalt der Rede
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0585,
Ozeanien (Polynesier) |
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, von den letzten, den nichttabuierten. Die Häuptlinge hatten zwar meist despotische Gewalt, dennoch fehlte nirgends eine repräsentative Vermittelung zwischen Fürsten und Volk. Der Fürst war Herr und Hohepriester seines Volkes, aber nicht immer Kriegsherr
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0354,
Preußen (Münzen, Maße, Gewichte; Versicherungswesen; Staatsverfassung) |
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Ministerverantwortlichkeit ist bisher nicht erfolgt. Keiner Gegenzeichnung bedürfen diejenigen Akte, welche der König als oberster Kriegsherr (Armeebefehle) oder als Trä-^[folgende Seite]
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Waffenplatzbis Waffentanz |
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für alle Arten von Feindseligkeiten auf dem ganzen Kriegsschauplatz gelten soll, so kann er nur von den Kriegsherren der feindlichen Armeen selbst geschlossen werden; hat er dagegen nur für gewisse Truppenteile, Gegenden und Linien Geltung, so
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0243,
Deutschland (Geschichte 1888) |
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, und sein Hof würde sich nicht so rein militärisch gestaltet haben, wie der Wilhelms I. Aber von einer Minderung seiner monarchischen Machtstellung und seiner kriegsherrlichen Rechte wollte auch er gewiß nichts wissen. Die deutsche freisinnige Partei jedoch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0428,
Heerwesen der europäischen Staaten |
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und bleibt in Deutschland noch manches zu thun. Der Entwickelung des Heers ist es erfahrungsgemäß fö'rdersamer, wenn das monarchische Staatsoberhaupt zugleich oberster Kriegsherr im Frieden wie im Krieg (Oberfeldherr) ist. Die Geschichte Preußens bestätigt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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dadurch, daß letztere unmittelbar am Schaft, das B. aber an einer mit dem Schaft verbundenen Querstange befestigt war. Ursprünglich hatte allein der Landes- oder Kriegsherr das Recht, das B. zu erbeben und die Gefolgschaft hierdurch zum Kriegszug
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Fahnenmarschbis Fähre |
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, indem meist
der oberste Kriegsherr den ersten Nagel zur Verbin-
dung des Tuches mit der Stange einschlägt, dem
dann die Prinzen und Prinzessinnen des Herrscher-
hauses sowie die höchsten Generale folgen. Der
kirchlichen Einsegnung folgt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0371,
Griechisches Heerwesen |
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369
Griechisches Heerwesen
freiten die Hälfte zu zahlen, die zum Erwerben des Lebensunterhalts körperlich und geistig Untauglichen sind gänzlich frei.
Oberster Kriegsherr des Landheers und der Flotte ist der König. Höchste Behörde des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Landshuter Erbfolgekriegbis Landsknecht |
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, und ihre Einrichtungen bilden
die Grundlage aller spätern Organisationen. Bei
ausbrechendem Kriege gab der Kriegsherr einem
bewährten Kriegsmann einen Vestallungsbrief als
Feldoberst oder Kardinal (besonderer Befehlshaber,
im Gegensatz des allgemeinen: General
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0404,
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen) |
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der preuß. Armee geworden, dergestalt, daß der König von P. Kriegsherr derselben ist und daß P. die Militärverwaltung der Staaten übernommen hat.
Die preuß. Armee zählt im Frieden:
^[Tabelle]
Waffengattungen Offiziere Mannschaften Pferde
Nicht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0742,
Schweizerisches Heerwesen |
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üben die Kantone innerhalb ihres Gebietes kriegsherrliche Befugnisse aus; sie stellen Truppen auf, ernennen die Offiziere bis einschließlich Stabsoffiziere und üben den Strafvollzug. Nach der Bundesverfassung ist jeder Schweizer vom 20. bis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0207,
Venedig (ehemalige Republik) |
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und dankte 12. Mai ab; am 16. Mai rückte der corsische Kriegsherr ein, errichtete an Stelle des Großen Rates eine provisorische Regierung, lieferte aber dann V. im Frieden von Campo-Formio an Österreich aus; nur das Gebiet jenseit der Etsch wurde zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Waffenrapportbis Wage |
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Kriegsherren der feindlichen Armeen für die Gesamtheit der Operationen, zuweilen mit Ausschluß einer fest normierten Zone, und für eine vereinbarte Zeitperiode oder bis zur Kündigung durch einen der Teile abgeschlossen werden. Während seiner Dauer treten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0815,
Offizier |
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der Orden und Ehrenzeichen eintritt, ent-
scheidet der Allerhöchste Kriegsherr. Bei inaktiven
O. tritt an die Stelle der Entlassung mit schlichtein
Abschied der Verlust des Rechts, die Militäruniform
zu tragen; an die Stelle der Entfernung aus dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Schutzstrafebis Schwäbischer Schillerverein |
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jedoch in Deutsch-Ostafrika seit 1891, in
Kamerun und Südwestafrika seit 1895 zur Aufrecht-
erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
insbesondere zur Bekämpfung des Sklavenhandels,
besondere Kolonialtruppen, deren oberster Kriegsherr
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